Inhalt
Voranschlag 2015/Beschluss
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 4. Dezember 2014
- Beschreibung
- Einstimmig wurde Eintreten beschlossen.
Ein Rückweisungsantrag der SVP und der FDP wurde mit 26:23 Stimmen abgelehnt.
In Detailberatung reduzierte das Parlament auf Antrag der CVP/EVP/GLP mit 37:8 Stimmen bei 4 Enthaltungen die Besoldungskosten für Schulleitungen um 80'000 Franken. Zudem strich das Parlament mit 24:21 Stimmen bei 4 Enthaltungen auf Antrag der CVP/EVP/GLP 150'000 Franken Besoldungskosten im Werkhof. Mit 24:12 Stimmen bei 12 Enthaltungen abgelehnt wurde hingegen ein weiterer Antrag der CVP/EVP/GLP, der die Ersatzanschaffungen von Werkhof-Fahrzeugen in der Investitionsrechnung 2015 streichen wollte.
Wieder ins Budget aufgenommen wurden vom Stadtrat gestrichene Kredite für den Skatepark (33'500.- mit 36:7 Stimmen bei 5 Enthaltungen), die Ludothek (+5000.- mit 25:20 Stimmen bei 4 Enthaltungen) und IKUBO (10'000.- mit 29:14 Stimmen bei 5 Enthaltungen). Ein Kürzungsantrag der SVP betreffend Provisorium 8 um 20'000 Franken wurde mit 25:24 Stimmen abgelehnt.
Bei der Steuerfussdiskussion obsiegte bei den natürlichen Personen der GPK-Antrag auf 108% mit 35:7 Stimmen bei 7 Enthaltungen über den SVP-Antrag auf Belassung bei 105% und mit 27:22 Stimmen über den stadträtlichen Antrag auf 115%.
Bei den juristischen Personen siegte der GPK-Antrag auf 108% mit 27:15 Stimmen bei 6 Enthaltungen über den SVP-Antrag auf Belassung bei 105% und mit 29:20 Stimmen über den stadträtlichen Antrag auf 115%.
Die Personalsteuer wurde mit 24:24 Stimmen bei 1 Enthaltung auf 50 Franken festgelegt; die GPK hatte 30 Franken beantragt.
Mit 23:19 Stimmen bei 7 Enthaltungen wurde folgender Beschluss gefasst:
I.
1. Der Voranschlag 2015 der Laufenden Rechnung mit einem Mehraufwand von
ca. 5,9 Millionen Franken wird genehmigt. (23:21 bei 5 Enthaltungen)
2. Die Investitionsrechnung der Allgemeinen Verwaltung und der Spezialfinanzierung mit Nettoinvestitionen von Fr. 11‘102‘000 wird genehmigt. (43:0 bei 6 Enthaltungen)
3. Die Feuerwehrersatzabgabe wird unverändert auf 9% der einfachen Staatssteuer festgelegt (Minimum Fr. 20.00, Maximum Fr. 400.00). (44:0 bei 5 Enthaltungen)
4. Der Steuerfuss für die natürlichen Personen wird auf 108% der einfachen Staatssteuertarife festgelegt.
5. Der Steuerfuss für die juristischen Personen wird auf 108% der einfachen Staatssteuertarife festgelegt.
6. Die Personalsteuer wird auf Fr. 50.00 festgelegt.
7. Das Budget der Regionalen Zivilschutzorganisation (RZSO) mit einem Aufwand und Ertrag von 562‘200 Franken wird genehmigt. (42:0 bei 7 Enthaltungen)
8. Das Budget des Regionalen Führungsstabs Bevölkerungsschutz (RFSB) mit einem Aufwand und Ertrag von 38‘900 Franken wird genehmigt. (42:0 bei 7 Enthaltungen)
9. Das Budget der Sozialregion Olten mit einem Aufwand und Ertrag von 39‘447‘700 Franken wird genehmigt. (31:7 bei 11 Enthaltungen)
10. Der Stadtrat wird ermächtigt, zur Deckung des gesamten neuen Fremdkapitalbedarfs (ohne Refinanzierungen, inkl. Kapitalvermittlungen sbo, Pensionskasse) maximal 10 Millionen Franken aufzunehmen. (38:2 bei 9 Enthaltungen)
II.
Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
---|