Die Dringlichkeit wurde an der Parlamentssitzung vom 22. Mai 2014 mit 26:19 Stimmen abgelehnt.
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Stadtrat Martin Wey beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
Zum Inhalt:
- Ausgangslage
Die Tarifordnung der Musikschule ist im Musikschulreglement von 2005 geregelt. Gemäss Art 23.1 ist der Stadtrat zuständig für die Tarifordnung. Die aktuellen Tarife der Elternbeiträge genügen den Vorgaben der Tarifordnung nicht mehr, darin (Art 23.3) wird nämlich festgelegt: „Als Zielgrösse für die Festlegung der Tarife wird ein Deckungsgrad der Lohnkosten von 15 -20 % angestrebt.“ Aktuell decken die Tarife etwa 13% der Lohnkosten ab. In bestimmten Fällen wird ein Sozial- und Familienrabatt gewährt (siehe unten „Ermässigungen“), was die Einnahmesituation weiter verschlechtert.
Im Sparpaket 2014 des Stadtrates erscheint die Tarifgestaltung der Musikschule als Prüfungsauftrag. Die Direktion Bildung und Sport hat dieses Thema priorisiert, damit die neuen Tarife bereits ab Schuljahr 2014/2015 eingeführt werden können.
Die aktuellen Tarife für Elternbeiträge (gültig seit Schuljahr 2006/2007):
- Kinder und Jugendliche aus Olten pro Jahr
Einzelunterricht a) Lektion 30 Min. CHF 450.-
b) Lektion 40 Min. CHF 600.-
Partnerunterricht 2 Schüler, 40 Min. je CHF 300.-
Gruppenunterricht Tambouren, Modern Dance je CHF 150.-
2. Auswärtige Kinder und Jugendliche pro Jahr
Einzelunterricht a) Lektion 30 Min. CHF 700.-
b) Lektion 40 Min. CHF 900.-
Partnerunterricht 2 Schüler, 40 Min. je CHF 450.-
Gruppenunterricht Tambouren, Modern Dance je CHF 250.-
Ermässigungen:
- Familien- und Sozialrabatt auf Antrag.
- Schulgeld-Erlass auf schriftliches Gesuch bei unbemittelten, aber begabten, fleissigen Schülern oder bei besonderen Verhältnissen.
- Oltner Schülern, die den regelmässigen Besuch eines Ensembles nachweisen können, wird im darauf folgenden Jahr eine Ermässigung von CHF 50.- gewährt.
- Auswärtige Schüler, die in einem Ensemble der MS Olten mitspielen, erhalten den Oltner Tarif (Punkt 1.)
Die aktuell gültige Tarifordnung soll in den folgenden Bereichen angepasst werden:
- Der Deckungsgrad durch die Elternbeiträge ist zu gering. Er soll auf die Höhe der Zielgrösse gemäss Musikschulreglement angehoben werden.
- Die Tarife für Auswärtige sind im kantonalen und interkantonalen Vergleich und im Vergleich zu Oltner SuS zu tief.
- Die aktuelle Praxis bei der Gewährung von Ermässigungen führt zu bedeutenden Einnahmeausfällen. Dieses Thema wird koordiniert mit der Überprüfung von Ermässigungen bei Lagerteilnahmen, da beide auf derselben Grundlage beruhen.
2. Erwägungen
1.1. Ziel der neuen Tarifordnung
Die Elternbeiträge decken künftig, wie im Musikschulreglement vorgesehen, 20% der Lohnkosten ab. Die aktuellen Lohnkosten liegen bei 1.9 Mio. Franken (inkl. Sozialleistungen). 20% entsprechen CHF 380‘000.-. Aktuell werden rund CHF 260‘000.- via Elternbeiträge generiert. Mit der vorgeschlagenen Tariferhöhung werden Mehreinnahmen von CHF 120‘000.- erwartet, was einer Erhöhung von 48% entspricht. Damit die Tariferhöhung erfolgreich umgesetzt werden kann, soll sie in zwei Schritten innerhalb zweier Schuljahre vollzogen werden.
- Schritt: Erhöhung der Tarife per Schuljahr 2014/2015 um 25% des Tarifes 2013/2014
- Schritt: Erhöhung der Tarife per Schuljahr 2015/2016 wiederum um 25% des Tarifes 2013/2014
1.2. Ensembleunterricht
Das Erlernen eines Instrumentes erfordert Freude, Geduld und stetiges Üben. Gross ist die Motivation, wenn das Ensemblespiel möglich wird. Das Ensemblespiel ist eine Zielaufgabe bei der musikalischen Bildung der Schülerinnen und Schüler (SuS). Bisher wurde das Ensemblespiel gar so gefördert, dass bei einem Ensembleengagement CHF 50.- auf den Elternbeitrag erlassen wurden. Dieser Bonus soll gestrichen werden, womit Mehrerträge von rund CHF 5‘000.- entstehen. Zudem sollen neu bei den ganzjährigen Ensembleangeboten eine Administrationsgebühr für SuS der Stadt Olten von CHF 50.- und für auswärtige SuS CHF 100.- erhoben werden. Dies ergibt weitere Mehreinnahmen von rund CHF 8‘000.-, total im Bereich Ensemble somit CHF 13‘000.-
1.3. Tarifberechnung für 36 Lektionen in 38 Schulwochen
Gegenüberstellung Schuljahre 2013/2014 (bisher), 2014/2015 (neu), 2015/2016 (neu)
- Kinder und Jugendliche aus Olten pro Jahr
Was Lektion 2013/2014 Bisher 2014/2015
Neu 2015/2016
Neu
Einzelunterricht 30 Min. 450.- 560.- 675.-
40 Min. 600.- 750.- 900.-
Partnerunterricht 40 Min. Je 300.- 375.- 450.-
Gruppenunterricht* Je 150.- 185.- 225.-
Ensembleunterricht Tarifrabatt:CHF 50.-
Abzug beim Elternbeitrag 50.- 50.-
2. Auswärtige Kinder und Jugendliche pro Jahr
- Engagieren sich auswärtige SuS in einem Ensemble der Musikschule Olten, können sie zum doppelten Tarif den Einzelunterricht an der MS Olten besuchen.
- Die Musikschule Olten wird zurzeit von 49 auswärtigen SuS besucht (rund 10%). 23 auswärtige SuS besuchen ein Ensemble.
- Besuchen auswärtige SuS keinen Ensembleunterricht an der Musikschule Olten, wird ihnen der volle Tarif für auswärtige SuS verrechnet.
- Für auswärtige SuS können keine Anträge auf Familien- oder Sozialrabatte gestellt werden.
Was
Lektion
2013/2014
Bisher 2014/2015 neu 2015/2016 neu
mit Ensemble ohne Ensemble mit Ensemble ohne Ensemble
Einzelunterricht 30 Min. 700.- 1120.- 1900.- 1350.- 3000.-
40 Min. 900.- 1500.- 2500.- 1800.- 4000.-
Partnerunterricht 40 Min. Je 450.- 750.- 1250.- 900.- 2000.-
Gruppenunterricht* Je 250.- 370.- 470.- 450.- 750.-
Ensembleunterricht - 100.- - 100.- -
* Minimumbelegung für Gruppen: 5 SuS
Aktuell bestehen Vereinbarungen mit Boningen und Starrkirch-Wil, welche CHF 3‘000.- für 30 min berechnen und per 31.07.2015 von der Einwohnergemeinde Olten gekündigt wurden.
Die umliegenden Gemeinden haben alle eine eigene Musikschule (Ausnahme Boningen – die Musikschule Olten ist die Musikschule der Gemeinde Boningen) und diese werden dafür durch den Kanton subventioniert. Deshalb verrechnet die Stadt Olten grundsätzlich Vollkosten. Die künftigen Tarife für Auswärtige entsprechen ab Schuljahr 2015/2016 den Vollkosten. Es ist dann Sache der auswärtigen Eltern und deren Wohngemeinde, wie diese die Kosten aufteilen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Durch die Neuregelung wie oben dargestellt ergeben sich die folgenden Entlastungen (Annahme konstante Anzahl von Schülerinnen und Schüler):
Schuljahr 2014/2015: CHF 60‘000.- (Elternbeitrag), CHF 13‘000 (Ensembleunterricht).
Der Deckungsbetrag beträgt dann voraussichtlich ca. 15.5%.
Schuljahr 2015/2016: zusätzlich CHF 60‘000.- (Elternbeitrag), CHF 13‘000 (Ensembleunterricht). Der Deckungsbeitrag beträgt dann voraussichtlich ca. 18.5%.
Die aktuelle Musikschulausschreibung mit der Erhöhung der Tarife um 25% hat die Anmeldungen von 666 (Schuljahr 2013/14) auf neu 727 (Schuljahr 2014/15, Stand 11.09.2014) ansteigen lassen, dies entspricht einer Belegungssteigerung von guten 9%. Die aktuellen Preise sind insofern unbestritten, sind zumutbar und sind für Eltern bezahlbar.
Die Direktion Bildung und Sport soll die zweite Erhöhung per 01.08.2015 umsetzen und damit auch der Forderung aus dem Reglement bezüglich des Deckungsgrades der weiterhin leicht steigenden Lohnkosten von 15-20% für die nächsten Jahre nachkommen.
4. Antrag des Stadtrates
Im Sinne der Ausgangslage und der Erwägungen empfiehlt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, die Motion nicht zu überweisen.