Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen den folgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Im Rahmen der Prüfungsaufträge, die der Stadtrat anlässlich des 1. Entlastungspakets im Herbst 2013 der Verwaltung erteilte, erfolgte auch der Auftrag, das Reglement über die Ausrichtung von Entschädigungen für Verwaltungsangehörige (SRO 132) betreffend Kommunikationsspesen zu überprüfen.
Zurzeit werden an rund 150 Mitarbeitende für die Abgeltung ihrer Natel- und anderer Kommunikationsspesen (Abonnemente und Gebühren, Natel, Telefon, Email etc.) folgende Entschädigungen bezahlt:
- Kategorie I: Fr. 75.- pro Monat
- Kategorie II: Fr. 50.- pro Monat
- Kategorie III: Fr. 25.- pro Monat
Die Kategorien wurden abgestuft nach reiner Erreichbarkeit (III), Erreichbarkeit und gelegentlicher aktiver Einsatz der Kommunikationsmittel (II) sowie häufiger Einsatz der Kommunikationsmittel (I). Die Beschaffung der Geräte erfolgt zu Lasten der Anspruchsberechtigten.
Die Verwaltungsleitungen bezeichnen diejenigen Verwaltungsangehörigen mit schriftlicher Legitimation per Standardvertrag, welche über ein Natel verfügen müssen und Anspruch auf entsprechende Spesenentschädigung haben. Die stete Erreichbarkeit muss eine betriebliche Notwendigkeit darstellen; das Natel ist in der Regel empfangsbereit zu halten. Die Liste der Anspruchsberechtigten wird dem Stadtrat zur Genehmigung unterbreitet.
2. Erwägungen
Seit der Verabschiedung des Reglements im November 2003 haben sich aufgrund der Konkurrenz zwischen verschiedenen Anbietern die Preise für Abonnemente und Gebühren in der mobilen Kommunikation stark reduziert. Zudem konnte mit einem Anbieter eine Vereinbarung getroffen werden, welche Mitarbeitenden der Stadtverwaltung den Abschluss eines kostengünstigen Abonnements erlaubt. Der Stadtrat ist daher der Ansicht, dass die Entschädigungen auf 60% der bisherigen Ansätze gesenkt werden können:
- Kategorie I: Fr. 45.- pro Monat
- Kategorie II: Fr. 30.- pro Monat
- Kategorie III: Fr. 15.- pro Monat
Die Kategorie III liegt somit im Bereich des vergünstigten Abonnements und sichert die Erreichbarkeit des oder der entsprechenden Mitarbeitenden.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kommunikationsspesen belaufen sich auf rund 58‘000 Franken pro Jahr. Eine Reduktion der Ansätze auf 60% führt zu Einsparungen in der Höhe von rund 23‘000 Franken.
Beschlussesantrag:
1. Der Teilrevision von Art. 4 des Reglements über die Ausrichtung von Entschädigungen für Verwaltungsangehörige (SRO 132) per 1. Januar 2015 wird zugestimmt.
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Synopse Art. 4. Reglement über die Ausrichtung von Entschädigungen für Verwaltungsangehörige (SRO 132)
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Für die Abgeltung ihrer Natel- und anderer Kommunikationsspesen (Abonnemente und Gebühren Natel, Telefon, Email etc.) erhalten anspruchsberechtigte Verwaltungs-angehörige folgende Entschädigungen:
- Kategorie I: Fr. 75.- pro Monat
- Kategorie II: Fr. 50.- pro Monat
- Kategorie III: Fr. 25.- pro Monat
Die Beschaffung der Geräte erfolgt zu Lasten der Anspruchsberechtigten.
Für die Abgeltung ihrer Natel- und anderer Kommunikationsspesen (Abonnemente und Gebühren Natel, Telefon, Email etc.) erhalten anspruchsberechtigte Verwaltungs-angehörige folgende Entschädigungen:
- Kategorie I: Fr. 45.- pro Monat
- Kategorie II: Fr. 30.- pro Monat
- Kategorie III: Fr. 15.- pro Monat
Die Beschaffung der Geräte erfolgt zu Lasten der Anspruchsberechtigten.