Im Vorfeld zur Erarbeitung des Finanzplanes hat der Stadtrat mit Parteien, Verbänden und Vereinen im Rahmen eines runden Tisches Gespräche bezüglich eines vom Stadtrat vorgelegten Sparpakets geführt. Der Stadtrat hat die erhaltenen Inputs soweit möglich in das Entlastungspaket und den Finanzplan einfliessen lassen. Zudem wurden die nötigen Investitionen neu priorisiert oder zurückgestellt, so dass die Stadt langfristig auf ein vernünftiges Investitionsniveau von rund 10 Mio. Franken kommen sollte. Weiter wurden kommende mögliche Neuerungen wie der neue Finanzausgleich (NFA) so integriert, wie er vom Kantonsrat verabschiedet worden ist. Zusätzlich wurde ein Finanzplan ohne den NFA erstellt. Auf das Jahr 2016 werden die Gemeinden ihre Rechnungslegung erstmals auf das neue Rechnungsmodell HRM2 umstellen müssen, welches nicht mehr mit einem pauschalen degressiven Abschreibungssatz arbeitet, sondern neu differenzierte Abschreibungen und eine Neubewertung des Finanzvermögens vorsieht.
Aufgrund des voraussichtlich tief bleibenden Steuersubstrats juristischer Personen und der zusätzlichen Beiträge an den neuen Finanzausgleich sowie kontinuierlich steigender Sozialhilfekosten wird die Finanzlage angespannt bleiben und eine Annäherung des aktuellen Steuerfusses an ein kantonales Mittel unvermeidbar werden.
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen den aktualisierten Finanz- und Investitionsplan für die Planperiode 2015 bis 2021 zur Kenntnisnahme.
1.Inhalt Finanz- und Investitionsplan
Der Finanz- und Investitionsplan unterteilt sich in folgende drei Bereiche:
1.1. Finanzplan
Der Teil Finanzplan entspricht der Planerfolgsrechnung. Er weist die Planergebnisse, die voraussichtliche Entwicklung der Aufwand- und Ertragsarten sowie den Selbstfinanzierungsgrad aus. Der Finanzplan enthält das letzte Rechnungsjahr, das aktuelle Budget der laufenden Rechnung sowie 6 Planjahre.
Ebenso sichtbar sind die Steuervorgaben und die Entwicklung des Nettovermögens bzw. der Nettoschuld. Die Parameter für die Prognosen basieren auf aktuellen Informationen und sind zu einem grossen Teil fremdbestimmt, wie nachfolgende Aufstellung zeigt.
Parameter Einfluss Gemeinde
Investitionsvolumen mit Ausnahmen steuerbar
Selbstfinanzierungsgrad steuerbar
Nettoschuld steuerbar
Wirtschaftswachstum real nicht steuerbar
Teuerung nicht steuerbar
Zinsniveau nicht steuerbar
Bevölkerungswachstum beschränkt steuerbar
Wachstum Steuerertrag nicht steuerbar
Steuertarif nicht steuerbar
Steuerfuss steuerbar
Auswirkungen übergeordneter Gesetzgebung nicht steuerbar
Auswirkungen von externen Beschlüssen nicht steuerbar
Auswirkungen von internen Beschlüssen beschränkt steuerbar
Einzelne Parameter haben durchaus Auswirkungen auf andere Parameter. Beispielsweise kann ein zu hoher Steuerfuss das Bevölkerungswachstum bremsen oder eine zu grosse Verschuldung kann das Investitionsvolumen der Folgejahre beeinflussen.
Wie bereits erwähnt, hat der Stadtrat aufgrund der hohen Steuerausfälle ein Entlastungspaket in Angriff genommen. Untenstehend finden Sie eine Aufstellung, welche Massnahmen (nebst Veränderungen wie dem neuem Finanzausgleich (NFA) und der Einflüsse von Abschreibungen aufgrund von HRM2) der Stadtrat in die Planung einfliessen lassen hat.
Finanzplanjahre 2015ff. der laufenden Rechnung:
Der Finanzplan hat folgende wichtige Veränderungen erfahren:
Neuer Finanzausgleich (NFA) – nur in einer Finanzplanvariante erfasst
Der Kantonsrat hat die Vorlage über den neuen Finanzausgleich angenommen. Der Finanzausgleich wird nicht bereits per 2015 in Kraft treten, sondern erst auf das Jahr 2016 wirksam. Die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Stadt Olten wird eine stufenweise Zunahme des Ausgleiches von heute rund 2.3 Mio. Franken auf 7.4 Mio. Franken zur Folge haben (rund 10 Steuerprozente). Die definitiven Parameter (z.B. Disparitätenausgleich, Bestückung der Lastenausgleichstöpfe) werden im Verlauf des Jahres 2015 festgelegt. Der Stadtrat hat beschlossen dem Parlament und der Bevölkerung trotz Referendum die Auswirkungen im Finanzplan zu zeigen.
Harmonisiertes Rechnungsmodell 2 (HRM2) – Veränderung des Abschreibemodus
Mit der Einführung von HRM2 wird es voraussichtlich einen Übergang der heutigen degressiven Abschreibungen zu linearen Abschreibungen geben. Das per Ende 2015 verbleibende Verwaltungsvermögen soll linear innert 10 Jahren abgeschrieben werden. Der Kanton bewilligt Ausnahmen. Aufgrund der erst kürzlich vorgenommenen hohen Investitionen wird die Stadt Olten eine Restabschreibedauer von 20 Jahren beantragen. Im Weiteren wird das Finanzvermögen neu bewertet. Die Stadt Olten wird voraussichtlich ihre Aktiven aufwerten können und so Neubewertungsreserven äufnen, welche nach einer Sperrfrist von 5 Jahren über die Erfolgsrechnung aufzulösen sind. Im Finanzplan wurden die Auswirkungen auf die Abschreibungen simuliert. Die erstmalige Auflösungsmöglichkeit der Neubewertungsreserve wird ab dem Jahr 2022 möglich sein.
Sozialregion Olten / Gesetzliche Sozialhilfe
Die Bruttokosten der Sozialregion Olten sind im Zeitraum von 2009 (Gründungsjahr) bis 2013 um mehr als 50% gestiegen. Die jährlichen Zuwachsraten der Bruttokosten sowie die jährliche Zunahme der Belastung für die Stadt Olten betrugen durchschnittlich mehr als 10%. Ob die Kostenentwicklung gebremst werden kann, hängt einerseits davon ab, ob die vom Amt für soziale Sicherheit (ASO) auf kantonaler Ebene geplanten Sparmassnahmen (Änderung der Sozialgesetzgebung) vom Kantonsrat beschlossen werden. Anderseits fällt auch die Praxis der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ins Gewicht, welche Schutzmassnahmen mit Kostenfolgen zulasten der Gemeinden beschliesst. Auch die KESB ist dazu angehalten, Kosten und Nutzen zu berücksichtigen. Im Finanzplan 2015ff werden für die Stadt Olten vorerst jährliche Kostensteigerungen von 5% veranschlagt.
Buserschliessung Entwicklungsgebiet Olten Südwest
Mit der Entwicklung des Gebietes Olten Südwest hat der Stadtrat vorgesehen, eine entsprechende Buslinie mit Anbindung an den Bahnhof Olten einzuführen.
Zusammengefasst sehen die Veränderungen folgendermassen aus:
KOA / Vorhaben B2015 F2016 F2017 F2018 F2019 F2020 F2021
36 Neuer Finanzausgleich (NFA)* 0 + 4‘000 + 4‘300 +4‘600 +4‘900 + 5‘100 +5‘100
33 Abschreibungen (ab 2016 HRM2) 0 -4600 -4300 -3200 -2700
-2600 -2500
36 Prognostizierte Kostenzunahmen im
Bereich Soziales (gesetzl. Sozialhilfe) 0 +300 +700 +1‘000 +1‘400 +1‘800 +2‘200
36 Buserschliessung OSW 0 +300 +300 +300 +300 +300 +300
(+ Mehrbelastung;- Minderbelastung) – Veränderungen gegenüber dem Budget 2015
*NFA: genaue Zahlen werden erst im Frühherbst 2015 bekannt sein.
Entlastungspaket 2015ff / Umsetzung
Der Stadtrat hat im Nachgang an die drei durchgeführten runden Tische das vorgestellte Massnahmenpaket noch einmal beurteilt. Folgende Massnahmen lässt der Stadtrat in den Finanzplan 2015 – 2021 einfliessen:
B2015 F2016 F2017 F2018
Geplante Einzelmassnahmen / Kostenkürzungen -3‘375 -4‘205 -3‘940 -3‘940
Übrige Kürzungen in den Direktionen -1‘150 -1‘150 -1‘150 -1‘150
Mehrausgaben gem. Entlastungspaket +655 +639 +636 +636
Mehrerträge / Gebührenerhöhungen -1‘607 -1‘702 -1‘702 -1‘702
Wiederaufnahme Kostenkürzungen Volksmotion „Schule“ / Parlament
Wiederaufnahme Provisorium 8 + Ludothek durch Stadtrat +376
+169 +815
+169 +815
+169 +815
+169
(+ Mehrbelastung / - Minderbelastung gegenüber Budget 2014)
Im Budget 2015 konnten folgende grössere Einzelpositionen (noch) nicht vollständig umgesetzt werden:
Einzelmassnahmen Kostenkürzungen
Kostenreduktion Feuerwehr -36‘000
Kostenreduktion Schulfest -75‘000
Reduktion Miete Info Olten -36‘000
Fachstelle Umwelt -22‘500
Übrige Kürzungen in den Direktionen
Baudirektion / Funktion Verkehr 56‘000 Mehrbelastungen Beleuchtung
Mehreinnahmen / Gebührenerhöhungen
Parkplatzgebühren / Blaue Zone 410'800 Prüfung der Mehrerträge
1.2 Investitionsplan
Im Investitionsprogramm sind die vorgesehenen Bauprojekte aufgeführt und deren Ausgaben auf die einzelnen Planjahre verteilt. Sie sind den folgenden Kriterien zugeordnet (aktuelle Prozentanteile siehe Seite 9):
A Werterhalt und ausserordentliche Investitionen
B Entwicklungsinvestitionen
C Investitionsbeiträge an Kanton
D Desinvestitionen
E Investitionsbeiträge mit Spezialfinanzierungen
Eine absolute Zuweisung ist nicht immer ohne weiteres möglich. So beinhalten beispielsweise Entwicklungsinvestitionen häufig auch einen Teil Werterhalt.
1.3 Projektbeschriebe
Der Beilagenteil enthält – nebst den finanzpolitischen Grundsätzen des Stadtrats – alle Projektbeschriebe mit relevanten Angaben zu den geplanten Investitionsprojekten. Die Reihenfolge entspricht dem Investitionsplan.
2. Aufgabe der Finanz- und Investitionsplanung
Der Auftrag für die jährliche Aktualisierung des Finanz- und Investitionsplans ist in Art. 43 der Gemeindeordnung geregelt. Danach hat der Stadtrat dem Gemeindeparlament einen Finanzplan für die nächsten fünf Jahre zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Im Gegensatz zum Budget ist der Investitions- und Finanzplan nicht verbindlich, weil er auf einer Vielzahl von Annahmen basiert. Je länger der Zeithorizont, desto ungenauer sind die Ergebniszahlen. Zudem beeinflussen noch unbekannte und vor allem nicht beeinflussbare Faktoren die Planergebnisse mehr oder weniger stark (vgl. Thema Chancen und Risiken, Kapitel 9).
Dennoch muss der Plan als verlässliches Arbeitsinstrument für bevorstehende Entscheide richtungsweisend sein. Er gibt Auskunft über die Prioritäten der realisierungsreifen Projekte und die finanzwirksamen Vorgänge und setzt aufgrund der vorgegebenen Finanzkraft die Grenzen für das Investitionsvolumen und die Verschuldung. Nicht zu unterschätzen sind die Folgekosten neuer Investitionen (Entwicklungsinvestitionen), die sich auf die Erfolgsrechnungen der nachfolgenden Jahre entsprechend auswirken. Als eigentliches Frühwarnsystem übernimmt der Investitions- und Finanzplan eine wichtige Aufgabe und darf auch für ein Gemeinwesen als Nonprofit-Organisation nicht unterschätzt werden. Nur mit klar definierten und massvollen Zielgrössen kann ein öffentlicher Finanzhaushalt nachhaltig ausgeglichen gestaltet werden.
Finanzpolitische Grundsätze
Nachfolgend die im Rahmen der Budgetweisung verabschiedeten finanzpolitischen Grundsätze des Stadtrates:
3.1. Leitsatz
Der Stadtrat verfolgt eine nachhaltige Finanzpolitik, damit die künftigen Generationen nicht unverhältnismässige Folgekosten von heutigen Entscheidungen zu tragen haben.
Auf die Dauer sind Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Langfristig sind alle Investitionen durch selber erarbeitete Mittel (Cash-flow) gedeckt.
• Konjunkturelle Defizite sind mittelfristig auszugleichen.
• Der Steuerfuss richtet sich nach den finanziellen Bedürfnissen der Einwohnerinnen und Einwohner und den nicht beeinflussbaren Ausgaben (Bsp. Finanzausgleich).
• In wirtschaftlich besseren Zeiten ist ein konsequenter Schuldenabbau vorzunehmen.
3.2. Verschuldung
Das Resultat der nachhaltigen Finanzpolitik schlägt sich im Nettovermögen bzw. in der Nettoschuld pro Einwohner/in nieder. In der Planungsperiode 2015 –2021 wird sich die Stadt Olten, sofern die entsprechenden Steuermittel nicht zur Verfügung gestellt werden, weiterhin verschulden müssen. Ab einer Nettoverschuldung von 5‘000 Franken pro Einwohner sowie fehlendem Eigenkapital wird das Schuldencontrolling des Kantons Solothurn aktiv.
• Langfristig wird eine Nettoverschuldung von unter 2‘500 Franken pro Einwohner angestrebt, auch wenn dies zurzeit als sehr ambitiöses Ziel angesehen werden muss.
3.3. Investitionen
Das Investitionsvolumen der Stadt Olten richtet sich primär nach den finanziellen Möglichkeiten, muss aber auch eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Stadt gewährleisten.
• Der Selbstfinanzierungsgrad für werterhaltende Investitionen (Kategorie A) soll in Hochkonjunkturzeiten dauernd 100% betragen.
• Der Selbstfinanzierungsgrad der Gesamtinvestitionen liegt langfristig bei 100%.
• Ein negativer Selbstfinanzierungsgrad ist zwingend verboten.
3.4. Steuern
Der Steuerfuss für natürliche und juristische Personen richtet sich am mittelfristigen Finanzbedarf zur Erfüllung der Bedürfnisse und den nicht beeinflussbaren Ausgaben (Bsp. Finanzausgleich) der Stadt aus.
• Der Steuerfuss für natürliche und juristische Personen weicht nicht mehr als 10% voneinander ab.
• Die steuerliche Belastung orientiert sich nach den Bedürfnissen sowie den nicht beeinflussbaren Ausgaben durch übergeordnete Instanzen.
• Der Steuerfuss der Stadt Olten wird sich, insbesondere wenn der neue Finanzausgleich angenommen werden sollte, an ein kantonales Mittel annähern müssen. Der Steuerfuss soll sich jedoch weiterhin in der tieferen Hälfte der Gemeindesteuerfüsse im Kanton Solothurn bewegen.
3.5. Abschreibungen / Korrektur aus Neubewertung
Die Abschreibungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
• Bis Ende 2015 werden 8% degressiv abgeschrieben.
• Per 2016 erfolgt die Umstellung auf die Richtlinien nach HRM2. Die Abschreibungen erfolgen linear aufgrund der kalkulatorischen Nutzdauer (Bsp. Tiefbauten: Nutzdauer 40 Jahre; lineare Abschreibung von jährlich 2.5% des Anschaffungswertes).
• Die Aktiven des Finanzvermögens werden im Verlaufe des Jahres 2016 einer Neubewertung unterzogen (Restatement), danach erfolgt eine periodische Neubewertung.
Auswirkungen der Neubewertung vom Finanzvermögen (Restatement) wurden im Bezug auf die Nettoverschuldung noch nicht mitberücksichtigt. Die Neubewertung des Finanzvermögens sowie mögliche Verschiebungen aus dem Verwaltungs- und Finanzvermögen werden in den Jahren 2015 und 2016 erfolgen. Höhere Bewertungen und eine damit künstliche Erhöhung des Finanzvermögens und des Eigenkapitals führen zu einer tieferen Nettoverschuldung.
3.6. Einhaltung der finanzpolitischen Grundsätze
Sofern der neue Finanzausgleich (NFA) in Kraft treten sollte, können die gesteckten finanzpolitischen Grundsätze nicht oder nur unter der Voraussetzung zusätzlicher Ausgabenkürzungen (Leistungsabbau der städtisch beeinflussbaren Kosten) oder einer weiteren Steuererhöhung eingehalten werden.
Grundsatz B2015 F2016 F2017 F2018 F2019 F2020 F2021
Selbstfinanzierungsgrad > 0% Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Abw. Steuerfuss JP/NP < 10% Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Steuersätze kant. tiefere Hälfte Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Verschuldung p. Kopf < 2‘500.-- Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein
Selbstfin. Kat. A min. 100% Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein
Selbstfin. Total 100% Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein
4. Ausgangslage und Konjunkturentwicklung / Szenarien für die Steuerentwicklung
4.1. Konjunkturentwicklung
Die von der KOF (Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich) vierteljährlich befragten Konjunkturexperten gehen für das laufende Jahr (2014) wie auch das kommende Jahr weiterhin von einem robusten Wachstum aus. Sie rechnen trotz allem immer noch mit einem Wachstum, das in etwa in jenem der Sommerprognose 2014 entspricht. Der erwartete Zuwachs des Schweizer Bruttoinlandprodukts (BIP) liegt für das Jahr 2014 bei 1.8%. Lediglich für das Jahr 2015 wurde die bisherige Prognose von 2.0% Wachstum leicht auf 1.9% korrigiert.
• Schweizer Wirtschaft mit geringerem Wachstum
Die KOF erwartet in ihrem KOF Consensus Forecast ein Wachstum des Schweizer Bruttoinlandprodukts (BIP) von 1.8% im laufenden und von 1.9% im kommenden Jahr. Damit passt sie ihre Prognose vom Juni 2014 nach unten an (Sommerprognose 2014: 1.8%, 2015: 2.0%).
Wesentlich pessimistischer für die Schweizer Wirtschaft schätzt die Credit Suisse in ihrer Medienmitteilung vom 9. September 2014 das Wirtschaftswachstum ein. Für das laufende Jahr wird mit einem BIP-Wachstum von 1.4% gerechnet und für das Jahr 2015 mit einem Wachstum von 1.6%.
• Binnenwirtschaft
Nachdem die KOF in ihrer Sommerprognose noch von einer Steigerung des privaten Konsums von 1.7% für das Jahr 2014 resp. 1.9% für das Jahr 2015 ausgegangen ist, hat die Credit Suisse in ihrer neusten Prognose das Wachstum des Privatkonsums für das Jahr 2014 noch mit 1.2% veranschlagt und für das Jahr 2015 nur noch ein Wachstum von 1.0% prognostiziert.
• Exporte - Aussenhandel
Die KOF erwartet in ihrer Sommerprognose für das Jahr 2014 bezüglich Aussenhandel ein Wachstum der Warenexporte von 3.9%, für das Jahr 2015 ein solches von 5.1%. Aufgrund des nur sehr schleppenden Aufschwungs in der Eurozone und dem trüben Investitionsklima haben die Ökonomen der Credit Suisse in ihrer September-Mitteilung ihre Prognosen für das Jahr 2014 auf 3% und für das Jahr 2015 auf 5% festgelegt.
• Arbeitsmarktsituation
Auch bei der Arbeitsmarktsituation resp. der Arbeitslosenquote hat die KOF die voraussichtliche Arbeitslosenquote leicht korrigiert: Hat sie in ihrer Sommerprognose noch eine Arbeitslosenquote von 3.1% vorausgesagt, hat sie diese nun auf 3.2% korrigiert.
4.2. Szenarien für die Entwicklung der Steuererträge
Wie unter Kapitel 4.1 erwähnt, rechnen die vom KOF angefragten Konjunkturexperten für das Jahr 2015 mit einem Wachstum von 1.9%. Da im Zeitpunkt der Finanzplanerstellung weder eine Herbstprognose des KOF noch des SECO vorlag, hat sich die Finanzverwaltung auf die Prognosen der Credit Suisse fokussiert.
Angewandtes Szenario für die Festlegung der Steuerentwicklung
Für das Budget 2015 wurde zur Kalkulation der Steuererträge auf die Steuerveranlagungen der Jahre 2011 und 2012 zurückgegriffen, da für das Steuerjahr 2013 oder 2014 noch keine gesicherten Veranlagungsdaten vorliegen. Obwohl die Steigerung des realen Bruttoinlandprodukts (BIP) seit dem Jahr 2012 rund 4% gestiegen ist, wurde für das Budgetjahr 2015 nur mit einer Steigerung von 2% auf der Veranlagungsbasis 2011/2012 gerechnet. Zusätzlich wurde mit einem Bevölkerungswachstum von 0.25% gerechnet. Für die Planjahre 2016 bis 2021 wird ein Wachstum von jährlich 1.50% festgelegt.
5. Ergebnisse im Finanzplan
Als erste Reaktion auf den Steuerausfall war es im letzten Finanzplan das primäre Ziel, zumindest einen Selbstfinanzierungsgrad von 0% zu erreichen. In der ursprünglichen Vorgabe zum Budget 2014 hat der Stadtrat deshalb einen Steuersatz auf 115% angesetzt. Trotz erheblichen Einsparungen wird das Ziel mit dem aktuellen Steuersatz von 105% nicht erreichbar sein. Insbesondere dann nicht, sollte im Kanton Solothurn der neue Finanzausgleich umgesetzt werden.
Zur Erreichung einer tragfähigen Rechnung muss der Steuerfuss zwingend angehoben werden. Der Stadtrat schlägt deshalb erneut die Erhöhung des Steuerfusses auf 115% vor. Der Steuerfuss ist immer noch unter dem durchschnittlichen Steuerfuss der Solothurner Gemeinden von 118.2% (Erhebung Jahr 2014, einfaches arithmetisches Mittel).
Zwingend ist in erster Linie ein positiver Selbstfinanzierungsgrad. Nur mit einem positiven Selbstfinanzierungsgrad kann sichergestellt werden, dass keine fremden Mittel für den laufenden Betrieb aufgenommen werden müssen.
In einem zweiten Schritt müssten sämtliche Investitionen, welche dem Werterhalt dienen (Kategorie A), aus den eigenen Mitteln finanziert werden. Dieses Ziel kann, vor allem wenn der neue Finanzausgleich in Kraft treten sollte, nicht erreicht werden.
In einem dritten Schritt soll dann wieder eine gesunde Selbstfinanzierung von 100% angestrebt werden. Je nach Konjunkturlage gelten die allgemein anerkannten Richtwerte für die Konjunkturzyklen. Dieser Schritt kann jedoch nur durch weitere Investitionskürzungen oder durch die Erhöhung des Selbstfinanzierungsgrades erreicht werden.
Hochkonjunktur über 100 Prozent
Normalfall 80 – 100 Prozent
Krise 50 – 80 Prozent
Der gewichtete Selbstfinanzierungsgrad (mit Berücksichtigung der Vorfinanzierungen) für alle Planjahre beträgt im Falle der Berücksichtigung des NFA nur 30.0%. Unter Ausklammerung der Investitionsbeiträge an den Kanton weist diese Kennzahl einen Wert von 30.6% aus. Ohne NFA beträgt der gewichtete Selbstfinanzierungsgrad rund 64%. Unter Ausklammerung der Investitionsbeiträge an den Kanton sogar 65%.
Das per Ende 2013 ausgewiesene Eigenkapital beträgt rund 45.8 Mio. Franken. Mit dem geplanten Verlust 2014 von rund 15 Mio. Franken ist per Ende 2014 von einem Eigenkapital von 30.8 Mio. Franken auszugehen. Trotz der im Finanzplan angenommenen Steuererhöhung wird das Eigenkapital im Falle der Einführung des NFA voraussichtlich Ende 2020 aufgebraucht sein.
6. Steuerertrag und Festlegung des Steuerfusses
Die Haupteinnahmequelle eines Gemeinwesens wird stark durch äussere Einflüsse geprägt. Es sind dies hauptsächlich die Konjunkturlage, das kantonale Steuergesetz und die Firmenergebnisse. In Olten macht sich vor allem die finanzielle Abhängigkeit von einzelnen Steuerzahlern stark bemerkbar, haben doch in Olten wenige Steuerzahler mehr als einen Drittel aller Gemeindesteuern bezahlt. Weiter kommen die Unsicherheiten bezüglich der Auswirkung der Unternehmenssteuerreform III dazu (vgl. Kapitel 9.1 Chancen und Risiken).
Solche bedeutende Veränderungen haben rasch Auswirkungen auf die Steuereinnahmen.
Aufgrund der Ergebnisse der rollenden Finanzplanung und der latenten Risiken bei den Steuereinnahmen ist eine Priorisierung bei den Investitionen – verbunden mit einer Staffelung oder einem Verzicht – und/oder eine allfällige Steuersatzdiskussion zu führen. Eine zu hohe Verschuldung ist nicht nachhaltig und nicht verantwortbar.
Aufgrund der erwähnten Steuerausfälle, des bedingt beeinflussbaren Aufwandes und der angemeldeten Bedürfnisse einer Stadt schlägt der Stadtrat vor, für die Jahre 2015ff. den Steuersatz auf 115% anzuheben. Der Stadtrat ist sich bewusst, dass nebst einer Anhebung des Steuerfusses auf ein kantonales Mittel (2014: 118.2%, gewichtet pro Einwohner 116.5%) auch eine Konzentration auf die Kern- und Zentrumsaufgaben der Stadt, verbunden mit einem entsprechenden Entlastungspaket, vorangetrieben werden muss.
7. Investitionsvolumen und –grenzen
Im Rahmen von mehreren Gesprächen hat der Stadtrat das vorläufige Investitionsvolumen für die Jahre 2015 – 2021 auf 80.50 Mio. Franken festgesetzt (Finanzplan 2014 – 2021: 98.25 Mio). Der Stadtrat ist sich bewusst, dass dieses Investitionsvolumen immer noch sehr hoch ist und sich aufgrund der neuen Steuersituation nicht ohne erhebliche zusätzliche Steuereinnahmen bewerkstelligen lässt. Vorläufiges Ziel muss es sein, die vom Kanton vorgegebene Verschuldungslimite von 5‘000 Franken pro Kopf nicht zu überschreiten. Mit der Einführung von HRM2 wird der Kanton eine Schuldenbremse einführen, welche Investitionen nur unter gewissen Bedingungen zulässt.
Die Beurteilung dieser Kennzahl ist im neuen Rechnungsmodell wie folgt definiert:
0 – 1'000 geringe Verschuldung
1'001 – 2'500 mittlere Verschuldung
2'501 – 5'000 hohe Verschuldung
> 5'000 sehr hohe Verschuldung
Im Bewusstsein, dass es sich um eine rollende Planung handelt und die Entwicklung der Steuereinnahmen konsequent überwacht werden muss, hat sich der Stadtrat entschieden, die Grossprojekte aufzuführen und das immer noch hohe Investitionsprogramm dem Gemeindeparlament zu unterbreiten. Er wird jedoch im Rahmen der einzelnen Budgets die Notwendigkeit einzelner Projekte nochmals überprüfen.
Die gesamte Investitionssumme teilt sich auf in:
Kategorie Anteil
A Werterhaltende und ausserordentliche Investitionen 44.1 %
B Entwicklungsinvestitionen 38.7 %
C Investitionsbeiträge an Kanton 1.7 %
D Investitionen mit Spezialfinanzierungen 15.5 %
Durch den Stadtrat priorisierte, aber noch nicht bewilligte Projekte sind mit folgenden Summen (in TCHF) eingeplant:
Projekt Organ Betrag
Neubau/Sanierung Kunst- und Naturmuseum (Werterhalt Hochbau) Gemeinde 6‘600
Fussgänger- und Veloverbindung Hammerallee/Olten Südwest Gemeinde 15‘400
Bahnhofplatz Gemeinde 12‘700
Betrag in TCHF
In der Investitionsplanung befinden sich auch folgende in den Vorjahren priorisierte, bewilligte und ganz oder teilweise vorfinanzierte Projekte (in TCHF)
Projekt Organ Betrag
Attraktivierung Aareraum Gemeinde 1‘500
Eissportanlage Investitionsbeiträge Gemeinde 1‘600
Betrag in TCHF
Im Investitionsplan nicht enthalten sind grundsätzlich Projekte, die zeitlich und/oder betraglich noch nicht abgeschätzt werden können.
8. Vorbehalt und Einschränkungen / Entlastungspaket
Ein Gemeindehaushalt, auch der Haushalt der Stadt Olten, wird mit einem allgemein geschätzten Anteil von 75% bis 85 % zu stark fremdbestimmt. Der Freiraum für den Eigenbedarf wird dadurch entsprechend eingeschränkt. Die sogenannt gebundenen Ausgaben sind in einem Gesetz, in einer Verordnung, in einem Reglement verankert oder sind die Folge von Beschlüssen höherer Instanzen. Davon betroffen sind vor allem die grösseren Anteile für die Aufgabenbereiche „Bildung“ und „Soziales“.
9. Chancen und Risiken in der Entwicklung des Finanzhaushalts
9.1. Unternehmenssteuerreform III (UStR III)
Die Europäische Union (EU) stellt sich auf den Standpunkt, dass die kantonalen Steuerstatus der Schweiz gegen das EU-Freihandelsabkommen 1972 verstossen, weil bei Statusgesellschaften (Holdinggesellschaften, Domizilgesellschaften, gemischten Gesellschaften) Auslanderträge viel niedriger besteuert werden als die Inlanderträge. Dies stelle eine unzulässige staatliche Beihilfe dar und führe zu einer Wettbewerbsverzerrung.
Zurzeit ist der Bundesrat daran, mit der EU einen Dialog bezüglich dieser Besteuerungsfrage zu führen, da die EU diese Praxis nicht mehr länger tolerieren wird und möglicherweise Sanktionen oder sonstige Benachteiligungen für Unternehmen, welche ihren Holdingsitz in der Schweiz haben, ergreifen wird. Dabei ist eine vom Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe daran, mögliche Lösungen zu suchen. Dies könnte beispielsweise die Aufhebung der bisherigen Privilegien sein, verbunden mit einer gleichzeitigen Steuersenkung oder einer Verankerung sogenannter Innovations- oder Lizenzboxen im Steuerharmonisierungsgesetz (StHG), welche Erträge aus Immaterialgütern, die massgeblich auf Innovation beruhen, reduziert besteuert, dies in Verbindung mit z.B. Standortbedingungen.
Welches Modell schlussendlich zu tragen kommt, ist ebenso offen wie das definitive Inkrafttreten dieser Reform. In welchem Ausmass die Stadt Olten von dieser Reform betroffen sein wird, ist also abhängig vom künftigen Modell und vom konkreten Umsetzungsplan. In vorliegendem Finanzplan ist eine kommende Reform deshalb nicht berücksichtigt.
9.2 Neuer Finanzausgleich (NFA)
Mit der Neugestaltung des NFA SO, welcher per 2016 in Kraft treten soll, muss die Stadt Olten auch beim Wegfall der bisherigen Steuereinnahmen der Alpiq, mit zusätzlichen nicht beeinflussbaren Beiträgen rechnen. Je nach Variantenentscheid beim horizontalen Finanzausgleich sowie der Bestückung der Lastenausgleichsgefässe und der Festlegung der Schülerpauschalen wird die Stadt Olten zusätzliche Beiträge leisten müssen. Massgebend für die effektive Belastung der Stadt wird die Festlegung der Parameter für die obenerwähnten Komponenten sein. In vorliegendem Finanzplan hat der Stadtrat die in der Vorlage des Kantons publizierte Variante 2 (45% Ressourcenausgleich, Lastenausgleich 19.5 Mio. und Schülerpauschalvolumen 102.9 Mio. Franken) zu Grunde gelegt. Die voraussichtlichen Mehrkosten sind in Kapitel 1 aufgeführt und in einer Variante des Finanzplans berücksichtigt.
9.3 Verschlechterung des Ratings bei den Kapitalgebern
Bis anhin konnte die Stadt Olten zu sehr günstigen Konditionen Kapital aufnehmen. Wenn es nicht gelingt, die strukturelle Überbelastung im Finanzhaushalt zu beseitigen, ist eine Verschlechterung des Ratings bei den Kapitalgebern wahrscheinlich. Dies würde zu einer Erhöhung des Passivzinsaufwandes führen, da nebst der benötigten Erhöhung des Kapitals auch mit höheren Refinanzierungskosten zu rechnen ist.
9.4 Einführung des Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2)
Mit der Einführung von HRM2 ist bei der Umstellung das Finanzvermögen mittels Restatement zum Verkehrswert neu zu bewerten. Die Neubewertung ist nach Einführung periodisch zu wiederholen. Ein aus der Neubewertung erzielter Aufwertungsbetrag ist in der Eröffnungsbilanz als „Neubewertungsreserve“ unter dem Eigenkapital einzustellen. Erste Schätzungen ergeben, je nach Zuordnung der Aktiven zum Finanz- oder Verwaltungsvermögen, für die Stadt Olten eine Neubewertungsreserve von rund 12 Mio. Franken.
9.5 Ausfinanzierung der solothurnischen Pensionskasse (Anteil Lehrer) / Kompensationsmassnahmen des Kantons
Analog der Pensionskasse der Stadt Olten muss die kantonale Pensionskasse ebenfalls eine Anpassung an neues Bundesrecht vornehmen. Aufgrund der Abstimmung von Ende September 2014 werden sich die Gemeinden nicht an der Ausfinanzierung beteiligen müssen. Der Regierungsrat hat jedoch anlässlich einer ersten Stellungnahme dargelegt, dass die Regierung möglicherweise Kompensationsmöglichkeiten bei den Gemeinden suchen wird.
Wie die Kompensationsmöglichkeiten aussehen, ist noch offen. Der Stadtrat wird probieren im Rahmen seiner Mitwirkungsmöglichkeiten Einfluss zu nehmen.
9.6 Zusammenschluss der Stadtpolizei mit der Kantonspolizei Solothurn
Zurzeit werden verschiedene Varianten bezüglich eines Zusammenschlusses oder eines Teilzusammenschlusses der Stadtpolizei mit der Kantonspolizei Solothurn geprüft. Ziel des Zusammenschlusses ist es durch eine Konzentration der Polizeikräfte sowohl für den Kanton als auch für die Stadt Ressourceneinsparungen vorzunehmen, ohne den aktuellen Service Public massgebend zu schwächen. Ein Machbarkeitsbericht mit verschiedenen Varianten und den daraus resultierenden Ressourceneinsparungen wird voraussichtlich im Spätherbst 2014 vorliegen. Der Stadtrat wird dem Parlament einen entsprechenden Bericht zukommen lassen.
9.7 Projekt Andaare
Unter der Position 790.501.052 Attraktivierung Aareraum enthalten sind dringende Sanierungsmassnahmen im Umfeld der Bahnhofterrasse (Belag, Geländer, südliche Treppe etc.), welche unabhängig vom Projekt Neuer Bahnhofplatz Olten rasch umgesetzt werden sollen. Nicht enthalten ist hingegen die Sanierung des Ländiwegs, der im Projekt Andaare als Baustein 3 mit Kosten von netto 8,7 Mio. Franken veranschlagt wurde. Abklärungen mit dem kantonalen Amt für Verkehr und Tiefbau deuten darauf hin, dass die Sanierung der Stützmauer noch verschoben werden kann und dass die Umsetzung der Umgestaltungsmassnahmen im Rahmen der ERO auf der Achse Postplatz–Bahnhofplatz nicht zwingend von dieser Sanierung abhängt.
9.8 Schulraumplanung
Derzeit gehen der Finanzplan und die Schulraumplanung des Stadtrates von einer konstanten Schulstruktur aus mit gleichbleibenden Schulklassenzügen. Zu beachten ist dabei aber eine Zunahme der Schülerzahl im Schuleingangsbereich, was mittelfristig zu einer Erweiterung der Schulstruktur mit entsprechendem Raumbedarf führen wird. Aktuell und in den kommenden Monaten entstehen neue Wohnquartiere, primär in den Gebieten Chlyholz, Bornfeld sowie Südwest. Das Risiko besteht in einem möglichen Wachstum der Anzahl in Olten wohnhafter Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter. Sollte sich zeigen, dass die neuen Wohnquartiere für eine positive Zuwanderungsbilanz von Personen im Segment zwischen 4 – 16 Jahre sorgen, dann müssten allenfalls Investitionen in bestehende oder neue Schulanlagen bereitgestellt werden können.
10. Schlussfolgerungen
Aufgrund der massiven Steuerausfälle und des stark fremdbestimmten Haushalts wird die Stadt ihren Steuerbedarf an ein kantonales Mittel anpassen müssen. Gleichzeitig muss das in Angriff genommene Entlastungspaket kontinuierlich vorangetrieben und umgesetzt werden. Weitere zusätzliche Optimierungsmöglichkeiten sind gefordert.
Gleichzeitig sind die sich anbahnenden Tendenzen wie Unternehmenssteuerreform III sowie die Einführung des neuen Finanzausgleichs mit nicht planbaren Folgen für die Stadt nicht aus den Augen zu verlieren.
Sollte weder eine Steuererhöhung noch das in Angriff genommene Entlastungspaket erfüllt werden können, werden Ende 2017 die kritischen Faktoren wie Verschuldung pro Kopf, Eigenkapital und Zinsbelastung derart ansteigen, dass mit einer Intervention durch den Kanton zu rechnen sein wird.
Beschlussesantrag:
Der Investitions- und Finanzplan für die Periode 2015 - 2021 wird mit dem aktuellen Planungsstand zur Kenntnis genommen.