Am 7. Juli 2014 hat Tabitha Germann (SP und Junge SO) folgenden Vorstoss zu Handen des Gemeindeparlaments eingereicht:
„Wie der Presse zu entnehmen war (OT vom 14. Juni 2014), hat der Stadtrat im Rahmen des Entlastungspaketes 2015 den finanziellen Beitrag an den Betrieb des Tagesheims Sonnegg gestrichen. Das Tagesheim wird deshalb per Ende 2014 den Betrieb einstellen. Damit schliesst eine über 25-jährige Institution ihre Türen, welche älteren, dementen, behinderten und kranken Menschen eine Betreuung durch qualifiziertes Personal, Gemeinschaft und Anregung geboten hat. Zudem bot sie pflegenden Angehörigen Entlastung.
Im Zusammenhang mit der Streichung des Beitrages an das Tagesheim Sonnegg wird der Stadtrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wie kommt es, dass dem GFVO als Betreiberin des Tagesheims erst eine Frist bis Ende Mai 2014 gesetzt wird, um den Finanzierungsbedarf des Tagesheims nach der anstehenden Neustrukturierung (Wechsel von Objektfinanzierung zu Subjektfinanzierung) darzulegen und ein Gesuch zu stellen, dieses dann jedoch ohne Diskussion und ohne Gespräch mit den Verantwortlichen vom Stadtrat abgelehnt wird?
2. Wie viele Oltnerinnen und Oltner nahmen in den letzten 5 Jahren das Angebot des Tagesheims Sonnegg als Gäste oder als entlastete Angehörige in Anspruch?
3. Welches Ersatzangebot steht diesen Personen zur Verfügung und zu welchen Konditionen im Vergleich zum Tagesheim Sonnegg?
4. Wie wird sichergestellt, dass diese Personen diese Ersatzangebote ab Anfang 2015 nutzen können und sie somit lückenlos betreut werden?“
***
Stadtrat Peter Schafer beantwortet die Interpellation im Namen des Stadtrates wie folgt:
1. Wie kommt es, dass dem GFVO als Betreiberin des Tagesheims erst eine Frist bis Ende Mai 2014 gesetzt wird, um den Finanzierungsbedarf des Tagesheims nach der anstehenden Neustrukturierung (Wechsel von Objektfinanzierung zu Subjektfinanzierung) darzulegen und ein Gesuch zu stellen, dieses dann jedoch ohne Diskussion und ohne Gespräch mit den Verantwortlichen vom Stadtrat abgelehnt wird?
Zwischen der Sozialdirektion und der Leitung des Tagesheimes und den Verantwortlichen des GFVO fanden seit Jahren regelmässige Gespräche mit Informationsaustausch statt. Beide Partner waren stets über aktuelle Ereignisse und Veränderungen informiert.
Im Rahmen der Sparmassnahmen wurden alle freiwilligen Beiträge an Organisationen und Institutionen überprüft. Der Stadtrat beauftragte mit Entscheid vom 17.06.2013 die Sozialdirektion, mit dem GFVO über eine allfällige Fortführung des Leistungsauftrages zu verhandeln. Die weiteren Schritte sind unten aufgeführt:
17.06.2013 Stadtratsentscheid: Im Rahmen der Sparbemühungen der EGO wurde der Beitrag an das Tagesheim überprüft. Bei durchschnittlich 4 täglich anwesenden Oltner Einwohnerinnen und Einwohnern ergibt einen Beitrag pro Person und pro Tag von ca. Fr. 65.--. Dies entspricht einem Pflegekostenbeitrag für eine Bewohnerin oder einen Bewohner eines Alters- und Pflegeheim in einer oberen Pflegestufe. Mit dem GFVO sind deshalb Verhandlungen aufzunehmen. Der Leistungsauftrag wird vorläufig noch fortgeführt.
28.06.2013 Schreiben Sozialdirektion an Leitung Tagesheim: Information über Sparbe- mühungen der Stadt und Überprüfung des Leistungsauftrags. An Stelle der Objekt- finanzierung wäre eine Subjektfinanzierung zu prüfen. Es dürften nur noch Oltner Ein- wohnerinnen und Einwohner subventioniert werden. Damit gegenüber Stadtrat und Gemeindeparlament noch argumentiert werden könnte, dürften Subventionen pro Kopf und pro Tag nicht höher sein als Pflegekostenbeiträge der unteren Pflegestufen (Fr. 9.-- bis Fr. 45.--).
10.07.2013 Schreiben Leitung Tagesheim: Nimmt mit Bestürzung das Schreiben der Sozialdirektion vom 28.06.2013 zur Kenntnis. Ist sich bewusst, dass die Subvention von Fr. 94‘000.-- für „nur“ vier Oltner Einwohnerinnen und Einwohner ein hoher Betrag ist.
26.08.2013 Mailverkehr Sozialdirektion – Leitung Tagesheim: Mitteilung, 2014 würde der Beitrag voraussichtlich im bisherigen Rahmen gewährt. Für 2015 müsste eine neue Lösung gesucht werden.
02.12.2013 Besprechung mit Delegation des GFVO: Gegenseitiger Austausch. Darlegung der Situation. Information über Sparmassnahmen.
20.02.2014 OT-Artikel: „Dem Tagesheim Sonnegg in Olten steht das Wasser bis zum Hals“: Der GFVO hat gegenüber dem OT u.a. folgendes mitgeteilt: „Ende Jahr (2013) sei bei einem Gespräch mit der Sozialdirektion mitgeteilt worden, ab 2015 würde keine Subvention mehr ausgerichtet. Bis Ende Mai hätte der GFVO nun die Chance, einen Antrag bei der Sozialdirektion zu stellen. Die Chancen für eine weitere Unterstützung seien aber gering. Das Wasser stehe dem GFVO bis zum Hals.“
11.03.2014 Mailverkehr Sozialdirektion – Leitung Tagesheim: In Kenntnis des für 2015 nicht mehr budgetierten Beitrags bezieht sich die Leitung des Tagesheims auf ein letztes Gespräch mit der Sozialdirektion. Es sei damals mitgeteilt worden, die Leistungs- vereinbarung würde gekündigt. Wie stehe es mit dem Mietvertrag? Die Sozialdirektion verweist auf Ziff. 5 Finanzielles der Leistungsvereinbarung. Diese lautet: „Die EGO subventioniert das Tagesheim mit einem jährlichen Beitrag. Der Beitrag wird von der Sozialdirektion im Rahmen des jährlichen Budgetprozesses eingegeben. Vorbehalten bleibt die Bewilligung des Beitrages durch Stadtrat und Parlament.“ Sofern SR und GP den Betrag nicht bewilligten, würde somit – unabhängig von einer allfälligen Kündigung des Leistungsauftrags - kein Beitrag ausbezahlt. Betreffend Liegenschaft sei der Sozialdirektion bis anhin keine Kündigungsabsicht bekannt.
19.05.2014 Gesuch GFVO um Weiterführung der finanziellen Unterstützung Tagesheim Sonnegg: In Kenntnis des für 2015 nicht mehr budgetierten Beitrags ersucht der GFVO um Aufnahme eines Beitrages von Fr. 94‘000.-- in das Budget 2015 der EGO.
02.06.2014 Stadtratsentscheid: Das Gesuch vom 19.05.2014 wird abgelehnt. Die Sozial- direktion wird beauftragt, den Leistungsvertrag zu kündigen.
06.06.2014 Eingeschriebener Brief an Tagesheim: Bereits früher sei mitgeteilt worden, für 2015 würde kein Beitrag mehr in das Budget der EGO aufgenommen. Der Stadtrat habe an seiner Sitzung vom 02.06.2014 beschlossen, das Gesuch vom 19.05.2014 abzuweisen. Zudem habe der Stadtrat die Sozialdirektion beauftragt, den bestehenden Leistungsauftrag auch formell zu kündigen.
Die Frage der Interpellantin kann somit wie folgt beantwortet werden: Der GFVO war tatsächlich informiert worden, ein allfälliges Gesuch (Wechsel von der Objekt- zu einer möglichen Subjektfinanzierung) müsste bis ca. Ende Mai 2014 eingereicht werden, damit ein allfälliger Beitrag im Budgetprozess berücksichtigt und diskutiert werden könnte. Der GFVO stellte in der Folge ein Gesuch um eine erneute Objektfinanzierung im bisherigen Rahmen. Der Stadtrat lehnte dieses ab. Konsequenterweise beauftragte der Stadtrat die Sozialdirektion damit, auch den Leistungsauftrag zu kündigen.
2. Wie viele Oltnerinnen und Oltner nahmen in den letzten 5 Jahren das Angebot des Tagesheims Sonnegg als Gäste oder als entlastete Angehörige in Anspruch?
Nach Angaben des Tagesheimes Sonnegg kann von einer durchschnittlichen täglichen Belegung durch 4 Oltner Einwohnerinnen und Einwohner ausgegangen werden.
3. Welches Ersatzangebot steht diesen Personen zur Verfügung und zu welchen Konditionen im Vergleich zum Tagesheim Sonnegg?
Die kantonale Heimplanung 2020 (Bettenplanung) enthält folgende Stossrichtungen:
- Menschen mit mittlerer und schwerer Pflegebedürftigkeit und demente Menschen in stationären Pflegeinrichtungen;
- Ambulante und teilstationäre Angebote für Menschen mit leichter Pflegebedürftigkeit: Tagesstätten. Angliederung solcher Angebote an bestehende Heime;
- Umwandlung bestehender Betten in Betten für Menschen mit mittlerer und schwerer Pflegebedürftigkeit und demente Menschen.
Eine entsprechende Umfrage der Sozialdirektion (22.07.2013) ergab folgendes:
- Alters- und Pflegeheim Weingarten plant ambulante und teilstationäre Angebote.
- Alters- und Pflegeheim Brüggli bietet bereits ambulante und teilstationäre Betreuungs- formen an. In Planung sei auch eine neue Demenzstation.
- Die Altersresidenz Bornblick plant keine Tagesstätte. Für demente Gäste sei bereits eine Abteilung mit 16 Betten geschaffen worden.
- Alters- und Pflegeheim Ruttiger plant keine ambulanten und teilstationären Angebote. Es bestehe bereits eine geschlossene Demenzabteilung mit 12 Pflegeplätzen.
- Alters- und Pflegeheim St. Martin Olten führt ein Demenzzentrum und bietet kurzfristig Tagesplätze an. Auf zwei Etagen führt das Demenzzentrum 29 Bettern.
- Das Alters- und Pflegeheim Stadtpark plant nach der Renovation, zusätzliche Dienst- leistungen anzubieten, u.a. Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige und eine Tagesstätte.
Im Kanton Solothurn gibt es weitere Tagesstätten und Tageszentren, u.a. das Seniorenzentrum Untergäu in Hägendorf.
Die Solothurner Spitäler AG führt in Olten und Solothurn gerontopsychiatrische Tageskliniken.
Die Finanzierung solcher Angebote ist im Ergänzungsleistungs- (EL) und im Krankenversicherungs-Bereich (KV) geregelt.
4. Wie wird sichergestellt, dass diese Personen diese Ersatzangebote ab Anfang 2015 nutzen können und sie somit lückenlos betreut werden?
Die Nutzung von Angeboten im Altersbereich erfolgt individuell und auf privater Ebene. Für Koordinationsaufgaben stehen die Angebote der Pro Senectute zur Verfügung. Sind Menschen selber nicht dazu in der Lage, für sich zu handeln, kommt der Erwachsenenschutz zur Anwendung.