Am 27. März hat Matthias Borner (SVP-Fraktion) folgenden Vorstoss zu Handen des Gemeindeparlaments eingereicht:
„Seit 1. Januar 2014 ist die Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen BVG Bestimmungen abgelaufen. Bei der PK Stadt Olten sind viele ArbeitnehmerInnen der Stadt Olten angeschlossen und laut letztjährigem Bericht ging es dort noch um eine Deckungslücke von über 40 Millionen. Dies entspricht fast der Hälfte vom ganzen jährlichen Budget. Aufgrund der vielen Betroffenen und der finanziellen Relevanz ist ein reibungsloser Übergang sehr wichtig und trotz Kompetenzübertrag eine gewisse Transparenz gegenüber dem Parlament begrüssenswert.
Antrag:
- Wurde die bisherige Pensionskommission verabschiedet?
- Wie setzt sich die neue Pensionskommission zusammen?
- Wie verlief das Wahlprozedere? Wurde dabei das Wahlreglement eingehalten?
- Gab es eine Übergabe
- Konnte der reibungslose Übergang garantiert werden?
- Wie lange dauerte die Übergangsphase und wer war in dieser Zeit juristisch verantwortlich?
- Hat die neue Kommission schon getagt?
- Wie hoch belaufen sich die neu festgelegten Sitzungsentschädigungen?
- Zieht die Kommission zusätzliche Experten hinzu? Falls ja, wie hoch sind die Mehrkosten und zu Lasten von wem?“
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Stadtrat Benvenuto Savoldelli beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
- Wurde die bisherige Pensionskommission verabschiedet?
Ja, im Rahmen der letzten Sitzung wurde die Kommission am 16. Dezember 2013 verabschiedet.
2. Wie setzt sich die neue Pensionskommission zusammen?
Aus 6 Arbeitgebervertretern, 5 vom Stadtrat Olten gewählt, und 1 Arbeitgebervertreter der angeschlossenen Körperschaften. Im Weiteren sind 5 Arbeitnehmervertreter der Stadt Olten sowie ein Arbeitnehmervertreter der angeschlossenen Körperschaften eingesetzt worden. Zudem wurde von der Vereinigung der Pensionierten der PK Stadt Olten ein Mitglied mit beratender Stimme in die Kommission gewählt.
In der Pensionskommission sind folgende Personen vertreten:
- Aebi Fabian (AG-Vertreter)
- Brupbacher Jürg (AG-Vertreter)
- Dirlam Marcel (AN-Vertreter)
- Fuchs Beat (AN-Vertreter – angeschlossene Körperschaften)
- Gribi Patrick (AG-Vertreter)
- Imfeld Hanspeter (Pensionierte, beratende Stimme)
- Jäggi Hans Dieter, (AG-Vertreter – angeschlossene Körperschaften)
- Köhli Samuel (AN-Vertreter)
- Meienberger Pius (AG-Vertreter)
- Minder Andreas (AN-Vertreter)
- Schenker Mario (AN-Vertreter)
- Wernli René (AN-Vertreter) – Präsident
- Wullschleger Peter (AG-Vertreter)
3. Wie verlief das Wahlprozedere? Wurde das Wahlreglement eingehalten?
Bei der Arbeitgebervertretung konnte der Stadtrat fünf Mitglieder bestimmen. Bei den angeschlossenen Körperschaften haben sich zwei Kandidaten zur Verfügung gestellt. Hier wurde eine schriftliche Wahl durchgeführt welche protokolliert worden ist. Bei den Arbeitnehmervertretern haben sich für die Stadt Olten nur fünf Vertreter zur Verfügung gestellt, was eine schriftliche Wahl obsolet machte. Ebenso hat sich bei den angeschlossenen Körperschaften nur ein Arbeitnehmervertreter zur Verfügung gestellt.
4. Gab es eine Übergabe?
Eine Übergabe zwischen den Kommissionsmitgliedern gab es nicht. Die administrativen Arbeiten wurden von der Stadtverwaltung weitergeführt.
5. Konnte der reibungslose Übergang garantiert werden?
Sämtliche nötigen administrativen Arbeiten wurden durch die Verwaltung sichergestellt. Projektarbeiten wie Reglementsanpassungen oder Strategieanpassung aufgrund von ALM-Studien wurden durch die neue Kommission in Angriff genommen.
6. Wie lange dauerte die Übergangsphase und wer war in dieser Zeit juristisch verantwortlich?
Die Entscheide und Beschlüsse der „alten“ Kommission wirkten bzw. wirken in die Übergangszeit hinein. Für diese war und ist die „alte“ Kommission gemäss den Bestimmungen des BVG (vgl. etwa Art. 52) weiterhin verantwortlich. In der
Übergangsphase standen keine strategischen Entscheide des obersten Organes der Vorsorgeeinrichtung an. Operativ waren die Aufgaben der Pensionskasse stets und ohne Verzug sichergestellt. Nebenbei bemerkt hätte die Aufsichtsbehörde über die berufliche Vorsorge, wäre dem nicht so gewesen, die ihr gemäss Art. 62a BVG zustehenden, weitreichende Mittel zur Sicherstellung des Zwecks und der Aufgaben der Vorsorgeeinrichtung umgehend wahrgenommen.
7. Hat die neue Kommission schon getagt?
Die Pensionskommission hat sich am 5. Februar 2014 konstituiert. Gleichzeitig wurden auch die Mitglieder des Anlageausschusses gewählt. Die Konstituierung des Anlageausschusses ist am 25. März 2014 erfolgt.
8. Wie hoch belaufen sich die neu festgelegten Sitzungsentschädigungen?
Die Entschädigungen werden im Rahmen des Entschädigungsreglementes festgelegt. Die Verwaltungskosten sind als Anteil in der Risikoprämie einkalkuliert. Die Bestimmung der Sätze liegt in der Verantwortung der selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt der Pensionskasse.
Es werden folgende Entschädigungen ausgerichtet:
Pro Sitzung: Fr. 200.— inkl. Aktenstudium/Vorbereitung
Ausbildungstage: pro ganzen Tag: Fr. 500.-- / pro Halbtag Fr. 250.--
Es sind pro Jahr ca. 3 – 4 Sitzungen vorgesehen.
9. Zieht die Kommission zusätzliche Experten hinzu? Falls ja, wie hoch sind die Mehrkosten und zu Lasten von wem?
Bei Bedarf wird die Kommission zusätzliche Experten hinzuziehen. Dies vor allem jetzt noch bei der Ausarbeitung von neuen Reglementen (Bsp. Teilliquidationsreglement). Die Kosten sind im Rahmen des Verwaltungskostenanteils, welche aus den Risikoprämien gespiesen werden, zu bezahlen. Die Höhe der Mehrkosten wird von der Anzahl der benötigten Stunden abhängig sein.