Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen den folgenden Bericht und Antrag:
- Ausgangslage
Das Amt für soziale Sicherheit des Kantons Solothurn (ASO) publizierte am 09.07.2014 die offiziellen Dossierzahlen der Sozialhilfe und des Kindes- und Erwachsenenschutzes (KES) per 31.12.2013. Gestützt auf diese Zahlen legte der Stadtrat (SR) dem Gemeindeparlament (GP) am 25.09.2014 einen Bericht und Antrag zur Bewilligung von 1.5 zusätzlichen Stellen vor. Das GP trat einstimmig auf das Geschäft ein, genehmigte aber in der Folge einen Rückweisungsantrag der FDP mit 19:18 Stimmen bei 1 Enthaltung. Begründet wurde die Rückweisung damit, die Rechnung 2013 der Sozialregion sei noch nicht genehmigt. Kritisiert wurden zudem unterschiedliche Zahlen und angeblich fehlende Belege.
Hierzu legt der SR dem GP separat einen Bericht und Antrag zur Genehmigung der Rechnung 2013 vor.
Der vorliegende Bericht und Antrag befasst sich mit der Fallzunahme in der Sozialregion Olten, mit den per 01.01.2015 geplanten neuen kantonalen Rahmenbedingungen und mit der Anwendung des neuen kantonalen Stellenschlüssels. Im Sinne einer vollständigen Information als Entscheidungsgrundlage für das GP werden auch die Sanktionsmöglichkeiten des ASO aufgezeigt.
2. Erläuterungen
2.1 Fallzahlen und Fallzunahme in der Sozialregion Olten
Die Entwicklung der Fallzahlen vom 31.12.2008 bis am 31.12.2013 lässt sich wie folgt darstellen:
Sozialregion Olten, Entwicklung 31.12.2008 - 31.12.2013
Stichtag Dossiers Stellen SH KES Zunahme Anzahl
Dossiers Zunahme Anzahl Dossiers in %
31.12.2008 1'490 18.6 994 496
31.12.2009 1'557 19.5 1'035 522 67 4.50
31.12.2010 1'628 20.4 1'092 536 71 4.56
31.12.2011 1'816 22.7 1'173 643 188 11.55
31.12.2012 1'854 23.2 1'221 633 38 2.09
31.12.2013 1'966 24.6 1'325 641 112 6.04
2009-2013 476 6.0 331 145 476 31.95
SH – Sozialhilfe (inklusive Sozialhilfedossiers für Flüchtlinge und Asyl)
KES - Kindes- und Erwachsenenschutz (Mandate)
Stellen gemäss kantonalem Stellenschlüssel
Wird die Fallzunahme (Mandate und Sozialhilfe) den Gemeinden der Sozialregion zugeordnet, ergibt sich folgendes Bild:
Mandate KES und Dossiers Sozialhilfe Anzahl Dossiers (Mandate KES und Sozialhilfe) in der angegebenen Zeitperiode bzw. im angegebenen Jahr prozentualer Zuwachs in der angegebenen Zeitperiode bzw. im angegebenen Jahr
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2009 2010 2011 2012 2013 2009 - 2013
Hauenstein-Ifenthal 7 6 2 1 11 14 * * * * * *
Olten 1'098 1'112 1'144 1'247 1'254 1'285 1.3 2.9 9.0 0.6 2.5 17
Trimbach 324 373 414 491 514 574 15.1 11.0 18.6 4.7 11.7 77
Winznau 55 58 61 72 69 85 5.5 5.2 18.0 -4.2 23.2 55
Wisen 6 8 7 5 6 8 * * * * * *
Sozialregion 1'490 1'557 1'628 1'816 1'854 1'966 4.5 4.6 11.5 2.1 6.0 32
Kanton SO 8‘868 9‘463 9‘911 10‘452 11‘196 11‘737 6.7 4.7 5.5 7.1 4.8 32
* auf Grund geringer Fallzahlen keine Angaben in %
Wird die Fallzunahme der Sozialhilfe den Gemeinden der Sozialregion zugeordnet, ergibt sich folgendes Bild:
Dossiers
Sozialhilfe Anzahl Dossiers Sozialhilfe in der angegebenen Zeitperiode bzw. im angegebenen Jahr prozentualer Zuwachs in der angegebenen Zeitperiode bzw. im angegebenen Jahr
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2009 2010 2011 2012 2013 2009 - 2013
Hauenstein-Ifenthal 1 0 0 1 3 4 * * * * * *
Olten 735 741 763 786 794 842 0.8 3.0 3.0 1.0 6.0 15
Trimbach 217 249 281 330 366 410 14.7 12.9 17.4 10.9 12.0 89
Winznau 38 41 44 51 52 62 7.9 7.3 15.9 2.0 19.2 63
Wisen 3 4 4 5 6 7 * * * * * *
Sozialregion 994 1'035 1'092 1'173 1'221 1'325 4.1 5.5 7.4 4.1 8.5 33
Kanton SO 5‘297 5‘702 5‘884 6‘149 6‘719 7‘186 7.6 3.2 4.5 9.3 7.0 36
* auf Grund geringer Fallzahlen keine Angaben in %
Anmerkung: In den Dossierzahlen sind auch die Sozialhilfedossiers für Flüchtlinge und Asyl enthalten.
Während in der Stadt Olten ein Fallzuwachs der Sozialhilfe unter dem kantonalen Schnitt erfolgte, wuchsen die Fallzahlen in den Gemeinden Trimbach und Winznau überdurchschnittlich. Die in der Studie des Büro BASS (Sozialhilfebezug in Olten – Vergleich mit anderen Solothurner Sozialregionen und Analyse von Einflussfaktoren) vom 05.09.2013 aufgeführten Faktoren erklären die Sozialhilfequote in Olten. Der starke Zuwachs in den Aussengemeinden dürfte andere Ursachen haben, die u.a. im Immobilienmarkt zu suchen wären.
Für die EGO hat die oben beschriebene Entwicklung folgende Effekte:
- Abnahme der Overhead-Kosten pro Fall (Verteilung der Overhead-Kosten auf mehr Fälle).
- Abnahme des Anteils der EGO an den gesamten Overhead-Kosten der Sozialregion, da die Restkosten pro Fall verteilt werden (und nicht pro Einwohner).
2.2 Änderung der kantonalen Sozialverordnung (SV)
Am 25.08.2014 hat der Regierungsrat des Kantons Solothurn eine Änderung der Sozialverordnung beschlossen, die per 01.01.2015 in Kraft treten soll. Vorbehalten bleibt das Veto des Kantonsrates. Die Einsprachefrist läuft am 12.11.2014 ab. Im Zeitpunkt der Erarbeitung dieses Berichtes und Antrages liegt keine Information über eine Einsprache vor und der SR geht deshalb von der Inkraftsetzung der Änderung aus. Die geplanten Änderungen (Veto Nr. 333) werden als Anhang beigefügt.
§ 6 Abs. 1 SV definiert, welche Personen (Mitarbeitende) als Fachmitarbeitende gelten. Die Anforderungen sind etwas schwächer formuliert als in der bisherigen Regelung.
§ 38 Abs. 2 SV und § 39 Abs.1 SV definieren den Lastenausgleich Sozialadministration. Von den Fallzahlen, welche für den Stellenplan relevant sind, können (neu) die von externen Fachstellen geführten Fälle abgezogen werden. Die Familienberatung Olten-Gösgen (Arkadis) führt momentan 29 Fälle, die von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Sozialregion Olten zugeordnet werden. Für 100 anerkannte Dossiers pro Jahr sind (wie bisher) 125 Stellenprozente beitragsberechtigt. Sie teilen sich (neu) auf in einen Anteil von 75% Fachmitarbeit und 50% Administrativarbeit (bisher 100% Fachmitarbeit und 25% Administrativarbeit). Das ASO wird bei der Umsetzung der geänderten Sozialverordnung künftig die Einhaltung der vollen Stellenvorgabe ohne Toleranzabzug (bisher 10%) verlangen. Hingegen können künftig auch der Abklärungsdienst, die Intake-Stellen und auf die Fallführung bezogene Controlling-Stellen berücksichtigt werden. Damit werden die gesetzlichen Vorgaben den Gegebenheiten in den grösseren Sozialregionen (Olten, Thal-Gäu, Oberer Leberberg) angepasst.
2.3 Sanktionsmöglichkeiten des Kantons
Das ASO wird künftig wie folgt vorgehen:
- Prüfung der eingereichten Stellenpläne der Sozialregionen.
- Erfüllt eine Sozialregion den Sollbestand nicht, wird diese unter Ansetzung einer Frist aufgefordert, die notwendigen Stellen zu beantragen.
- Werden die notwendigen Stellen nicht bis zum Ablauf der Frist bewilligt, verfügt das ASO eine Kürzung des Lastenausgleiches Sozialadministration und erlässt Auflagen. Das Schadenpotential für die Sozialregion Olten entspräche hier der Höhe der Einnahmen aus dem Lastenausgleich Sozialadministration.
- Werden die erlassenen Auflagen nicht erfüllt, kann das ASO weitere Sanktionen in Betracht ziehen. Die Leistungen aus dem Lastenausgleich Sozialhilfe können davon betroffen werden. Der Bezug solcher Leistungen setzt voraus, dass die Fälle gesetzeskonform geführt werden. Voraussetzung dazu und gesetzlich vorgeschrieben ist die Zuordnung genügender Ressourcen zur Fallbearbeitung. Das Schadenpotential für die Sozialregion Olten entspräche hier in der Höhe der Einnahmen aus dem Lastenausgleich Sozialhilfe.
Wegfallende Einnahmen aus den Lastenausgleichen Sozialadministration und Sozialhilfe führen zu höheren Restkosten der Sozialregion, die den Gemeinden nach Fallzahl verrechnet werden. Einen solchen Schaden möchte der SR auf jeden Fall verhindern.
2.4 Anwendung des kantonalen Stellenschlüssels
Zur Fallführung stehen per 01.01.2015 folgende Ressourcen zur Verfügung:
Ressourcen für Fallführung Stellen Lastenausgleich gemäss geänderter SVanrechenbare Stellen
Sozialadministration 6.6 anrechenbar 6.6
Administrative Fälle 0.3 anrechenbar 0.3
Sozialarbeit: Team grün 3.9 anrechenbar 3.9
Sozialarbeit: Team blau 3.3 anrechenbar 3.3
Stellvertretungen 0.6 anrechenbar 0.6
Asyl 0.8 anrechenbar 0.8
Berufsbeistände/-innen 4.9 anrechenbar 4.9
nicht besetzte Stellen (Sozialarbeit) 0.2 --- ---
Total 20.6
20.4
Folgende Stellen dienen nicht direkt der Fallführung, sind aber (neu) teilweise anrechenbar:
Weitere Stellen Stellen Lastenausgleich gemäss geänderter SV (neu)anrechenbare Stellen (neu)
Geschäftsleitung 0.7 ---
Amtsleitungen 1.8 davon 0.4 Stellen Controlling durch Leitung Sozialadministration anrechenbar (neu) 0.4
Teamleitungen 0.6 --- ---
Behördensekretariat 0.4 --- ---
Intake 0.8 anrechenbar (neu) 0.8
AHV-Zweigstelle 2.6 --- ---
Abklärungsdienst 1.0 anrechenbar (neu) 1.0
Private Mandatsträger 0.1 anrechenbar (neu) 0.1
Total 8.0
2.3
Dies ergibt für die Sozialregion folgende Stellen:
Anrechenbare Stellen Stellen
Fallführung 20.4
weitere Stellen 2.3
Total 22.7
Stellen Sozialregion Stellen
anrechenbare Stellen 22.7
nicht anrechenbare Stellen 5.9
Total 28.6
Den anrechenbaren Stellen stehen (Stand 31.12.2013) 1‘966 Fälle gegenüber. Davon sind die extern durch eine Fachstelle (Familienberatung – Arkadis) geführten 29 Fälle abzuziehen. Dies ergibt folgende Berechnung für den Soll-Bestand:
Bedarf Fallzahl Stellen
Fallzahl 1‘966 24.6
Abzüglich extern durch eine Fachstelle geführte Fälle -29 0.4
Soll 1'937
24.21
Ist 1‘937 22.70
Unterbestand --- 1.51
0.2 Stellen sind ab 01.01.2015 noch nicht besetzt (Pensenreduktion nach Mutterschaft), können aber zusammen mit neu bewilligten Stellen besetzt werden. Zur Erreichung des gesetzlich vorgeschriebenen Stellenplans sind somit (gerundet) noch 1.3 Stellen zu beantragen. Der Stellenplan der Sozialregion von 28.6 Stellen ist um 1.3 Stellen auf 29.9 zu erhöhen. (Für die Sozialdirektion mit den zusätzlichen 0.4 Stellen für Direktionsaufgaben bedeutet dies eine Erhöhung von 29 auf 30.3 Stellen.)
3. Erwägungen
Das ASO publiziert jeweils Mitte des laufenden Jahres die Dossierzahlen per Ende des Vorjahres. Gestützt auf diese Zahlen lassen sich die Soll-Stellen rechnen (vgl. Ziff. 2.2 und 2.4). Nach der Änderung der Sozialverordnung (vgl. 2.2) wird ab 01.01.2015 kein Toleranzabzug mehr gewährt. Dafür lassen sich weitere Stellen (Abklärungsdienst, Intake, …) beim Lastenausgleich anrechnen. Der Unterbestand (Differenz zwischen Soll und Ist) beträgt 1.51 Stellen.
Das ASO teilte mit Schreiben vom 14.10.2014 mit, der Stellenplan der Sozialregion Olten sei geprüft worden, es bestehe ein Unterbestand von 1.51 Stellen. Dies hätte eine Kürzung der Dossierpauschalen von Fr. 1‘500.-- auf Fr. 1‘406.40 zur Folge (Kürzung proportional zur fehlenden Anzahl Stellen um 6.24%). Für die Sozialregion entstünden dadurch Mindereinnahmen aus dem Lastenausgleich Sozialadministration von Fr. 181‘303.-- (1‘937 * Fr. 1‘500.-- * 6.24%). Das ASO gibt der Sozialregion die Möglichkeit, bis spätestens 15.11.2014 einen revidierten Stellenplan einzureichen oder mitzuteilen, die Sozialregion halte am eingereichten Stellenplan fest. Die Sozialregion hat bereits um Fristerstreckung bis Ende November 2014 ersucht.
Die Sozialregion Olten hat ein (bewilligtes) Restpensum von 0.2 Stellen ab 01.01.2015 noch nicht besetzt. Zusätzlich zu diesem Pensum sind 1.3 Stellen zu bewilligen. Werden diese im November bewilligt, kann das ASO entsprechend informiert und die Kürzung der Einnahmen aus dem Lastenausgleich damit verhindert werden.
4. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
100 anrechenbare Fälle entsprechen neu 0.75 Stellen Sozialarbeit und 0.5 Stellen Administrativarbeit. Dafür wird ein Beitrag von Fr. 150'000.-- aus dem Lastenausgleich geleistet, sofern die Stellen für die Fallführung bewilligt und besetzt werden. Werden die Stellen nicht bewilligt oder besetzt, wird der Beitrag aus dem Lastenausgleich proportional gekürzt. Pro 1.25 nicht besetzte Stellen wird eine Kürzung von Fr. 150‘000.-- vorgenommen. Lohnkosten könnten zwar eingespart werden, Einnahmen im gleichen Umfang würden aber wegfallen. Hingegen würde die Fehlerquote steigen, da pro Fall weniger Arbeitszeit zur Verfügung stehen würde. Höhere Fallbelastung führt zu einer höheren Fehlerquote. Ferner ist mit weiteren Sanktionen durch das ASO zu rechnen. Die kantonale Gesetzgebung und die angekündigte Praxis des ASO setzen somit einen klaren Anreiz, für die Fallführung genügend Stellen zur Verfügung zu stellen.
Die zusätzlich erforderlichen Stellen sowie die Sanktionsmöglichkeiten des Kantons (Beilage Schreiben ASO vom 14.10.2014) waren zum Zeitpunkt der Budgeterstellung noch nicht bekannt.
Somit sind im Budget 2015 EGO zu Lasten Konto 584.362.02 Restkosten Sozialregion zusätzlich Fr. 118‘501.-- aufzunehmen (Fr. 181‘303.-- : 1‘966 Fälle * 1‘285 Fälle; gemäss Restkostenverteiler), dies, ob die Stellen bewilligt werden oder nicht.
Im Budget 2015 Sozialregion sind
a) bei Bewilligung der Stellen zusätzlich Lohnkosten im Betrag von Fr. 181‘303.-- zu budgetie-ren.
b) falls die Stellen nicht bewilligt werden, im interkommunalen Lastenausgleich Sozialadministra-tion Mindereinnahmen von Fr. 181‘303. —zu budgetieren.
5. Realisierung
0.5 Stellen Fachmitarbeit (LK 19) und 0.8 Stellen Sachbearbeitung (LK 11) werden per 01.01.2015 besetzt. Die Budgets 2015 werden entsprechend angepasst.
Beschlussesantrag:
- Die Erhöhung des Stellenplanes der Sozialregion Olten von 28.6 Stellen um 1.3 Stellen auf 29.9 (bzw. für die Sozialdirektion 29 auf 30.3 Stellen) per 01.01.2015 wird bewilligt.
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Beilagen
Veto Nr. 333 (Änderung der Sozialverordnung)
Schreiben ASO vom 14.10.2014