Inhalt
Reglement über die Ausrichtung von Entschädigungen für Verwaltungsangehörige (SRO 123)/Teilrevision und Reglement über die Ausrichtung von Entschädigungen für Verwaltungsangehörige (SRO 132)/Teilrevision (Nebenbeschäftigungen und Abgangsentschädigungen)/Beschluss
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 25. September 2014
- Beschreibung
- Einstimmig wurde Eintreten beschlossen.
Einstimmig wurde dem Antrag des Stadtrates mit folgender Änderung der GPK in den Reglementen zugestimmt:
SRO 123, Art. 14, Abs. 2:
Vollamtliche Mitglieder des Stadtrates, welche in Vertretung der Stadt in Unternehmen des öffentlichen oder privaten Rechts tätig sind, haben mit Ausnahme der Spesenvergütungen, die steuerlich als abzugsfähiger Auslagenersatz anerkannt werden, alle Entschädigun-gen der Stadtkasse zurückzuerstatten.
SRO 132, Art. 29, Abs. 2bis:
Vollamtliche Mitarbeitende im Vollamt, welche in Vertretung der Stadt in Unternehmen des öffentlichen oder privaten Rechts tätig sind, haben mit Ausnahme der Spesenvergütungen, die steuerlich als abzugsfähiger Auslagenersatz anerkannt werden, alle Entschädigun-gen der Stadtkasse zurückzuerstatten.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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