Inhalt
Motion Christian Werner (SVP) und Mitunterzeichnende betr. Schluss mit luxuriösen Ruhegehältern und Abgangsentschädigungen für ehemalige Stadtratsmitglieder/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 25. September 2014
- Verfasser/Beteiligte
- Christian Werner (keine Funktion)
- Beschreibung
- Am 26. Juni 2014 haben Christian Werner (SVP) und Mitunterzeichnende folgenden Vorstoss zuhanden des Gemeindeparlaments eingereicht:
„Der Stadtrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen betreffend Ruhegehälter und Abgangsentschädigungen für ehemalige Stadtratsmitglieder (§§15bis und 15ter des Reglements über die Ausrichtung von Entschädigungen für Behördentätigkeit) zu überarbeiten. Konkret soll die Regelung betreffend Ruhegehälter ersatzlos gestrichen werden, während Abgangsentschädigungen auf Fälle der Nichtwiederwahl zu beschränken und lediglich bei Bedarf und auf beschränkte Zeit auszurichten sind. Die Besitzstandsgarantie ist zu wahren.
Begründung:
Die Finanzlage der Einwohnergemeinde Olten ist bekanntlich desolat: Die Stadt weist eine Nettoverschuldung aus und muss künftig an allen Ecken und Enden sparen; Steuern und Gebühren wurden erhöht, sämtliche Investitionen und Teile des laufenden Betriebs müssen durch die Aufnahme von Fremdkapital finanziert werden. Trotzdem kennt Olten äusserst grosszügige Regelungen betreffend Ruhegehälter und Abgangsentschädigungen für ehemalige Stadtratsmitglieder (§§15bis und 15ter des obgenannten Reglements), in Kraft getreten am 1. Januar 2008, als die finanzielle Situation der Stadt noch rosig war. So erhalten Mitglieder im Vollamt bei Nichtnomination oder Nichtwiederwahl eine Abgangsentschädigung von bis zu 100% der Bruttobesoldung, wobei der Stadtpräsident eine Jahresbesoldung von rund 240'000.- bezieht (exkl. Pauschalspesen); wenn sie zum Zeitpunkt der Nichtnomination oder Nichtwiederwahl 50-jährig oder älter sind und mehr als 10 Amtsjahre geleistet haben, erhalten sie sogar ein jährliches Ruhegehalt bis zur Pensionierung (42 – 50 % der Bruttobesoldung). Ein solches Ruhegehalt bis zur Pensionierung erhalten sie, ab dem 50. Altersjahr und nach über 10 Amtsjahren, selbst bei freiwilligem Rücktritt. Mitglieder im Teilamt erhalten bei Nichtnomination oder Nichtwiederwahl und, ab dem 50. Altersjahr oder nach 8 Amtsjahren, auch bei einem freiwilligen Rücktritt eine Abgangsentschädigung in der Höhe einer halben Jahresbesoldung, wobei Mitglieder im Teilamt jährlich rund Fr. 65'000.- erhalten (exkl. Pauschalspesen).
Diese Ruhegehälter und Abgangsentschädigungen, von denen aktuell ehemalige Stadtratsmitglieder profitieren, sind angesichts des enormen Spardruckes weder verantwortbar noch zeitgemäss. Es kann und darf nicht sein, dass ehemalige Exekutivmitglieder ohne jede Gegenleistung luxuriöse Ruhegehälter bzw. allzu grosszügige ausgestaltete Abgangsentschädigungen beziehen, während die Einwohner Oltens von der Stadt weniger Leistung zu höheren Preisen erhalten. Ruhegehälter und unverhältnismässige Abgangsentschädigungen sind auch unnötig, sind doch die Stadtratsmandate attraktiv und auch gut bezahlt, weshalb das Rekrutierungspotenzial für zukünftige Exekutivpolitiker auch ohne "goldene Fallschirme" hoch ist. Abgesehen davon muss auch berücksichtigt werden, dass Stadtratsmitglieder durch ihre Amtsausführung intensive Beziehungen zu Behörden und in die Wirtschaft aufbauen (können), weshalb sie nach ihrer Amtszeit oft lukrative Verwaltungs- und/oder Stiftungsratsmandate bekleiden, oder rasch wieder in der Arbeitswelt
Fuss fassen. Vor diesem Hintergrund sind Ruhegehälter ersatzlos zu streichen. Demgegenüber sollen die Abgangsentschädigungen nicht ersatzlos gestrichen, aber auf Fälle der (nicht planbaren) Abwahl beschränkt und lediglich bei Bedarf und auf beschränkte Zeit ausgerichtet werden. In allen anderen Fällen wird das sozialpolitische Ziel der Regelung nämlich verfehlt.“
* * *
Stadtpräsident Martin Wey beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
Der Stadtrat beabsichtigt, dem Gemeindeparlament an dessen Sitzung vom 26./27. November eine Teilrevision des Reglements über die Ausrichtung von Entschädigungen für Behördentätigkeit zu unterbreiten, und beantragt daher dem Parlament, die Motion zu überweisen und zugleich als erfüllt abzuschreiben. - Fraktion
- Fraktion SVP
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
---|