Inhalt
Dringlicher Vorschlag ("Volksmotion") betr. Sicherung der Schulqualität
- Geschäftsart
- Dringliche Motion
- Datum
- 25. September 2014
- Beschreibung
- Am 18. September 2014 wurde folgender dringlicher Vorschlag ("Volksmotion") eingereicht:
"Die Unterzeichnenden beauftragen den Stadtrat und das Gemeindeparlament Olten, auf das Schuljahr 2015/16 hin die bestehende Qualität in der altersgemischten Unterstufe inkl. Kindergarten sicherzustellen und die entsprechenden finanziellen Mittel im Budget der Direktion Bildung und Sport bereitzustellen.
Insbesondere geht es um die Beibehalten von:
• Drei Lektionen Partnerunterricht im Kindergarten
• Vier Lektionen Partnerunterricht in altersgemischten Klassen
• Zwei Lektionen Musikgrundschule pro Klasse
• Klassengrössen bei maximal 20 Schülerinnen und Schülern oder aber maximal 5 Kinder der Förderstufe A pro Klasse"
Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtpräsident Martin Wey die Motion wie folgt:
Zur Dringlichkeit
Der Stadtrat bejaht die Dringlichkeit.
Zum Inhalt:
Der Stadtrat ist erfreut, dass auch in der Motion die bestehende Qualität der altersgemischten Unterstufe und des Kindergartens anerkannt wird. Dies deckt sich mit dem Eindruck, den der Stadtrat und die Direktion Bildung und Sport erhalten hat. Die bestehende Qualität ist das Resultat eines intensiven Entwicklungsprozesses und der Arbeit engagierter Lehrpersonen. Diese Qualität zu erhalten, ist auch dem Stadtrat wichtig.
Weiterhin besteht bei allen Direktionen – so auch bei der Direktion Bildung und Sport – grosser Spardruck. Deshalb wird es auch für die kommenden Schuljahre grosse Sparanstrengungen brauchen, die auch die Schulen betreffen werden. Diese Gegebenheit muss allen Diskussionen um Sparmassnahmen zu Grunde liegen.
Der Stadtrat hat als strategische Vorgabe definiert, die grossen Reformprojekte Spezielle Förderung, Sek-I-Reform und die Geleitete Schule als Herzstück der Schule Olten zu priorisieren. Insbesondere sollen die Unterrichtsressourcen für die Spezielle Förderung und die Sek-I-Reform eine pädagogisch gute Umsetzung dieser Grossreformen ermöglichen. Abstriche müssen demzufolge an anderen Angeboten der Schule Olten gemacht werden, die nicht auf kantonaler Gesetzgebung beruhen. Diese Abstriche sind schmerzhaft, aber unter den genannten finanziellen Umständen vertretbar.
Weiter können bei den Schulen die gesetzlichen Vorgaben des Volksschulgesetzes nicht umgangen werden, insbesondere was die Lektionendotationen für den Unterrichtsbetrieb betrifft. Ebenso sind die Klassenbestände im „Reglement über die Richtzahlen für die Klassenbestände der einzelnen Schularten und Unterrichtszweige“ vom 28. Februar 2007 (BGS 413.631) kantonal geregelt und demzufolge als Vorgabe zu sehen. Das Reglement nennt als Richtzahlen 16 – 24 Schüler für den Kindergarten und die Primarschule. Dabei sei ein Bestand von durchschnittlich 20 Schülern anzustreben. Aussagen zur Anzahl Schüler mit Förderstufen macht das Reglement nicht. Demzufolge sind Klassenbestände bis 24 Schüler zulässig, gesetzliche Bestimmungen zur Anzahl Schüler mit Förderstufe A pro Klasse bestehen nicht.
Nicht Teil dieser kantonalen gesetzlichen Vorgaben sind die ersten drei Forderungen der Motion zum Partnerunterricht und zur Musikgrundschule. Partnerunterricht und Musikgrundschule sind kommunale Angebote.
Die genannte strategische Vorgabe des Stadtrates beruht auf einer Gesamtschau auf die gesamte Schule Olten. Einzelne Elemente aus der Schule Olten herauszubrechen, wie es die Motion beim Partnerunterricht im Kindergarten und auf der Unterstufe, bei der Musikgrundschule und den Klassenbeständen fordert, widerspräche der strategischen Vorgabe und würde das Schulganze verletzen.
Beim Partnerunterricht hat der Stadtrat eine Kürzung um ein Drittel beschlossen (2015: CHF 40‘000, ab 2016: CHF 136‘000), das heisst, es wird weiterhin Partnerunterricht geben, allerdings muss aus der Gesamtschau auch der Partnerunterricht der 3. Klasse (bisher 2 Lektionen) einbezogen werden. Eine Arbeitsgruppe der Schulleitungskonferenz ist dabei, die operative Umsetzung des reduzierten Partnerunterrichts zu planen.
Bei der Musikgrundschule ist eine organisatorische Massnahme vorgesehen (2015: CHF 20‘000, ab 2016: CHF 48‘000). Die Musikgrundschule soll nicht mehr im Halbklassenunterricht durchgeführt werden, sondern in der ganzen Klasse im Teamteaching zweier Lehrpersonen. Dadurch kann eine Lektion des kommunalen Angebots eingespart werden. Die Musikgrundschule selber erachtet der Stadtrat weiterhin als wichtig.
Bei den Klassenbeständen wird sich der Stadtrat an den kantonalen Vorgaben (siehe oben) orientieren. Dabei wird er neben organisatorischen auch pädagogische Aspekte mit einbeziehen.
Der Stadtrat beantragt, im Sinne der obenstehenden Erwägungen die geplanten Entlastungsmassnahmen durchzuführen und die Volksmotion abzulehnen.
Zugehörige Objekte
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