Inhalt
Postulat Luc Nünlist (SP und Junge SP) betr. Strassenmusik/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 25. September 2014
- Verfasser/Beteiligte
- Luc *Nünlist (keine Funktion)
- Beschreibung
- Am 27. März 2014 hat Luc Nünlist zuhanden des Stadtrates folgendes Postulat eingereicht:
„Der Stadtrat wird beauftragt bewilligungsfreie Zonen für Strassenmusik einzuführen und zu kennzeichnen.
Olten verfügt bereits seit letztem Jahr über die grösste Begegnungszone der Schweiz, diese gilt es mit einem vielfältigen Angebot zu bereichern. Das Postulat schlägt vor, durch die Ein-führung bewilligungsfreier Zonen für Strassenmusik den nötigen Raum für die musikalische Unterhaltung zu schaffen.
Die Zonen sollten klein gehalten sein und Raum bieten für Einzeldarbietungen sowie kleinere Gruppen. Die Standorte müssen entlang der Fussgängerachse Hammer-Stadtkirche-Hauptgasse-Winkel-Bifang liegen und unverstärkter Musik eine geeignete Akustik bieten. Einige Vorschläge dafür wären:
- Munzingerplatz
- Hausecke Gryffe/Naturmuseum
- Oberer/Unterer Graben
- Ildefonsplatz
- Alte Brücke
- Winkelunterführung
- Aarauerstrasse/Von Rollstrasse
- Aarauerstrasse/Engelbergstrasse
Selbstverständlich müssten für die Musizierenden die gleichen Ruhezeiten gelten wie üblich und eine zeitliche Begrenzung wird eine Rotation der Musiker fördern“.
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Stadträtin Iris Schelbert-Widmer beantwortet das Postulat im Namen des Stadtrates wie folgt:
Heute besteht für Strassenmusikanten ein gebührenpflichtiges Bewilligungsverfahren. Die Vorgaben für die Erteilung einer Bewilligung sind folgende:
1. Musikalische Darbietungen sind nur an Werktagen, von 10.00 bis 12.00 und 14.00 bis 19.00 Uhr gestattet; am Donnerstag (Abendverkauf) bis 21.00 Uhr.
2. Nach Ablauf von 20 Minuten ist der Standort um mindestens 200 Meter zu verlegen. Der gleiche Standort darf nur einmal pro Tag benützt werden.
3. Die Verwendung von Verstärkeranlagen ist verboten.
4. Aufdringliches Geldsammeln, Hinweise auf Notlagen sowie der Verkauf von Tonträgern und die Abgabe von anderen Waren sind nicht erlaubt.
5. Bei berechtigten Reklamationen ist unverzüglich ein anderer Standort aufzusuchen. Po-lizeiliche Anordnungen sind strikte zu befolgen.
6. Die Darbietungen dürften keine Behinderungen oder Gefährdung für Passanten und Verkehr hervorrufen.
7. Pro Musiker oder Gruppe wird wöchentlich nur eine Bewilligung erteilt, max. 12 jährlich.
8. Es wird täglich nur eine Bewilligung erteilt. Reservationen sind nicht möglich.
9. Es besteht keinen Anspruch auf eine Bewilligung.
10. Die Stadt Olten lehnt Haftung für Unfälle und Ansprüche ab, die mit dieser Veranstaltung in einem Zusammenhang stehen.
Das Missachten der Bedingungen und Auflagen hat den sofortigen Entzug der Bewilligung und die Wegweisung zur Folge.
Gebühren (pro Tag und Bewilligung):
Einzelperson und Paare: CHF 15.00
Gruppen (3 und mehr) CHF 30.00
Das bis heute angewendete Bewilligungsverfahren hat sich sehr gut bewährt. Dem Stadtrat sind auch keine Beschwerden gegen allfällige abgelehnte Gesuche bekannt. Im Gegensatz zur heutigen Bewilligungspraxis schlägt der Stadtrat vor, die täglichen Bewilligungen gemäss Punkt 8 von heute nur einer auf drei Bewilligungen pro Tag zu erhöhen. Dies wäre gegenüber den betroffenen Geschäften und dem Publikumsverkehr verantwortbar und würde ge-gebenenfalls einem gesteigerten Bedürfnis der Musizierenden entgegenkommen.
Es ist festzuhalten, dass Lärmbelästigungen durch Strassenmusikanten immer wieder vor-kommen. Mit dem heutigen gebührenpflichtigen Bewilligungsverfahren für Strassenmusikan-ten werden Bedingungen und Auflagen gestellt und auch kontrolliert. Die heutigen Auflagen und Bedingungen bieten Gewähr, dass nach 20 Minuten eine Rotation, eine Verschiebung an eine andere Örtlichkeit gegeben ist.
Ein wichtiger zu beachtender Aspekt ist, dass bei bewilligungsfreien Zonen das Risiko be-steht, dass an gewissen Standorten keine musikfreie Zeit gewährleistet wäre.
Der Stadtrat wird an der geltenden Bewilligungspraxis festhalten. Punkt 8 der Bedingungen auf Auflagen wird von bisher einer Bewilligung auf drei Bewilligungen erweitert.
Im Sinne der genannten Gründe empfiehlt der Stadtrat dem Gemeindeparlament das Postulat zu überweisen und abzuschreiben. - Fraktion
- Fraktion SP/Junge SP
Zugehörige Objekte
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