Inhalt
Postulat Urs Knapp (FDP-Fraktion) und Mitunterzeichnete betr. bessere Corporate Governance für Stadt Olten/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 25. September 2014
- Verfasser/Beteiligte
- Knapp Urs
- Beschreibung
- Am 27. März 2014 haben Urs Knapp (FDP-Fraktion) und Mitunterzeichnende folgenden Vorstoss zu Handen des Gemeindeparlaments eingereicht:
„Der Stadtrat soll dem Gemeindeparlament einen Vorschlag unterbreiten, wie die Einsitznahme in Führungsorganen (Verwaltungsräte, Stiftungsräte und ähnliche Gremien) von gemeindeeigenen oder gemeindenahen Organisationen im Sinne einer vorbildlichen Public Corporate Governance besser als heute geregelt werden kann. Nach Auffassung der Postulanten sollte personell klarer getrennt werden zwischen der Verantwortung als Eigentümer und Auftraggeber auf der einen Seite und der Verantwortung als Unternehmungsführer auf der anderen Seite.
Begründung:
Die Antworten des Stadtrates auf die Interpellation von Simon Haller und Christine von Arx vom März 2014 zeigen, dass Mitglieder des Stadtrates und Chefbeamte in zahlreichen Führungsorganen von gemeindeeigenen oder gemeindenahen Organisationen tätig sind. Relevanter als die Diskussion um die Nebeneinkünfte und andere Privilegien ist dabei die Frage der Vermeidung von Interessenkonflikten. Fachleute wie Kuno Schedler von der Universität St. Gallen (NZZ vom 16. Januar 2014) plädieren dafür, dass Exekutivmitglieder überhaupt nicht in Verwaltungsräten oder ähnlichen Führungsorganen sitzen sollen.
Es gibt bessere Mittel, wie der Eigentümer und Hauptfinancier führen kann: Die Exekutive muss eine klare und präzise Eignerstrategie haben und wissen, was sie mit einer gemeindeeigenen oder gemeindenahen Organisation will. Steht diese Eignerstrategie fest, werden daraus Ziele für den Verwaltungsrat oder andere Führungsorgane definiert.
Es geht in der Diskussion über Nebeneinkünfte von Stadtratsmitglieder und Chefbeamten nicht primär darum, ob da für irgendjemand Zusatzaufwände entstehen und wie diese zu entschädigen sind. Im Zentrum steht die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, dass Exekutivpolitiker noch gemeindeeigene oder gemeindenahe Organisationen führen. Unter dem Strich überwiegen nach der Auffassung der Postulanten heute die Vorteile einer klaren Trennung der Verantwortung als Eigentümer und Auftraggeber auf der einen und als Organ der Unternehmungsführung auf der anderen Seite.“
* * *
Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtpräsident Martin Wey den Vorstoss wie folgt:
Zur Begriffsklärung: Corporate Governance ist die Gesamtheit der auf das Eignerinteresse ausgerichteten Grundsätze, die – unter Wahrung von Entscheidfähigkeit und Effizienz – auf der obersten Unternehmensebene Transparenz und ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle anstreben. Public Corporate Governance ist für jene Fälle der Public Governance relevant, in denen sich der Staat für eine Leistungserfüllung durch
verselbständigte Organisationen im Eigentum des Staats („öffentliche Unternehmen“) entscheidet. Öffentliche Unternehmen sind Unternehmen, welche im Besitz der öffentlichen Hand sind oder an denen die öffentliche Hand eine namhafte Beteiligung hat. Diese Unternehmen erfüllen öffentliche Aufgaben oder Aufgaben im öffentlichen Interesse. Beim Eigner handelt es sich um den Besitzer von Anteilen (vollständig oder teilweise) eines Unternehmens; die strategische Führungsebene zeichnet verantwortlich für die Festlegung der Unternehmensstrategie, welche die operative Führung umsetzt.
Die Ansichten betreffend Einsitznahme von Eignervertretungen in der strategische Führungsebene von öffentlichen Unternehmen sind unterschiedlich: Für die einen steht in der Praxis die direkte Einsitznahme im Vordergrund, die eine unmittelbarere Einflussnahme als via Eignerstrategie und Leistungsvereinbarung ermöglicht – wie in der Privatwirtschaft auch Hauptaktionäre ihre Interessen im Verwaltungsrat direkt oder über Vertreter wahrnehmen. So hat eine Studie der Universität St. Gallen zum Stand der Umsetzung von Public Corporate Governance in schweizerischen Städten aufgezeigt, dass 62,5% der befragten Stadtpräsidenten der Ansicht sind, Mitglieder der Exekutive sollten generell Einsitz nehmen in der strategischen Führungsebene von öffentliche Unternehmen, 25% der Befragten machen es vom jeweiligen Unternehmen abhängig und nur 12,5% sind strikt dagegen. Ein Teil der Lehre vertritt hingegen die Meinung, die Einsitznahme der Exekutive sei nicht notwendig, sofern die nötigen Instrumente wie Eignerstategie und Leistungsvereinbarung in Verbindung mit Aufsicht und Controlling vorhanden und auch etabliert seien.
Die Stadt Olten ist in der Vergangenheit nach Ansicht des Stadtrates mit der direkten Einsitznahme von Exekutivmitgliedern gut gefahren, wenn dabei auch die Rollendefinition von grosser Bedeutung ist. Er stimmt jedoch mit den Postulanten überein, dass die künftige Praxis überprüft bzw. generelle Überlegungen zur Public Corporate Governance angestellt werden sollen. Dabei gilt es angesichts der beschränkten personellen Ressourcen aber auch zu bedenken, dass die aufzubauenden Instrumente bzw. deren Anwendung mindestens ebenso effizient sein sollen wie das bisher gewählte Vorgehen der kurzen und direkten Wege.
Der Stadtrat empfiehlt dem Parlament, das Postulat im Sinne der obenstehenden Erwägungen zu überweisen. - Fraktion
- Fraktion FDP
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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