Inhalt
Reglement über die Ausrichtung von Entschädigungen für Verwaltungsangehörige (SRO 123)/Teilrevision und Reglement über die Ausrichtung von Entschädigungen für Verwaltungsangehörige (SRO 132)/Teilrevision (Nebenbeschäftigungen und Abgangsentschädigungen)
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 25. September 2014
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
In jüngster Vergangenheit fanden verschiedenenorts Diskussionen über Entschädigungen für Exekutivmitglieder und städtische Angestellte aus Nebenbeschäftigungen statt; auch im Gemeindeparlament wurde eine entsprechende Interpellation beantwortet. Dabei hielt der Stadtrat fest, grundsätzlich sei es im Interesse der Stadt Olten, wenn Exekutivmitglieder und auch Kadermitglieder in Mandaten die Interessen der Einwohnergemeinde verträten und dabei auch für einen willkommenen Informationsfluss sorgten. Dies zeuge nicht zuletzt auch von Einsatz- und Risikobereitschaft der betreffenden Personen. Nach Ansicht des Stadtrates sollte indessen das Reglement für die Ausrichtung von Entschädigungen für Behördentätigkeit auch Ausführungen zu den Entschädigungen für Verwaltungsratsmandate des Stadtpräsidenten bzw. der Stadtpräsidentin in Unternehmen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, enthalten. Ferner sollten auch die Bestimmungen betreffend Nebeneinnahmen von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung im Vollamt präzisiert werden.
Zudem fordert eine Motion im Gemeindeparlament eine Überarbeitung der Ruhegehälter und Abgangsentschädigungen für ehemalige Stadtratsmitglieder. Der Stadtrat nimmt dies zum Anlass, das Reglement über die Ausrichtung von Entschädigungen für Behördentätigkeit (SRO 123) und das Reglement über die Ausrichtung von Entschädigungen für Verwaltungsangehörige (SRO 132) einer Teilrevision zu unterziehen.
2. Nebenbeschäftigungen
Der Stadtrat beantragt, dass sowohl vollamtliche Mitglieder des Stadtrates wie auch städtische Mitarbeitende im Vollamt, welche in Vertretung der Stadt in Unternehmen des öffentlichen oder privaten Rechts tätig sind, mit Ausnahme der Spesenvergütungen alle Entschädigungen der Stadtkasse abzuliefern haben.
3. Ruhegehälter und (Abgangs-)Entschädigungen
Was die Regelung der Ruhegehälter und (Abgangs-)Entschädigungen für Stadtratsmitglieder angeht, beantragt der Stadtrat aus Kostengründen eine Reduktion der 2007 beschlossenen Leistungen. So sollen beim Vollamt die Ruhegehälter gestrichen und sowohl beim Vollamt wie auch beim Teilamt die Höhe der Entschädigungen auf 50% der letzten AHV-pflichtigen Jahresbesoldung festgelegt werden. Auf eine Entschädigung bei einem freiwilligen Rücktritt und bei einer Nichtwiedernomination soll künftig verzichtet werden.
Beschlussesantrag:
1. Der Teilrevision des Reglements über die Ausrichtung von Entschädigungen für Behördentätigkeit (SRO 123), Art. 14 und 15, und der Teilrevision des Reglements über die Ausrichtung von Entschädigungen für Verwaltungsangehörige (SRO 132), Art. 29, per 1. Januar 2015 wird zugestimmt.
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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