Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
Die Initiative «Stadtseiten verbinden» fordert die Realisierung einer für den Velo- und Fussverkehr sicheren, direkten und hellen Verbindung zwischen (alter) Aarauerstrasse und Alter Brücke. Das Gemeindeparlament stimmte am 23. Mai 2013 entgegen dem Antrag des Stadtrates der Initiative in Form einer Anregung zu. Damit wurde der Stadtrat beauftragt, dem Gemeindeparlament eine entscheidungsreife Vorlage zu unterbreiten. Der Stadtrat hat eine breite Palette von Varianten geprüft, dabei aber keine zugleich technisch und finanziell machbare und in seinen Augen für die Umsetzung des Initiativbegehrens geeignete Massnahme gefunden, die sich auch aktuell umsetzen liesse. Er beantragt dem Gemeindeparlament daher, zum heutigen Zeitpunkt die Initiative als nicht umsetzbar zu erklären.
1. Ausgangslage
Am 27. September 2012 wurde die Initiative «Stadtseiten verbinden» amtlich publiziert. Die 60-tägige Sammelfrist endete am 26. November 2012. Der Stadtrat als zuständige Behörde stellte am 13.12.2012 formell fest, dass die Initiative mit 1007 gültigen Unterschriften zustande gekommen war.
Die Initiative lautet wie folgt:
«Die unterzeichnenden Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde der Stadt Olten stellen hiermit im Sinne einer Anregung gemäss Art. 11 der Gemeindeordnung der Einwohnerge-meinde der Stadt Olten vom 28. September 2000 folgendes Begehren:
Der Stadtrat von Olten wird verpflichtet, bis spätestens 18 Monate nach Annahme der vorlie-genden Initiative dem Parlament und gegebenenfalls dem Volk eine entscheidungsreife Vorlage mit einem entsprechenden Verpflichtungskredit zu folgendem Zweck vorzulegen: Zwischen (alter) Aarauerstrasse und Alter Brücke realisiert die Stadt Olten eine in beide Richtungen sichere, direkte und helle Verbindung für den Velo- und Fussverkehr, die der Bedeutung dieser Querung für den Langsamverkehr zwischen rechter und linker Stadtseite gebührend Rechnung trägt.
Begründung:
Seit Jahren ist die Situation für den Fuss- und Veloverkehr (Langsamverkehr) beim Winkel eine Zumutung. Der Stadtrat beschloss im Juni 2012 bei der Winkel-Unterführung nichts zu tun und zuzuwarten, da „die Dringlichkeit nicht gegeben" sei. Das lnitiativkomitee "Stadt¬seiten verbinden" sieht das anders und fordert stattdessen eine Vorwärts-Strategie zur Beendigung der unhaltbaren Situation und auch für den Langsamverkehr eine angemessene Verbindung der beiden Stadtseiten:
- "Bis spätestens 18 Monate nach Annahme der Initiative":
Damit das Anliegen nicht wieder schubladisiert werden kann.
- "Zwischen (alter) Aarauerstrasse und Alter Brücke":
Damit die Stadt eine zweite Chance erhält, um mit allen Partnern (SBB, Winkel- Eigentümer-schaft und Kanton) nach der besten Lösung zu suchen.
Damit niemand mehr Angst haben muss, wenn er nachts die Stadtseite wechseln will.
Weil der heutige Winkel verwinkelt und nicht überschaubar ist und den Tunnel länger als nötig macht und weil damit klar ist, dass eine "Pinselrenovation" keine Lösung ist.
Weil Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrerinnen und Velofahrer am liebsten möglichst viel Tageslicht haben und möglichst wenig unter die Erde wollen.
II. Folgende Personen gehören dem Initiativkomitee (Urheberinnen oder Urheber) an:
De Schepper Werner (1965), Wilerweg 57, Ginsig Christian (1972), Dreitannenstrasse 10, Nünlist Luc (1990), Bleichmattstrasse 52, Liechti Markus (1966), Untergrundstrasse 1, Probst Daniel (1973), Höhenstrasse Ost 59e, Schaffner Susanne (1962), Hardfeldstrasse 45, Wettstein Felix (1958), Platanen 44, alle in 4600 Olten.
Das lnitiativkomitee ist berechtigt, diese Volksinitiative jederzeit zurückzuziehen.»
Der Ablauf der Volksinitiative ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt. Die Fristen sind in Art. 11 Gemeindeordnung geregelt.
An der Gemeindeparlamentssitzung vom 23. Mai 2013 hielt der Stadtrat fest, dass die Ziele der Volksinitiative «Stadtseiten verbinden» grundsätzlich auch seinen Vorstellungen entsprächen. Er stellte gleichzeitig fest, dass die Lösung des Anliegens vorderhand in einer Aufwertung der Unterführung «Winkel» ohne darin verkehrende Velos sowie in Querungs-möglichkeiten für den Langsamver¬kehr über die Aarburgerstrasse liege. Die Querungen der Kantonsstrasse liege aber in der Kompetenz des Kantons und die Aufwertung der Unterführung ohne Veloverkehr dürfte nicht mit den hohen Erwartungen der Urheber der Volksinitiative übereinstimmen. Weil der Stadtrat keine befriedigende Lösung in Aussicht stellen konnte, beantragte er dem Gemeindeparlament, die Volksinitiative «Stadtseiten verbinden» dem Stimmvolk zur Ableh¬nung zu empfehlen.
Entgegen dem Antrag des Stadtrates stimmte das Gemeindeparlament an seiner Sitzung vom 23. Mai 2013 der Initiative «Stadtseiten verbinden» in Form einer Anregung zu. Dabei wurde im Rahmen einzelner Voten angeregt, der Stadtrat solle einen konkreten Vorschlag ausarbeiten bzw. sich klarer zu seinen Absichten äussern. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass bei den Überlegungen des Stadtrates nicht sämtliche Optionen berücksichtigt wurden, so z.B. der Kauf der Liegenschaft mit anschliessendem Investorenwettbewerb (unter Einbezug einer besseren Ausnützung des Areals) oder es wären zu wenig visionäre und langfristig ausgerichtete Planungen untersucht worden (z.B. unterirdische Führung des motorisierten Verkehrs am Postplatz). Zudem sei die Sicherstellung des Fussgängerstreifens Alte Brücke - «Winkel» eine Notwendigkeit und die schlechte Finanzlage der Stadt kein gutes Argument, um dem Gemeindeparlament keinen konkreten Vorschlag zu unterbreiten. Es wurde auch die Meinung vertreten, dass sich mit kostengünstigen gestalterischen Massnahmen deutliche Verbesserungen erzielen lassen. In der Folge wurde der Stadtrat beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten mit den Antragsmöglichkeiten auf Annahme bzw. Ablehnung bzw. Erklärung als nicht umsetzbar (Beilage 1).
2. Mögliche Stossrichtungen und Massnahmen für die Umsetzung der Initiative
Um die Umsetzung der Initiative zu ermöglichen, sind folgende generelle Stossrichtungen denkbar:
A Aufwertung der Unterführung «Winkel» mit oder ohne Veloverkehr.
B Fussgängerstreifen «Winkel» oder andere neue Querungsmöglichkeiten auf der Platzebene.
C Aufwertung der bestehenden oberirdischen Querungsmöglichkeit
D Überführungen.
Es sind folgende Massnahmen in Betracht gezogen worden (bei den Kostenangaben handelt es sich - wo nicht anders vermerkt - um Annahmen respektive Grobschätzungen):
A1 Velo- und Fussgängerverkehr in der Unterführung «Winkel»
Erwerb der Liegenschaft ca. CHF 24 Mio.
Aufwertungsmassnahmen (+/- 20%) CHF 5 Mio.
Im Rahmen der Gemeindeparlamentssitzung vom 23. Mai 2013 hat der Stadtrat die gesamte Problematik zur Aufwertung der Unterführung «Winkel» ausführlich dargelegt (Beilage 1) und die dazu möglichen Varianten in Form der Machbarkeitsstudie der Metron Bern AG «Aufwertung Winkel-Unterführung, Kurzbericht vom 6. Juni 2012» abgegeben (Beilage 2). Aus diesem Grund erfolgt an dieser Stelle nur noch eine Zusammenfassung.
Die Aufwertung der Unterführung «Winkel» mit Veloverkehr könnte das Anliegen der Initiative erfüllen. Der die Überbauung «Winkel» betreffende rechtsgültige und damit behörden- und grundeigentümerverbindliche Gestaltungsplan lässt aber in der Unterführung «Winkel» nur Fuss- und keinen Veloverkehr zu. Die entsprechenden Wegflächen gehören der privaten Grundeigentümerschaft. Diese lehnt den Veloverkehr nach wie vor aus Gründen der Sicherheit, der Haftung bei allfälligen Unfällen und des Images ab. Velos sollen ihrer Ansicht nach in der Unterführung geschoben werden.
Ergebnis der Abklärung:
Einziger Nachteil dieser Maximalvariante wäre die bestehende, die Unterführung «Winkel» erschliessende Rampe an der Alten Aarauerstrasse. Diese ist für den Veloverkehr nicht geeignet. Die Velos müssten hier nach wie vor gestossen werden. Aus Platzgründen ist vorläufig weder eine Umgestaltung noch der Bau einer neuen Rampenanlage möglich. Die aareseitige Rampe kann für den Veloverkehr angepasst werden.
Die Rechte für einen Veloverkehr in der Unterführung und die oben dargestellten und mit der Aufwertung verbundenen baulichen, gestalterischen und nutzungsmässigen Massnahmen (Aufhebung oder/und Umnutzung von Laden- und Restaurantflächen) müssten im vorliegenden Fall erworben werden. Dafür bestehen mehrere Möglichkeiten, so der Kauf der gesamten Liegenschaft, der Teilkauf des Untergeschosses auf der Ebene der Unterführung oder die Miete. Aus Sicht des Stadtrates müsste für die Umsetzung einer Unterführung mit Velo- und Fussverkehr die Liegenschaft Winkel erworben werden, ein Teilkauf oder die Mietlösung stellen keine guten Alternativen dar.
Das Velofahrrecht zu erzwingen stellt keine gute Alternative dar. Im Rahmen eines entsprechenden Verfahrens müsste die Stadt zumindest die relevanten Stockwerkflächen erwerben, allenfalls im Enteignungsverfahren. Im Streitfall legt die Kantonale Rekurs- und Schätzungskommission den Kaufpreis fest.
Gemäss Angebot der Grundeigentümerschaft vom 14. März 2014 könnte die Stadt Olten, um ihre Aufwertungsabsichten umsetzen zu können, die Liegenschaft «Winkel» zu einem Preis von 23 bis 25 Mio. Franken erwerben. Die Aufwertungskosten inklusive Rampe Seite Aare betragen gemäss Kostenschätzung brutto ca. CHF 5 Mio. (+/- 20%). Der Investitionsbedarf (Eigenmittel) für den Erwerb und die Aufwertung beträgt ca. CHF 15 Mio. In den Kosten nicht berücksichtigt ist ein allfälliger, eher bescheidener Bundesbeitrag im Rahmen des Agglomerationsprogramms 3. Generation.
Der Velo- und Fussgängerverkehr in der Unterführung und ihre Aufwertung wäre also umsetzbar, sofern die dazu notwendigen Flächen im Eigentum der Stadt sind. Aus Sicht des Stadtrates befriedigt das Kosten-Nutzen-Verhältnis jedoch nicht. Ein Kauf der gesamten Liegenschaft sprengt – selbst unter Berücksichtigung der damit verbundenen Mietzinseinnahmen – die finanziellen Möglichkeiten der Stadt. Ein Teilkauf oder die Miete der Ebene Unterführung bringt zu viele Nachteile und Risiken mit sich, weshalb auch eine solche Lösung nicht tragbar ist. In Anbetracht der hohen Investitionskosten stellt sich die Frage der Verhältnismässigkeit.
A2 Neue Rampenanlage für den Langsamverkehr ab Bahnhofstrasse
CHF 2.5 Mio. (+/- 20%)
Damit der Veloverkehr für die Verbindung Alte Brücke – (alte) Aarauerstrasse nicht die stark befahrene und im Gefälle stehende Unterführungsstrasse benutzen muss und die Unterführung «Winkel» im privaten Grundstücksbereich umfahren kann, könnte ihm die Route über die Bahnhofstrasse angeboten werden. Dazu ist der Bau einer Rampenanlage notwendig, welche von der Bahnhofstrasse direkt beim SBB-Gleistrassee in die Unterführung «Winkel» mündet. Die Unterführung würde nur zur Querung der SBB-Gleisanlagen und der Tannwaldstrasse benutzt und die Liegenschaft «Winkel» müsste deswegen nicht erworben werden.
Ergebnis der Abklärung:
Um diese Idee umzusetzen, müssten an der Aarburgerstrasse entlang des westlichen Arkadenbereichs der Überbauung «Winkel» die Platzverhältnisse für eine in beide Richtungen befahrbare Verbindung geschaffen werden. Dies ist aber nur möglich, wenn der Fussgängerstreifen zwischen dem «Winkel» und der Alten Brücke nicht realisiert wird (der kantonale Entscheid dazu ist noch ausstehend) und hängt davon ab, ob die Mittelinsel auf der Aarburgerstrasse verschmälert werden kann. Dies müsste vom Kanton geklärt werden (siehe dazu Variante B1).
Eine weitere Voraussetzung ist die Verlagerung der bestehenden Lichtsignalanlage am Knoten Aarburgerstrasse – Bahn¬hofstrasse an den neuen Knoten südlich des Belser-areals. Die Verlegung der Lichtsignalanlage hat der Kanton im Jahr 2017 vorgesehen, Änderungen bleiben vorbehalten.
Die bestehende, die Unterführung «Winkel» erschliessende Rampe an der Alten
Aarauerstrasse ist für den Veloverkehr nicht geeignet. Die Velos müssten hier nach wie vor gestossen werden. Aus Platzgründen ist vorläufig weder eine Umgestaltung noch der Bau einer neuen Rampenanlage möglich.
Die Gesamtkosten betragen inklusive bescheidener Massnahmen in der Unterführung «Winkel» brutto CHF 2.5 Mio. (+/- 20%). Die Massnahmen beinhalten im Wesentlichen das Entfernen von sichtbehindernden Elementen, sofern diese nicht im Privateigentum sind. Weitergehende Massnahmen siehe Variante A3. In die Kosten nicht eingerechnet ist die allfällige Umgestaltung der Bahnhofstrasse, da diese im Zusammenhang mit der Verlagerung der erwähnten Lichtsignalanlage vorgenommen werden kann. Ebenfalls nicht berücksichtigt ist ein allfälliger Bundesbeitrag im Rahmen des Agglomerationsprogramms 3. Generation. Für den Bau der Rampenanlage wird privates Eigentum beansprucht, dafür braucht es das Einverständnis der Grundeigentümerschaft.
Die Umsetzung wäre frühestens im 2017 möglich und ist davon abhängig, ob die für den Veloverkehr notwendigen Platzverhältnisse geschaffen werden können (kein Fussgängerstreifen zwischen Alter Brücke und dem «Winkel» und Verschmälerung der Mittelinsel auf der Aarburgerstrasse). Die bescheidene Aufwertung der Unterführung inkl. Rampe ist die günstigste aller untersuchten Möglichkeiten. In Anbetracht der Investitionskosten stellt sich dennoch die Frage der Verhältnismässigkeit.
A3 Aufwertung der Unterführung ohne Veloverkehr CHF 3.5 Mio. (+/- 20%)
Die Unterführung «Winkel» könnte auch nur für die Bedürfnisse des Fussverkehrs aufgewertet werden. Eine weitgehende Neugestaltung der Unterführung würde den Einfall von Tageslicht, gute Überschaubarkeit wie auch eine attraktive Gestaltung und allenfalls eine Umnutzung bestehender Räumlichkeiten beinhalten und könnte ein hohes subjektives Sicherheitsgefühl verleihen.
Ergebnis der Abklärung:
Für die Aufwertung sind Eingriffe ins Privateigentum notwendig. Dafür braucht es das Einverständnis der Grundeigentümerschaft. Die Gesamtkosten für die Massnahmen betragen brutto CHF 3.5 Mio. (+/- 20%). Dazu kommen Kosten in unbekannter Höhe für den Erwerb eines Vorkauf¬srechts für die Liegenschaft «Winkel» oder Teilen davon. Mit einem Bundesbeitrag im Rahmen des Agglomerationsprogramms 3. Generation kann in diesem Fall nicht gerechnet werden.
Das Anliegen der Initiative würde damit nur teilweise erfüllt. Andernfalls müsste die unter Variante A2 beschriebene Rampe erstellt werden. In Anbetracht der hohen Investitionskosten stellt sich die Frage der Verhältnismässigkeit.
A3 Investorenwettbewerb
Dem Stadtrat wurde verschiedentlich die Idee unterbreitet, dass die Stadt Voraussetzungen für eine optimale Verdichtung auf dem Areal «Winkel» schaffen solle. Dies selbstverständlich nicht um der Spekulation Vorschub zu leisten, sondern vielmehr um auf dem Areal durch eine vorbildliche Planungsarbeit eine städtebaulich gute und nachhaltige Überbauung mit wertschöpfungsintensiven Nutzungen, z.B. im Rahmen eines Investorenwettbewerbes, zu ermöglichen. Mit der Mehrausnützung des Areals «Winkel» – sei es durch Aufstockung oder Neuüberbauung – und des damit verbundenen willkommenen und womöglich abschöpfbaren Mehrwertes und nicht zuletzt aufgrund einer allenfalls verbesserten Rendite könnten Grundeigentümerschaft oder Investoren dazu bewogen werden, die Kosten für eine Aufwertung der Unterführung – sei es die bestehende oder eine völlig neue – zu tragen.
Ergebnis der Abklärung:
Die heutige Grundeigentümerschaft ist an einer Aufzonung des Areals nicht interessiert. Auch haben die Abklärungen durch Fachleute ergeben, dass eine bauliche Erweiterung oder die Neuüberbauung des Areals «Winkel» selbst bei einer grossen Erhöhung der Ausnützung nicht von wirtschaftlichem Interesse sein kann. Der Landpreis liegt bei rund CHF 7‘500 / m2. Die Liegenschaft «Winkel» ist vor rund 30 Jahren erstellt worden und noch nicht amortisiert. Bei einem Neubau mit z.B. doppelter Ausnützung errechnet sich ein Fehlbetrag von rund CHF 10 Mio. Eine Erweiterung ist aus statischen Gründen enorm kostspielig und die dazu notwendige Investition zu riskant. Die Idee wurde deshalb verworfen.
A4 «Pinselrenovation» in der Unterführung
Die Grundeigentümerschaft überlegt sich gewisse Aufwertungsmassnahmen, so z.B. eine spezielle Deckengestaltung resp. –beleuchtung im mittleren Bereich der Unterführung. Bei der Konkretisierung solcher Massnahmen beabsichtigt der Stadtrat eigene Vorschläge einzubringen. Eine «Pinselrenovation» entspricht aber explizit nicht den Zielsetzungen der Volksinitiative.
B1 Fussgängerstreifen «Winkel»
Im Rahmen der Planung zur Entlastung Region Olten (ERO) wurden am Postplatz verschiedene Umgestaltungsmassnahmen zu Gunsten des Langsamverkehrs vorgesehen, welche einen Zusammenhang haben mit den Forderungen der Initiative. So die Verkürzung der Querungsdistanz für den Veloverkehr von der Unterführungsstrasse Richtung Alte Brücke, eine Bushaltestelle vor dem «Winkel» sowie ein lichtsignalgesteuerter Fussgängerstreifen zwischen dem «Winkel» und der Alten Brücke. Die Lage der Bushaltestelle und der Fussgängerstreifen basieren auf der optimistisch prognostizierten Verkehrsverlagerung respektive Verkehrsbelastung des Postplatzes.
Auf der Achse Alte Brücke – (alte) Aarauerstrasse bestehen zum heutigen Zeitpunkt für den Fussverkehr bereits zwei Möglichkeiten, den Postplatz zu queren: So einerseits die Unterführung «Winkel», welche frei von Wartezeiten wie motorisiertem Verkehr ist – und damit als verkehrssicher gilt – und anderseits der lichtsignalgesteuerte Fussgängerstreifen bei der Hauptpost. Die Querungsmöglichkeit für den Veloverkehr ist ebenfalls oberirdisch und lichtsignalgesteuert.
Mit dem Fussgängerstreifen beim «Winkel» würde für den Fussverkehr eine dritte Querungsmöglichkeit geschaffen, mit welcher rund die Hälfte der gesamten Länge der Unterführung «Winkel» auch oberirdisch begangen werden könnte. Auf der Achse Alte Brücke – (alte) Aarauerstrasse müsste, wie auf der Route über die Hauptpost, nur noch das SBB-Gleistrassee sowie die Bahnhof- und Tannwaldstrasse unterquert werden. Zudem wäre die Überbauung «Winkel» für den Langsamverkehr direkt und ohne Umwege ab der alten Brücke erschlossen.
Die mit der Eröffnung der ERO beabsichtigte Verkehrsverlagerung ist bisher nicht so deutlich eingetreten wie prognostiziert. So hat den Postplatz betreffend der durchschnittliche tägliche Verkehr am Bahnhofquai nur ca. 19% anstatt 35% abgenommen und an der Aarburgerstrasse 7% anstatt 5% zugenommen. Ein Grund für diese aktuelle Verkehrsbelastung dürfte nebst der noch nicht erreichten Verkehrsumlagerung auch die Inbetriebnahme der Umfahrung Aarburg sein. Der Postplatz wird deshalb immer noch an seiner Leistungsgrenze betrieben. Betreffend die Initiative stellt sich daher die Frage, ob unter der aktuellen Knotenbelastung der vorgenannte Fussgängerstreifen erstellt werden kann.
Der Postplatz nimmt in der Leistungsfähigkeit des Hauptverkehrsnetzes eine zentrale Rolle ein und jede Änderung im Verkehrsregime dieses Knotens hat wesentli¬chen Einfluss auf das Leistungsniveau im gesamten Netz. Um die Auswirkung von Änderungen und den damit verbundenen verkehrskonzeptionellen Fragen zu klären, hat der Kanton in Zusammenarbeit mit der Stadt Olten eine Machbarkeits¬studie für den Bereich Postplatz von zwei Ingenieurbüros erarbeiten lassen. Dabei wurden auch die vorgesehenen Umgestaltungsmassnahmen überprüft und soweit notwendig neu definiert, wobei unter Berücksichtigung der Möglichkeiten eine Abwägung zwischen den verschiedenen Interessen vorgenommen wurde.
Ein Fussgängerübergang zwischen der Alten Brücke und dem «Winkel» ist demnach baulich und steuerungstechnisch realisierbar. Keine negativen Auswirkungen auf den motorisierten Verkehr hat eine Steuerung, welche die Grünzeit parallel zu derjenigen für die querenden Veloverkehr schaltet. In diesem Fall beträgt die Grünzeit nur gerade 7 Sek. Zwischen 6.00 h und 20.00 h könnten zu Fuss Gehende deshalb die Aarburgerstrasse nur «gestaffelt» in zwei Etappen und in den übrigen Zeiten in einem Zug queren. Die Wartezeit pro Etappe beträgt mindestens 80 Sek. Für eine vollständige Querung der Fahrbahn müsste der Fussverkehr im ungünstigsten Fall rund 2.5 Minuten und im günstigsten Fall 80 Sek. (auf der Mittelinsel) warten. Solche Warte- und Grünzeiten sind höchst unattraktiv und führen zu einer schlechten Akzeptanz. Zudem wird erfahrungsgemäss nach langer Wartezeit auf der ersten Fahrbahnhälfte ein grösseres Risiko in Kauf genommen um die Wartezeit für die zweite Fahrbahnhälfte zu verkürzen. So steigt die Wahrscheinlichkeit von «Rotgehenden» und damit die Unfallgefahr. Dieses Sicherheitsdefizit ist gemäss dem 11. Kongress zur urbanen Sicherheit 2013 eines der hauptsächlichen Sicherheitsdefizite an Fussgängerstreifen. Aufgrund der erheblichen Qualitäts- und Sicherheitsdefizite empfehlen die beauftragten Ingenieurbüros, einen solchen Fussgängerstreifen nicht in Betrieb zu nehmen.
Um diese Defizite zu beheben, könnten die Wartezeiten verkürzt und allenfalls die Grünzeiten verlängert werden. Die entsprechenden Zeiten würden dabei dem motorisierten Verkehr entzogen. Die Untersuchungen der Verkehrsspezialisten haben hierzu ergeben, dass bei einer gestaffelten Querung immer noch mit Wartezeiten von rund 60 Sek. gerechnet werden muss und die Leistungsfähigkeit des ohnehin schon an der Leistungsgrenze betriebenen Postplatzes deutlich verschlechtert würde. Bei einer Querung in einem Zug verschlechtert sich die Leistungsfähigkeit nochmals drastisch.
Die Folgen einer Fussverkehrsquerung mit Reduktion der Grünzeiten beim motorisierten Verkehr wären:
- Die gekürzten Freigabezeiten beim motorisierten Verkehr wirken sich merklich auf die Rückstaulängen aus. Der «überschüssige» Verkehr müsste an den peripheren Dosieranlagen in deutlich verstärktem Masse zurückgehalten werden. Die dortigen strategischen Stauräume reichen gemäss den netzweiten Abschätzungen hierzu nicht aus. Die Stauräume auf dem ganzen Hauptverkehrsnetz wären überlastet.
- Lange Rückstaukolonnen und lange Wartezeiten für den motorisierten Verkehr und zu Fuss Gehende.
- Durch die stärkere Dosierung an der südlich des Sälikreisels gelegenen Pförtneranlage würde auch Verkehr zurückgehalten, welcher nicht über den Postplatz, sondern auf die ERO oder ins Säliquartier will. Die zurückgehaltene Verkehrsmenge wäre deshalb deutlich grösser, als nur die für den Postplatz notwendige Fahrtenzahl.
- Damit verbunden wird auch das Angebot des ÖV in Frage gestellt, weil dieser grösseren Verspätungen unterworfen wäre.
- Die Vermutung liegt nahe, dass der Schleichverkehr durch die Quartiere Wilerfeld und Säli wieder zunähme. Dagegen müssten Massnahmen in den Quartieren ergriffen werden, mit der Konsequenz, dass für den motorisierten Verkehr die Erreichbarkeit der Quartiere erschwert würde. Aufgrund der damit verbundenen Änderung der Ziel- und Quellverkehrsrouten nähme der Verkehr auf den Hauptachsen zu.
- Es besteht immer noch die Gefahr, dass durch die Wartezeiten von zwei mal ca. 60 Sekunden zu Fuss Gehende auch bei «ROT» den Fussgängerstreifen queren, was die Unfallgefahr erhöhen würde.
In ihrem Bericht kommen die Ingenieurbüros zum Schluss, dass eine kurzfristige Umsetzung des Fussgängerstreifens über die Aarburgerstrasse aus fachlicher Sicht nicht empfohlen werden kann bzw. nicht zu verantworten ist. Dabei wurde auch die Tatsache berücksichtigt, dass nebst dem Fussgängerstreifen bei der Hauptpost mit der Unterführung «Winkel» für den Fussverkehr eine verkehrssichere Querungsalternative besteht. Die Beibehaltung der bestehenden Veloquerung ist hingegen ohne negative Auswirkungen möglich, da die Freigabe der lichtsignalgesteuerten Querung «im Schatten» von anderen Signalgruppen des motorisierten Verkehrs mitlaufen kann. Eine Optimierung bzw. ein Ausbau der bestehenden Veloquerung für eine allfällige Verbindung in die Bahnhofstrasse ist möglich. Sofern der Fussgängerstreifen nicht erstellt wird, müsste der Kanton in einer weiterführenden Projektphase prüfen, ob die dafür notwendigen Platzverhältnisse im westlichen Arkadenbereich der Überbauung «Winkel» durch Verschmälerung der Mittelinsel auf der Aarburgerstrasse geschaffen werden können.
Der Stadtrat hat sich in der Vergangenheit beim Kanton für die Umsetzung des Fussgängerstreifens eingesetzt und es sind dafür umfangreiche Untersuchungen vorgenommen worden. Im Hinblick auf den bevorstehenden Entscheid des Kantons bringt der Stadtrat unmissverständlich zum Ausdruck, dass die Stadt Olten einen für den Fussverkehr akzeptablen lichtsignalgesteuerten Fussgängerstreifen zwischen der Alten Brücke und dem «Winkel» will. Dies auch angesichts der heute schon stattfindenden widerrechtlichen Querungen der Aarburgerstrasse durch zu Fuss Gehende sowie der starken Entwicklung auf dem Belser-Areal mit mehreren hundert Arbeitsplätzen. Der Stadtrat ist sich dabei aber bewusst, dass die Umsetzung in der Entscheidungskompetenz des Kantons liegt.
B2 Unterirdische Verbindung (Bypass) zwischen der Sälistrasse und Unterführungsstrasse grösser CHF 25 Mio.
Um einen Fussgängerstreifen mit attraktiven Grün- und Wartezeiten zwischen «Winkel» und Alter Brücke erstellen zu können, müsste der Verkehr am Postplatz erheblich reduziert werden. Mit einer unterirdischen Verbindung (Bypass) zwischen der Säli- und Unterführungsstrasse, mit den Tunnel-Ein- und -Ausfahrten an den jeweiligen Enden der von Rollstrasse, wäre dies grundsätzlich möglich.
Ergebnis der Abklärung:
Die vom Kanton in Auftrag gegebenen rudimentären Abklärungen haben gezeigt, dass der Bypass den Abschnitt Postplatz - Säli-Kreisel betreffend motorisierter Verkehr entlasten könnte und damit ein gewisser Spielraum für die Abdeckung der Bedürfnisse des Langsamverkehrs beim Postplatz frei würde.
Demgegenüber entstehen mit der Realisierung folgende Nachteile:
- Beträchtliche Problemverlagerungen des motorisierten Verkehrs an die Knoten Säli und Sälistrasse – von Rollstrasse und alle Knoten an der Unterführungsstrasse bis zum Bifangplatz.
- Unzulänglichkeiten für den Busverkehr (kein Busverkehr mehr über die von Rollstrasse) sowie für die Zu- und Ausfahrten in die Quartiere Säli / Bifang / Neuhard.
Für die Behebung der Problemverlagerungen und Unzulänglichkeiten müssten kostenintensive Massnahmen ergriffen werden, z.B. die Verbreiterung der Unterführungsstrasse zu Lasten des Langsamverkehrs zwischen von Rollstrasse und Bifangplatz. Der Kostenteiler Kanton/Stadt kann zum heutigen Zeitpunkt nicht beziffert werden, da für den Kanton keine Notwendigkeit für die Umsetzung der Massnahmen besteht. Für die Erfüllung der Initiative müsste auch die in der grob geschätzten Kostenangabe berücksichtigte Fussgänger- und Velorampe an der Bahnhofstrasse (siehe Variante A2) erstellt werden.
In Anbetracht der hohen Investitionskosten und unter Berücksichtigung der Problemverlagerungen und Unzulänglichkeiten stellt sich die Frage der Zweck- und Verhältnismässigkeit.
B3 Autofreier Postplatz grösser CHF 50 Mio.
Eine Möglichkeit, den Postplatz schwergewichtig oder ganz dem Langsamverkehr zur Verfügung zu stellen, ist seine teilweise oder vollständige Entlastung vom motorisierten Verkehr. Wie bei den Varianten B1 und B2 müsste auch in diesem Fall das SBB-Gleistrassee in der Unterführung «Winkel» unterquert werden. Studenten der Fachhochschule Burgdorf haben im Jahre 2006 eine Studie über die Vision «autofreier Postplatz» respektive die Möglichkeit der unterirdischen Führung des motorisierten Verkehrs erstellt.
Ergebnis der Abklärung:
Aufgrund der notwendigen Massnahmen, z.B. die Verbreiterungen der Unterführungsstrasse, der Aarauerstrasse und des Bahnhofquais sowie der Notwendigkeit von Rückbauten, z.B. Walliserkanne, und den damit verbundenen hohen Kosten wurde festgestellt, dass die Umsetzung der Vision «autofreier Postplatz» nicht realistisch ist. Ohne die Kosten und die Höhe einer allfälligen kantonalen Kostenbeteiligung genau zu kennen, schliesst sich der Stadtrat dieser Meinung an. In seiner Beantwortung vom 24. März 2011 zur Interpellation Felix Wettstein (GO) betr. Hauptstrassenführung in Olten, Sälikreisel bis Unterführungsstrasse hielt der Stadtrat fest, dass eine solche Lösung finanziell tragbar und in einem vernünftigen Kosten- und Nutzenverhältnis stehen müsste. Dies ist definitiv nicht der Fall. Aufgrund der hohen Investitionskosten ist eine Umsetzung eines autofreien Postplatzes momentan unrealistisch.
C1 Verbreiterung der Unterführungsstrasse ca. CHF 25 Mio.
Mit der Verbreiterung der Unterführungsstrasse von ca. 2.5 m kann das Flächenangebot an der Unterführungsstrasse für den Langsamverkehr vergrössert werden (breiteres nordseitiges Trottoir und breitere Velostreifen). Die Route Alte Brücke – (alte)
Aarauerstrasse erfolgt über die Fussgängerstreifen bei der Hauptpost und beim Knoten von Rollstrasse.
Ergebnis der Abklärung:
Die Verbreiterung ist grundsätzlich umsetzbar. Dazu sind die Neubauten von 3 Brücken (Bahnhofstrasse / SBB / Tannwaldstrasse), der Abbruch der Turuvani-Werkhalle bzw. die Neuüberbauung des Areals (der Stadtrat hat im 2012 eine Machbarkeitsstudien erarbeiten lassen), die Versetzung von Stützmauern sowie Landerwerbe notwendig. Der Kostenteiler Kanton/Stadt kann zum heutigen Zeitpunkt nicht beziffert werden, da für den Kanton keine Notwendigkeit für die Umsetzung der Massnahmen besteht. In den Kosten nicht berücksichtigt ist ein allfälliger Bundesbeitrag im Rahmen des Agglomerationsprogramms 3. Generation.
In Anbetracht der hohen Investitionskosten und unter Berücksichtigung der bestehenden, für die zu Fuss Gehenden verkehrssicheren unterirdischen Querungsmöglichkeit stellt sich die Frage der Verhältnismässigkeit.
D1 Oberirdische Querung des SBB-Gleistrassees ca. CHF 5 Mio.
Eine Überführung ab Aareufer oder SBB-Gleistrassee könnte das Anliegen der Initiative allenfalls erfüllen. Um die Gleise zu überqueren, muss ab Tannwaldstrasse respektive Bahnhofstrasse eine Höhe von rund 9 m überwunden werden, ab Aarauerstrasse noch mehr. Für gehbehinderte Menschen könnten Liftanlagen eingesetzt werden.
Ergebnis der Abklärung:
Die Überquerung der Gleise verlangt im direkten Umfeld des Gleistrassees auf beiden Seiten eine Rampenlänge von mindestens 90 m (10% Steigung). Eine Rampenanlage z.B. in Form einer Kreisspirale hätte einen Durchmesser von ca. 18 Metern, bei einer Rampenbreite von 4 m und einer Steigung von 6% im äusseren Spiralenbereich und 20% beim inneren Spiralenrand.
Der für die Rampenanlage notwendige Platz östlich des Gleistrassees steht erst dann zur Verfügung, wenn die SBB der Stadt die von ihr voraussichtlich noch für längere Zeit benötigte Liegenschaft «Tannwaldstrasse 1» verkaufen oder im Baurecht abgeben. Auf der westlichen Seite steht nur im Bereich des Aareufers Platz für eine Rampenanlage zur Verfügung. Eine Überführung in der notwendigen Höhe ist aus Sicht des Stadtrates keine wirklich attraktive Alternative zu den bestehenden Querungsmöglichkeiten. Damit stellen sich auch hier die Kosten-Nutzen-Frage und im Übrigen auch städtebauliche Fragen. Die Idee wurde alleine aufgrund ungenügender Platzverhältnisse verworfen.
3. Stellungnahme des Stadtrates
Aufgrund aller Abklärungen stellt der Stadtrat fest, dass das Anliegen der Volksinitiative zwar rein technisch umgesetzt werden könnte. Er vertritt aber die Ansicht, dass die Kosten für den angestrebten Zweck unverhältnismässig hoch wären. Dabei wird berücksichtigt, dass für den Langsamverkehr am Postplatz lichtsignalgesteuerte Querungsmöglichkeiten bestehen und die Unterführung «Winkel» dem Fussverkehr zudem eine verkehrssichere Verbindung ohne Wartezeiten zwischen Alter Brücke und (alter) Aarauerstrasse bietet. Zudem wird vom Kanton im Rahmen der Umgestaltungsmassnahmen auf dem Postplatz die Querungsdistanz für den Veloverkehr gekürzt und allenfalls ein neuer Fussgängerstreifen zwischen der Alten Brücke und dem «Winkel» erstellt; der Entscheid des Kantons über letzteren steht jedoch noch aus. Dazu kommen die schwierige Finanzlage der Stadt sowie andere bevorstehende wichtige Investitionen, wie z. B. der Bahnhofplatz.
Die in Betracht gezogenen Massnahmen für eine Verlagerung oder Reduktion des motorisierten Verkehrs sind unverhältnismässig teuer und zum heutigen Zeitpunkt schlicht nicht realistisch. Die Umsetzbarkeit des Bypasses wurde nicht geprüft, da damit auf dem Hauptverkehrsnetz nur Verkehrsprobleme an andere Knoten verlagert und erhebliche Unzulänglichkeiten für den ÖV und die Quartierzu- und -wegfahrten geschaffen würden.
Mit der Verbreiterung der Unterführungsstrasse könnten das bestehende Trottoir und die Velospuren in der Unterführungsstrasse zwischen Postplatz und von Rollstrasse verbreitert werden. Die Wegführung verläuft entlang der Hauptverkehrsachse und stellt nach wie vor für den Fussverkehr – insbesondere in den späten Abendstunden – eine Alternative zur bestehenden Unterführung «Winkel» dar. Sie kann aber die Vorteile der Unterführung «Winkel» nicht bieten, nämlich die direkte Wegführung zwischen Alter Brücke und (alter) Aarauerstrasse, frei von motorisiertem Verkehr, keine Wartezeiten und Witterungssicherheit. Die für eine Verbreiterung der Unterführungsstrasse notwendigen räumlichen Voraussetzungen, nämlich der Abbruch der Turuvani-Werkhalle, sind noch nicht erfüllt. Aufgrund der bestehenden Querungsmöglichkeiten ist der Stadtrat aber der Meinung, dass der Investitionsaufwand unverhältnismässig hoch ist und die Verbreiterung der Unterführungsstrasse zwecks Erfüllung des mit der Volksinitiative vorgebrachten Anliegens deshalb nicht umgesetzt werden sollte.
Die Möglichkeiten für die Aufwertung der Unterführung «Winkel» stehen nach Ansicht des Stadtrates in einem ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnis und die als eher unattraktiv einzustufenden Überführungen können aus Platzgründen auf längere Sicht nicht erstellt werden. Auch ist die Idee der Aufzonung des Areals «Winkel» und eines damit verbundenen Investorenwettbewerbes unrealistisch.
Eine zumindest optische Aufwertung der Unterführung steht durch entsprechende Absichten der Grundeigentümerschaft dennoch in Aussicht. Diese hat auch schon Ideen eingebracht, z.B. Korrekturen an der Innenfassade und ihre teilweise neue Gestaltung sowie eine neue Deckenbeleuchtung im zentralen Bereich der Unterführung. Bei der Konkretisierung solcher Aufwertungsmassnahmen beabsichtigt der Stadtrat, eigene Vorschläge einzubringen. Er wird dabei auch prüfen, in wie weit er Massnahmen für eine Aufwertung mitfinanziert.
Das Anliegen der Volksinitiative und die Möglichkeiten zur Umsetzung widerspiegeln z.T. auch die Zielkonflikte zwischen den Verkehrs- und Stadtfunktionen und die Schwierigkeiten bei der Abwägung der verschiedenen Interessen. Seit Anfang Jahr erarbeiten Stadt und Kanton zusammen einen Mobilitätsplan für die Stadt Olten. Damit sollen die verschiedenen Verkehrsträger verstärkt koordiniert und vorhandene Kapazitäten optimal ausgeschöpft werden, so dass die aktuellen wie auch künftigen Bedürfnisse der sich entwickelnden Stadt in den nächsten 15 bis 20 Jahren abgedeckt werden können. Gegenstand der Betrachtungen bilden unter Anderem auch die Angebotsverbesserungen im öffentlichen Verkehr wie auch im Fuss- und Veloverkehr.
Im Bewusstsein und in der Konsequenz, dass aus Sicht des Stadtrates für das Anliegen der Volksinitiative unter den bestehenden Rahmenbedingungen keine zugleich technisch und finanziell machbare Lösung in Aussicht gestellt werden kann, beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, zum heutigen Zeitpunkt – unter Berücksichtigung der von der Volksinitiative vorgegebenen Fristen – das Anliegen der Volksinitiative «Stadtseiten verbinden» als nicht umsetzbar zu erklären. Auf der Basis des von der Stadt Anfang 2014 in Auftrag gegebenen Mobilitätsplanes könnten allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt realistische Massnahmen resultieren.
4. Stellungnahme der Stadtentwicklungskommission
Die Kommission für Stadtentwicklung hat sich an ihrer Sitzung vom 28. August 2014 knapp gegen den Antrag des Stadtrates ausgesprochen und eine konkrete Variante gefordert. Während die einen das Fehlen einer Perspektive für die wichtige Stadtverbindung rügten, forderten die andern eine Konzentration der Kräfte auf die Erneuerung des zentralen Bahnhofplatzes und auf dort geplante Verbesserungen für den Langsamverkehr. Thema war auch eine Enteignung, die von den einen als Ausweg angesichts des ihrer Ansicht nach übergeordneten Interesses, von den andern als falsches Signal an Investoren gewertet wurde.
Beschlussesantrag:
1. Die Initiative «Stadtseiten verbinden» wird als nicht umsetzbar erklärt.
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.