Inhalt
Motion Daniel Schneider (SP) betr. Freiwilligenarbeit - Einheitliche und nachvollziehbare Kriterien bei der Vergabe von Beiträgen durch die Stadt Olten/Beantwortung
- Geschäftsart
- Motion
- Datum
- 18. Juni 2014
- Beschreibung
- Am 25. November 2013 hat Daniel Schneider (SP-Fraktion) folgenden Vorstoss zu Handen des Gemeindeparlaments eingereicht:
„Der Stadtrat wird mit der Ausarbeitung eines Kriterienkatalogs für die Vergabe von Beiträgen durch die Stadt Olten beauftragt. Dieser soll der Geberin und den Empfängern/Empfängerinnen einheitliche und nachvollziehbare Kriterien aufzeigen, nach welchen Beiträge gesprochen werden können.
Begründung
Freiwilligenarbeit ist eine der grössten Stützen unseres Gesellschaftssystems. Ohne Freiwilligenarbeit gäbe es zahlreiche bereichernde, helfende, kulturelle, sportliche und soziale Leistungen, sowohl in der ganzen Schweiz, wie auch in unserer Stadt Olten nicht.
Institutionen, Vereine und Gruppierungen die sich in Tausenden von Stunden freiwillig und ehrenamtlich für einen Mehrwert unserer Stadt einsetzen haben es verdient, dass sie durch die Stadt Olten teilweise oder vollständig unterstützt werden. In der Regel lösen die von der Öffentlichkeit gesprochenen Mittel ein Mehrfaches an Freiwilligen-Arbeit aus oder machen diese erst möglich.
In finanziell prosperierenden, aber auch in schwierigen Zeiten sollten der Stadtrat und die Verwaltung für die Beurteilung von Gesuchen um Unterstützung finanzieller, materieller oder logistischer Art auf ein Instrument für eine einheitliche und nachvollziehbare Sprechung von Beiträgen zurückgreifen können.
Dabei soll der Stadtrat auch aufzeigen, inwiefern er die Vereine und Gruppierungen und Institutionen unterstützen kann, damit sie vermehrt Eigenleistungen erbringen bzw. Mittel aus weiteren Quellen (Sponsoring, Unterstützung durch Dritte) generieren können.
Die bestehenden Richtlinien und Reglement (z.B. 141.1 Richtlinien für die finanzielle Unterstützung von kulturellen Aktivitäten / 322 Reglement für die Benützung der Sportanlagen im Kleinholz / 321 Richtlinien über die finanziellen Belange der Jugendsportförderung / 713 Richtlinie betreffend das Sponsoring in der Stadt Olten, u.a.) streifen nur einen Teil der Beitrags-Sprechung und sind entsprechend zu erweitern.
Die Richtlinien sind dem Parlament zur Kenntnis zu bringen.“
* * *
Stadtpräsident Martin Wey beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
1. Zum Formellen
Bei den erwähnten Richtlinien und Reglementen handelt es sich um Ausführungsbestimmungen des Stadtrates, die den Charakter von Verwaltungsanweisungen haben, und nicht um eine Rechtsetzung in der Kompetenz des Gemeindeparlaments gemäss Art. 21 GO. Dies bestätigt implizit auch der Motionär, indem er postuliert, dass die Richtlinien dem Parlament zur Kenntnis zu bringen sind. Daher kann der Vorstoss nicht als Motion, sondern nur als Postulat überwiesen werden.
2. Zum Inhalt
Das Anliegen einer nach Möglichkeit vereinheitlichen Handhabung der Unterstützung der Freiwilligenarbeit ist nach Ansicht des Stadtrates berechtigt. Entsprechende Überprüfungen von Richtlinien, insbesondere im Sportbereich, sind denn auch bereits in Arbeit. Zu bedenken ist allerdings, dass erstens die Messbarkeit von Kriterien immer schwierig und deren Erfüllungsgrad unterschiedlich interpretierbar ist. Es kommt hinzu, dass sich Freiwilligenarbeit über sehr unterschiedliche Aktivitäten hinweg zieht und sich daher die Frage der Vergleichbarkeit stellt. Zu beachten sind ferner – neben formalen und inhaltlichen Kriterien bzw. deren Erfüllungsgrad – in jedem Fall „die Möglichkeiten der städtischen Finanzmittel“, wie dies in den Richtlinien für die finanzielle Unterstützung kultureller Aktivitäten (SRO 141.1) zu lesen ist.
Der Stadtrat empfiehlt dem Gemeindeparlament, das Postulat im Sinne der obenstehenden Erwägungen zu überweisen.
Zugehörige Objekte
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