Inhalt
Postulat Doris Känzig (SVP) und Mitunterzeichnende betr. Vergünstigungen für das Städtische Personal/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 16. Mai 2014
- Beschreibung
- Am 27. März 2014 haben Doris Känzig (SVP) und Mitunterzeichnende folgenden Vorstoss eingereicht:
"Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen, ob die 2004 eingeführten Vergünstigungen für das städtische Personal beim Besuch von städtischen Einrichtungen wieder abgeschafft werden sollen.
Ausgangslage:
Mit Beschluss vom 6. Dezember 2004 hat der Oltner Stadtrat entschieden, dass dem städtischen Personal beim Vorweisen des Personalausweises ab 01.01.2005 folgende Vergünstigungen gewährt werden: Eintritt Museen gratis, Benützung Stadtbibliothek gratis, Eintritt Badi 50% (Einzeleintritte und Saisonabonnement). Vor kurzem wurde dem städtischen Personal durch den Stadtrat mitgeteilt, dass diese Vergünstigungen trotz der kürzlich erfolgten Gebührenerhöhung weiterhin gelten.
Begründung:
1. 2004 war die Stadt Olten im Gegensatz zu heute noch finanziell gesund
2. Seit dem Januar 2014 vom Parlament beschlossenen Gebührenerhöhung (Beispiel Badi: Einzeleintritt Erwachsene 8.00, bisher 5.00, Saisonbadikärtli für Schüler 30.00, vorher gratis, Saison Abo Erwachsene 160.00, bisher 100.00) verursachen die Personalvergünstigungen umso mehr eine Rechtsungleichheit sowie eine fehlende Solidarität der Bevölkerung gegenüber in einer Zeit, wo "jeder Rappen zählt".
3. Die Profiteure dieser Vergünstigungen (städtische Angestellte inklusive Lehrpersonen) gehören zu den ArbeitnehmerInnnen im oberen Lohnsegment. Umso mehr fehlt dafür das Verständnis bei der Bevölkerung.
4. Vom städtischen Personal geleistete Überstunden werden laut Personalverordnung der Stadt Olten (Art.16e Seite 9) mit Freizeit oder Barvergütung entschädigt. Weitere Vergünstigungen wie z.B. 50%-Eintritte in die Badi sind deshalb nicht gerechtfertigt.
5. Zahlreiche Reaktionen aus der Bevölkerung – u.a. auch Leserbriefe – veranlassten mich, dieses Postulat einzureichen.“
* * *
Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtpräsident Martin Wey den Vorstoss wie folgt:
In den letzten Jahren haben durchschnittlich rund 100 Angestellte der Einwohnergemeinde Olten (inkl. Lehrpersonen) von einem Badi-Abo zum halben Preis Gebrauch gemacht, was für Mindereinnahmen von jährlich rund 4000 bis 5000 Franken gesorgt hat. Mit den neuen Gebührenansätzen gerechnet könnte sich der Ausfall neu auf rund 10‘000 Franken im Jahr belaufen. Hinzu kommen 15 Personen, die gratis die Stadtbibliothek benutzten, was einem Einnahmenausfall von rund 400 Franken entspricht. Die Zahl der Besuche von städtischen Mitarbeitenden in den städtischen Museen ist vernachlässigbar. Zu den Vergünstigungen
gehört auch, dass die städtischen Angestellten die GA-Tageskarten zum Preis von 30 statt 40 Franken erhalten, nicht nur für geschäftliche, sondern auch für private Fahrten, sofern Karten zur Verfügung stehen. Dadurch lassen sich Mindereinnahmen von 7000 bis 8000 Franken errechnen, vorausgesetzt die Karten wären sonst an Dritte verkauft worden. Die Vergünstigungen für Einzeltickets im Stadttheater gingen auf Rechnung der Stadttheater Olten AG. Im vergangenen März hat deren Geschäftsleitung mitgeteilt, dass sie auf die kommende Saison hin keine Ermässigungen mehr für Stadtangestellte gewähren könne.
Im häufig verlangten Vergleich mit der Privatwirtschaft, aber auch mit dem kantonalen Staatspersonal sind diese Vergünstigungen gering: Die Mindereinnahmen entsprechen bei rund 200 Angestellten der Stadtverwaltung und rund 250 Lehrpersonen pro Person und Jahr rund 25 nach bisherigen bzw. rund 35 Franken nach neuen Gebühren. Von „Profiteuren“ kann daher keine Rede sein, auch nicht, dass nur Arbeitnehmende im oberen Lohnsegment in den Genuss dieser Leistungen kommen. Nicht ganz korrekt ist zudem das Zitat aus der Personalverordnung: Dienstlich angeordnete Überstunden – und nur solche – sind in der Regel durch Gewährung von Freizeit im selben Umfang innert Jahresfrist auszugleichen. Eine Barvergütung ist nur möglich, soweit aus dienstlichen Gründen ein Ausgleich durch Freizeit nicht möglich ist. Für das oberste Kader besteht kein Anspruch auf Überstundenentschädigung. Und Opfer hat das Personal schon in mehreren Schritten (u.a. Aufhebung Betreuungszulage und Anhebung Pensionsalter um zwei Jahre) erbracht; weitere Schritt sind im neuen Entlastungspaket beantragt (Reduktion Dienstalters- und Streichung Austrittsgratifikationen, Kürzung Kommunikationsspesen).
Die Bedeutung, welche diesen Vergünstigungen in der öffentlichen Diskussion teilweise zugemessen wird, ist daher für den Stadtrat nicht nachvollziehbar. Er empfiehlt daher die Ablehnung des Postulats.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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