Inhalt
Parkplatzbewirtschaftung/zweckgebundene Verwendung der Parkplatzeinnahmen
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 16. Mai 2014
- Beschreibung
- Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Erwägungen und Anträge:
1. Ausgangslage
Nach Art. 39 Abs. 1 des städtischen Polizeireglements (SRO 212) legt das Gemeindeparlament die Gebühren für das öffentliche Parkieren tarifisch fest. Dem kam das Gemeindeparlament letztmalig mit Beschluss vom 19. Dezember 2013 nach.
Im Rahmen der vorletzten Tariffestsetzung vom 24. Januar 2002 hat das Parlament in Erweiterung des Antrages des Stadtrates verfügt, dass 10% der Einnahmen aus den Parkplatzgebühren zweckgebunden für Projekte zu Gunsten des ruhenden motorisierten Individualverkehrs eingesetzt werden sollen.
Per Ende 2013 betragen die so geäufneten zweckgebundenen Verpflichtungen rund 1.53 Mio. Franken. (Bilanz Kto 2280.11). Entnahmen aus dem Fonds gab es in den letzten 7 Jahren keine.
2. Erwägungen
In den letzten 7 Jahren wurden durchschnittlich jährlich rund 117‘000 Franken in die Spezialfinanzierung Parkplätze eingelegt.
2013: 106‘300
2012: 111‘000
2011: 114‘000
2010: 112‘600
2009: 119‘600
2008: 126‘100
2007: 128‘200
Die Fondszuweisung erfolgte jeweils am Ende des Jahres im Rahmen der Abschlussarbeiten.
Mit der Gebührenerhöhung im Jahr 2014 wäre mit zusätzlichen Einlagen zwischen 60‘000 und 80‘000 Franken zu rechnen.
Da in der Finanzplanung bis 2021 für die nächsten Jahre keine Projekte für den Parkplatzausbau (Bsp. neues Parkhaus) vorgesehen sind, macht eine zusätzliche Einlage in die Spezialfinanzierung keinen Sinn. Mit dieser Massnahme wird die Erfolgsrechnung somit zwischen 160‘000 – 200‘000 Franken jährlich entlastet.
Aus diesem Grund ist der Beschluss vom 24. Januar 2002 anzupassen.
Die bereits getätigten Fondseinlagen sollen beibehalten werden.
Beschlussesantrag:
1. Ziffer 3 des Beschluss des Gemeindeparlaments vom 24. Januar 2002, betreffend die zweckgebundene Zuweisung von 10% der Einnahmen aus den von der Stadt Olten mit Parkuhren bewirtschafteten Parkplätzen für Projekte des ruhenden motorisierten Individualverkehrs, wird ersatzlos aufgehoben.
2. Der aktuelle Saldo der Spezialfinanzierung bleibt für Projekte zu Gunsten des ruhenden motorisierten Individualverkehrs bestehen.
3. Die Aufhebung der Zuweisung tritt rückwirkend per 1. Januar 2014 in Kraft
4. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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