Am 19. März 2014 hat die CVP / EVP / GLP-Fraktion die folgende Dringliche Motion eingereicht:
„Der Stadtrat wird beauftragt, dem Parlament Massnahmen aufzuzeigen, mit welchen künftig bei der Erstellung des Budgets sichergestellt wird, dass das vom Parlament mit dem Konzept Geleitete Schulen genehmigte Berechnungsmodell für die Berechnung der Schulleitungspensen eingehalten wird.
Begründung der Dringlichkeit:
1. Massnahmen, die für das Budget 2015 wirksam werden sollen, müssen jetzt
vorbereitet werden.
2. Aufgrund der prekären finanziellen Situation der Stadt Olten muss der volle
Handlungsspielraum ausgeschöpft werden.
Begründung der Motion:
1. Im Zusammenhang mit der Genehmigung des Konzeptes Geleitete Schulen im
November 2008 hat der damalige Stadtrat dem Parlament ein Berechnungsmodell
vorgelegt, mit dem die Schulleitungspensen berechnet werden sollten. Das Modell basiert auf der Anzahl zu betreuenden Schülerinnen und Schüler der Stadt Olten. Mit der Einführung des Konzeptes Geleitete Schulen ging zudem in Erwartung der Mehrarbeit eine Erhöhung der Schulleitungspensen um +73% auf neu insgesamt 413% einher.
2. Im Juni 2012 ist der Stadtrat vom eigentlichen, im Konzept vorgesehenen
Berechnungsmodell (vgl. entsprechende Aufstellungen im Kapitel 7 des Konzeptes
Geleitete Schulen) abgewichen und hat eine weitere Erhöhung der Schulleitungspensen um weitere 83% auf insgesamt 496% beschlossen. Dies geschah, obwohl die Gesamtschülerzahl sinkend waren. Bei der Erstellung der berechneten Pensen im Jahr 2008 ging man von einem Bestand von 1585 Schülerinnen und Schüler aus. Im Februar 2014 waren es nur noch 1380
Schülerinnen und Schüler.
3. Dies führt zu der absurden Situation, dass die Stadt Olten bei tieferen Schülerzahlen mehr Geld für die Schulleitungspensen ausgibt als vorher. 2009 ergab sich bei 1585 Schülerinnen und Schülern ein Gesamtpensum von 496%. Mit dem entsprechenden Berechnungsschlüssel des Konzeptes Geleitete Schulen ergäbe sich bei 1380 Schülerinnen und Schülern ein Gesamtpensum Schulleitungen von 371%. Das bedeutet konkret, dass die Stadt Olten im Augenblick 125% mehr für Pensen ausgibt, als das vom Parlament genehmigte Berechnungsmodell eigentlich vorsieht. Unter der Berücksichtigung der Tatsache, dass diese Prozente in der städtischen Lohnklasse 26 eingestuft sind, ergeben sich damit nicht unerhebliche Mehrausgaben für die Stadt. Gemäss Konzept Geleitete Schulen (vgl. Punkt 8.2. des Konzeptes) wurde bei der Berechnung für ein 100% Schulleitungspensum ein durchschnittlicher Betrag in der Höhe von CHF 132'393.- (inkl. 13. Monatslohn) veranschlagt. Dies würde konkret bedeuten, dass die Stadt Olten im Augenblick mindestens CHF 165'491.- mehr ausgibt als das Konzept Geleitete Schulen vorgibt.
4. Entgegen der Situation in anderen Bereichen verfügt die Stadt bei der Berechnung der Schulleitungspensen über eine vollständige Handlungsautonomie. Der Kanton macht hier keine verbindlichen Vorgaben. Ausserdem wurden bereits bei der Einführung des Konzeptes Geleitete Schulen auf das Jahr 2009 hin die Pensen grosszügig aufgestockt. (+37%, vgl. Sockelbeitrag). Angesichts der damaligen Ausgangslage und einer voll funktionsfähigen Schuldirektion mit einem Gesamtschulleiter und einem Schulsekretariat im Stadthaus gibt es wenig Anlass, die Pensen noch grosszügiger auszubauen, wie es der Stadtrat im Juni 2012 gemacht hat. Vielmehr müssten Gesamtschulleitung und Schulsekretariat die dezentrale Schulleitung in den Schulhäusern von administrativen Mehrarbeiten entlasten können.
5. Da sich die finanzielle Situation der Stadt Olten inzwischen dramatisch verändert hat, ist dringender Handlungsbedarf angebracht. Zumindest ist es angezeigt, zum eigentlichen Berechnungsschlüssel zurückzukehren. Einer breiten Allgemeinheit ist es schwer zu erklären, warum überall in der Stadt gespart werden soll, während bei der Berechnung der Schulleitungspensen grosszügig vom eigentlich vorgesehenen und nach wie vor offiziell gültigen Berechnungsschlüssel abgewichen werden kann.“
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Stadtpräsident Martin Wey beantwortet die Motion im Namen des Stadtrates wie folgt:
Zur Frage der Dringlichkeit
Der Stadtrat bejaht die Dringlichkeit auf Grund der angespannten Finanzsituation und der finanziellen Bedeutung des Vorstossinhalts.
Zum Inhalt
Zur Festlegung der Schulleitungspensen steht im Konzept Geleitete Schulen vom Dezember 2008: „Die Schulleitungspensen, gerundet auf ganze Stellenprozente, werden pro Periode der Leistungsvereinbarung durch den Stadtrat festgelegt“.
Leistungsvereinbarungen zwischen dem Kanton und dem lokalen Schulträger wurden erstmals 2012 für die Schuljahre 2012/2013, 2013/2014 und 2014/2015 abgeschlossen.
Im Konzept Geleitete Schulen aus dem Jahr 2008 wird die Höhe der Schulleitungspensen auf der Basis der Kinderzahlen (5 Minuten pro Kind und Woche) bestimmt. Dies auf Grund einer Empfehlung des Amtes für Volksschule und Kindergarten. Weil sich die Schulen der Stadt Olten „mit ihrer zum Teil sehr speziellen Problematik (Ausländeranteil, Integrationsaufgaben) nicht mit Schulleitungspensen nach der Mindestempfehlung führen lassen“ (Zitat Konzept Geleitete Schulen) wird für jede Schulleitung ein Sockelpensum von 5 Stunden pro Woche dazugeschlagen. Damit soll der Regelbetrieb (das Tagesgeschäft) mit Personalführung, das Qualitätsmanagement sowie die Koordination der Schulleitungsaufgaben mit den Schulleitungskonferenzen und der Gesamtschulleitung abgedeckt werden.
Im Regierungsratsbeschluss vom 7. September 2010 (RRB 2010/1603) beschreibt der Regierungsrat die Schulleitungen als „Dreh- und Angelpunkt der lokal verankerten Schule. Ihrer zentralen Funktion entsprechend, soll die Handlungsfähigkeit erhöht werden. Deshalb soll mit einer markanten Ressourcenerhöhung dieses Ziel erreicht werden: Die Schülerpauschale soll um 40 Prozent erhöht werden, das heisst von CHF 400.- auf CHF 560.-„ Diese Änderung trat auf den 1. Januar 2011 in Kraft.
Mit dieser Ressourcenerhöhung trug der Regierungsrat insbesondere den neuen Ansprüchen durch die gewichtigen Reformprojekte Spezielle Förderung und Sek I-Reform Rechnung. Zur Zeit der Erarbeitung des Oltner Konzepts Geleitete Schulen waren diese Reformen noch nicht mitberücksichtigt worden.
In den Jahresprogrammen der Direktion BISPO 2012 – 2014 sind die - in der Regel mehrjährigen - Entwicklungsthemen aufgeführt, die über den Tagesbetrieb (Sicherstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Unterrichts mit pädagogischer, personeller, administrativ-organisatorischer, finanzieller Führung inklusive Qualitätsmanagement und Kommunikation) hinausgehen:
- Umsetzung Sek I Reform E und B
- Neukonzeption 3. Jahr Sek I mit Profilbildung
- Schulversuch 2011 – 2014 Spezielle Förderung
- Begleitende Projektarbeit Spezielle Förderung
- Umstellung zur Speziellen Förderung auf der Sek I
- Einführung Schulinsel und separative Spezialklasse
- Umsetzung Laufbahnreglement
- Umsetzung Frühfremdsprachen Französisch und Englisch
- Umsetzung der Massnahmen aus der Externen Schulevaluation 2011
- Stärkung der Schulleitungskonferenz
- Umsetzung des Schulprogramms 2012 - 2015
- Leistungsvereinbarung Schulträger mit dem Kanton
- Integrierter Musikunterricht an der Primarschule
- Interne Evaluation ICT
- Interne Evaluation Unterrichtsteamarbeit
- Lehrplan 21: Vorgehen der Schule Olten definieren
Die wirksame und qualitätsvolle Umsetzung all dieser Reformen und Projekte stellte und stellt an alle Akteure im Schulgeschehen neue und hohe Anforderungen, namentlich auch an die Schulleitungen. Schulentwicklungsarbeiten zur erfolgreichen Umsetzung der Reformen und Projekte erhielten einen hohen Stellenwert und mussten mit Priorität behandelt werden. Veränderungen mussten konzipiert, umgesetzt und überprüft werden, zusätzlich zum Normalbetrieb.
Für die Anpassung der Schulleitungspensen ist gemäss Konzept der Stadtrat zuständig. Dieser trug 2012 der geschilderten Gesamtsituation Rechnung.
Der Stadtrat nahm eine Bedarfsanalyse vor und entschied, die Handlungsfähigkeit der Schulleitungen vor Ort durch eine Erhöhung um 20 % des jeweiligen Leitungspensums - insgesamt 83 % - zu verbessern. Zusätzlich zu den angeführten Gründen war dieses Vorgehen durch die grossen Führungsspannen der Schulleitungen (20 – 50 Lehrpersonen) begründet.
Durch die neue Schulleitungspauschale, die bereits seit 1.1. 2011 ausbezahlt wurde, konnten die Kosten der Pensenerhöhung um CHF 40‘000.- reduziert werden.
Das Thema der Motion – inklusive Überprüfung auch des Berechnungsmodells – wird im Zusammenhang mit den laufenden Überprüfungsaufträgen aufgenommen. Inhaltlich steht der Vorstoss im Zusammenhang mit anderen Neuerungen und Entwicklungen im Bildungsbereich. Der Stadtrat plant dazu eine Bildungsdebatte im Herbst 2014.
In Anbetracht der Wichtigkeit des Themas beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, die Motion zu überweisen.