Inhalt
Postulat Felix Wettstein (Grüne) und Mitunterzeichnende betr. Balance zwischen Regierung und Parlament II: Entscheidungen zur Ortsplanung/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 27. März 2014
- Verfasser/Beteiligte
- Wettstein FelixFelix *Wettstein (keine Funktion)
- Beschreibung
- Am 26. September 2013 hat Felix Wettstein (Fraktion Grüne) im Gemeindeparlament ein Postulat mit folgendem Wortlaut eingereicht:
«Der Stadtrat wird eingeladen aufzuzeigen, wie das Parlament zur künftigen Ortsplanung der Stadt Olten, namentlich zu Anpassungen der Nutzungspläne und des Zonenplanes, ein verbindliches Mitspracherecht erhält und welche gesetzlichen Anpassungen dafür notwendig sind.
Begründung:
Es dürfte schweizweit einmalig sein, dass in einer Gemeinde mit einem Gemeindeparlament die Exekutive in Fragen der Ortsplanung, im Speziellen zur Nutzungs- und Zonenplanung alleiniges und abschliessendes Entscheidungsrecht hat (vorbehalten ist einzig die Zustimmung durch die kantonale Behörde). Die mit der Ortsplanung verbundenen Planungsinstrumente sind zweifellos für die Steuerung der Entwicklung einer Gemeinde zentral, und ausgerechnet dazu hat in Olten das Parlament nichts zu sagen.
In anderen Kantonen unterliegen Änderungen der kommunalen Nutzungs- und Zonenpläne in aller Regel dem fakultativen, bisweilen sogar dem obligatorischen Referendum. Entsprechend gilt für Gemeinden mit Parlament: Dieses muss Änderungen der Ortsplanungsinstrumente beraten und Beschlüsse fassen.
In Olten wird bei diesem Thema reflexartig darauf verwiesen, dass die Stadt nichts ändern könne, weil die kantonale Gesetzgebung die Zuständigkeit für die Ortsplanung abschliessend regle: Planungsbehörde sei der Gemeinderat (§ 9 Ziff. 2 des Planungs- und Baugesetzes). Aus dem kantonalen Gemeindegesetz wiederum gehe hervor, dass in der ausserordentlichen Gemeindeorganisation (welche für keine andere Gemeinde als für Olten gilt) der Stadtrat als „Gemeinderat“ gilt und folglich die alleinige Planungsbehörde sei (§ 97 Gemeindegesetz).
Dieser Hinweis verkennt zwei Dinge:
a)Auch bei gleich bleibender rechtlicher Zuständigkeit ist es zulässig, dass der Stadtrat das Gemeindeparlament konsultiert und dass die Einwohnergemeinde Olten ein solches Konsultationsverfahren verbindlich regelt;
b)Wenn aus Sicht der Einwohnergemeinde Olten die Formulierungen zur ausserordentlichen Gemeindeorganisation im Gemeindegesetz nicht genügen, sollte es keine allzu hohe Hürde sein, das Gesetz in diesem Punkt anzupassen, denn es würde sich weder für eine andere Gemeinde noch für den Kanton etwas ändern.
Warum ist die heutige Situation in Olten problematisch? Stossend ist nicht bloss, dass das Parlament nichts zu sagen hat, sondern auch die schmale Abstützung aller Entscheide. Für Beschlüsse zur Ortsplanung genügt eine einfache Mehrheit im Stadtrat (drei von fünf), welcher bekanntlich im Majorzverfahren gewählt wird und die politischen Kräfteverhältnisse nicht unbedingt widerspiegelt. Im Unterschied dazu sind es zum Beispiel in Solothurn 30, in Zuchwil 23 oder in Grenchen 15 Mitglieder des Gemeinderates —im Proporz gewählt und
somit die Kräfteverhältnisse abbildend — welche für Entscheidungen zur Zonenplanung geradestehen müssen.“
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Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtpräsident Martin Wey den Vorstoss wie folgt:
Das Gemeindeparlament hat an seiner Sitzung vom 26. September 2013 der Bildung einer Spezialkommission zur Totalrevision der Gemeindeordnung zugestimmt. Zudem wurde die Totalrevision vom Stadtrat ins Regierungsprogramm 2013-2017 aufgenommen. Einer der zu untersuchenden Gegenstände wird die Kompetenzabgrenzung zwischen Exekutive und Legislative sein.
Angesichts der bereits eingeleiteten Schritte empfiehlt der Stadtrat dem Parlament, keinen präjudiziellen Entscheid zu fällen, der letztlich zu einer separaten Volksabstimmung führen würde, sondern das Postulat zu Handen der Spezialkommission zur Totalrevision der Gemeindeordnung zu überweisen.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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