Am 28. Januar 2014 hat Simon Haller (glp) folgenden Vorstoss eingereicht:
„Exekutivmitglieder und Kadermitglieder der Stadtverwaltung sitzen amtsbedingt – oder zumindest durch ihr Amt prädestiniert – in verschiedenen Gremien (Vorständen, Verwaltungsräten etc.) von privaten und öffentlichen Organisationen. Die Öffentlichkeit und nicht zuletzt die Genannten selber haben ein Interesse daran, dass diesbezüglich grösstmögliche Transparenz herrscht. Speziell die Verwendung der daraus entstehenden Nebeneinkünfte (Honorare, Sitzungsgelder etc.) muss klar geregelt sein.
- Auf welche Grundlagen stützt sich der Stadtrat aktuell bei der Regelung von Nebeneinkünften (Honorare, Sitzungsgelder, Entschädigungen für Referate und Lehraufträge etc.) von Exekutivmitgliedern und Kadermitgliedern der Stadtverwaltung?
2. Welche Nebeneinkünfte, die in einem Zusammenhang mit ihrem Amt stehen, beziehen die aktuellen Stadtratsmitglieder und wie werden diese verwendet?
3. Welche Nebeneinkünfte im obigen Sinn bezogen die Stadtratsmitglieder in der Legislatur 2009-2013 und wie wurden diese verwendet?
4. Welche Nebeneinkünfte beziehen Kadermitglieder der Stadtverwaltung und fliessen diese in die Stadtkasse zurück?
5. Existiert ein öffentlich einsehbares Verzeichnis von Interessenverbindungen der Oltner Exekutivmitglieder und Kadermitglieder der Stadtverwaltung? Falls nein, erachtet es der Stadtrat als sinnvoll, künftig ein solches Verzeichnis zu schaffen?
6. Leitet der Stadtrat aus obigen Antworten Regelungsbedarf ab? Falls ja – wie will er diesem nachkommen?“
Am 23. Januar 2014 hat zudem Christine von Arx (SP) folgenden Vorstoss eingereicht:
„Einzelne Stadträte sind in ihrer Funktion als Stadtrat in verschiedene Aufsichts- und Leitungsgremien von Gesellschaften und Institutionen gewählt (z.B. sbo, BOGG usw.). In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen.
Der Stadtrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Stadträte bzw. Mitarbeiter der Verwaltung vertreten bzw. vertraten die Stadt Olten in den letzten 5 Jahren in welchen Gesellschaften und Institutionen (bitte einzeln aufschlüsseln)?
2. Wie hoch sind bzw. waren die Sitzungsgelder, Spesen und Honorare für die Tätigkeit in solchen Aufsichts- und Leitungsgremien in den letzten 5 Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach Gremien, Person und Jahr)?
3. Werden bzw. sind die bezogenen Sitzungsgelder, Honorare und Spesen der Stadt zurückerstattet worden? Wenn ja, wer und welche? Gestützt auf welche Rechtsgrundlage?
4. Sieht der Stadtrat in Bezug auf die Rechtsgrundlage für eine allfällige Abgabe solcher Entschädigungen an die Stadt einen Handlungsbedarf?“
* * *
Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtpräsident Martin Wey den Vorstoss wie folgt:
Vorbemerkungen:
- Da sich die in den beiden Interpellationen gestellten Fragen weitgehend decken, werden im Folgenden die etwas ausführlicheren Fragen der Interpellation Simon Haller (glp) zur Beantwortung herangezogen.
- Die Delegationen der Stadt Olten in Gesellschaften und Institutionen können dem beiliegenden Verzeichnis entnommen werden.
Zu den einzelnen Fragen:
- Auf welche Grundlagen stützt sich der Stadtrat aktuell bei der Regelung von Nebeneinkünften (Honorare, Sitzungsgelder, Entschädigungen für Referate und Lehraufträge etc.) von Exekutivmitgliedern und Kadermitgliedern der Stadtverwaltung?
Grundlage ist das Reglement für die Ausrichtung von Entschädigungen für Behördentätigkeit (SRO 123). Dieses führt in Art. 14 ein Nebenbeschäftigungsverbot für den Stadtpräsidenten bzw. die Stadtpräsidentin auf. Verwaltungsratsmandate dürfen nur in Unternehmen ausgeübt werden, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Eine Ausführung zu den Entschädigungen für solche Mandate ist im Reglement nicht enthalten.
Was die Stadtratsmitglieder im Nebenamt angeht, existieren derzeit keine Einschränkungen.
Gemäss Art. 29 Personalreglement (PR, SRO 131) müssen Mitarbeitende der Verwaltung Nebenbeschäftigungen und öffentliche Ämter vor deren Annahme anzeigen. Deren Ausübung kann untersagt werden, wenn sie die Aufgabenerfüllung nachteilig beeinflussen. Die Ausübung kann von der Anstellungsbehörde mit oder ohne Auflage zu Kompensation beanspruchter Arbeitszeit oder zur Abgabe von Nebeneinnahmen bewilligt werden.
2. Welche Nebeneinkünfte, die in einem Zusammenhang mit ihrem Amt stehen, beziehen die aktuellen Stadtratsmitglieder und wie werden diese verwendet?
Martin Wey:
• Vorstand VSEG, 4-5 Sitzungen, Sitzungsgeld CHF 100
• Stiftungsrat Schloss Wartenfels, 3-4 Sitzungen, Sitzungsgeld CHF 80
• Stiftungsrat Theodor Trog Stiftung, 3-4 Sitzungen, Sitzungsgeld CHF 75
Vertretungen ohne Entschädigung:
• VR Stadttheater Olten AG, kein Honorar, kein Sitzungsgeld
• Lötschbergkomitee, keine Entschädigung
• Vorstand Freunde Kunstmuseum, keine Entschädigung
• Vorstand Oltner Bücherstützen, keine Entschädigung
• Präsident WiFö Olten, keine Entschädigung
• Vorstand Olten Tourismus, keine Entschädigung
• Präsident Jenny von Arx – Stiftung, keine Entschädigung
• Präsident Stiftung Naturpark Südwest, keine Entschädigung
• Ab 27. März 2014, Mitglied Aarelandrat, keine Entschädigung
• Regionalverein Olten Gösgen Gäu, Delegierter
• Ab 9. Mai 2014, Vorstand OGG, keine Entschädigung
Thomas Marbet:
• Städtische Betriebe Olten (sbo), Verwaltungsrat, Wahlbehörde: Stadtrat, Jahresentschädigung CHF 17‘000 und Sitzungsgeld CHF 150 Franken pro Stunde
• a.en AG: VR (Wahlbehörde: Generalversammlung der Aare Energie AG). Die a.en ist eine privatrechtliche Aktiengesellschaft, an welcher die Alpiq Versorgungs AG AVAG und die sbo zu gleichen Teilen beteiligt sind. Die Stadt Olten ist weder Eigentümerin noch Wahlbehörde oder Aufsichtsorgan. Jahresentschädigung CHF 20‘000.
• Zweckverband Abwasser Olten (ZAO), Vizepräsident, Wahlbehörde: Verbandsgemeinden ZAO, Jahresentschädigung 3‘000 Franken und Sitzungsgeld.
• Sportpark AG (SPOAG), Vizepräsident, Wahlbehörde: Generalversammlung: Jahresentschädigung 1‘000 Franken und Sitzungsgeld.
• KEBAG AG: Wahlbehörde: OGG, Verwaltungsrat, Jahresentschädigung 2000 Franken und Sitzungsgeld CHF 200 pro Sitzung.
• Alters- und Pflegeheim St. Martin, Mitglied Stiftungsrat, Sitzungsgeld (freiwilliger Verzicht seit Amtsantritt als Stadtrat).
Vertretungen ohne Entschädigung:
• Regionalverein Olten Gösgen Gäu, Delegierter
Benvenuto Savoldelli:
• Städtische Betriebe Olten (sbo), Verwaltungsrat, Wahlbehörde: Stadtrat, Jahresentschädigung CHF 21‘000 und Sitzungsgeld CHF 150 pro Stunde.
Vertretungen ohne Entschädigung:
• Regionalverein Olten Gösgen Gäu, Delegierter
Peter Schafer:
• Suchthilfe Region Olten – Mitglied Fachkommission, Vertreter EG Olten (seit 2001, Wahlbehörde Stadtrat), mindestens 4 Sitzungen pro Jahr, Entschädigung CHF 50 pro Sitzung.
• Oltech – Mitglied Vorstand/Vizepräsident, Vertreter EG Olten (seit 2001, delegiert durch Stadtrat, Wahl durch Trägerschaft), 4 Sitzungen pro Jahr, Entschädigung Grundbetrag CHF 50 und CHF 30 pro Sitzung.
• Bus Betrieb Olten Gösgen Gäu AG – Mitglied Verwaltungsrat/Präsident des Verwaltungsrates, Vertreter EG Olten (seit Juni 2013, delegiert durch Stadtrat/Wahl durch Generalversammlung), 1 GV, 7 Verwaltungsratssitzungen pro Jahr, alle zwei Wochen ein zwei bis dreistündiges Informationsaustausch mit dem Geschäftsführer, Besuch diverser zusätzlicher Anlässe (Strategie Workshop, Besuch anderer Busunternehmen, Besuch von Busausstellungen, Referate zum ÖV etc.), Entschädigung als VR-Präsident pro Jahr CHF 12`000, Entschädigung pro VR-Sitzung CHF 400.
Vertretungen ohne Entschädigung:
• Regionalverein Olten Gösgen Gäu, Delegierter
• Wirtschaftsförderung Region Olten, Vorstandsmitglied und Vertreter EG Olten
• Genossenschaft Alters- und Pflegeheim Ruttiger, Delegierter EG Olten
• Stiftung Raum, Stiftungsratsmitglied
Iris Schelbert:
• VR-Präsidentin Stadttheater ab 5.8.13, Entschädigung: 2 x Abo A à Fr. 385.-, Aufwand: drei VR Sitzungen plus GV, 3-5 Sitzungen mit dem Geschäftsführer, kein Sitzungsgeld
Vertretungen ohne Entschädigung:
• Regionalverein Olten Gösgen Gäu, Delegierte
3. Welche Nebeneinkünfte im obigen Sinn bezogen die Stadtratsmitglieder in der Legislatur 2009-2013 und wie wurden diese verwendet?
Ernst Zingg:
• sbo VR (Wahlbehörde Stadtrat) – Die Entschädigung der Verwaltungsräte der sbo ist jeweils bei der Rechnungslegung des Geschäftsjahres der sbo deklariert. Das VR-Honorar des Stadtpräsidenten (CHF 17‘000) wurde, auf persönliche Weisung des vollamtlichen Stadtpräsidenten (freiwilliger Verzicht), immer direkt an die Stadtkasse Olten überwiesen und sichtbar als Einnahme in der laufenden Rechnung der Stadt Olten verbucht
• a.en AG: VR (Wahlbehörde: Generalversammlung der Aare Energie AG). Die a.en AG ist eine privatrechtliche Aktiengesellschaft, an welcher die Alpiq Versorgungs AG AVAG und die sbo zu gleichen Teilen beteiligt sind. Die Stadt Olten ist weder Eigentümerin noch Wahlbehörde oder Aufsichtsorgan. Das Honorar eines Verwaltungsratsmitglieds der a.en AG beträgt CHF 20‘000.
• Präsident Regionalverein Olten-Gösgen-Gäu (Delegiertenversammlung der Gemeinden in den Bezirken Olten-Gösgen-Gäu) – kein Honorar; Spesen für Aufwand (u.a. Reisekosten für Teilnahme an Veranstaltungen in der ganzen Schweiz, auch auf Einladung eidg. Behörden und Bundesämter, Teilnahme an Veranstaltungen anderer, bzw. benachbarter Regionalorganisationen), im Durchschnitt in den letzten 5 Jahren ca. CHF 1‘100 jährlich
• Co-Präsident AareLand (durch die Stadtpräsidenten Aarau/Guignard, Olten/Zingg, Zofingen/Hottiger und 66 Gemeinden in drei Kantonen gegründeter funktionaler Raum) – keine Entschädigung
• Kantonsrat (Volkswahl) – Sitzungsgeld CHF 130 pro Sessionstag und eine Pauschalentschädigung (seit dem Jahre 2008) von CHF 3‘000 jährlich.
• Mitglied des Vorstandes VSEG Verband der soloth. Einwohnergemeinden – 4-5 Sitzungen im Jahr – Sitzungsgeld CHF 100
• Mitglied der kantonalen Kommissionen für Raumplanung und Verkehrskoordination (Wahlbehörde VSEG Verband soloth. Einwohnergemeinden) - im Durchschnitt für beide Kommissionen zusammen 3 Sitzungen im Jahr – Sitzungsgeld CHF 100.
• Mitglied des Lötschbergkomitees als Vertreter der Stadt Olten und des Kantons Solothurn – keine Entschädigung
Martin Wey:
• VR KEBAG AG, Wahlbehörde OGG, Jahresentschädigung CHF 2000 und Sitzungsgeld CHF 200 pro Sitzung.
Vertretungen ohne Entschädigung:
• Regionalverein Olten Gösgen Gäu, Delegierter
Mario Clematide:
• Sportpark AG (SPOAG) 2010 bis 2013, Vizepräsident, Wahlbehörde: Generalversammlung: Jahresentschädigung 1‘000 Franken und Sitzungsgeld (je nach Arbeitsanfall CHF 1100 bis 3000 pro Jahr).
Vertretungen ohne Entschädigung:
• Regionalverein Olten Gösgen Gäu, Delegierter
Peter Schafer:
• Suchthilfe Region Olten – Mitglied Fachkommission, Vertreter EG Olten (seit 2001, Wahlbehörde Stadtrat), mindestens 4 Sitzungen pro Jahr, Entschädigung CHF 50 pro Sitzung.
• Oltech – Mitglied Vorstand/Vizepräsident, Vertreter EG Olten (seit 2001, delegiert durch Stadtrat, Wahl durch Trägerschaft), 4 Sitzungen pro Jahr, Entschädigung Grundbetrag CHF 50 und pro Sitzung CHF 30.
Vertretungen ohne Entschädigung:
• Regionalverein Olten Gösgen Gäu, Delegierter
• Wirtschaftsförderung Region Olten, Vorstandsmitglied und Vertreter EG Olten
• Genossenschaft Alters- und Pflegeheim Ruttiger, Delegierter EG Olten
• Stiftung Raum, Stiftungsratsmitglied
Iris Schelbert:
• VR-Mitglied Stadttheater ab 10.09.2010, Entschädigung:2 x Abo A à Fr. 385.-, Aufwand: drei VR Sitzungen plus GV, kein Sitzungsgeld
Vertretungen ohne Entschädigung:
• Regionalverein Olten Gösgen Gäu, Delegierte
4. elche Nebeneinkünfte beziehen Kadermitglieder der Stadtverwaltung und fliessen diese in die Stadtkasse zurück?
Adrian Balz:
Keine Nebeneinkünfte, die in einem Zusammenhang mit seinem Amt stehen.
Markus Dietler:
Keine Nebeneinkünfte, die in einem Zusammenhang mit seinem Amt stehen.
Franco Giori:
Keine Nebeneinkünfte, die in einem Zusammenhang mit seinem Amt stehen.
Stefan Hagmann:
Keine Nebeneinkünfte, die in einem Zusammenhang mit seinem Amt stehen.
Ueli Kleiner:
Keine Nebeneinkünfte, die in einem Zusammenhang mit seinem Amt stehen.
Hans Peter Müller:
• Spitex Region Olten, Vorstandsmitglied, städtischer Delegierter, Sitzungsgeld CHF 50 pro Sitzung
• Stiftung Gertrud von Haller, Präsident, städtischer Delegierter, Sitzungsgeld CHF 50 pro Sitzung
• Stiftung notleidende Menschen im Kanton Solothurn, Vizepräsident, Entschädigungen: Präsidentin: CHF 1‘500, Vizepräsident: nach Aufwand (pro rata temporis bei vollständiger Vertretung der Präsidentin), bisher CHF 0.
• Chinderhuus Elisabeth, städtischer Delegierter, Vizepräsident und Stiftungsratsmitglied bis Ende Februar 2014 (ab März 2014 ist Manfred Wegmüller delegiert), Sitzungsgeld CHF 50 pro Sitzung
Vertretungen ohne Entschädigung:
• Verein Lilith, Vorstandsmitglied
Urs Tanner:
Zweckverband Abwasser (ZAO):
Jahr Vorstand ZAO/fix Projektgruppe
ZAO/fix Sitzungsgeld/
variabel Total brutto
2009 Markus Sieber 3‘000 1‘140 4‘140
2010 Markus Sieber 3‘000 1‘340 4‘340
2011 Markus Sieber 3‘000 1‘260 4‘260
2012 Markus Sieber 4‘000 2‘000 2‘100 8‘100
2013 Urs Tanner 4‘000 2‘000 780 6‘780
Die Entschädigungen werden gemäss Organisationsreglement ZAO, Punkte 3.6 und 4.6
ausgerichtet. Über die Entschädigung bestimmt die Delegiertenversammlung des ZAO. Bei der Projektgruppe handelt es sich um eine Begleitgruppe für den Ausbau der ARA Winznau. Diese Entschädigung fällt nach Projektvollendung weg. Die Entschädigungen werden den Mitarbeitern vom ZAO direkt ausbezahlt und fliessen nicht in die Stadtkasse.
Die Entschädigung für die Rechnungsführung des ZAO durch den Finanzverwalter (CHF 12‘000) fliesst direkt in die Stadtkasse.
5. Existiert ein öffentlich einsehbares Verzeichnis von Interessenverbindungen der Oltner Exekutivmitglieder und Kadermitglieder der Stadtverwaltung? Falls nein, erachtet es der Stadtrat als sinnvoll, künftig ein solches Verzeichnis zu schaffen?
Es existiert kein entsprechendes Verzeichnis. Im Sinne der Transparenz soll im Rahmen der laufende Totalrevision der Gemeindeordnung postuliert werden, dass alle Behördenmitglieder, insbesondere Stadtrats-, Parlaments- und Kommissionsmitglieder, sowie Kadermitglieder der Stadtverwaltung ihre privaten und beruflichen Mandate und Interessenbindungen offenlegen.
6. Leitet der Stadtrat aus obigen Antworten Regelungsbedarf ab? Falls ja – wie will er diesem nachkommen?
Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass es im Interesse der Stadt Olten ist, wenn Exekutivmitglieder und auch Kadermitglieder in Mandaten die Interessen der Einwohnergemeinde vertreten und dabei auch für einen willkommenen Informationsfluss sorgen. Dies zeugt nicht zuletzt auch von Einsatz- und Risikobereitschaft der betreffenden Personen.
Nach Ansicht des Stadtrates sollte indessen das Reglement für die Ausrichtung von Entschädigungen für Behördentätigkeit Ausführungen zu den Entschädigungen für Verwaltungsratsmandate des Stadtpräsidenten bzw. der Stadtpräsidentin in Unternehmen, an denen die Gemeinde beteiligt, enthalten. Zu klärendes Thema beim Vollamt sind zudem nicht nur Verwaltungsratsmandate, sondern auch Mandate anderer Art sowie politische Ämter. Ferner sollten die Bestimmungen des Personalreglements betreffend Nebeneinnahmen von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung im Vollamt in der Personalverordnung präzisiert werden.
Zuhanden der Spezialkommission für die Totalrevision der Gemeindeordnung soll zudem wie erwähnt das Anliegen eingebracht werden, dass alle Behördenmitglieder, insbesondere Stadtrats-, Parlaments- und Kommissionsmitglieder, sowie Kadermitglieder der Stadtverwaltung ihre privaten und beruflichen Mandate und Interessenbindungen offenlegen.