Inhalt
Postulat Felix Wettstein (Fraktion Grüne) und Mitunterzeichnende betr. Vermeidung von Sozialhilfeabhängigkeit II: Alleinerziehende und ihre Kinder/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 27. März 2014
- Verfasser/Beteiligte
- Wettstein FelixFelix *Wettstein (keine Funktion)
- Beschreibung
- Am 27. November 2013 haben Felix Wettstein (Fraktion Grüne) und Mitunterzeichnende folgendes Postulat eingereicht:
«Der Stadtrat wird ersucht, Massnahmen auszuarbeiten und gegebenenfalls dem Parlament zur Genehmigung vorzulegen, welche die folgenden beiden Ziele verfolgen:
Alleinerziehende und ihre Kinder mit Wohnsitz in der Stadt Olten werden aktiv darin unterstützt, dass sie nicht in die Sozialhilfeabhängigkeit geraten.
Alleinerziehende und ihre Kinder, welche aktuell Sozialhilfe beziehen, schaffen dank zielgruppenspezifischen Massnahmen möglichst schnell den Ausstieg aus der Sozialhilfe.
Begründung:
Am 5. September 2013 hat das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS den Bericht „Sozialhilfebezug in Olten – Vergleich mit anderen Solothurner Sozialregionen und Analyse von Einflussfaktoren“ vorgelegt, den die Einwohnergemeinde Olten in Auftrag gegeben hatte. Der Bericht hält in seinem Fazit fest, dass die Sozialregion Olten ihre Sozialhilfequote nicht beliebig beeinflussen könne. Gleichwohl sind fünf Handlungsfelder auszumachen, in welchen eine Gemeinde wie die Stadt Olten durchaus Möglichkeiten hat, auf das Ausmass und die Entstehung von Sozialhilfeabhängigkeit Einfluss zu nehmen. Zu diesen Handlungsfeldern empfiehlt der Bericht spezifische Massnahmen und merkt an, dass sie nicht von der Sozialhilfe allein umgesetzt werden können.
Die zweite Empfehlung des Berichts handelt von möglichen Unterstützungsangeboten für Alleinerziehende und gute Startchancen für Kinder. Sie haben bisher eine auffallend hohe notwendige Unterstützungsquote. In Olten ist nur ein Fünftel der Alleinerziehenden erwerbstätig: Dieser Anteil ist in anderen Regionen deutlich höher. Zitat aus dem Bericht (S. 69):
Es wird betont, „dass es unter den Alleinerziehenden einen beachtlichen Anteil an Personen gibt, für die aufgrund der Qualifikationen und der Arbeitsmotivation die Ausübung einer Erwerbsarbeit unproblematisch erscheit, dass diese aber oft an ungenügenden Unterstützungsangeboten für Alleinerziehende (zum Beispiel bei der Kinderbetreuung) scheitert. Für subventionierte Kindertagesstätten existieren in Olten lange Wartelisten. Bei der Oltech GmbH können Integrationsprogramme zwar grundsätzlich auch mit einem Teilzeitpensum besucht werden, jedoch bestehen keine Programme, in denen eine Kinderbetreuung integriert ist.“
Der Bericht betont ausserdem, dass es sich bei Nachholausbildungen spezifisch für Alleinerziehende mit hoher Wahrscheinlichkeit um lohnende Investitionen handelt.
Das vorliegende Postulat hat ausdrücklich zum Ziel, die Möglichkeiten auszuschöpfen, welche die Einwohnergemeinde Olten selbst ergreifen kann und welche demnach von ihren Behörden (nicht von jener der Sozialregion) zu verantworten sind».
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Für den Stadtrat beantwortet Stadtrat Peter Schafer das Postulat beantwortet wie folgt:
Alleinerziehende und ihre Kinder mit Wohnsitz in der Stadt Olten werden aktiv darin unterstützt, dass sie nicht in die Sozialhilfeabhängigkeit geraten.
Alleinerziehende, die nicht sozialhilfeabhängig sind, sind keine Klienten des Sozialamtes und werden somit auch nicht vom Sozialamt betreut. Hingegen hat der Kanton Solothurn das System der Familienergänzungsleistungen eingeführt. Ziel dieser Leistungen ist, Alleinerziehenden Personen mit Teilzeitbeschäftigung eine Existenz (wirtschaftlich) zu garantieren. Das Angebot wird zunehmend genutzt.
Zusätzlich besteht derzeit ein begrenztes Angebot an subventionierten Krippenplätzen. Zwar können Krippenplätze über Familienergänzungsleistungen finanziert werden, allerdings gibt es derzeit keine freien subventionierten Krippenplätze in Olten und die nicht subventionierten Plätze (jährliche Vollkosten für Ganzwochenbelegung ca. CHF 25‘200.--) sprengen mehrheitlich den aktuell vorgegebenen Rahmen der Familienergänzungsleistungen, da pro Kind und pro Jahr nur Fr. 6‘000.-- angerechnet werden. Somit wäre zu prüfen, ob Krippenplätze nicht mehr generell zu subventionieren wären (Giesskanne), sondern ob für arbeitstätige (Teilzeit) Alleinerziehende gestützt auf ein individuelles Budget ein Krippengeld/Betreuungsgutschein (zur Finanzierung der Differenz zwischen Familienergänzungsleistungen und des Vollkosten-Krippenplatzes) gesprochen werden könnte. Dieses Projekt zur Einführung von Betreuungsgutscheinen für die Krippenplätze per 01.01.2015 wird derzeit von der Direktion Bildung und Sport verfolgt.
Alleinerziehende und ihre Kinder, welche aktuell Sozialhilfe beziehen, schaffen dank zielgruppenspezifischen Massnahmen möglichst schnell den Ausstieg aus der Sozialhilfe.
Sobald eine alleinerziehende Person eine (Teilzeit-) Arbeit aufnimmt kommt das System der Familienergänzungsleistungen zum Tragen. Dabei ist das Thema Krippenplätze (siehe oben) zu berücksichtigen.
Die Anliegen von Felix Wettstein sind grundsätzlich erfüllt. Allerdings besteht noch eine Lücke im Bereich der Krippenplätze die im oben angeregten Rahmen geschlossen werden könnte. Aus finanziellen Gründen könnte ein im Einzelfall gesprochenes Krippengeld wohl nur geschaffen werden, wenn von der bisherigen Subventionierung (Giesskanne) Abstand genommen würde.
Angesichts der bereits bestehenden Angebote und der Bemühungen der Direktion Bildung und Sport zur Einführung von Betreuungsgutscheinen empfiehlt der Stadtrat dem Parlament, das Postulat zu überweisen.
Zugehörige Objekte
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