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Stadtrat plädiert für Ja zum „Übergangsbudget 2014“
Mindestens bis zum Abstimmungstermin führt das Referendum zu einer „Blockade“, indem mit dem Budget 2014 zu bewilligende Ausgaben sistiert sind und nur durch gesetzliche Grundlagen, separate Gemeindebeschlüsse oder Urteile gebundene Ausgaben möglich sind. Wie schon verschiedentlich berichtet, werden dadurch die Dienstleistungen der Einwohnergemeinde eingeschränkt. Zudem sah sich die Einwohnergemeinde im Januar mit der Tatsache konfrontiert, dass sie ohne rechtsgültigen Budgetbeschluss auch keine Mittel kostengünstig auf dem Kapitalmarkt aufnehmen konnte. Der Parlamentsbeschluss vom vergangenen Donnerstag, der eine Kapitalaufnahme von maximal 15 Mio. Franken für gebundene Ausgaben erlaubt, hat hier zwischenzeitlich für Entspannung gesorgt.
Bereits deutlich gespart
Schon im März 2013 informierte der damalige Stadtrat das Gemeindeparlament, die im Jahr 2013 vorgesehenen Nettoinvestitionen seien auf Grund einer Verzichts- bzw. Verschiebeplanung um rund 12.2 Mio. Franken auf rund 16.5 Mio. Franken gesenkt worden. Im Rahmen von zwei Budgetkürzungsrunden konnten zudem in der laufenden Rechnung gesamthaft 2.9 Mio. Franken eingespart werden: 2.2 Mio. Franken beim Sachaufwand, 0.4 Mio. Franken beim Personalaufwand und 0.3 Mio. Franken bei den eigenen Beiträgen.
Für das Budgetjahr 2014 setzt sich die Entlastung somit gegenüber dem ursprünglichen Budget 2013 wie folgt zusammen:
Einsparungen Anfang 2013 (vor dem Entlastungspaket)2.9Mio.
Einsparungen in der ersten Phase des Entlastungspaketes1.8Mio.
Total Einsparungen gegenüber dem verabschiedeten Budget 2013 4.7Mio.
Mit den genannten Einsparungen konnten die Kosten für Personal- und Sachaufwand bereits auf das Niveau des Jahres 2008 heruntergedrückt werden.
Kostenart | R06 | R07 | R08 | R09 | R10 | R11 | R12 | B13 | B14 |
Personalaufwand | 43.0 | 43.3 | 45.1 | 43.8 | 45.4 | 46.6 | 47.8 | 48.4 | 45.4 |
Sachaufwand | 13.8 | 14.8 | 16.0 | 16.5 | 16.7 | 16.6 | 17.0 | 18.1 | 15.3 |
Eigene Beiträge | 26.2 | 27.9 | 29.5 | 22.4 | 24.9 | 25.3 | 30.5 | 28.1 | 28.7 |
Total | 83.0 | 86.0 | 90.6 | 82.7 | 87.0 | 88.5 | 95.3 | 94.6 | 89.4 |
Kostenartenentwicklung ohne HPS
In der Zwischenzeit zusätzlich erfolgte Einsparungen, insbesondere im Personalbereich, wo unter anderem Abgänge beim Personaldienst und in der Stadtentwicklung für Neuausrichtungen genutzt wurden, sowie Zusatzeinnahmen durch die Erhöhung der Parkplatzgebühren sorgten für eine weitere Entlastung der Stadtkasse um bisher rund 0,8 Mio. Franken.
Arbeiten am Budget 2015 laufen
Heute konzentrieren sich die Sparbemühungen bereits auf den Voranschlag 2015. In diesem werden sich weitere Auswirkungen des ersten Entlastungspakets vom vergangenen Herbst bemerkbar machen. Zudem besteht eine damals vom Stadtrat ebenfalls verabschiedete Liste von Prüfungsaufträgen, die derzeit in Arbeit sind. Und im Januar hat der Stadtrat den Auftrag an die Verwaltung zusätzlich erweitert, indem auch die gesetzlichen sowie die „praktischen“ Minima, damit die einzelnen Dienstleistungen noch „funktionieren“, aufgezeigt werden müssen. Den mit den Überprüfungen verbundenen hohen Zusatzaufwand auf allen Ebenen der Verwaltung verdankt der Stadtrat an dieser Stelle bestens.
Auf diesen Grundlagen will der Stadtrat im kommenden Frühling ein zweites Entlastungspaket schnüren, das dann an runden Tischen zusammen mit Vertretungen der Parlamentsfraktionen, der Personalverbände und weiteren Teilnehmenden diskutiert wird. Ziel ist es, bis Mitte Jahr eine klare Basis für den Voranschlag 2015 und die Finanzplanung ab 2015 zu erhalten. Je nach Dimension der einzelnen Massnahmen und nach Kompetenzverteilung wird dann auch das Parlament noch direkt oder indirekt – via Budgetvorlage – Stellung nehmen können.
Statt dass die Kräfte auf diese aufwändige Arbeit mit Blick auf das Budget 2015 konzentriert werden können, würde eine Ablehnung des Voranschlags an der Urne bedeuten, dass bis spätestens Ende April – wie der Kanton vorschreibt – ein vom Parlament genehmigtes neues Budget vorliegen müsste. Damit auch dieses von den zuständigen Instanzen seriös geprüft werden kann, würde für dessen Ausarbeitung nur sehr wenig Zeit verbleiben. Zudem wäre nicht klar, was der Wille derjenigen ist, die mit der ersten Version des Budgets nicht zufrieden waren: Wurde das Referendum unterschrieben, weil für die Unterzeichnenden die bisher erfolgten Einsparungen zu gering sind oder weil sie – im Gegenteil – mit dieser oder jener bereits erfolgten Kürzung nicht zufrieden sind? Sind für die Unterzeichner die vom Parlament beschlossenen Steuersätze zu hoch oder aber sind sie ihnen zu tief und befürchten sie deshalb weitere Kürzungen bei Aufgaben, welche sie interessieren?
Im Falle einer neuerlichen Zustimmung im Parlament würde wiederum die 30-tägige Referendumsfrist laufen. Das heisst: die Einwohnergemeinde hätte bei einer Ablehnung des aktuellen Budgets an der Urne bestenfalls Anfang Juni ein rechtskräftiges Budget. Liegt hingegen nicht bis spätestens Ende April 2014 ein vom Gemeindeparlament genehmigtes zweites Budget vor, würde das Amt für Gemeinden dem Regierungsrat die Eröffnung eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens beantragen.
Prozess mit runden Tischen würde „ausgehebelt“
Für den Stadtrat überwiegen daher die Argumente, die für das „Übergangsbudget 2014“ sprechen: Gegenüber dem Budget 2013 wurde schon deutlich gespart, und auch gegenüber dem verabschiedeten Voranschlag 2014 ist es bereits zu Minderausgaben und Mehreinnahmen gekommen. Kommt hinzu, dass Vergleiche zeigen, dass die Stadt Olten punkto Verwaltungskosten und Steuerbelastung keineswegs aus dem Rahmen fällt. Die Ausgangslage für die Überarbeitung wäre unklar und der Spielraum angesichts der fortgeschrittenen Zeit und bestehender Reglementierungen und Verträge eingeschränkt. Die Kräfte sollten nach Ansicht des Stadtrates daher mit Vorteil für die Prüfungsaufträge eingesetzt werden – zumal eine Budgetüberarbeitung unter hohem Zeitdruck den geplanten Prozess mit runden Tischen aushebeln würde.
Oltner Kosten gut im Vergleich Die Verwaltungskosten in Olten schlagen nicht aus der Reihe, wie dies teilweise behauptet wird. Das zeigen Vergleiche mit den beiden andern Solothurner Städten punkto Besoldungskosten und Kosten pro Funktionen. Die Gegenüberstellung mit den Städten Solothurn und Grenchen zeigt, dass die Besoldungskosten in Olten nach den im Budget 2014 bereits ergriffenen Sparmassnahmen und nach der Ausgliederung der regional unterschiedlich grossen HPS (im Budget 2013 noch enthalten) keineswegs auffällig sind: Bei den Gesamtkosten pro Einwohner/in – inklusive vom Kanton vorgeschriebene Besoldungen für Lehrpersonen – liegt Olten (2‘139) zwischen Solothurn (2‘045) und Grenchen (2‘147), bei den Besoldungskosten der Verwaltung pro Einwohner/in verzeichnet Olten mit 1‘155 Franken sogar den geringsten Wert. Kommt hinzu, dass seit der Erfassung des Budgets 2014 die Personalkosten der Oltner Verwaltung wie erwähnt bereits zusätzliche Kürzungen nach Personalabgängen erfahren haben. Vergleiche über die Kantonsgrenze hinweg gestalten sich als sehr schwierig. So gibt Aarau beispielweise keine detaillierten Zahlen bekannt und splittet nicht zwischen Verwaltungs- und Lehrpersonen auf; Liestal weist ein komplett anderes Aufgabengebiet auf, indem die Mehrheit der Aufgaben beim Kanton liegen. Die in der Stadtverwaltung gezahlten Löhne sind zudem nicht höher als üblich in der öffentlichen Verwaltung, im Gegenteil: Während der Medianlohn in der öffentlichen Verwaltung schweizweit schon im Jahr 2010 104'916 Franken betrug, liegt er heute, das heisst vier Jahre später, in der Stadtverwaltung Olten mehr als 12‘000 Franken tiefer, nämlich bei 92'718 Franken. Zur Erklärung: Ein Median – nicht zu verwechseln mit dem Mittelwert oder Durchschnitt – teilt einen Datensatz in zwei Hälften, so dass die Werte in der einen Hälfte kleiner als der Medianwert sind, in der anderen größer. Der Vergleich nach Funktionen zeigt – mit Ausnahme der vorwiegend durch übergeordnetes Recht gesteuerten Funktionen Bildung und Soziale Wohlfahrt – aufgrund der Sparmassnahmen mehr oder weniger deutliche Kostenreduktionen in Olten im Budget 2014 gegenüber der Rechnung 2012. Im Vergleich mit den andern beiden Solothurner Städten ist ersichtlich, dass – je nach politischer Gewichtung der entsprechenden Funktion – in den verschiedenen Funktionen mal die eine, mal die andere Stadt obenaus schwingt. Die Differenz zu Solothurn erklärt sich weitgehend durch die höheren Kosten für die soziale Wohlfahrt in der Zentrumsstadt Olten sowie durch höhere Bildungskosten. Auch hier ist festzuhalten, dass in der Oltner Verwaltung seit der Erfassung des Budgets 2014 bereits weitere Einsparungen erfolgt sind. Schliesslich zeigt auch die Gegenüberstellung der Steuerbelastung (Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern) mit Aarau und Liestal, dass auch nach der vom Parlament beschlossenen Steuererhöhung die Stadt Olten den Vergleich, insbesondere mit der baselländischen Kantonshauptstadt, nicht scheuen muss – wobei hier neben dem kommunalen Steuersatz die unterschiedlichen Belastungen durch die Kantonssteuern eine wesentliche Rolle spielen, wie der Vergleich mit Aarau zeigt. Solothurn und Grenchen liegen mit Steuersätzen von 115% bzw. 124% bei den Gemeindesteuern entsprechend höher als Olten. |