Inhalt
Motion Kilian Schmidiger (SVP) betr. Streichung der kommunalen Personalsteuer/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 30. Januar 2014
- Beschreibung
- Am 20. September 2012 hat Kilian Schmidiger (SVP) folgenden Vorstoss zu Handen des Gemeindeparlaments eingereicht:
„Der Stadtrat wird beauftragt, § 6 des Steuerreglements der Einwohnergemeinde der Stadt Olten bezüglich kommunaler Personalsteuer zu streichen, da die Erhebung von Steuern unabhängig der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit überholt ist.
Der § 2 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) gestattet den Einwohnergemeinden, auf die Erhebung einer kommunalen Personalsteuer zu verzichten.
Begründung:
Die Erhebung von zehn Franken pro selbständig steuerpflichtige Person entspricht nicht mehr modernen Vorstellungen der Steuererhebung. Haushalte mit tiefen verfügbaren Einkommen oder mehreren unterstützungsbedürftigen Personen werden relativ stärker belastet. Aufgrund des im Verhältnis zum restlichen Steuervolumen tiefen Betrags, lässt sich eine ersatzlose Streichung rechtfertigen und verkraften. Die Mindereinnahmen bleiben für die Stadt Olten in tragbaren Grenzen und die Steuererhebung wird vereinfacht.“
* * *
Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtrat Benvenuto Savoldelli den Vorstoss wie folgt:
Erhebungs- und Bezugsverfahren
Die Personalsteuer ist eine Pro-Kopf Steuer und wird unabhängig der Leistungskraft eines Steuersubjektes erhoben. Die Personalsteuer wird pro „selbständig steuerpflichtiger Person“ erhoben. Als steuerpflichtige Person wird das Steuersubjekt herangezogen. Dabei sind sowohl eine Familie mit minderjährigen Kindern als auch eine Einzelperson je ein Steuersubjekt. Eine Familie mit 3 Kindern bezahlt deshalb ebenso nur 10 Franken wie eine Einzelperson.
In den letzten Jahren hat die Stadt folgende Personalsteuern erhoben:
Jahr Betrag Bemerkung
2009 108‘030
2010 108‘800 (noch nicht alle Veranlagungen erfolgt)
2011 109‘340 (noch nicht alle Veranlagungen erfolgt)
2012 76‘890 (noch nicht alle Veranlagungen erfolgt)
2013 1‘090 (nahezu noch keine Veranlagung erfolgt)
Veranlagungsstand 4.12.2013
Die Stadt generiert mit der Erhebung der Personalsteuern Einnahmen von rund 110‘000 Franken.
Die Erhebung der Personalsteuer erfolgt automatisch mit der definitiven Steuerveranlagung und erfordert keine besondere Steuererhebung oder verlangt keinen besonderen Verwaltungsaufwand, da auch definitive „Nullrechnungen“ versandt werden müssen.
Im Rahmen der Bezugshandlungen muss die Finanzverwaltung jährlich rund 600 – 1‘000 Franken von Einwohnern, welche nur eine Steuerrechnung über die Personalsteuer erhalten haben, infolge Unerhältlichkeit abschreiben. Die Nettoerträge betragen somit jährlich rund 109‘000 Franken.
Erhebung der Personalsteuer in anderen Solothurner Städten
Die Solothurner Städte Grenchen und Solothurn erheben pro Steuersubjekt eine Personalsteuer von 20 Franken. Umliegende Gemeinden haben teilweise auf die Erhebung der Personalsteuer verzichtet.
Finanzielle Situation der Stadt Olten
Seit der Motionseinreichung hat sich die Finanzlage der Stadt Olten drastisch verändert und die Steuereinnahmen der Stadt sind stark eingebrochen. Mit der Streichung der rund 109‘000 Franken müssten zusätzliche Einsparungen angestrengt werden oder entsprechende Mehreinnahmen, beispielsweise durch die Erhöhung des Steuerfusses angepasst werden.
Verkraftbare Ausgaben für eine steuerpflichtige Person
Der Stadtrat ist der Auffassung, dass auch Personen, welche über kein Einkommen verfügen, einen Aufwand für die Stadt generieren, welcher mit der Personalsteuer symbolisch abgegolten wird. Die Erhebung von 10 Franken pro Steuersubjekt ist für jede steuerpflichtige Person verkraftbar.
Da die Erhebung der Steuer sowie deren Bezug zu keinem nennenswerten Aufwand führen, die Stadt jedoch zurzeit auf alle Einnahmen angewiesen ist, beantragt der Stadtrat dem Parlament eine Ablehnung der Motion.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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