Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Erwägungen und Anträge:
Ausgangslage
Die vom Stadtrat im Rahmen des Entlastungspaketes 2014ff. beschlossenen Massnahmen (Personalkosten, Sachausgaben und Beiträge) wurden dem Parlament am 26. September 2013 aus Transparenzgründen integral zur Kenntnis gebracht, zumal die dadurch entstehende Ausgangslage prägend ist für die Ausgestaltung des Finanzplans und des Budgets. Das Parlament hat die beschlossenen Massnahmen des Stadtrates im Rahmen des Entlastungspaketes 2014 ff mit 34:1 (bei 7 Enthaltungen) zur Kenntnis genommen.
Eine explizit erwähnte Massnahme im Bereich "Beiträge" beinhaltet die Aufhebung "Beitrag an Hallenbad Kantonsschule". Die Vereinbarung mit dem Kanton Solothurn betreffend Benutzung Hallenbad wurde deshalb folgerichtig auf Ende der Wintersaison 2013/2014 gekündigt.
Das Parlament hat in der Novembersitzung den Betriebsaufwand für das Hallenbad Kantonsschule für das ganze Jahr 2014 wieder ins Budget aufgenommen.
Dadurch ist die halbe Wintersaison (September bis Dezember 2014) finanziell sichergestellt. Jedoch noch nicht die für das Budget 2015 notwendigen Mittel für die zweite Saisonhälfte (Januar bis April 2015).
Auch das Mietverhältnis mit dem Kanton Solothurn ist dadurch noch nicht geregelt.
Gleichzeitig hat das Parlament mit 22:9 Stimmen bei 16 Enthaltungen einem dringlich eingereichten Volksvorschlag zugestimmt, der den Stadtrat beauftragt, neben der Aufnahme eines Betrags ins Budget 2014 „die nötigen Verhandlungen zu führen, damit der lokalen Bevölkerung, den ortsansässigen Wassersportvereinen sowie allfälligen weiteren Interessengruppen der Zugang zu einer Wassersportanlage ermöglicht wird.“ In Erfüllung dieses Auftrags legt der Stadtrat dem Parlament diesen Bericht und Antrag vor.
Angebot nach Sanierung des Hallenbades
Das kantonale Parlament sowie das Volk haben dem Sanierungskredit für die Sanierung der Kantonsschule Olten im Umfang von rund 86 Mio. Franken zugestimmt. Darin enthalten ist auch die Sanierung des Hallenbades.
Die Stadt Olten kann das Hallenbad nach der Sanierung zu folgenden Bedingungen weiterhin mieten und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen:
- Mietdauer 15 Jahre
- Mindest-Basismietzins CHF 204'000.00 pro Jahr, welcher nicht unterschritten werden darf
- Ansonsten gilt der frühere Mietvertrag
Mit diesen Konditionen steigen die Ausgaben für das Hallenbad Kantonsschule von ca.
- Betriebskosten ca. CHF 45'000.00 (Rechnung 2011)
- Mietkosten ca. CHF 113'000.00 (Rechnung 2011)
auf neu
- Betriebskosten ca. CHF 45'000.00 nach Umbau
- Mietkosten minimal ca. CHF 204'000.00 nach Umbau
Am Angebot (Öffnungszeiten) ändert sich nichts. Durch den Umbau wird das bestehende Hallenbad mit den Nebenbauten (Eingang, Garderoben, Kaffeeecke) verbessert, am Schwimmbad ändert sich nichts Entscheidendes. Weitere Angebote finden ebenfalls keinen Platz.
Dadurch können die Einnahmen auch nicht beliebig erhöht oder verbessert werden. Die Einnahmen betragen heute (Rechnung 2011) ca. CHF 30'000.00 und können durch Gebührenerhöhung auf maximal ca. CHF 40'000.00 gesteigert werden (1/3 mehr).
Es ist also nach der Sanierung des Hallenbades mit einer Steigerung der ungedeckten Kosten von CHF 127'000.00 (2011) auf mindestens ca. CHF 209'000.00 jährlich zu rechnen. Der Stadtrat stellt im Sinne der Kostentransparenz den Antrag die Mietkosten auf maximal 204‘000 zu fixieren.
Die Bemühungen, die laufende Rechnung mindestens ohne Mittelabfluss zu gestalten, würden durch diese Mehrausgaben an anderer Stelle zu verstärkten Sparmassnahmen führen.
Beschlussesantrag:
I.
1. Mit dem Kanton Solothurn wird nach Abschluss der Sanierung des Hallenbades ein 15-jähriger Mietvertrag mit einem maximalen Mietzins von CHF 204‘000.00 pro Jahr abgeschlossen.
2. Der Vorschlag betr. Benutzung einer Schwimmhalle in Olten für die Öffentlichkeit wird als erfüllt abgeschrieben.
3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Ziff. I./1. dieses Beschlusses untersteht dem fakultativen Referendum.