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Budget 2014 kommt am 2. März vors Volk
Bis zu diesem Zeitpunkt, das heisst mindestens bis zur Volksabstimmung Anfang März, ist die Handlungsfähigkeit von Stadtrat und Verwaltung nämlich stark eingeschränkt: Eigentlich dürften bis zum Zeitpunkt der Genehmigung keine Ausgaben getätigt werden; in der Praxis wurde jedoch bisher toleriert, dass gebundene Ausgaben getätigt werden können, das heisst solche, die durch Gesetz, Verordnung, Gemeindereglement, separaten Gemeindebeschluss oder Urteil festgelegt wurden. Sämtliche übrigen Ausgaben, bei denen die Rechtsgrundlage mit der Genehmigung des Voranschlags geschaffen wird, dürfen hingegen nicht getätigt werden. Die Verwaltung wurde vom Stadtrat entsprechend angewiesen.