Inhalt
Vizepräsident des Stadtrates, Erneuerungswahl/Validierung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 19. Dezember 2013
- Beschreibung
- Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Gemäss §§ 157 und 160 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) sind Beschwerden gegen kommunale Wahlen innert 3 Tagen seit dem Wahltag schriftlich beim zuständigen kantonalen Departement zu Handen des Regierungsrates einzureichen. Für die Wahl des Vizepräsidenten des Stadtpräsidenten vom 24. November 2013 ist die Beschwerdefrist unbenützt abgelaufen. Das Ergebnis ist gemäss § 119 lit. d durch das Gemeindeparlament zu validieren.
Beschlussesantrag:
Als Vizepräsident des Stadtrates ist gewählt:
Marbet Thomas (3‘005 Stimmen)
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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