Gemeinderat Max Pfenninger, FdP-Fraktion Olten, hat am 14. Januar 2013 eine dringliche Interpellation mit folgendem Wortlaut eingereicht:
"Mit Baupublikation und Einsprachefrist bis 24.01.2013 hat die Einwohnergemeinde Olten in der Badeanstalt Schützenmattweg GB Nr. 3332 den Neubau eines Beachsoccer-Feldes publiziert.
Dringlichkeit:
Bevor mit dem Bau begonnen wird stellen sich folgende, die Öffentlichkeit interessierende Fragen:
- Wer bzw. welche Interessenten haben den Neubau eines Beachsoccer-Feldes initiiert? Gibt es in Olten und/oder Umgebung einen Beachsoccer-Club?
- Wie viel kostet die Erstellung dieses Feldes und wie hoch sind die jährlichen wiederkehrenden Unterhaltskosten.
- Ist der Bedarf für ein solches Fussballfeld in der Badeanstalt, die ohnehin zu wenig Liegefläche aufweist, ausgewiesen und sinnvoll?
- Wie gross ist die beanspruchte Fläche und ist die nähere Umgebung der Fläche beim Betrieb noch als Liegefläche überhaupt nutzbar? (Immissionen? Bälle?
- Kann die beanspruchte Fläche, wenn sie als Sandfläche umgebaut ist, noch für Aktivitäten, wie sie z.B. am Schulfest benötigt werden, oder im Zusammenhang mit dem Aufbau von Festzelten genutzt werden ohne aufwändige Abdeckarbeiten der Sandfläche. Oder ist es allenfalls wie mit der Hammerwurf-Anlage welche erstellt wurde und nie benützt wird.
- Welche umliegenden vergleichbaren Badeanstalten haben ein Beachsoccer-Feld und wie häufig und intensiv wird dieses benutzt? (Aarau, Brugg, Baden, Liestal, Zofingen, Langenthal, Oensingen, Solothurn)
- Wie sind die Betriebszeiten vorgesehen?
- Wird zum Ausüben der Sportart eine Musikanlage und Speakeranlage eingesetzt.
Der Interpellant vertritt die Auffassung, dass dieses Bauvorhaben andere soziale sportliche und kulturelle Events, welche bereits im Areal der Schützenmatte stattfinden behindert oder gar verunmöglicht. Die ohnehin schon knappe Liegeplatz-Fläche der Badanstalt wird weiter einschränkt und ist unnötig. Gleich nutzlos, wie die Hammerwurf-Anlage im Kleinholz neben der Stadthalle."
Die Beantwortung der dringlichen Interpellation war für die Gemeinderatssitzung vom 21. März 2013 traktandiert. Der Interpellant hat an dieser Sitzung die Dringlichkeit zurück- gezogen.
*****
Stadtrat Thomas Marbet beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
Zu 1.:
Die Initiative erfolgt von den Badegästen, welche im Sand gerne Fussball spielen möchten.
Es gibt keinen Beachsoccer-Club, welcher sich diesbezüglich bei der Baudirektion gemeldet hätte.
Zu 2.:
Im Budget 2012 unter Konto-Nr. 341.501.009 wurde der Kredit unter dem Namen "Neubau Beachsoccerfeld" im Umfang von Fr. 100'000.00 bewilligt. Der Kostenvoranschlag beträgt Fr. 85'000.00 für Baukosten, Fr. 8'000.00 für Honorare und Fr. 7'000.00 für Unvorhergesehenes. Die Unterhaltskosten würden ca. Fr. 500.00 pro Jahr für die Sandlockerung (Werkhof) und ca. alle 8 – 10 Jahre Fr. 10'000.00 für Sanderneuerung etc. betragen. Im Budget 2014 der Stadt Olten sind aus Spargründen keine Beträge vorgesehen.
Zu 3.:
Der Bedarf ist ausgewiesen durch die nachfragenden Badegäste. Die Liegefläche wird nicht verkleinert, da das Beachsoccerfeld im bereits heute bestehenden Rasenspielbereich zu liegen kommt. Sinnigerweise wird der Spielbereich auch nicht verkleinert, weil es keine Rolle spielt, welche Aktivität auf der Spielfläche ausgeführt wird.
Zu 4.:
Die Fläche der zwei Spielfelder beträgt 26 x 24 m und liegt vollständig im heutigen Spielwiesenbereich und nicht im Liegebereich.
Um das Spielfeld herum bleibt auch noch Platz für andere Ballspiele (Basketball, Rasenfussball).
Zu 5.:
Die Sandfläche kann natürlich auch an einem Schulfest mitbenützt werden. Je nach Anordnung der Aktivitäten kann ein Abdecken der Anlage nötig werden oder eben auch nicht.
Das Thema Hammerwurfanlage ist hier irrelevant.
Zu 6.:
Beachsoccerfelder gehören wie Beachvolleyballfelder zu einem Grundbedarf eines Schwimmbades und wurden vielerorts erstellt. Das Beach-Feeling ist Bestandteil der Bäder.
Zu 7.:
Die Öffnungszeiten der Badi gelten auch für das Beachsoccerfeld.
Zu 8.:
Es handelt sich nicht um einen Sportplatz. Die vorgesehene Feldgrösse ist nicht wettkampftauglich. Sie ist auf die Möglichkeiten der Badi Olten ausgelegt.
Es ist daher keine Musik- oder Speakeranlage vorgesehen.
Zum Nachsatz:
Entgegen der Meinung des Interpellanten wird mit der Erstellung eines Beachsoccerfeldes in der vorgesehenen Grösse von 26 x 24 m nichts verhindert. Selbstverständlich kann jeder bestehende Anlass mit Organisation und Geschick weiterhin stattfinden.
Wie bereits mehrfach erwähnt, wird die Liegefläche in keiner Art und Weise tangiert. Das Beachsoccerfeld kommt in den bereits heute bestehenden Spielwiesenbereich zu liegen.
Die Ausführung dieses Projektes ist im Budget 2014 nicht vorgesehen.