Inhalt
Parkplatzbewirtschaftung/Erhöhung der Parkgebühren und Nachtragskredit
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 19. Dezember 2013
- Beschreibung
- Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Am 16. Februar 1995 hat das Gemeindeparlament der Stadt Olten dem Parkraumkonzept in der Stadt Olten, basierend auf dem Schlussbericht des Ingenieurbüros Weber, Angehrn, Meyer vom August 1994 zugestimmt. Gemäss dem Parkraumkonzept soll die Bewirtschaftung auf die Benützergruppen und den Benützerzweck abgestimmt sein. Dieses Konzept ist noch heute zweckmässig. In der Innenstadt wird bei den Parktarifen unterschieden zwischen Kern- und Kernrandzone.
Am 24. Januar 2002 wurde durch das Gemeindeparlament letztmals eine Gebührenerhöhung der gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplätze beschlossen und per 1. März 2002 eingeführt. Seither erfolgte keine Gebührenanpassung mehr.
Im Rahmen des Entlastungspakets 2014 hat der Stadtrat dem Gemeindeparlament die Überprüfung der Parkgebühren für die öffentlichen Parkplätze mittels Prüfungsauftrag zur Kenntnis gebracht.
2. Begriffsdefinition
2.1 Kernzone
Das Gebiet der Kernzone in der Innenstadt umfasst das grösste Nutzungspotential und ist bezüglich Nähe zu den Einkaufsgeschäften und Dienstleistungsbetrieben attraktiv. In dieser Zone beträgt die maximale Parkdauer in der Regel zwei Stunden, damit eine Rotation stattfinden kann und diese Parkplätze nicht von Pendlern und Langzeitparkierern belegt wird. Auf diesen Parkplätzen beträgt der Tarif heute CHF 1.00 pro Stunde.
2.2 Kernrandzone / Schützenmatt
In den Kernrandzonen der Innenstadt und im Gebiet der Schützenmatt sind die Gebühren und die maximal zulässige Parkzeit heute unterschiedlich, je nach Nähe zum Zentrum, geregelt. Auf den Parkplätzen der Schützenmatt gilt bei den Langzeitparkplätzen (maximale Parkdauer zum Teil 11 Stunden resp. 7 Tage) ein im Vergleich zu der Kernzone reduzierter Tarif. Dort beträgt der Tarif für die erste Stunde CHF 0.50, jede weitere Stunde CHF 1.00. Die unterschiedlichen Tarife und die längere Parkdauer sind im Sinne des Benützerzwecks (Pendler etc.) gerechtfertigt.
2.3 Rechte Aareseite / Bifanggebiet
Im Gebiet Bifang resp. auf der rechten Aareseite werden die Parktarife nicht mittels Zonen gemäss Bauzonenplan unterschieden. Mit Ausnahme der Trottermatte und den Parkplätzen an der Aarburgerstrasse sowie am Hauptbahnhof beträgt der Tarif heute CHF 1.00 pro Stunde, die maximale Parkzeit ist auf zwei Stunden beschränkt.
3. Erwägungen / Gebührenerhöhung
Mit der Inbetriebnahme der ERO ist der Parkraum Schützenmatt vom Knoten Rötzmatt her einfach und bequem zu erreichen. Dieser Parkraum soll auch künftig von attraktiven, reduzierten Parkgebühren profitieren. Damit kann die Kernzone auch in Zukunft vom Parksuch- und Pendlerverkehr entlastet werden. In der Kernzone sowie in der übrigen Kernrandzone werden die Gebühren wie folgt angepasst:
Örtlichkeit Gebühr
bisher pro Std. Gebühr
neu pro Std. max. Parkzeit Einnahmen
2012
Amthausquai Nord CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std. CHF 111‘561.00
Amthausquai Süd CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std. CHF 101‘919.00
Dornacherstrasse CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std. CHF 52‘578.00
Hammerallee CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std. CHF 6‘453.00
Hübelistrasse CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std. CHF 17‘157.00
Jurastrasse CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std. CHF 24‘738.00
St. Martin CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std. CHF 20‘264.00
Konradstrasse CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std. CHF 25‘407.00
Klosterplatz CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std. CHF 52‘987.00
Munzingerplatz CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std. CHF 145‘293.00
Mühlegasse CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std. CHF 9‘003.00
Ringstrasse CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std. CHF 27‘102.00
Spitalstrasse CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std. CHF 19‘319.00
Römerstrasse CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std. CHF 21‘833.00
Total Einnahmen CHF 635‘614.00
Auch die Kurzzeitparkplätze in der Innenstadt sowie beim Bahnhof und bei der Hauptpost sollen angepasst werden:
Örtlichkeit Gebühr
bisher Gebühr neu max. Parkzeit Einnahmen 2012
Baslerstrasse 15 Min. gratis
30 Min. CHF 1.00 15 Min. gratis
30 Min. CHF 2.00 30 Minuten CHF 5‘148.00
Dornacherstr.
Post 15 Min. gratis
30 Min. CHF 1.00 15 Min. gratis
30 Min. CHF 2.00 30 Minuten CHF 12‘979.00
Hauptpost 15 Min. gratis
30 Min. CHF 1.00 15 Min. gratis
30 Min. CHF 2.00 30 Minuten CHF 2‘360.00
Bahnhofplatz 30 Min. CHF 1.00 30 Min. CHF 2.00 30 Minuten CHF 44‘145.00
Total Einnahmen CHF 64‘632.00
Im Gebiet Bifang / Rechte Aareseite sollen die Tarife auf den folgenden Parkplätzen erhöht werden:
Örtlichkeit Gebühr
bisher pro Std. Gebühr
neu pro Std. max. Parkzeit Einnahmen
2012
Florastrasse CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std. CHF 7‘523.00
Tannwaldstrasse CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std. CHF 9‘526.00
Aarauerstrasse CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std. CHF 14‘359.00
Bifangplatz CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std. CHF 22‘992.00
Bifangstrasse CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std. CHF 17‘137.00
Riggenbachstrasse CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std. CHF 11‘991.00
Neuhardstrasse 15 Min. gratis
30 Min. CHF 1.00 15 Min. gratis
30 Min. CHF 2.00
30 Minuten
CHF 2‘288.00
Total Einnahmen CHF 85‘816.00
4. Weitere Erwägungen
Bei der Erarbeitung der Parkgebühren auf öffentlichem Grund wurden die Gebühren für das Parkieren in Parkhäuser in der Stadt Olten konsultiert. Die Preise der nicht öffentlichen Parkhäuser werden individuell und unterschiedlich angesetzt, sie sind den heutigen Parkgebühren auf öffentlichem Grund angepasst. Es ist damit zu rechnen, dass nach einer Erhöhung der Parkgebühren auf öffentlichem Grund die Betreiber von Parkhäusern die Preise ebenfalls anpassen werden. Erfahrungsgemäss werden jedoch, solange Parkplätze oberirdisch frei sind, mehrheitlich zuerst diese genutzt.
Der Vergleich mit gebührenpflichtigen Parkplätzen in den Städten Aarau, Solothurn und Zofingen zeigt, dass die Parkplatzgebühren in der Stadt Olten bisher fast ausnahmslos tiefer angesetzt sind. Auch wenn dieser Vergleich wenig relevant ist, scheint daher eine Erhöhung vertretbar. Im Gegenzug wird auf eine zeitliche Ausdehnung der Gebührenpflicht auf die Abendstunden und auf den Sonntag zu Gunsten der Zentrumsfunktion der Stadt Olten verzichtet.
Die Ticketautomaten müssen bei einer Erhöhung der Parkgebühren umprogrammiert und mit neuen Hinweistafeln versehen werden. Die Parkgebühren müssen heute von Montag bis Freitag von 08.00 bis 19.00 Uhr, am Samstag bis 16.00 Uhr entrichtet werden. Da die Ladenöffnungszeiten vor einigen Jahren am Samstag bis 17.00 ausgedehnt wurden, sollen die Parkgebühren am Samstag neu ebenfalls bis 17.00 Uhr entrichtet werden. Allfällige Gratisparkierzeiten über Mittag entfallen. Diese Neuerungen sollen auch an Örtlichkeiten, an welchen keine Gebührenanpassung erfolgt, in Kraft treten. Im Parkraum Schützenmatt befinden sich die vier ältesten Parkuhren auf dem Stadtgebiet. Diese Automaten können aus technischen Gründen nicht mehr umprogrammiert werden. Die Änderungen werden deshalb erst bei einer allfälligen Neuanschaffung der Ticketautomaten erfolgen.
5. Finanzielle Auswirkungen
Die Erhöhung der Parkgebühren an den aufgeführten Örtlichkeiten per 1. März 2014 ergibt bei gleichbleibender Parkplatzauslastung, gegenüber 2012, im Jahr 2014 (10 Monate) einen Mehrertrag von rund CHF 650‘000.00 und ab 2015 einen Mehrertrag von rund CHF 780‘000.00 pro Jahr.
10 % der Parkgebühreneinnahmen sind zweckgebunden für Projekte und deren Realisierung des ruhenden motorisierten Individualverkehrs zu verwenden (Gemeindeparlaments-Beschluss vom 24. Januar 2002, Protokoll-Nr. 26).
Die Kosten für die Tarifumbauten an den Automaten betragen einmalig rund CHF 26‘000.00, wofür ein Nachtragkredit erforderlich wird.
Beschlussesantrag:
I.
1. Der Erhöhung der Parkgebühren auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen wird zugestimmt.
Für die Nutzung der gebührenpflichtigen Parkplätze wird nachfolgendes Tarif-verzeichnis bewilligt:
Örtlichkeit Gebühr
bisher pro Std. Gebühr
neu pro Std. max. Parkzeit
Amthausquai Nord CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std.
Amthausquai Süd CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std.
Dornacherstrasse CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std.
Hammerallee CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std.
Hübelistrasse CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std.
Jurastrasse CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std.
St. Martin CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std.
Konradstrasse CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std.
Klosterplatz CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std.
Munzingerplatz CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std.
Mühlegasse CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std.
Ringstrasse CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std.
Spitalstrasse CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std.
Römerstrasse CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std.
Baslerstrasse 15 Min. gratis
30 Min. CHF 1.00 15 Min. gratis
30 Min. CHF 2.00 30 Min
Dornacherstrasse
Post 15 Min. gratis
30 Min. CHF 1.00 15 Min. gratis
30 Min. CHF 2.00 30 Min
Hauptpost 15 Min. gratis
30 Min. CHF 1.00 15 Min. gratis
30 Min. CHF 2.00 30 Min
Bahnhofplatz 30 Min. CHF 1.00 30 Min. CHF 2.00 30 Min
Florastrasse CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std.
Tannwaldstrasse CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std.
Aarauerstrasse CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std.
Bifangplatz CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std.
Bifangstrasse CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std.
Riggenbachstrasse CHF 1.00 CHF 2.00 2 Std.
Neuhardstrasse 15 Min. gratis
30 Min. CHF 1.00 15 Min. gratis
30 Min. CHF 2.00
30 in
Die Erhöhung tritt per 1. März 2014 in Kraft.
2. Für die Tarifumbauten an den Parkautomaten wird ein Nachtragskredit im Betrag von CHF 26‘000.00 zu Gunsten Konto 621.315.01 bewilligt.
3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
I./1. dieses Beschlusses untersteht dem fakultativen Referendum.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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