Inhalt
Dringliche Motion Gert Winter (SVP): Einführung wirksamer Kontrollmechanismen in der Oltner Sozialregion
- Geschäftsart
- Dringliche Motion
- Datum
- 27. November 2013
- Verfasser/Beteiligte
- Gert *Winter (Verfasser/in)
- Beschreibung
- Gert Winter (SVP) hat am 25. November 2013 folgenden Vorstoss bei der Stadtkanzlei eingereicht:
„Der Stadtrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass in der Sozialregion Olten ein IKS (Internes-Kontroll-System) nach aktuellen Standards hinsichtlich der Fallführung, der Fallabrechnung, der Kompetenzregelung etc. eingeführt wird. Zusätzlich ist eine externe Revisionsstelle mit der Prüfung der Jahresrechnung und der Geschäftsführung auf der Basis des IKS (inkl. Ebene Einzelfallprüfung) zu beauftragen, welche dem Stadtrat jährlich Bericht in Form eines Managementletters zu erstatten hat.
(Der Managementletter ist ein üblicher Berichtsumfang einer Revisionsstelle, welche über den ordentlichen „Bestätigungsbericht“ hinaus geht und die detaillierten Prüfungsergebnisse inkl. Fehler und Abweichungen zum IKS aufzeigt.)
Begründung der Dringlichkeit
Die Dringlichkeit wird anlässlich der Gemeinderatssitzung begründet.
Materielle Begründung:
Um die Kostenentwicklung in der Sozialregion Olten beeinflussen zu können, stehen grundsätzlich mehrere Optionen zur Verfügung, z.B. die Änderung des kantonalen Rechts im Sinne einer Reduktion des Leistungsniveaus, die Anstellung von Sozialdetektiven oder die Kontrolle der Geschäftstätigkeit in der Sozialregion, basierend auf den aktuell geltenden Regeln. Vorliegende Motion beschränkt sich auf die Kontrolle der Geschäftstätigkeit, die über die buchhalterische Prüfung des Vorhandenseins von Belegen und dergleichen hinausgeht und insbesondere die Fallführung auf Stufe Dossier umfasst. Vorgesehen ist bei einer Prüfung nach IKS jährlich einmal eine interne Revision eines jeden Dossiers nach vorgegebenen Regeln. Dem Vernehmen nach gibt es in Olten kein IKS, eine externe, unabhängige Kontrolle noch viel weniger. Zudem wurde der Geschäftsprüfungskommission die Einsicht in Einzelfallakten verweigert; meiner Meinung nach zu Unrecht, denn auch die GPK ist an das Amtsgeheimnis wie auch die Bestimmungen über den Datenschutz gebunden. Allerdings ist die GPK aus verschiedenen Gründen nicht besonders geeignet zur Prüfung der Fallführung, weshalb vorliegend die Beauftragung einer externen Revisionsgesellschaft vorgeschlagen wird.
Zweck der Übung: Es muss sichergestellt werden, dass die Sozialbehörde ihr Ermessen pflichtgemäss ausübt. Es kann nicht sein, dass sich die Sozialregion Olten auf Stufe Dossier selbst kontrolliert. Das Fehlen sowohl einer wirksamen internen als auch einer unabhängigen externen Kontrolle lässt mitunter den Eindruck aufkommen, die Sozialregion verkomme zunehmend zu einem Selbstbedienungsladen (vor allem) für die Leistungsanbieter. Hinzu kommt, dass die SKOS-Richtlinien den Rechtsanwendenden teilweise einen grossen Ermessensspielraum einräumen. Dieser kann durch die Rechtsanwendenden nach dem persönlichen politischen Geschmack ausgefüllt werden, wenn die Sozialregion als Dunkelkammer organisiert ist; Dunkelkammern in der staatlichen Verwaltung haben unter rechtsstaatlichen Verhältnissen aber keine Existenzberechtigung. Im Rechtsstaat ist vielmehr Transparenz angesagt. Andernfalls könnte sich nicht einmal das Stadtratskollegium, wenn es die Weisung erteilt, die SKOS-Richtlinien seien bei Ermessensentscheiden restriktiv auszulegen, sicher sein, dass diese Weisung tatsächlich befolgt wird. Und der Gemeinderat von Olten könnte weiterhin mit der Behauptung abgespiesen werden, es gehe auf Einzelfallebene alles mit rechten Dingen zu und her, und im Übrigen hätten Krethi und Plethi kein Recht auf Akteneinsicht. Aus derlei Gründen ist es wesentlich, dass ausserhalb der Verwaltung stehende, unabhängige Personen (Revisoren), deren Horizont nicht beim Thema Umverteilung endet, die Geschäftsführung auf der Basis des IKS stichprobenweise kontrollieren können. Der Datenschutz oder das Amtsgeheimnis bilden in diesem Zusammenhang kein Hindernis.“ - Fraktion
- Fraktion SVP
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