Inhalt
Dringlicher Vorschlag betr. Benutzung einer Schwimmhalle in Olten für die Öffentlichkeit
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 27. November 2013
- Beschreibung
- Am 21. November 2013 haben Andreas Dobay und Mitunterzeichnende einen dringlichen Vorschlag («Volksmotion») mit folgendem Wortlaut eingereicht:
«Erklärung zur Vorgeschichte:
Die Stadt war in der Kantonsschule Hardwald in Olten Mieterin des Hallenbades. Die Stadt konnte somit der Öffentlichkeit und den Vereinen das Hallenbad zur Nutzung anbieten.
Stand Ende Oktober 2013:
Die Stadt hat nun diesen Vertrag beim Kanton auf Herbst 2014 gekündigt und den Betriebskostenbeltrag aus dem Haushaltsbudget gestrichen.
Resultat:
Das einzige Hallenbad der Region Olten kann ab Ende 2014 in der heutigen Form nicht mehr betrieben werden. Ein ganz klares Aus für Wassersport während den Monaten Oktober bis April für die kommenden Jahrzehnte. Betroffen sind Vereine und andere Organisationen, wie auch Wassersport interessierte Einwohner der Stadt und der Umgebung Oltens, welche auf die Schwimmhalle angewiesen sind.
Ausgelöst durch den Ausfall eines grossen Steuerbetrages fehlt ein zweistelliger Millionenbetrag für die anfallenden Ausgaben der Stadt.
Ein Sparpaket wurde im Stadtrat erarbeitet. Davon betroffen ist auch der Betrag von ca. 125000.– CHF fürs Kanti-Hallenbad, welcher notwendig wäre, um der Bevölkerung die Nutzung des einzigen Hallenbades der Region zu ermöglichen, sprich zu erhalten.
Der nächste Schritt...
Damit der Wassersport in der Region weiterhin ganzjährlich stattfinden kann, muss die Stadt einen Ausgabeposten bewilligen, der es erlaubt, sich wieder in einem Hallenbad einzumieten. Die Kündigung ist anschliessend rückgängig zu machen, oder aber ein neuer Vertrag mit einem Schwimmbadbetreiber auszuhandeln.
Zur Umsetzung dieses Begehren wird die Stadt wie folgt beauftragt:
Der Motionstext:
1. Der Stadtrat wird dringend beauftragt, einen angemessenen Betrag ins Budget 2014 aufzunehmen und parallel dazu die nötigen Verhandlungen zu führen, damit der lokalen Bevölkerung, den ortsansässigen Wassersportvereinen, sowie allfälligen weiteren Interessengruppen der Zugang zu einer Wassersportanlage ermöglicht wird.
2. Die zur Benutzung benötigte Wassersportanlage in Olten soll den gängigen Wassersport- Bedürfnissen genügen. Die Wassersportanlage soll in der Zeit für Vereine, Privatpersonen und weitere Interessensgruppen zugänglich sein, in welcher die öffentlichen Badeanstalten oder Freibäder geschlossen sind (mindestens ausserhalb der Sommersaison).“
Im Auftrag des Stadtrates beantwortet Thomas Marbet den Vorstoss wie folgt:
Frage der Dringlichkeit:
Aufgrund der Budgetwirksamkeit des Parlamentsentscheids beantragt der Stadtrat eine dringliche Behandlung des Vorschlags.
Zum Vorschlag:
Die bis jetzt erfolgten Sparbemühungen des Stadtrates im Jahr 2013, um mit reduziertem Sachaufwand mit dem gleichen Personalbestand das gleiche Dienstleistungsangebot zu gewährleisten, genügen angesichts der finanziellen Situation der Stadt Olten nicht. Um insbesondere einen drohenden Cash-loss (negativer Cash-flow oder Mittelabfluss) von 14 Mio. Franken in der laufenden Rechnung zu vermeiden, setzt daher der Stadtrat ein umfangreiches Entlastungspaket 2014 und Folgejahre um, das zu wesentlichen Ausgabenreduktionen im Personal- und Sachaufwand wie auch bei den Beiträgen führt und dabei auch Auswirkungen auf der Angebotsseite beinhaltet.
Die vom Stadtrat im Rahmen des Entlastungspaketes 2014ff. beschlossenen Massnahmen (Personalkosten, Sachausgaben und Beiträge) wurden dem Parlament am 26. September 2013 aus Transparenzgründen integral zur Kenntnis gebracht, zumal die dadurch entstehende Ausgangslage prägend ist für die Ausgestaltung des Finanzplans und des Budgets. Das Parlament hat die beschlossenen Massnahmen des Stadtrates im Rahmen des Entlastungspaketes 2014ff. mit 34:1 (bei 7 Enthaltungen) zur Kenntnis genommen.
Eine explizit erwähnte Massnahme im Bereich «Beiträge» beinhaltet die Aufhebung «Beitrag an Hallenbad Kantonsschule». Die Vereinbarung mit dem Kanton betreffend Benutzung Hallenbad wurde deshalb folgerichtig auf Ende der Wintersaison 2013/2014 gekündigt.
Aus dem beschlossenen Entlastungspaket können nun nach Ansicht des Stadtrates nicht einzelne beschlossene Massnahmen aus Partikularinteressen – so verständlich sie aus Einzelbetrachtung sein mögen – rückgängig gemacht werden, ohne dass die gesamten Sparbemühungen in Frage gestellt würden. Umso mehr, als nach der Sanierung des Hallenbads mit einer knappen Verdoppelung des städtischen Beitrags hätte gerechnet werden müssen.
Der Stadtrat beantragt deshalb dem Parlament den dringlichen Vorschlag abzulehnen.
Zugehörige Objekte
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