Inhalt
Feuerwehrreglement der Stadt Olten (SRO 221), Erhöhung Dienstpflichtalter/Teilrevision
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 27. November 2013
- Beschreibung
- Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Das Eintrittsalter in die Feuerwehr Olten liegt heute bei durchschnittlich 23 bis 26 Jahren. Eine konstruktive Personal- und Kaderplanung ist erst nach rund 3-jähriger Zugehörigkeit in der Feuerwehr Olten möglich. Eine Wertschöpfung in die Investition der Kaderausbildung (Offiziere, Unteroffiziere) sowie in Spezialausbildungen, z.B. Strassenrettung, Chemiewehr, kann erst nach rund 10-jähriger Zugehörigkeit resultieren. Weiter wird in der heutigen Arbeitswelt die Einsatzverfügbarkeit der AdF durch deren Arbeitsumfeld und der immer mehr dezentralen Arbeitsorte zunehmend erschwert.
2. Erwägungen
Im kantonalen Vergleich haben rund ein Drittel der Gemeinden in den vergangenen Jahren die Feuerwehrdienstpflicht über das 42. Altersjahr erhöht (auf Minimum 45 bis Maximum 50). Die Investitionen in die Kaderausbildungen sollen sich über eine längere Zeitspanne lohnen. Die Aufrechterhaltung der Einsatzverfügbarkeit wird durch eine längere Dienstdauer besser gewährleistet.
Die Feuerwehr und die Direktion Öffentliche Sicherheit beantragen eine Erhöhung der Feuerwehr-Dienstpflicht.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die geplante Erhöhung des Dienstalters ergibt gemäss der Berechnung der Finanzverwaltung einen Mehrertrag der Feuerwehrpflicht-Ersatzabgabe von rund CHF 184‘000.00 pro Jahr.
4. Anpassung des Feuerwehrreglements (Artikel 7)
Alt: Die Feuerwehrpflicht beginnt in dem Jahr, in welchem das 21. Altersjahr vollendet wird, und hört mit dem Jahr auf, in welchem das 42. Altersjahr vollendet wird.
Neu: Die Feuerwehrpflicht beginnt in dem Jahr, in welchem das 21. Altersjahr vollendet wird, und hört mit dem Jahr auf, in welchem das 48. Altersjahr vollendet wird.
5. Genehmigung durch den Regierungsrat
Gemäss § 77 Abs. 2 des Gebäudeversicherungsgesetzes des Kantons Solothurn (GBV, BGS 618.111) muss eine Erhöhung der Feuerwehr-Dienstpflicht durch den Regierungsrat genehmigt werden. Die vorliegende Anpassung von Art. 7 des Feuerwehrreglements erfolgt deshalb unter entsprechendem Genehmigungsvorbehalt.
Beschlussesantrag:
I.
1. Der Erhöhung der Feuerwehr-Dienstpflicht gemäss Feuerwehrreglement vom vollendeten 42. Altersjahr auf das vollendete 48. Altersjahr wird – unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Regierungsrat – per 1. Januar 2014 zugestimmt.
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
I./Ziff. 1. dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
Zugehörige Objekte
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13-11-27-28_Feuerwehrreglement_Beilage_Reglement.pdf | Download | 0 | 13-11-27-28_Feuerwehrreglement_Beilage_Reglement.pdf |
Datum | Sitzung |
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