Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Am 16. Februar 1995 wurde durch das Gemeindeparlament der Stadt Olten das Reglement über die Anwohnerbevorzugung in Blauen Zonen beschlossen und am 1. November 1995 in Kraft gesetzt. Zweck des damals eingeführten Parkregimes war der Schutz der Anwohner vor Fremdparkierung, Lärm und Luftverschmutzung durch Pendlerfahrzeuge. Mit der Einführung der Blauen Zone in den Wohnquartieren wurde das Parkieren von Fremdpersonen zeitlich beschränkt. Berechtigte, insbesondere Anwohner, erhalten auf Antrag für die auf ihren Namen und Adresse eingelösten Fahrzeuge eine Parkierungsbewilligung für den Wohnsektor. Gemäss Reglement erhalten auch in der entsprechenden Zone angesiedelte Geschäftsbetriebe für ihre Fahrzeuge eine Parkbewilligung, wenn die Fahrzeuge auf die Firma eingelöst sind.
Art. 2 des Reglements beschreibt, dass weitere, von der Parkierungsbeschränkung gleichermassen Betroffene wie Bewohner von benachbarten Kern- und Kernrandzonen (z.B. Ziegelfeldstrasse = Sektor 2), Anwohner mit Geschäftswagen sowie Früh- und Spätschichtleistende ebenfalls eine Parkierungsbewilligung erhalten können. Eine Parkierungsbewilligung kostet CHF 120.00 pro Jahr. Die Parkierungsbewilligung ergibt keinen Anspruch auf einen eigenen Parkplatz. Die Gebühren bestehen seit 1995, seither erfolgten keine Erhöhungen. Im Jahre 2013 sind 1‘166 Berechtigte im Besitz einer Parkkarte für die Blaue Zone.
Für Besucher der Anwohnenden besteht gemäss Reglement die Möglichkeit, für CHF 5.00 pro Tag eine Besucherkarte zu lösen. Pro Jahr werden ca. 1‘500 Besucherkarten gelöst.
Überhaupt nicht genutzt wird die Möglichkeit, eine Karte für alle Zonen für CHF 300.00 pro Jahr zu beziehen. Diese Variante könnte von Handwerksbetrieben etc., welche häufig in den Quartieren Arbeiten ausführen, beantragt werden.
Im Rahmen des Entlastungspakets 2014 hat der Stadtrat dem Gemeindeparlament die Massnahme „Teilrevision Reglement über die Anwohnerbevorzugung in Blauen Zonen (SRO 215) zur Kenntnis gebracht. Das Parlament hat diese vom Stadtrat am 22. August 2013 beschlossene Massnahme im Rahmen des Entlastungspakets 2014ff. an seiner Sitzung vom 26. September 2013 zur Kenntnis genommen.
2. Bisherige Erfahrungen
Die seit der Einführung der Anwohnerbevorzugung gemachten Erfahrungen sind im Allgemeinen positiv. Insbesondere die schriftenpolizeilich gemeldeten Anwohnenden der Zonen sind damit zufrieden. Weil besonders im Sektor 1 der Parkraum knapp wurde, hat die Stadtpolizei per 1. Januar 2012 sämtliche Parkierbewilligungen in diesem Sektor auf ihre Berechtigungen überprüft. Dabei wurde insbesondere die Praxis bei den Bewilligungen von „andere gleichermassen Betroffene“ (Art. 2) sehr restriktiv gehandhabt. Ca. 50 Parkbewilligungen wurden darauf hin nicht mehr erneuert, insbesondere von Geschäftsbetrieben der Kernrandzone.
Die Gebühren für Parkkarten wurden seit der Einführung im Jahre 1995 nie verändert. Die Nachfrage ist weiterhin gross (es werden mehr Parkkarten beantragt als vielfach Parkplätze in den einzelnen Sektoren vorhanden sind) und alle Betroffenen sich in Bezug auf den Preis, dahingehend äussern, dass in der Stadt Olten die Parkkarten sehr kostengünstig sind. Folgernd und nicht zuletzt auf Grund der derzeitigen finanziellen Verhältnisse in der Stadt Olten wurde eine Gebührenanpassung in Betracht gezogen. Ein Gebührenvergleich mit anderen Städten (Beilage) zeigt und bestätigt, dass die Stadt Olten in Sachen Anwohnerbevorzugung in Blauen Zonen sehr günstig ist. Eine Erhöhung der Gebühren ist demzufolge gerechtfertigt, insbesondere weil der Preis dafür seit der Einführung vor 18 Jahren nie angepasst wurde.
3. Anpassungen Gebühren
Nebst den Gebühren werden gleichzeitig mit den Gebührenanpassungen im Reglement einige Formulierungen präzisiert bzw. angepasst, siehe dazu die Beilage „synoptische Darstellung des Reglements“.
Es werden für die jeweiligen Parkkarten, neu ab 1. Januar 2014, folgende Gebühren vorgesehen:
- für Berechtigte: Jahrespreis CHF 240.00
- für Besucher: Tagespreis CHF 10.00
- alle Sektoren: Jahrespreis CHF 600.00.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Erhöhung der Parkkarten ergeben bei gleichbleibender Anzahl ausgegebener Parkkarten gegenüber 2013 einen Mehrertrag von rund CHF 140‘000.00 pro Jahr.
Die Erhöhung der Besucher-Tages-Parkkarten ergeben bei gleichbleibender Anzahl ausgegebener Parkkarten gegenüber 2013 einen Mehrertrag von CHF 7‘500.00 pro Jahr.
Die Erhöhung der Zonen-Parkkarten ergeben infolge der derzeit nicht genutzten Bezugsmöglichkeiten, gegenüber 2013 keine bzw. nur wenn von der Nutzungsmöglichkeit Gebrauch gemacht wird, Mehreinnahmen.
Beschlussesantrag:
I.
1. Der Teilrevision des Reglements über die Anwohnerbevorzugung in Blauen Zonen (SRO 215) wird zugestimmt. Diese tritt auf den 1. Januar 2014 in Kraft.
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
I./Ziff. 1. dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.