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Tempo-30-Zone wird vervollständigt
Die Tempo-30-Zonenabgrenzung ergänzt die bereits bestehende Tempo-30-Zone in den Wohnquartieren auf der rechten Aareseite. Für das betrachtete Gebiet sind die formellen Voraussetzungen für die Einführung einer Tempo-30-Zone erfüllt. Daher wird in einem zu diesem Thema erstellten Gutachten die Einführung empfohlen.
Sobald die nun vorgesehene Tempo-30-Zone in Rechtskraft erwachsen ist, wird das gesamte Stadtgebiet auf der rechten Aareseite mit Tempo-30 belegt sein. Ausgenommen sind das Bahnhofgebiet zwischen der Aare und den SBB-Gleisanlagen, das Industriegebiet und die Kantonsstrassen. Weitere Einzonungen sind auf der rechten Aareseite nicht mehr vorgesehen.
Begleitmassnahmen vorgesehen
Zur Durchsetzung des angestrebten Geschwindigkeitsniveaus von maximal 30 km/h und der Sicherheitsziele werden diverse Begleitmassnahmen als notwendig erachtet. Fussgängerstreifen sollen gemäss Verordnung grundsätzlich entfernt werden, Ausnahmen sind insbesondere im Zusammenhang mit Schulbetrieben möglich. Die Aufhebungen sind im konkreten Fall geprüft worden. Aufgrund der Nähe von Schulen (Kantonsschule, Bifangschulhaus, Arkadis) bleiben die meisten Fussgängerstreifen bestehen. Gesamthaft werden zwei Fussgängerstreifen aufgehoben: So wird der Fussgängerstreifen an der Riggenbachstrasse vor dem Berufsbildungszentrum im Rahmen der neuen Wegführung der Buslinie 3 und im Zusammenhang mit einer neuen Bushaltestelle aus Sicherheitsgründen zwingend aufgehoben. Zudem wird mangels Schulnähe und in Verbindung mit zusätzlichen Markierungen im Strassenraum der Fussgängerstreifen an der Neuhardstrasse Mitte entfernt.
Alle Ein- und Ausgänge in die Tempo-30-Zone werden mit einem Signal „Tempo-30-Zone“ resp. „Ende-Tempo-30-Zone“ gekennzeichnet. Damit eine Torwirkung entsteht, wird die Signalisation mit Bodenmarkierungen (Querbalken und „Zone 30“) ergänzt und werden Signalstelen erstellt. Zudem werden innerhalb der Zone Wiederholungsmarkierungen „30“ angebracht.
Die Massnahmen stellen ein notwendiges Minimum dar. Die Kosten für ihre Planung und Ausführung sind mit maximal 60‘000 Franken veranschlagt und im Rahmen des bestehenden Investitionskredites gedeckt. Nach einem Jahr ist gemäss Verordnung über die Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen eine Erfolgskontrolle zwingend. Werden die Ziele nicht erreicht, müssen weitere Massnahmen ergriffen werden. Der Knoten Aarauerstrasse/Bifangstrasse/Engelbergstrasse wird im Zusammenhang mit den Planungen zur Entwicklung von Olten Ost überprüft.
Zugehörige Objekte
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Temporegime_Olten_131017.pdf | Download | 0 | Temporegime_Olten_131017.pdf |