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Aussenwirtschaften auch in der Winterzeit erlaubt
Grundlage für den Betrieb ist der Leitfaden zur Nutzung des öffentlichen Raumes im Gebiet Kirchgasse, der sich bewährt hat und vorerst auch für den Betrieb der Aussenwirtschaften in der Wintersaison auf dem ganzen Stadtgebiet angewendet werden soll; so sind Wärme-strahler, Heizgebläse und offene Feuer, aber auch Überdachungen sowie Beleuchtungen wie Scheinwerfer, Fackeln und Leuchtgirlanden nicht erlaubt. Massgebend ist zudem der soge-nannte Boulevardplan, der die ordentlichen Öffnungszeiten der Aussenwirtschaften in der Sommerzeit regelt. Dieser wird insofern ergänzt, dass in den Innenstadt-Zonen A und B im Winter die Öffnungszeiten bis 22 Uhr, in der Zone C (Innenhöfe) bis 19 Uhr dauern. Für die Winterzeit wird für die Nutzung der benötigten Fläche die gleiche Gebühr von 30 Franken pro Quadratmeter berechnet.