Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Gemäss Art. 65 der Geschäftsordnung des Gemeindeparlamentes hat der Stadtrat dem Gemeindeparlament alle zwei Jahre über den Stand von überwiesenen Motionen und Postulaten Bericht zu erstatten. Dabei wird auch festgehalten, dass für überwiesene Motionen und Postulate, bei denen Massnahmen zur Durchführung eingeleitet sind oder der entsprechende Vorstoss sich als undurchführbar erweist, dem Gemeindeparlament ein begründeter Antrag auf Abschreibung zu
unterbreiten ist. Diese Bestimmung legt somit fest, dass ein Vorstoss dann abgeschrieben werden kann, wenn Durchführungsmassnahmen eingeleitet oder im Gange sind und nicht zugewartet werden muss, bis die Zielvorstellung des Vorstosses erfüllt ist. Bei Massnahmen, die auf Dauer abzielen, kann der Vorstoss somit auch abgeschrieben werden, wenn diese eingeleitet sind. Selbstverständlich sind die Massnahmen auch nach Abschreibung des Vorstosses weiterzuführen.
2. Abschreibung von Parlamentarischen Vorstössen
STADTPRÄSIDIUM / FINANZEN UND INFORMATIK
Motion GPK „Für auftragsorientierte Kompetenzen der GPK“
Soll die Geschäftsprüfungskommission ihren gesetzlichen Auftrag wahrnehmen und die Kontrolle sowie die Büroaufsicht über die gesamte Verwaltung und die Verwaltungstätigkeiten ausüben können, muss sie mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet werden. Im Rahmen der Aufarbeitung von Olten SüdWest wurde festgestellt, dass die Kompetenzen, Rechte und Pflichten der GPK nur ungenügend geregelt sind. Der Stadtrat wird deshalb aufgefordert, eine Vorlage auszuarbeiten, welche auftragsorientiert die Kompetenzen, Rechte und Pflichten der GPK regelt.
und
Motion Christian Werner und Marc Winistörfer (SVP) und Mitunterzeichnende betr. Ausbau der Aufsichtsinstrumente
Der Stadtrat wird beauftragt, die Gemeindeordnung dergestalt zu ändern, dass dem Gemeindeparlament für die Wahrnehmung seiner Aufsicht über den Stadtrat und die Verwaltung angemessene Mittel zu Verfügung stehen. Insbesondere soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die es der GPK erlaubt, künftig umfassende Abklärung gegenüber allen involvierten Stellen zu tätigen. Der Entwurf ist dem Gemeindeparlament vorzulegen.
Die beiden Motionen wurden am 25. März 2010 eingereicht und am 27. Januar 2011 überwiesen.
An der Sitzung vom 21. März 2013 hat das Gemeindeparlament einer Teilrevision der Geschäftsordnung des Gemeindeparlaments der Stadt Olten (SRO 121) sowie einer Geschäftsordnung der Parlamentarischen Untersuchungskommission (SRO 121.1) zugestimmt und damit die Aufträge der beiden Motionen erfüllt. Diese können somit als erfüllt abgeschrieben werden.
Postulat der GPK betr. „Für mehr Transparenz über Entscheide des Stadtrates“
In ihrer Aufarbeitung der Vorgänge um das Kaufangebot an den Stadtrat für Olten SüdWest hat die GPK festgestellt, dass der Stadtrat teilweise unpräzise, nicht umfassend und nicht zeitgerecht über die von ihm im Stadtrat behandelten Geschäfte sowie über seine Entscheide kommuniziert. Der Stadtrat wird aufgefordert, konkreter, umfassender und zeitgerechter als heute über die von ihm behandelten Geschäfte und über seine Entscheide öffentlich zu berichten. Zu diesem Zweck sind im Internet auf
www.olten.ch rechtzeitig die vollständigen Geschäftslisten für alle Sitzungen des Stadtrates zu publizieren. Zudem sind zeitnah nach jeder Sitzung grundsätzlich alle Entscheide des Stadtrates zu veröffentlichen. Von diesem Grundsatz darf nur ausnahmsweise abgewichen werden, wenn schützenswerte Informationen im Sinne der Datenschutzgesetzgebung vorliegen.
Der Vorstoss wurde am 3. März 2010 dringlich eingereicht und am 25. März 2010 überwiesen.
An der Sitzung vom 18. November 2010 legte der Stadtrat dem Parlament den geforderten Bericht vor. Darin betonte er, auf Grund des GPK-Vorstosses habe er eine Überprüfung der bestehenden Praxis im Bereich Organisation und Führung der Stadtrats-Geschäfte vorgenommen und diese als zweckmässig und zielführend beurteilt. Im Sinne einer stetigen Qualitätsverbesserung werden seither zudem im Laufprotokoll neu zusätzlich sämtliche Schreiben an den Stadtrat aufgeführt sowie Schreiben und Mitteilungen an eine Direktion oder Abteilung, die dem Gesamtstadtrat zur Kenntnis gebracht werden.
Mit der Einführung des Records Managements wurden diverse Prozesse, darunter auch derjenige der Stadtratsgeschäfte überprüft. Dabei wurde unter anderem auch der Kommunikationsweg neu geregelt. Die Direktionen stellen neu nach folgendem Raster einen Antrag betreffend Kommunikation an den Stadtrat, der diese jeweils ausdrücklich beschliesst:
Antrag Direktion betreffend Kommunikation:
Publikation Traktandum (Internet und Aushang): ja nein
Falls nein, Begründung:............................................................................................
Art der Publikation des Beschlusses durch Stadtkanzlei:
Keine Publikation
Publikation im Internet in vorliegender Form
Publikation im Internet in bearbeiteter Form (ohne Namen, Nennung nur des Anbieters im 1. Rang, etc.)
Publikation durch Medienmitteilung, anschl. Publikation Beschluss im Internet
in vorliegender Form
in bearbeiteter Form
Damit soll insbesondere gesichert werden, dass auch via Medienmitteilungen publizierte Beschlüsse im Nachhinein als Beschlüsse publiziert werden.
Angesichts der erfolgten Verbesserungen im Rahmen von Records Management kann das Postulat als erfüllt abgeschrieben werden.
BAUDIREKTION
Motion Iris Schelbert-Widmer (GO/JA) und Mitunterzeichnende betr. Parkleitsystem
Der Stadtrat wird aufgefordert, das Parkleitsystem unabhängig vom Bau eines Parkhauses zeitlich vorzuziehen.
Diese Motion wurde am 24. Juni 2008 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 20. November 2008 überwiesen.
und
Postulat Daniel Schneider (SP) und Mitunterzeichnende betr. sofortige Umsetzung eines Parkleitsystems
Der Stadtrat wird beauftragt, dem Parlament innert drei Monaten ein Projekt zur Umsetzung des Parkleitsystems zur Kenntnisnahme sowie einen Bericht und Antrag mit einem entsprechenden Kredit zur vollständigen Kostenübernahme für die Realisierung eines Parkleitsystems zu vorzulegen.
Dieser Vorstoss wurde am 24. Juni 2010 als Motion eingereicht und vom Gemeindeparlament am 17. November 2010 mit 36:4 als Postulat überwiesen.
Um die Parkierungskapazitäten insbesondere in der Innenstadt optimal nutzen zu können, den Parkierungsverkehr möglichst auf direkte Wege zu leiten und den Parkplatzsuchverkehr zu minimieren, unterbreitete der Stadtrat dem Parlament im Frühling 2012 einen Realisierungskredit für die Einrichtung eines dynamischen Parkleitsystems. Dabei war geplant, das Parkleitsystem unmittelbar nach Eröffnung der ERO im Sommer 2013 in Betrieb zu nehmen. Wie im Postulat verlangt, sollte die Kostenübernahme zu 100 % durch die Einwohnergemeinde Olten erfolgen.
Das Gemeindeparlament hat mit Beschluss vom 28. März 2012 den Antrag des Stadtrates zurückgewiesen. In Anbetracht der hohen Kosten von 1.82 Mio. Franken sollten zuerst die Erfahrungen mit den Verkehrsströmen nach Eröffnung der ERO und dem entsprechenden Parksuchverkehr abgewartet werden. Anderseits wurde auch gewünscht, dass die oberirdischen Parkplätze auf dem Munzingerplatz und auf dem Amthausquai / Klosterplatz in das System integriert würden.
Die in den beiden Vorstössen gestellten Forderungen sind vom Stadtrat dem Gemeindeparlament zur Beschlussfassung unterbreitet worden. Der Stadtrat beantragt daher dem Gemeindeparla¬ment, die Vorstösse abzuschreiben.
Postulat Ruedi Moor (SP) und Mitunterzeichnende betr. Fussweg östliches Aareufer Richtung Aarburg
Der Stadtrat wird beauftragt zu prüfen, ob im Rahmen des Baues einer Aarebrücke für die ERO ein durchgehender Fuss- und eventuell Veloweg entlang der Aare von der Gäubahnbrücke bis zur Kantonsgrenze erstellt werden kann. Bei positiver Beurteilung soll mit der Gemeinde Aarburg abgeklärt werden, ob die Lücke auf dem Gemeindegebiet von Aarburg geschlossen werden kann.
Dieses Postulat wurde am 24. Juni 2006 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 29. Januar 2009 überwiesen.
Für die Realisierung eines durchgehenden Fussweges entlang dem östlichen Aareufer bedarf es einerseits Landabtretungen und anderseits Konstruktionen an Gebäuden, welche direkt an das Aareufer grenzen (z. B. Konsolenlösungen). Verschiedene Verhandlungen mit den betroffenen Grundeigentümerschaften sind zum Teil gescheitert, da diese infolge der zu erwartenden Immissionen mit solchen Lösungen nicht einverstanden waren. Um die Lücke in der bestehenden Fusswegroute dennoch zu schliessen, wurde als Alternative eine Wegführung mittels eines ins Flussbett abgestützten, 250 m langen Steges in Erwägung gezogen. Ein Ausbau der Route für Velofahrende ist aus Kosten- und Platzgründen und der weitergehenden Beeinträchtigung eines naturnahen Lebensraumes nicht opportun.
Der angedachte Steg würde zwar die bestehende Lücke der direkt an der Aare entlang führenden Wegroute schliessen, nicht aber die Immissionen auf die benachbarte Grundeigentümerschaft und den direkten Einblick in Privaträume (z. T. Wohnnutzung) verhindern. Er hätte wenige Ausweichmöglichkeiten zum Festland (Sicherheitsproblematik) und würde die Investitionsplanung in sechsstelliger Höhe belasten. Da auf dem Stadtgebiet die Erschliessungsqualität zum Aareufer gut und im Rahmen von Andaare weiter ausgebaut wird und auf der Westseite der Aare die Route für zu Fuss Gehende und Velofahrende nach Aarburg / Boningen und ins Naherholungsgebiet gewährleistet und attraktiv ist, beurteilt der Stadtrat die Schliessung der besagten Weglücke als nicht zweckmässig. Die Personenfrequenzen auf einem durchgehenden östlichen Aareweg könnten die Verhältnismässigkeit einer solchen Investition auch kaum rechtfertigen.
Aufgrund der Ergebnisse der Überprüfung beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, das Postulat als nicht zweckmässig abzuschreiben.
Motion Caroline Wernli Amoser (SP) und Mitunterzeichnende betr. Schaffung von Veloparkplätzen in der Oltner Altstadt
Der Stadtrat wird gebeten, in der Altstadt – bspw. im oberen Graben und am Amthausquai gleich angrenzend ans Zielemp – sowie an weiteren geeigneten Orten (Stadtbibliothek) Veloabstellplätze einzurichten.
Diese Motion wurde am 28. Mai 2009 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 19. November 2009 überwiesen.
In der Fussgängerzone Altstadt, im Oberen Graben und in der Zielempgasse sind keine Veloabstellplätze signalisiert oder markiert. Die Velofahrenden stellen ihre Räder direkt vor den Lokalen und Geschäften ab. Auf dem Klosterplatz sind entlang der Klostermauer neben Autoparkplätzen auch einige Abstellplätze für Zweiräder signalisiert und markiert. Diese sind meistens sehr spärlich von Velos belegt.
Die Altstadt ist für Velofahrende sowohl wichtiger Zielort wie auch Bindeglied der Veloroute zwischen der linken und rechten Stadthälfte. Sie liegt ausserdem an den nationalen Velorouten 5 und 8. Weil jede Velofahrt auf einem Veloabstellplatz endet, handelt der Stadtrat nach dem Prinzip, das Angebot an Veloabstellplätzen nachfragegerecht bereitzustellen. Sie sind zielnah und am Weg liegend anzuordnen. Beispielsweise werden auf der Bahnhofostseite gegenwärtig 670 gedeckte und zum Teil bewachte Veloabstellplätze neu erstellt. Am Bahnhofplatz wird die Zahl die Veloabstellplätze durch eine geschicktere Bewirtschaftung und Anordnung um 60 Abstellplätze erhöht.
Auf dem Klosterplatz beabsichtigte der Stadtrat – als Baustein im Projekt Andaare – mit der Umgestaltung u. a. benutzerfreundliche Veloabstellplätze vorzusehen. Das Gemeindeparla¬ment hat im Mai 2011 beschlossen, das Projekt Andaare auf die rechte (östliche) Stadtseite zu beschränken. Es ist aber geplant, am westlichen Brückenkopf der zukünftigen Fussgängerbrücke – im Einmündungsbereich Römerstrasse / Amthausquai – genügend Veloabstellplätze anzubieten.
Im Zuge der Strategie Innenstadt wird der Klosterplatz im Sommer 2013 (ohne bauliche Massnahmen) in eine Begegnungszone umgewandelt. Der Stadtrat beabsichtigt im Nachgang zu dieser signaltechnischen Massnahme die bestehenden ca. 8 Veloabstellplätze benutzerfreundlich mit Anbindepfosten oder -bügeln auszurüsten und die Anzahl – trotz geringer Nachfrage – zu erweitern. Die vier Lärm verursachenden Motorradparkplätze werden zugunsten von Veloabstellplätzen aufgehoben. Durch die geschicktere Anordnung der Veloabstellplätze können so ungefähr 20 Veloabstellplätze angeboten werden.
In der Altstadt besteht, aufgrund der baulichen Enge, der Dichte der verschiedenen Nutzungen und des Ortsbildes, wenig Spielraum für Veloparkierungslösungen. Der Stadtrat ist überzeugt, dass die kleinräumige Altstadt für zentrale Veloabstellplätze ungeeignet ist. Die aktuelle Situation hat sich bewährt: Die Velofahrenden stellen ihre Zweiräder direkt vor dem Geschäft ab, das sie aufsuchen oder vor dem Gartenrestaurant, wo sie ihre mit Gepäck beladenen Fahrzeuge im Blickfeld haben. Das selbstregulierende System hat bis heute zu keinem Veloabstellchaos geführt. Es sind auch keine Beanstandungen von Geschäftsleuten bekannt. Der Stadtrat sieht deshalb keinen Handlungsbedarf, hier ordnend einzugreifen.
Der Stadtrat empfiehlt dem Gemeindeparlament, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.
Postulat Markus Ammann (SP) und Mitunterzeichnende betr. Masterplan im Gebiet zwischen Bifang und Innenstadt
Der Stadtrat wird gebeten, eine Gesamtplanung zu entwickeln, die alle aktuellen, geplanten, bekannten und (ev. noch nicht bekannten, aber) notwendigen Projekte im grob umrissenen Gebiet zwischen Bifang und Innenstadt umfasst.
Dieses Postulat wurde am 28. Januar 2010 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 18. November 2010 überwiesen.
Das Postulat zielt auf eine Gesamtplanung zur strategischen Einbettung der laufenden Planungen im Gebiet zwischen Bifang und Innenstadt, auf eine Ergänzung der laufenden Projekte im Sinne der Prüfung von Alternativen und zur nachvollziehbaren Bestimmung der Prioritäten in der Finanz- und Investitionsplanung.
Bereits laufen zahlreiche strategische und umsetzungsbezogene Projekte im Raum Bifang und Innenstadt:
• Entwicklung Innenstadt: Die umgestaltete Kirchgasse und das neue Verkehrskonzept mit Begegnungszone im ganzen Perimeter der Innenstadt wurden Anfang Juli 2013 eingeweiht. Die Massnahmen beruhen auf der „Strategie Innenstadt 2012“, welche mit Beteiligung einer 50-köpfigen Resonanzgruppe mit Vertretungen der Zivilgesellschaft und Politik entwickelt wurde.
• ERO Umgestaltungsmassnahmen: Die Kantonsstrasse im Abschnitt zwischen den Knoten Amthausquai – Hammermühle wird ab 2014 im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur ERO umgestaltet. Das Betriebskonzept und Vorprojekt liegen vor. Der Abschnitt Aarburgerstrasse (vom Sälikreisel bis Bahnhofplatz und Bahnhofbrücke) werden ab 2015 umgestaltet. Die Arbeiten für das Betriebskonzept im Teilabschnitt Sälikreisel – Postplatz wurden im Frühsommer 2013 aufgenommen. Zuständig für die Umgestaltungsmassnahmen ist der Kanton. Die Stadt ist an den Arbeiten beteiligt und bringt ihre Interessen aktiv ein.
• Entwicklung Olten Ost: Der Bericht „Entwicklung rechtes Aareufer; Strategie 2014–2021“ wird dem Parlament gegen Ende 2013 unterbreitet. Er enthält leitbildhafte Festlegungen zu den Themen Städtebau/Freiraum/Verkehr und formuliert die Prioritäten und Schlüssel¬projekte für die Umsetzung.
• Bahnhof Ost: Die neue Velostation, die verbesserten Zugänge zum Bahnhof und die Umgestaltung der Tannwaldstrasse sind im Bau (Fertigstellung 2014).
• Areal Bahnhof Nord: Der Entwurf der Nutzungspläne wurde im Mai/Juni 2013 in die öffentliche Mitwirkung gegeben.
• Masterplan Bahnhof und Projekt Neuer Bahnhofplatz: Für die Projektierung Neuer Bahnhofplatz wurde eine Bauherrengemeinschaft mit Kanton und SBB gebildet. Die mittel- bis langfristigen Entwicklungsperspektiven respektive Ausbaustufen der Bahn bis 2030 wurden im Rahmen einer Testplanung untersucht. Ziel war der Erhalt eines optimierten und aufwärtskompatiblen Projekts für den Neuen Bahnhofplatz. Zurzeit ist ein Masterplan in Arbeit. Das Projekt Neuer Bahnhofplatz wird vom Bund als A-Massnahme im Agglomerationsprogramm der 2. Generation unterstützt. Die Koordination mit dem Areal Bahnhof Nord wird im Rahmen der Zusammenarbeit mit denselben Repräsentanten und Fachleuten seitens Kanton und SBB sichergestellt.
• Andaare: Die Schnittstellen zu den Projekten Neuer Bahnhofplatz, Umgestaltung Aarburgerachse und Winkel werden wechselweise laufend konkretisiert und sichergestellt.
• Winkelquerung: Die Machbarkeits- und Variantenstudie zur Aufwertung des Winkels und zur Verbesserung der Situation für den Langsamverkehr wurde im Jahr 2012 vorgelegt. Die Interventionsmöglichkeiten werden im Rahmen der Behandlung der Volksmotion „Stadtseiten verbinden“ weiterverfolgt. Der Stadtrat wird dem Parlament bis November 2014 eine Vorlage unterbreiten.
• Mobilitätsstrategie Olten: Stadt und Kanton haben in enger Partnerschaft ein Projekt zur Erarbeitung einer ganzheitlichen Mobilitätsstrategie für Olten lanciert. Ziel ist die Erstellung eines operablen Bindeglieds zwischen übergeordneten Mobilitätsbetrachtungen und den laufenden Prozessen auf Planungs-, Umsetzungs- und Steuerungsebene. Die Handlungsfelder MIV, OeV und Langsamverkehr sollen unter Berücksichtigung der Nachfrageentwicklung und der Handlungsbedarfe in einer Gesamtschau gebündelt werden. Daraus soll der Bedarf an Vorwärtsstrategien in den einzelnen Handlungsfeldern, namentlich auch als Grundlage für das Agglomerationsprogramm der 3. Generation, abgeleitet werden.
Die Umsetzung dieser Projekte ist mit vielen Herausforderungen verbunden. Es besteht Koordinationsbedarf innerhalb und zwischen den Projekten. Zu beachten sind Abhängigkeiten durch politische Vorgaben, Finanzierungsprogramme, Partnerschaften mit Privaten, Bund, Kanton oder SBB und damit verbundene Zeitpläne. Eine Einbindung dieser Vorgänge in einen übergreifenden Masterplan für den Raum Bifang und Innenstadt erscheint nicht zweckmässig und kaum praktikabel.
Beispielsweise wird die schrittweise Verbesserung der Bahnverbindungen im Masterplan Bahnhof behandelt. Die Möglichkeiten für eine Aufwertung des Winkels wurden in der vorlie-genden Variantenstudie aufgezeigt; sie werden mit der Volksmotion „Stadtseiten verbinden“ weitergeführt. Die Mobilitätsstrategie Olten wird eine ganzheitliche Sicht auf die Handlungsbedarfe im Langsamverkehr liefern. Massnahmen zur Schwachstellenbehebung bei den Gleisquerungen sind allerdings kosteninvasiv; für eine neue Querung wäre mit Kosten im zweistelligen Millionenbereich zu rechnen.
Mit der vorhandenen Strategie zur Entwicklung der Innenstadt und der laufenden Gesamtplanung für das rechte Aareufer sind die Anliegen des Postulats nach Auffassung des Stadtrates erfüllt. Die Projekte Andaare, Winkel, Umgestaltung Kantonsstrasse, Masterplan Bahnhof usw. sind Vorhaben, die kein übergeordnetes Planungsinstrument, sondern vielmehr den städtischen Möglichkeiten entsprechende Finanzierungs- und Etappierungsentscheide benötigen.
Eine übergeordnete räumliche Entwicklungsstrategie soll nicht auf den Raum Innenstadt und Bifang begrenzt werden, sondern das ganze Stadtgebiet umfassen. Die Erarbeitung erfolgt auf Ebene des kommunalen Leitbildes im Zuge der nächsten Ortsplanung. Die insgesamt minimal 4 Jahre dauernde Ortsplanung kann im Verlauf der Legislatur 2017–2021 durchgeführt oder, sofern die Finanz- und Investitionsplanung dies erlaubt, auch früher gestartet werden.
Angesichts der vorliegenden und laufenden strategischen Planungen und Grossprojekte im Bezugsraum und mit Verweis auf die nächste Ortsplanung beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.
Postulat (Volksmotion) betr. Kronenplatz Olten
Der Stadtrat und das Gemeindeparlament von Olten werden beauftragt, innerhalb von neun Monaten nach einer Ablehnung der Vorlage „Attraktivierung Innenstadt Olten - Verkehrskonzept mit Begegnungszone, Gestaltung öffentlicher Raum und Parkhaus Munzingerplatz“ durch die stimmberechtigte Bevölkerung der Stadt Olten (Abstimmung vom 13. Juni 2010) einen Vorschlag mit der Kirchgasse als hauptsächlichen Umgestaltungsraum ausarbeiten und bewilligen zu lassen.
Dieses Postulat wurde am 24. Juni 2010 als Volksmotion eingereicht und vom Gemeindeparlament am 17. November 2011 als Postulat überwiesen.
Die Bestrebungen zur Verkehrsentlastung und Aufwertung der Innenstadt im Verbund mit dem Bau einer südlichen Entlastungsstrasse reichen bis weit ins vergangene Jahrhundert zurück. Nachdem das Gesamtprojekt „Attraktivierung Innenstadt“ am 13. Juni 2010 vom Souverän verworfen wurde, lancierte der Stadtrat das Vorhaben mit einer neuen Strategie der überschaubaren Schritte. Den Baukredit für den ersten Baustein „Neue Kirchgasse“ genehmigte das Gemeindeparlament am 28. März 2012. Zu diesem Anlass wurde auch über den Beschluss des Stadtrates zum „Verkehrskonzept Innenstadt – Zustand 2013“ mit Begegnungszone im erweiterten Innenstadt-Perimeter orientiert. Gegen den Baukredit wurde das fakultative Referendum ergriffen. Die Oltner Bevölkerung genehmigte das Projekt. Der Spatenstich ist am 6. November 2012 erfolgt. Das Bauende und die Inbetriebnahme des neuen Regimes mit Begegnungszone in der Innenstadt erfolgten Ende Juni 2013.
Ausgehend von der Strategie Innenstadt hat der Stadtrat auch das befristete Mandat für ein Quartiermanagement geschaffen. In diesem Rahmen laufen verschiedene Aktivitäten zur Aktivierung der Nutzerebene und zum Einbezug der Stakeholder rund um die Entwicklung der Innenstadt (Innenstadt-Treff, Eigentümerdialoge, Wettbewerb lebendige Innenstadt, ausführliche Baustelleninformationen). Die Aktivitäten sind auf den Internetplattformen
www.neuekirchgasse.ch und
www.treffpunkt-innenstadt.ch präsent. Für die spätere Nutzung und Möblierung der Kirchgasse wurde ein Leitfaden geschaffen. Die Entwicklung der städtischen Liegenschaften an der Kirchgasse wird im übergeordneten Sachzusammenhang (Zukunft Museen und Hübelischulhaus, Thema Ankermieter, Parkhausthematik) weiterverfolgt.
Das Projekt für die Umgestaltung der Kirchgasse als zentralem, einfach gestaltetem, variabel nutzbarem neuem Hauptplatz der Innenstadt, mit optisch freigestellter Stadtkirche, neuem Verkehrsregime mit Begegnungszone im erweiterten Innenstadt-Perimeter, flankiert um die Aktivitäten zur Aktivierung der Nutzerebene, entspricht dem Postulat in allen wesentlichen Punkten. Der Stadtrat beantragt dem Gemeindeparlament, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.
Postulat Markus Oegerli (SP) und Mitunterzeichnende betr. Erdgeschoss Stadthaus
Die SP Olten beauftragt den Stadtrat eine Veränderung des Erdgeschosses im Stadthaus zu prüfen.
Dieses Postulat wurde am 27. März 2008 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 23. Oktober 2008 überwiesen.
In der vom Stadtrat verfolgten und am 17. Juni 2012 vom Volk genehmigten Strategie für die Innenstadt «Miteinander statt gegeneinander» (die Eröffnung der Kirchgasse erfolgte am diesjährigen Schulfest 2013) kommt konzeptionell klar zum Ausdruck, dass die Kirchgasse die zentrale Achse einer verkehrsberuhigten Innenstadt ist, weil sie die natürliche Verlängerung der Altstadt bildet und in die neuen Entwicklungsgebiete hinausführt. Die Konradstrasse hat damit unbestrittenerweise nicht mehr die Bedeutung, die sie im ehemaligen vom Volk abgelehnten Gestaltungskonzept hatte.
Diverse Abklärungen vom Stadtrat haben zudem ergeben, dass einerseits ein zwingender Eigenbedarf, insbesondere für publikumswirksame Nutzungen der städtischen Verwaltung im Erdgeschoss des Stadthauses, besteht und andererseits die Räume sich aufgrund fehlender Backoffice-Lokalitäten in keiner Weise für Verkaufsnutzungen eignen. Der Stadtrat ist der Ansicht, dass es in Olten genügend private Kapazitäten für Verkaufslokale oder ähnliche Nutzungen gibt, welche nicht noch durch die Stadthausräumlichkeiten konkurrenziert werden sollen.
Der Stadtrat kommt deshalb zum eindeutigen Ergebnis, dass kein Veränderungsbedarf, insbesondere für Drittnutzungen, im Erdgeschoss des Stadthauses besteht. Im Sinne der Erwägungen beantragt daher der Stadtrat dem Gemeindeparlament das Postulat abzuschreiben.
Postulat Daniel Schneider (SP) und Mitunterzeichnende betr. Zweiradabstellflächen Bahnhof Ost und Bahnhof West
Der Stadtrat wird beauftragt bis zum Frühjahr 2010 östlich und westlich des Bahnhofs ausreichend feste oder temporäre Zweiradabstellplätze zur Verfügung zu stellen.
Dieser Vorstoss wurde am 18. November 2009 als Motion eingereicht und vom Gemeindeparlament am 20. Mai 2010 mit 23:19 Stimmen als Postulat überwiesen.
Der attraktiven Veloparkierung rund um den Bahnhof wird bzw. wurde im Rahmen der Projekte Andaare, Bahnhof Ost und Neuer Bahnhofplatz grosse Beachtung geschenkt. So wird momentan die unterirdische Veloeinstellhalle an der Tannwaldstrasse mit rund 670 Veloabstellplätzen (VAP) realisiert, was an diesem Ort eine Zunahme von rund 200 VAP bedeutet. Die Westseite des Bahnhofes mit dem Busbahnhof, dem P+R SBB und der bestehenden Velostation ist momentan Gegenstand einer Testplanung für den neuen Bahnhofplatz, wobei eine weitere unterirdische Veloeinstellhalle vorgesehen wird, deren Finanzierung die SBB bis zu einer Grösse von rund 700 VAP zugesichert haben (Realisation im Rahmen Agglomerationsprogramm ab 2018).
Die heute auf dem Bahnhofplatz bestehende Velostation bietet gesamthaft rund 520 VAP an, wovon 170 in einem bewachten und damit kostenpflichtigen Bereich und 350 VAP im nicht bewachten Bereich untergebracht sind. Aufgrund der Erfahrungen und des bestehenden Überangebotes an bewachten VAP werden die nicht bewachten VAP um 60 Stück zu Lasten der bewachten Anlage aufgestockt. Bei Bedarf könnte in weiteren Schritten die gesamte Anlage unter einem Kostenaufwand von ca. CHF 320‘000.00 durch Umlagerungen und Einsatz von Doppelparkern auf gesamthaft 670 VAP erweitert werden.
Eine weitere Angebotsverbesserung wurde im Bereich des aareseitigen Treppenzuganges der Martin Disteli-Unterführung vorgenommen (von bisher 140 auf neu rund 170 VAP). Die kleine Anlage am Amthausquai Nord bleibt unverändert, da sie nur zu Lasten von Autoabstellplätzen wesentlich erweitert werden könnte.
Mit Fertigstellung der unterirdischen Veloeinstellhalle Bahnhof Ost wird sich die Bilanz im direkten Einzugsbereich des Bahnhofs um gesamthaft rund 230 VAP verbessert haben. Bei entsprechendem Bedarf kann das Angebot bis zur Erstellung der neuen Veloeinstellhalle unter dem Bahnhofplatz West und mit entsprechendem Kostenaufwand um maximal weitere 150 VAP vergrössert werden.
Angesichts der durchgeführten und eingeleiteten Verbesserungen beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, den Vorstoss als erfüllt abzuschreiben.
Postulat Felix Wettstein (GO) und Mitunterzeichnende betr. Gestaltungsplan für das Areal Stationsstrasse
Der Stadtrat wird aufgefordert, für das Gebiet der Stationsstrasse östlich der Überführung über den Rötzmattweg (Parzellen 4223, 1238, 5022 und 5023) die Gestaltungsplanpflicht einzuführen.
Dieses Postulat wurde am 30. Juni 2011 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 29. März 2012 überwiesen.
Der Inhalt des Postulats zielt darauf ab, die Nutzung, die Gestaltung und das Dichtemass des Areals Stationsstrasse der SBB zu beeinflussen. Die aufgeworfenen Themen betreffen ortsplanerische Belange. Nach § 9 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes ist die Ortsplanung Aufgabe der Einwohnergemeinde. Planungsbehörde ist von Gesetzes wegen der Stadtrat.
Der grösste Teil des im Postulat bezeichneten Gebiets liegt gemäss gültigem Zonenplan in der dreigeschossigen Mischzone M3 (15'700 m2), ein geringer Teil in der Gewerbezone mit Wohnanteil GW (1'300 m2). 940 m2 sind Wald und 2'300 m2 Strassenareal.
In der dreigeschossigen Mischzone sind Nutzungsart und Überbauungsdichte durch die Zonenvorschriften bestimmt. In der Gewerbezone mit Wohnanteil sind die Nutzung und die maximale Gebäudehöhe geregelt, zudem kann der Stadtrat einen Gestaltungsplan verlangen, wenn in der Zone auch gewohnt werden soll. Der Stadtrat hat somit bereits heute die Möglichkeit, einen Gestaltungsplan auszuarbeiten. Im Unterschied dazu muss in einer Zone mit Gestaltungsplanpflicht in jedem Fall ein Gestaltungsplan ausgearbeitet werden.
Die Stadt Olten ist in permanentem Kontakt mit den verantwortlichen Stellen der SBB. Die SBB sind bis voraussichtlich 2015 mit der Erarbeitung eines sogenannten Rahmenplanes für den Bahnknoten Olten beschäftigt – Bahnhof Olten Hammer inbegriffen. Mit dem Rahmen¬plan soll die Planungssicherheit bezüglich der Mittel- und Langfristentwicklung der Bahninfrastruktur erhöht werden. Bis zum Vorliegen des Rahmenplans ist die Immobilienentwicklung auf dem Areal Stationsstrasse eingefroren. Zwischennutzungen werden auf entsprechend kurze Laufzeiten befristet.
Vor diesem Hintergrund wäre ein wesentliches öffentliches Interesse an der Festsetzung einer Gestaltungsplanpflicht im gegenwärtigen Zeitpunkt kaum zu begründen.
Die Nutzungspläne (auch Bauzonenpläne) sind in der Regel alle 10 Jahre zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen (§ 10 Planungs- und Baugesetz). Vorher können wesentliche Änderungen nur in Betracht gezogen werden, wenn sich die Verhältnisse erheblich geändert haben. Man bezeichnet dies auch als Planbeständigkeit. Sie begründet sich durch die Rechtssicherheit, das heisst durch das Recht der Betroffenen, dass ein Plan nach seiner Genehmigung für eine gewisse Zeit bestehen bleibt und nicht gleich wieder geändert werden kann. Die Planbeständigkeit wird stärker gewichtet, je jünger ein Plan ist und je einschneidender sich die beabsichtigten Änderungen auswirken. Je jünger der Plan ist, desto höher liegt die Schwelle für eine Planänderung. Die aktuell rechtskräftigen Bauzonenpläne von Olten traten am 29. Oktober 2010 mit der Publikation des Genehmigungsbeschlusses im Amtsblatt in Kraft. Eine reguläre Überprüfung wäre deshalb ab 2020 vorzunehmen.
Die Verhältnisse bezüglich des zu betrachtenden Gebietes haben sich seit der Genehmigung der Bauzonenpläne nur insofern geändert, als die zum grössten Teil leer stehenden Gebäude inzwischen abgebrochen wurden. Die Verhältnisse können sich nach Vorliegen des SBB Rahmenplanes im Jahr 2015 ändern, sobald die infrastrukturseitigen Interessenli¬nien gelegt und die SBB ihre strategischen Entwicklungsabsichten formuliert haben wird.
Das Gebiet befindet sich im Einzugsbereich des Bahnhofs Hammer und eignet sich prinzipiell für eine dichte, urbane Nutzung und Bauweise. Ziel sollte es sein, eine qualitätsvolle Gesamtentwicklung im Kontext des Bahnhofs Hammer und eine besonders gute Gestaltung der Aussen- und Strassenräume zu gewährleisten, welche sich mit dem angrenzenden Quartier verschränken und einen stadträumlichen Abschluss zum Gleisfeld bilden kann.
Eine vorwegnehmende Aufzonung würde materiell keinen Sinn ergeben, schon weil auf diesem Weg eine Höherbauweise nicht möglich ist, und eine mögliche Mehrwertabschöpfung untergraben. Vielmehr soll zuerst eine konkrete Vision im Rahmen einer kooperativen Planung entwickelt werden, bevor die Nutzungspläne darauf basierend differenziert ausgestaltet werden.
Der Stadtrat ist aber der Auffassung, dass eine Gestaltungsplanpflicht auf der Basis der seit 2010 rechtsgültigen Grundnutzung für die von den Postulanten angestrebten Erwartungen nicht zum Ziel führt. Einerseits sind die raumplanerischen Möglichkeiten für Abweichungen zur Grundnutzung beschränkt, andererseits garantiert ein Gestaltungsplan allein noch keine qualitativ hoch stehende architektonische Gestaltung. Der Stadtrat hat aber die Anliegen der Postulanten aufgenommen und will sie in die Überprüfung der Ortsplanung einfliessen lassen. Als Grundlage für eine geeignete verdichtete Bauweise wird sich der Stadtrat bei den SBB für die Durchführung eines Qualitätsverfahrens (kooperative Planung) einsetzen. Diese kann lanciert werden, sobald die SBB ihren Rahmenplan und die generellen Entwicklungs¬absichten definiert haben (ab 2015). Zwischennutzungen sind bewilligungspflichtig. Sollten die SBB wider Erwarten ein Baugesuch für eine definitive Baute oder Anlage einreichen, könnte eine Planungszone in Betracht gezogen werden.
Der Stadtrat beantragt dem Gemeindeparlament, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.
BILDUNG UND SPORT
Postulat Marion Bachmann (SP) betr. Pausenplatz Hübelischulhaus
Der Stadtrat wird beauftragt zu prüfen, wie der Pausenplatz des Hübelischulhauses für die Bedürfnisse der SchülerInnen verbessert werden kann.
Dieser Vorstoss wurde am 7. Dezember 2005 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 23. November 2006 als erheblich erklärt.
und
Postulat Iris Schelbert (GO) betr. räumliche Vereinigung von städtischer Musikschule und Jugendmusik im Hübelischulhaus
Der Stadtrat wird beauftragt zu prüfen, wie und mit welchem baulichem Aufwand im Hübeli-Schulhaus die städtische Musikschule und die Jugendmusik Olten räumlich unter einem Dach vereinigt werden können.
Dieser Vorstoss wurde am 24. Juni 2004 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 8. Dezember 2005 als erheblich erklärt.
Die Aufhebung des Primarschulstandortes Hübeli zu Gunsten eines Neubaus im Kleinholz ist für das Schuljahr 2015/2016 vorgesehen. Zu begründen ist diese Aufhebung mit dem erheblichen Sanierungsbedarf, der Raumknappheit (Zunahme der Schülerzahl, fehlende Gruppenräume und Raumreserven für weitere Angebote), der fehlenden Turnhalle und der unbefriedigenden Pausenplatzsituation. Eine am 23. Mai 2013 durch das Gemeindeparlament als dringlich erklärte und überwiesene Volksmotion unterstützt dieses Vorhaben. In welcher Weise das Hübelischulhaus nach dem Auszug der Schule genützt werden soll, ist noch nicht definitiv entschieden. Zurzeit steht die Nutzung als Kunstmuseum mit Anbau und Depot im Vordergrund. Ohnehin haben Beurteilungen der Akustik und der Schallisolation ergeben, dass sich das Hübeli nicht als Standort für die Musikschule und die Jugendmusik eignet.
In den engen innerstädtischen Verhältnissen bestehen keine Möglichkeiten, weitere Flächen als Pausenplatz nutzbar zu machen.
Aus diesen Gründen und angesichts der angespannten Finanzlage sind Investitionen ins Hübeli-Schulhaus und dessen Pausenplatz im durch die Postulanten geforderten Ausmass nicht angezeigt.
Da die Ziele der Postulate aus strategischen Gründen nicht mehr weiterverfolgt werden, sind die Vorstösse abzuschreiben.
ÖFFENTLICHE SICHERHEIT
Postulat Thomas Marbet (SP), René Wernli (FDP) und Marcel Steffen (CVP) und Mitunterzeichnende betr. Feuerwehrdienst der Angestellten der Einwohnergemeinde Olten
Dieser Vorstoss wurde am 20. Mai 2010 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 24. März 2011 als erheblich erklärt.
Die Stützpunktfeuerwehr Olten leistet einen grossen Beitrag für die Sicherheit in Olten und Agglomeration. Sie leistet pro Jahr zwischen 250 bis 300 Einsätze. Dies ist vor allem dank dem grossen Einsatz der Angehörigen der Feuerwehr (AdF) möglich. Als Milizorganisation stösst die Stützpunktfeuerwehr Olten aber personell an Grenzen. Die AdFs sind im Beruf stark gefordert und stossen nicht immer auf Verständnis bei den Arbeitgebern. Gerade bei Tageseinsätzen gibt es zuweilen Probleme mit dem nötigen Mannschaftsbestand. Dabei wäre eine sichere, einsatzfähige Truppe von 10 AdFs während des Tages wünschenswert. Neben dem Aufbau der Jugendfeuerwehr soll deshalb geprüft werden, ob Angestellte der Einwohnergemeinde zum Feuerwehrdienst motiviert werden können.
Der Stadtrat hat festgelegt, dass bei Stellenausschreibungen für geeignete Funktionen die Voraussetzung „Bereitschaft Feuerwehrdienst zu leisten“ aufzunehmen ist und bei den in Frage kommenden Stellenbewerbungen, jene Kandidatinnen und Kandidaten bevorzugt werden, welche bereit sind, Feuerwehrdienst zu leisten.
Das Postulat kann daher als erfüllt abgeschrieben werden.
SOZIALES
Postulat Alexandra Kämpf (FDP) und Mitunterzeichnende betr. Neuregelung der Sozialhilfe
Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen, wie das Winterthurer Sozialhilfe-Modell „Passage“ in Olten bzw. in der Sozialregion Olten umgesetzt werden kann.
Dieser Vorstoss wurde am 24. März 2011 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 15. Dezember 2011 als erheblich erklärt.
Die Antwort des Stadtrates vom 15. Dezember 2011 hat ihre Gültigkeit bis heute bewahrt. Die Rahmenbedingungen für die Ausrichtung der Sozialhilfe werden durch das kantonale Recht gesetzt. Die Rahmenbedingungen für den Lastenausgleich werden durch das Amt für soziale Sicherheit unter Beizug des VSEG gesetzt. Auf kommunaler Ebene bestünde theoretisch die Möglichkeit, ein eigenes Programm nach dem Modell der „Passage“ aufzubauen. Die Firma Oltech wäre ein möglicher Partner. Die Stadt Olten würde demnach als Arbeitgeber für einzelne Sozialbezüger auftreten und damit Arbeitsplätze schaffen, die aber in keiner Weise wirtschaftlich wären. Die betroffenen Personen müssten – wiederum unter Kostenfolgen – betreut werden. Die Löhne müssten von der Stadt bezahlt werden. Solche Kosten könnten – im Gegensatz zu denjenigen der bestehenden und lastenausgleichsberechtigten Programme – nicht im Lastenausgleich geltend gemacht werden. Die Finanzierung müsste von der Stadt Olten geleistet werden. Auch in Zeiten üppig fliessender Steuergelder sollte – unter den geltenden Rahmenbedingungen - von solchen Programmen Abstand genommen werden. In Zeiten knapper Finanzen umso mehr.
Das Postulat kann als unter den gegebenen Rahmenbedingungen aus finanziellen Gründen und aus Kosten- und Nutzen-Überlegungen abgeschrieben werden.
3. Berichterstattung bezüglich Vorstössen, die noch hängig sind
STADTPRÄSIDIUM / FINANZEN UND INFORMATIK
Motion Daniel Dähler (FDP) und Mitunterzeichnende betr. Neubau Kunstmuseum und Erweiterung Naturmuseum mit städtischer, kantonaler und privater Unterstützung
Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeindeparlament einen Bericht und Antrag zum Neubau des Kunstmuseums sowie Erweiterung des Naturmuseums vorzulegen, so dass diese spätestens 2016 bezogen werden können.
und
Postulat Rudolf Moor (SP-Fraktion) und Mitunterzeichnende betr. „Attraktivere Innenstadt: Für eine rasche Realisierung des Museenneubaus“
Der Stadtrat wird gebeten, zu prüfen, wie der geplante Neubau des Kunstmuseums und die Erweiterung des Naturmuseums nach der Ablehnung der Vorlage „Attraktivierung Innenstadt Olten“ rasch vorangetrieben und umgesetzt werden kann.
Die beiden Vorstösse wurden am 24. Juni 2010 eingereicht und am 17. November 2010 überwiesen.
Zu den Diskussionen betreffend Perimeter für einen durchzuführenden Wettbewerb ist die Verwendung des Hübelischulhauses nach einer Verlegung des Schulbetriebs ins Kleinholz hinzugestossen. Vor diesem Hintergrund hat die Direktion Präsidium eine Studie zu den Nutzungsperspektiven Innenstadt, Perimeter Kirchgasse-Hübeli, in Auftrag gegeben. Diese sollte aufzeigen, welche Nutzungen an welchem Standort am geeignetsten wären und welches Potenzial insbesondere im Detailhandel besteht. Als Fazit resultierte, dass aufgrund der Eigentumsverhältnisse und des Marktpotenzials grundsätzlich eine erhebliche Chance zur Erhöhung der innerstädtischen Frequenzen und damit der langfristigen Attraktivitätssteigerung besteht. Dies kann dann realisiert werden, wenn im Sinne einer Rochade das Kunstmuseum an den voraussichtlich frei werdenden Standort Hübelischulhaus (plus Anbau und Depot) verlegt würde. Abklärungen haben zudem ergeben, dass unter solchen Voraussetzungen gesprächsbereite Investoren und Ankermieter vorhanden sind. Dieses Szenario wird derzeit weiterverfolgt und soll in die Finanzplanung einfliessen.
Postulat der GPK betr. „Für bessere Kommunikation des Stadtrates und der Verwaltung“
In ihrer Aufarbeitung der Vorgänge um das Kaufangebot an den Stadtrat für SüdWest hat die GPK festgestellt, dass keine direktionsübergreifende und keine einheitliche Regelung besteht, wie externe Korrespondenzen entgegenzunehmen, deren Empfang zu bestätigen, diese zu behandeln, wie und innert welcher Frist diese zu beantworten sowie wie die Antworten zu dokumentieren und zu archivieren sind. Der Stadtrat wird aufgefordert, für sich selber und für die Verwaltung verbindliche Regeln für die Behandlung von externer Korrespondenz zu definieren und diese Regeln auch konsequent anzuwenden beziehungsweise durchzusetzen. Das Gemeindeparlament ist innert sechs Monaten nach Überweisung des Postulates über die getroffenen Massnahmen zu informieren.
Der Vorstoss wurde am 3. März 2010 eingereicht und am 25. März 2010 überwiesen.
Der Stadtrat hat dem Gemeindeparlament am 18. November 2010 den geforderten Bericht vorgelegt. Darin wurde ausgeführt, im Bereich der Behandlung externer Korrespondenz bestünden in den einzelnen Direktionen sehr wohl Regelungen, etwa über das Handling von Empfangsbestätigungen oder über die Fristen für Beantwortungen. Zudem lege das Archivreglement (SRO 116) im Detail die Fragen der Archivierung fest. Mit Ausnahme des Archivwesens seien diese Vorgaben aber derzeit noch nicht für die gesamte Verwaltung einheitlich und zentral geregelt. In diesem Sinne bestehe auch nicht eine „durchgehende“ Geschäftskontrolle, die beispielsweise ein Nachverfolgen von zentral bei der Stadtkanzlei eingegangener Korrespondenz nach deren Zuweisung an eine einzelne Direktion erlauben würde. Die Direktion Präsidium habe daher bereits Ende 2009 – unabhängig vom Thema Olten SüdWest – in Zusammenarbeit mit der Direktion Finanzen und Informatik ein umfassendes Projekt mit dem Titel „Records Management“ eingeleitet, mit dem nicht nur das Korrespondenzwesen, zu dem im Übrigen auch der immer umfangreicher werdende Mail-Verkehr gehört, sondern der gesamte Lebenszyklus von Unterlagen und Dossiers, vom Eingang bzw. von der Erstellung bis zum Langzeitarchiv, sowohl digital wie auch in Papierform, erfasst und neu geregelt werden soll. Eingebaut werden soll nach Möglichkeit auch die Gelegenheit, im Sinne eines effektiven und effizienten Projektmanagements laufende Projekte und deren Stand auf einfache, ressourcenschonende Weise abzubilden.
Mit Stadtratsentscheid vom 28. März 2011 wurde daher ein umfassender, mehrjähriger Prozess eingeleitet. Dieser wird seither planmässig umgesetzt. So wurde eine übergeordnete Records-Management-Policy (strategische Vorgaben und Zielsetzungen) des Stadtrates für die elektronische Geschäftsverwaltung und Langzeitarchivierung beschlossen und wurden alle nötigen Grundlagen gelegt, um den Betrieb eines neuen, direktionsübergreifenden Ordnungssystems für die Ablage von unstrukturierten Daten zu sichern und zu regeln. Vom Reglement über Records Management und Archivierung, welches das bisherige Archivreglement ersetzte, über Weisungen des Stadtrates über das Records Management bis zur Guideline, die als Gebrauchsanleitung das Handling im Detail regelt, beispielsweise durch generelle Festlegungen, wie Dokumente künftig einheitlich benannt werden sollen. Im ersten Halbjahr 2013 wurden die vorhandenen Daten aus den organisationsorientierten, historisch gewachsenen und stark von Personen geprägten Direktionslaufwerken in das einheitliche, für alle geltende Ordnungssystem migriert. Dieses ist aufgabenorientiert; es umfasst am Anfang die beiden Bereiche Grundlagen und Führung sowie Support und Ressourcen und danach alle Aufgaben- oder Fachbereiche, in denen eine Stadtverwaltung tätig ist, unabhängig von der Organisation.
Geplant ist eine Phase von einem, eher zwei Jahren mit der nun eingeführten Zwischenlösung, das heisst dem neuen Ordnungssystem als Explorerstruktur. Diese Zeit soll genutzt werden, um Erfahrungen zu sammeln, die Verzeichnisstruktur zu bereinigen und auch die Zugriffsberechtigungen an die Bedürfnisse im Arbeitsalltag anzupassen, bevor man einen Schritt weitergeht. Und die Übergangsphase berücksichtigt auch, dass alle Beteiligten auch noch ein Alltagsgeschäft haben, von andern laufenden mehr oder weniger grossen Projekten ganz zu schweigen, und dass solche Umdenkensprozesse Zeit brauchen und nicht übers Knie gebrochen werden dürfen.
Wie geht es weiter? Die aktuelle Zwischenlösung ist keine Dauerlösung und nicht das Endprodukt des Vorhabens. Anders gesagt: der nächste Schritt muss folgen, nämlich die Evaluation eines eigentlichen Records Management Systems mit digitaler Geschäftsverwaltung und Endarchivierung usw. und natürlich dessen Einführung. Nachdem es nicht zuletzt aus finanziellen Gründen zu einem Unterbruch gekommen ist, soll nun nach Abschluss der Datenmigration mit den gemachten Erfahrungen im Handgepäck voraussichtlich gegen Ende dieses Jahres die Ausarbeitung des Pflichtenhefts angegangen werden; als eine der Grundlagen dafür wurden in den letzten Monaten auch zentrale Prozesse in der Stadtverwaltung wie Stadtrats- und Parlamentsgeschäfte, Postein- und -ausgang und Archivierung erfasst, die im neuen System abgebildet werden sollen. Anschliessend wird der Evaluationsprozess einer entsprechenden Software beginnen; die Einführung des Records Management Systems ist aktuell im Jahr 2015 vorgesehen.
Im Rahmen des laufenden Vorhabens ist übrigens auch die Überprüfung bzw. Neuregelung des Datenflusses mit Dritten wie etwa den Mitgliedern des Parlaments und der Kommissionen geplant.
Postulat Daniel Dähler (FdP) und Mitunterzeichnende betr. klimaneutrale Stadtverwaltung bis 2025
Der Stadtrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Verwaltungstätigkeiten zu organisieren sind, dass sie ab dem Jahre 2025 klimaneutral ausgeführt werden können. Dem Gemeindeparlament sind bis Ende 2010 ein Bericht mit Szenarien, einer Empfehlung und ein Umsetzungsplan mit Massnahmen vorzulegen.
Das Postulat wurde am 21. Januar 2010 eingereicht und am 27. Januar 2011 überwiesen.
Folgende Strategien und Planungen tragen dazu bei, den Ausstoss von Treibhausgasen der Stadtverwaltung zu reduzieren:
• Gebäudestrategie (SR-Beschluss vom 21. April 2008), welche sich am SIA-Effizienzpfad Energie orientiert, mit dem Ziel, bis ins Jahr 2050 die stadteigenen Liegenschaften kompatibel mit der fossilen 2000-Watt-Gesellschaft zu sanieren.
• Energie- und Klimastrategie des Stadtrats (genehmigt am 3. September 2012)
• Sofortmassnahmen Energie
Zurzeit läuft die Ausarbeitung des im Postulat geforderten Massnahmenplans „klimaneutrale Stadtverwaltung“. Zudem erfolgte im Rahmen des
2. Reaudits Energiestadt eine umfassende Evaluation der im Zeitraum 2008-2011 umgesetzten Massnahmen.
Die Energiebuchhaltung der städtischen Liegenschaften weist einen Ausstoss von 2577 t CO2-Äquivalenten für das Jahr 2010/11 aus. Dies sind rund 2‘000 t weniger als im Jahr 2004. Zu diesem erfreulichen Rückgang hat der Bezug von Aarestrom geführt. Rund 70% des Strombedarfes der städtischen Liegenschaften wurden im Jahr 2010/11 mit Aarestrom gedeckt. Heute werden städtischen Liegenschaften mit 100% Wasserkraft-Strom versorgt. Aber auch weitere Massnahmen wie die Umstellung der Warmwasseraufbereitung der Badi Schützenmatte von Gas zu Umweltwärme als Energieträger, haben mit 300 t weniger
CO2-Aequivalenten zu dieser Reduktion beigetragen. Weitere geplante Gebäudesanierungen (insbesondere Stadthaus) werden die Reduktion unterstützen. In der Energiebuchhaltung 2010/2011 lässt sich dieser Rückgang noch nicht ablesen, da die Effekte der Sanierungsmassnahmen zeitverzögert in Erscheinung treten.
In einem nächsten Schritt wird es nun darum gehen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu entscheiden, wie viel des CO2-Ausstosses
• durch die Gebäudestrategie (Sanierung von Gebäuden)
• durch die Umstellung auf erneuerbare Energien (Finanzplan)
• durch betriebliche Massnahmen (z.B. Abwicklung von Mobilitätsbedürfnissen, Verbrauch von Betriebsmitteln wie Papier, Geräten etc.)
• und den Kauf von Zertifikaten im In- und Ausland
kompensiert werden soll. Die Vision der 2000-Watt-Gesellschaft weist einen internationalen Solidaritätsaspekt auf, deshalb kann nicht der gesamte CO2-Ausstoss im Ausland kompensiert werden.
Motion Grüne Olten betr. Schaffung eines Energiefonds für die Stadt Olten
Die Motion Grüne Olten betr. Schaffung eines Energiefonds für die Stadt Olten wurde von den Motionären wie folgt angepasst und vom Parlament mit 24:18 Stimmen überwiesen:
"Der Stadtrat wird beauftragt einen Energiefonds zu schaffen, der für die Dauer von mindestens 5 Jahren jährlich mit einem Betrag von 150'000 Franken gespeist wird. Die Mittel aus dem Energiefonds dienen der Förderung von Vorhaben zur rationellen Energieverwendung, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zum Klimaschutz. Die Grundlagen und Ausführungsbestimmungen sind in einem Reglement über den Energiefonds der Stadt Olten festzulegen."
Die Umsetzung wurde vom Stadtrat aus finanziellen Gründen für das laufende Jahr sistiert und soll 2014 fortgesetzt werden.
Postulat Rolf Braun (SP) und Mitunterzeichnende betr. Optimierung des Busangebots auf der rechten Aareseite
Der Stadtrat wird gebeten, anlässlich der nächsten Fahrplanvernehmlassung Möglichkeiten zu prüfen, wie eine Optimierung resp. ein Ausbau des Busangebotes im Gebiet Fustligfeld erreicht werden kann.
Das Postulat wurde am 16. Dezember 2010 eingereicht und am 24. März 2011 überwiesen.
Auf den neuen Fahrplan ab Dezember 2013 sind auf der rechten Aareseite verschiedene Änderungen inklusive neue Routenführung vorgesehen. Es handelt sich dabei um eine Optimierung des bestehenden Systems. Sie stellen auch eine mögliche Vorstufe für die spätere Erschliessung des Giroud Olma-Areals (Durchbindung via Von Roll-Sälistrasse) dar. Umfassendere Ausbauten sollten in ganzheitliche Überlegungen zur ÖV-Entwicklung in der Stadt und Region eingebunden werden. Dabei wäre das Radialsystem mit den Warteräumen am Bahnhof anderen möglichen Betriebssystemen (Durchmesserlinien, Tangentialverbindungen) gegenüber zu stellen. In enger Partnerschaft mit dem Kanton wird von der Stadtplanung zurzeit ein Projekt für eine übergeordnete „Mobilitätsstrategie Olten“ als Rahmen und Auslöser für Vertiefungen in den Handlungsfeldern MIV, ÖV und Langsamverkehr lanciert.
Postulat SP-Fraktion betr. Verbesserung der Kundeninformation im öffentlichen Lokalverkehr
Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen, wie die Kundeninformation im öffentlichen Verkehr der Agglomeration Olten mit technischen Massnahmen verbessert werden kann.
Das Postulat wurde am 16. September 2010 eingereicht und am 24. März 2011 überwiesen.
Die Mittel für eine Datendrehscheibe im Perimeter der A-Welle und ein Rechnergesteuertes Betriebsleitsystem (RBL) wurden für die Region Olten Gösgen Gäu im Globalbudget und Leistungsauftrag 2012 – 2013 vom Solothurner Kantonsrat (SGB 054/2011) bewilligt. In der Folge wurden die Transportunternehmungen mit der Implementierung beauftragt.
Der Kanton Solothurn hat die Datendrehscheibe gemeinsam mit dem Kanton Aargau in Auftrag gegeben. Mit diesem Instrument können die Betriebsdaten („Fahrplan-Istzeiten“) unter verschiedenen Transportunternehmungen, Bahn/Bus und Bus/Bus, ausgetauscht werden. Dieses System kann nicht flächendeckend auf einmal in Betrieb gehen, sondern wurde zunächst in einer Pilotregion getestet, bevor weitere Regionen dazukommen. Auch in der Region Olten Gösgen Gäu wird dieses System bald verfügbar sein.
Eine weitere Voraussetzung ist ein RBL. Die Transportunternehmungen BOGG, PostAuto, SBB-Bus und BDWM-Bus haben gemeinsam ein solches System beschafft. Das System ist zurzeit in der Phase der Implementierung. Dass hier von vier Transportunternehmungen zusammen ein System beschafft wurde, schafft gerade in Zeiten finanzieller Engpässe wichtige Synergien.
Die Ausstattung wichtiger Haltestellen mit einer „dynamischen Fahrgastinformation“ (DFI) und die Anzeige von Anschlüssen im Bus erfordert es, dass Datendrehscheibe und RBL stabil betrieben werden können. Daher können diese Funktionen, welche den Fahrgästen direkt dienen, erst implementiert werden, wenn die Systeme einwandfrei funktionieren.
Die BOGG hat die Leitstelle in Wangen bei Olten aufgebaut und in Betrieb genommen. Im Moment werden im System letzte Daten bereinigt, um die korrekte Anzeige der Fahrplan-Istzeiten zu gewährleisten. Das System läuft stabil und wird zur Disposition der Entlastungskurse in der Hauptverkehrszeit am Abend täglich eingesetzt.
Ab 2014 werden – auch im Raum Olten Gösgen Gäu – Haltestellen mit hohem Fahrgastaufkommen und Haltestellen, die von mehreren Linien bedient werden, mit dynamischen Fahrgastinformationen DFI ausgerüstet. Diese werden die aktuellen Abfahrtszeiten der folgenden Kurse anzeigen. Da die Systeme sehr teuer sind, ist der Ausbau in Etappen vorgesehen.
Zudem hat der Verwaltungsrat der BOGG an seiner Sitzung vom 6. Juni 2013 beschlossen, die Ausrüstung der Busse mit Anzeigebildschirmen zu beschleunigen. Bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 werden alle Busse mit min. 2 Bildschirmen ausgerüstet, um die Perlschnur (Haltestellenabfolge) und die Anschlusszeiten (Istzeiten) von Bus und Bahn anzeigen zu können. Ebenfalls bis zum Fahrplanwechsel 2013 werden am Bahnhof in Olten durch die BOGG Generalanzeiger installiert, die über die aktuellen Abfahrtszeiten und Störungen informieren.
Neben der Kundeninformation, die sich auf die Datendrehscheibe abstützt, wurden weitere Massnahmen ergriffen: Zur besseren Orientierung der Fahrgäste wurden am Bahnhof Olten die Haltekanten der Busse, analog den Perron bei den SBB, bezeichnet. Auf dem Fahrplanaushang am Bahnhof Olten wird ab Fahrplanwechsel 2013 nicht nur die Abfahrtszeit einer Linie, sondern auch die entsprechende Haltekante ausgewiesen. Auf dem Situationsplan der SBB werden die Haltekanten eingezeichnet. Dieses System, das den Kunden von den SBB vertraut ist, soll gelegentlichen Fahrgästen die Orientierung erleichtern.
Auf der Internetseite der BOGG und auf den Bildschirmen in den Bussen werden die Störungsmeldungen ab ca. August 2013 zeitnah aufgeschaltet, z.B. bei Verkehrsüberlastungen in Folge von Unfällen auf der Autobahn. Diese Informationen können über das Handy abgerufen werden. Eine noch komfortablere Abfrage via Handy-App ist in Prüfung.
BAUDIREKTION
Motion Cyrill Jeger (GO) betr. Gestaltung Bifangplatz
Der Stadtrat wird aufgefordert, innert nützlicher Frist, dem Gemeinderat eine Vorlage betreffend des weiteren Vorgehens zur konkreten Projektierung der Neugestaltung des Bifangplatzes vorzulegen.
Diese Motion wurde am 9. September 1999 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 27. Januar 2000 überwiesen.
Im Rahmen der Entwicklungsstrategie rechtes Aareufer werden zurzeit die Grundlagen für die städtebauliche, freiräumliche und verkehrsmässige Entwicklung des Quartiers erarbeitet und die Prioritäten für Umsetzungsprojekte und Massnahmen bezeichnet. Die Strategie wird dem Parlament gegen Ende 2013 unterbreitet.
Aufgrund seiner zentralen Lage und Bedeutung im Quartier wird die Aufwertung des Bifangplatzes im Strategie-Entwurf als ein Schlüsselprojekt bezeichnet. Es zeigen sich enge Wechselwirkungen zwischen der Platzgestaltung und den übergreifenden städtebaulichen, freiräumlichen und verkehrsmässigen Zusammenhängen. Das stufengerechte Vorgehen – zuerst die Strategie, darauf aufbauend ein Projekt für den Bifangplatz – hat sich aus fachlicher Sicht bewährt.
Das Gestaltungskonzept für den Bifangplatz ist in Arbeit. Der Konzeptperimeter umspannt den Bifangplatz inkl. Florastrasse, Alte Aarauerstrasse, Engelbergstrasse, Bifangstrasse und Riggenbachstrasse. Das Konzept wird nahtlos mit der Planung für das Giroud Olma-Areal koordiniert. Die Mitwirkung wird im Rahmen des Projet urbain organisiert.
Das Projekt Bifangplatz wird darüber hinaus mit der Entwicklung der Liegenschaft Aarauerstrasse 55 und des Gevierts Aarauerstrasse / Engelbergstrasse / Krummackerweg verknüpft. Diese Liegenschaften sind mithin Gegenstand eines vom Bund unterstützten Forschungsprojekts „Living Shell – qualitätsvolle Verdichtung durch Ausbau und Sanierung von Dächern und Fassaden“ unter Leitung des Instituts für Typologie & Planung in Architektur der Hochschule Luzern. Dabei geht es um die Entwicklung eines Modulsystems für die mögliche Sanierung und Erweiterung dieser Liegenschaften. Die Stadt Olten ist mit Eigenleistungen der Stadtplanung am Forschungsprojekt beteiligt; die Eigentümerschaften werden selbstverständlich einbezogen.
Die Umgestaltung des Bifangplatzes wurde aus finanzpolitischen Gründen zurückgestellt. Der Projektierungskredit soll folgerichtig zu einem späteren Zeitpunkt ins Budget aufgenommen werden. Das Vorhaben bleibt solange sistiert.
Motion Fraktion Grüne betr. "Verhandlungen für Teilkauf von Olten SüdWest"
Der Stadtrat wird beauftragt, mit der Eigentümerschaft des Areals Olten SüdWest in Verhandlungen über den teilweisen Kauf des Geländes und in eine langfristige Partnerschaft zur gemeinsamen Entwicklung des Areals zu treten. Die Kaufbereitschaft der Stadt gilt solange, bis die Bebauungen in Olten SüdWest abgeschlossen sind.
Diese Motion wurde am 22. März 2010 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 25. März 2010 überwiesen.
Der Stadtrat führte in den Jahren 2011 und 2012 wiederkehrende Gespräche mit der Grundeigentümerschaft Olten SüdWest über den möglichen Erwerb eines Baufeldes zur Deckung des aktuellen Schulraumbedarfs. Der Stadtrat ist prinzipiell der Ansicht, dass die neue Schule einen wichtigen Impuls und eine grosse, integrierende Kraft im Entwicklungsgebiet ausüben könnte. Er bekräftigte sein Interesse durch konkrete Vorschläge zur Übernahme eines hälftig im Gestaltungsplangebiet respektive in der Reservezone gelegenen Baufeldes, vorzugsweise in unerschlossenem Zustand. Die Grundeigentümerschaft ist bislang nicht konkret auf das Kaufinteresse eingetreten.
Parallel mit den Gesprächen zu Olten SüdWest liess der Stadtrat die im Kleinholz erworbene Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (15‘271 m2) von einer Arbeitsgruppe aus den Direktionen Bildung, Präsidium und Bau evaluieren. Der Standortentscheid fiel aufs Kleinholz. Gründe waren die vorderhand bessere Integration in das bestehende und weiter wachsende Wohnquartier im Kleinholz, die lange Entstehungszeit in Olten SüdWest (Entwicklungsrisiken, unfertige Zwischenzustände und Baustellen), die Kosten für den Landerwerb sowie die Synergien der neuen Schule mit den Sportanlagen.
Der Stadtrat strebt für Olten SüdWest eine in allen Dimensionen nachhaltige und prosperierende Entwicklung und Entstehung eines vielfältigen, lebendigen Stadtquartiers an. So wurden die Bedarfe an öffentlichen Anlagen, Nutzungen, Freiräumen und quartierbezogenen Einrichtungen sowie die Potentiale für publikumsbezogene Gewerbenutzungen im 2011 in einer Grundlagenstudie untersucht. Familienergänzende und quartierbezogene Einrichtungen wie bspw. ein Quartierbüro werden aufgrund der geringen Flächenbedarfe schrittweise in die privaten Überbauungen integriert. Möglich, aber nicht erforderlich wäre der Bau eines Hallenbades. Dafür zum heutigen Zeitpunkt eine Fläche zu erwerben, erscheint nicht erforderlich, da die Option auch über eine Fremdinvestition mit Mietvertrag realisiert werden könnte. Die für ein prosperierendes Quartier erforderlichen Plätze, Freiräume und Grünräume sind im Gestaltungsplan hinreichend gesichert. Der Gestaltungsplan ermöglicht eine starke Durchmischung der Gebäudenutzungen und enthält Vorschriften für die Schaffung von gewerbetauglichen Flächen auf der Erdgeschossebene. Diese sollen schwergewichtig auf den Entréeplatz und ergänzend am Strip und an den Pocket Parks lokalisiert werden. Nebst der im Kleinholz abgedeckten Fläche für die neue Schule wurden damit keine konkreten Bedarfe für öffentliche Nutzungen oder Anlagen erkannt. Insbesondere wenn die Schule in Kleinholz wie vorgesehen in Modulbauweise erstellt wird, bleibt eine spätere Erweiterung in Olten SüdWest möglich (Zwei-Standort-Strategie). Die dannzumal benötigte Fläche kann gemäss einer im Gestaltungsplan verankerten Bestimmung im Zuge der späteren Sondernutzungsplanung im Perimeter der zweiten Etappe durch Schaffung einer Zone für öffentliche Bauten und Anlagen gesichert werden.
Die Motionäre weisen darauf hin, dass ein Landkauf insbesondere für die Erstellung öffentlicher Anlagen getätigt werden soll, dass die Stadt aber auch ein Interesse habe, Land an Gewerbetreibende zu vermitteln, die in Olten investieren und Arbeitsplätze schaffen wollen. Die regionale Wirtschaftsförderung ist diesbezüglich im Rahmen von Beteiligungen der Grundeigentümerschaft an den Plattformen ZentrumStadt und Wohnregion Olten aktiv. Grundeigentümerseitig wurde ein Spezialist für Gebietsmarketing beigezogen, worauf verschiedene Grundlagen wie eine Dachmarke und ein Vermarktungskonzept im Dialog mit der Stadt erstellt wurden. Für die Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungen in den zur ERO und zum Bahnhof Hammer hin gelegenen Baufeldern wurden Gespräche geführt, aber bislang kein konkreter Investor gefunden. Die Grundeigentümerschaft konzentriert sich offenbar vorweg auf die Realisation des Baufelds 4 mit 420 Wohnungen und Gewerbeflächen im Erdgeschoss.
Nebst einer urbanen Durchmischung mit Wohn- und Arbeitsflächen hat der Stadtrat auch vitales Interesse an einer ausgewogenen sozialräumlichen Durchmischung, an vielfältigen Eigentums- und Mietformen sowie an veränderbaren und damit nachhaltigen Gebäudestrukturen. In Zusammenhang mit den spezifischen Zielen und Arbeitsweisen der Grundeigentümerschaft kommt ist diesen Themen besonderes Gewicht beizumessen. Sie sind als ein Schwerpunkt für eine aktive Rolle der Stadt in allen Phasen der Entwicklung zu betrachten. Die Einflussmöglichkeiten beschränken sich auf die Bewusstseinsbildung, auf die Vermittlung von Projektträgerschaften, auf das Baubewilligungsverfahren mit Unterstützung der Gestaltungskommission oder auf den möglichen Landerwerb zur gezielten Weitergabe an gemeinnützig orientierte Bauträgerschaften. Die Wohnpolitik des Stadtrates dient als übergeordnete Grundlage. Das Vermarktungskonzept der Grundeigentümerschaft macht Schritte in die richtige Richtung, ist aber nicht verbindlich. Anlässlich des späteren Sondernutzungsplanverfahrens für die 2. Etappe wird zu prüfen sein, in welcher Weise die Anliegen in die Sonderbauvorschriften Eingang finden können (bspw. durch eine Parzellierung, spezifische Ziel- und Zweckartikel oder Mindestanteile für bestimmte Nutzungen oder Gebäudetypen).
Die Grundeigentümerschaft hat schriftlich und mündlich wiederholt dargelegt, dass sie an der Veräusserung von Land an Dritte prinzipiell nicht interessiert sei. Die Realisation des Baufelds 4 muss abgewartet werden. Anschliessend müssen die Bestrebungen im Rahmen der kooperativen Zusammenarbeit weiter intensiviert werden.
Postulat Anita Huber und Felix Wettstein (GO) und Mitunterzeichnende betr. Durchgangsverkehr im Säliquartier stoppen
Der Stadtrat wird beauftragt, dem Parlament einen Massnahmenplan vorzulegen, wie der quartierfremde Durchgangsverkehr zwischen Sälistrasse und Wilerweg bzw. in umgekehrter Richtung ferngehalten wird. Er wird beauftragt, zusammen mit den erforderlichen baulichen und/oder verkehrstechnischen Massnahmen einen Finanzplan und einen Zeitplan der Realisierung vorzulegen.
Dieser Vorstoss wurde am 17. Dezember 2009 als Motion eingereicht und vom Gemeindeparlament am 16. September 2010 mit 39:5 Stimmen als Postulat überwiesen.
Die nicht befriedigende Verkehrssituation im Gebiet zwischen der Aarauerstrasse und der Aarburgerstrasse ist seit Jahren in Diskussion. Durch die Grösse des Stadtteils besteht auf den Quartierstrassen ein recht grosses Aufkommen an quartiereigenem Erschliessungsverkehr. Die besondere Lage zwischen den beiden Hauptachsen mit dem neuralgischen Knoten Postplatz führt zu einem zusätzlichen Verkehrsdruck durch Durchgangsverkehr. Das Gebiet Bifang mit zunehmender Nutzungsintensität und grossen Anteilen an Publikumsnutzungen führt ebenfalls zu Belastungen des nebenliegenden Wohngebietes.
Die in den vergangenen Jahren bereits realisierten verkehrsberuhigenden Massnahmen (Tempo 30 und Durchfahrtsverbote mit Ausnahmeregelungen) mit gegenseitigem Durchfahrtsrecht sind schwierig zu kontrollieren und durchzusetzen. Die Situation hat sich dadurch nach Einschätzung der Quartierbevölkerung nicht ausreichend geklärt, und es bestehen Befürchtungen, dass der quartierfremde Verkehr mit Eröffnung der Entlastungsstrasse weiter zunehmen wird.
Das Anliegen wird in die Entwicklungsstrategie rechtes Aareufer (Entwurf) eingebettet und in diesem Rahmen bearbeitet. Verlässliche Kenntnisse über die Verkehrsströme und den Anteil Durchgangsverkehr fehlten bis anhin. Die Lücke wird nun mit fundierten Verkehrserhebungen vor und nach Eröffnung der ERO geschlossen. Dieses Verkehrscontrolling wird detaillierte Daten über das Verkehrsaufkommen im Quartier, über die Anteile des Durchgangsverkehrs und über die Auswirkungen der ERO erlauben und die Grundlage zur Beurteilung der Notwendigkeit und Wirkung von neuen verkehrsberuhigenden Massnahmen bilden.
Die Konzepte für Massnahmen gegen den Durchgangsverkehr liegen vor. Unterschieden werden eine Variante mit Durchfahrtssperren auf Höhe der Engelbergstrasse