Ende Januar 2013 hatte der Stadtrat angekündigt, dass auf Grund von rund 20 Mio. Franken unter den budgetierten Werten liegenden Steuereinnahmen Sachaufwand, Personalaufwand und Beiträge für das laufende Jahr stark gekürzt werden müssten, um einen Geldabfluss aus der laufenden Rechnung zu verhindern. Zudem seien die vorgesehenen Investitionen im Jahr 2013 auf ein Minimum zu kürzen, um die Liquidität in den städtischen Finanzen angemessen zu sichern.
Kürzungsrunden im Frühjahr
An der Märzsitzung des Gemeindeparlaments informierte der Stadtrat, die im Jahr 2013 vorgesehenen Nettoinvestitionen seien auf Grund einer Verzichts- bzw. Verschiebeplanung um rund 12,2 Mio. Franken auf rund 16,5 Mio. Franken gesenkt worden. Im Rahmen von zwei Budgetkürzungsrunden konnten zudem in der laufenden Rechnung gesamthaft 2,9 Mio. Franken eingespart werden: 2,2 Mio. Franken beim Sachaufwand, 0,4 Mio. Franken beim Personalaufwand und 0,3 Mio. Franken bei den eigenen Beiträgen. Die Palette der Kürzungen und Verschiebungen reichte von der Kürzung des Dispositionskredits des Stadtrates über die Streichung des Personalfestes der Stadtverwaltung und von Weiterbildungskrediten bis hin zu Kürzungen beim baulichen Unterhalt und bei Materialanschaffungen in praktisch sämtlichen Bereichen der öffentlichen Hand.
Den Einsparungen stehen 2013 Veränderungen der Steuereinnahmen bei den juristischen Personen von voraussichtlich rund 27.7 Mio. Franken gegenüber, was den budgetierten Überschuss von 0.079 Mio. Franken in einen Verlust von 24.76 Mio. Franken umwandeln wird. Dieser kann teilweise aus Steuervorbezugsreserven (Fremdkapital) sowie Steuerausgleichsreserven (Eigenkapital) gedeckt werden. Zur Deckung des Haushaltes 2013 musste zudem dem Parlament ein Antrag für die Aufnahme zusätzlicher Gelder im Umfang von 15 Mio. Franken gestellt werden, was an der Juni-Sitzung im Zusammenhang mit der Genehmigung der Jahresrechnung 2012 bewilligt wurde.
Damals wurde in Aussicht gestellt, dass sich der neue Stadtrat im Rahmen der Finanzplanung 2014 bis 2020 und des Regierungsprogramms 2013-2017 rasch und intensiv mit der Finanzlage der Stadt Olten befassen werde.
Trotz Spardruck Attraktivität möglichst wenig beeinträchtigen
Der neue Stadtrat hat sich seither an mehreren Sitzungen mit der neuen Ausgangslage auseinandergesetzt. Er hat einerseits als einer der ersten Schritte den neuen Investitionsplan 2014 bis 2020 definiert, der dem Parlament ebenfalls zur Kenntnis gebracht wird, anderseits einen Entwurf für den Finanzplan 2014 bis 2020 und das Regierungsprogramm 2013-2017 verfasst, der nach der Kenntnisnahme des vorliegenden Entlastungspakets überarbeitet und finalisiert werden soll.
Um die Finanzen mittel- bis langfristig wieder ins Lot zu bringen, wählte der Stadtrat nicht die „Rasenmähermethode“, wie auch die Vorlage zum Investitionsplan unterstreicht, sondern nahm die Dienstleistungen und Unterstützungsbeiträge der Stadtverwaltung individuell und aufgabenbezogen unter die Lupe – dies mit dem Ziel, trotz Spardruck die Attraktivität der Stadt Olten und deren Weiterentwicklung möglichst wenig zu beeinträchtigen. Bewertungskriterien waren demnach unter anderem: Handlungsspielraum (gesetzliche Vorgaben), Nutzen für die Bevölkerung, Beitrag zur Attraktivität und zum Image der Stadt Olten, Einzigartigkeit und Originalität des Angebots, Verhältnis von Aufwand und Ertrag (Anzahl Nutzende, Bedeutung und Alternativen für Nutzende) sowie bei Unterstützungsbeiträgen Unterstützungsbedarf und Subsidiarität.
Ausschuss eingesetzt
Da die Arbeiten an der Budgetierung 2014 schon im Frühling aufgenommen und auch über den Wechsel der Legislaturperiode hinweg fortgesetzt werden mussten, wurde den Direktionen einstweilen als Vorgabe mit auf den Weg gegeben, dass als Basis für den Sachaufwand das gekürzte Budget 2013 dient. Die erste Budgeterfassung ist bereits erfolgt und wird nun auf Grund des Entlastungspakets überarbeitet werden müssen. Sie zeigt ohne Gegenmassnahmen ein drohendes Defizit von rund 28 Mio. Franken und einen Cash-loss (negativer Cash-flow oder Mittelabfluss) von 14 Mio. Franken auf.
Da die bisherigen Massnahmen angesichts der aktuellen Finanzsituation der Stadt Olten nicht genügen, hat der Anfang August angetretene Stadtrat einen Ausschuss eingesetzt, der mit allen Verwaltungsleitern Gespräche bezüglich eines Entlastungspakets aufnahm und sie beauftragte, bis Mitte August Einsparungspotenzial in der laufenden Rechnung aufzuzeigen. Da angesichts der Finanzsituation auch Leistungsfelder überprüft werden müssen, sollten dabei alle Sacharten und alle Angebote und Dienstleistungen der Einwohnergemeinde hinterfragt und Sparpotenziale und deren Umsetzbarkeit aufgezeigt werden.
Dreiteiliges Entlastungspaket
Der Stadtrat hat die aufgezeigten Potenziale analysiert, aber auch zusätzliche Prüfungsaufträge erteilt. Als Resultat der intensiven Arbeiten innerhalb kurzer Zeit kann dem Parlament ein Entlastungspaket unterbreitet werden. Es besteht einerseits aus Massnahmen, die der Stadtrat bereits in eigener Kompetenz beschlossen hat, da bislang keine Aufgabenbereiche komplett aufgehoben, sondern lediglich in ihrem Umfang reduziert wurden. Zweitens legt er dem Parlament Massnahmen in dessen Kompetenz zur Genehmigung vor: Aufhebung des Stipendienreglements, Streichung der Betreuungszulage für das städtische Personal und Erhöhung der Parkkartengebühren für Anwohnende. Drittens informiert er das Parlament über erfolgte Prüfungsaufträge an die Stadtverwaltung, welche angesichts des Zeitdrucks mit Blick auf das Budget 2014 einerseits, der dafür erforderlichen Prüfungsmassnahmen anderseits noch nicht abschliessend erfüllt werden konnten.
Die bereits beschlossenen Massnahmen umfassen im Personalbereich Pensenreduktionen in den Bereichen Steuerverwaltung, Stadtentwicklung (inkl. Umwelt und Integration), Administration Feuerwehr und Bestattungs- und Inventuramt, Stellenaufhebungen in den Bereichen Finanzkontrolle und Polizei, vorzeitige Pensionierungen den Bereichen Stadtplanung und Hauswartungen sowie eine Reduktion der Anzahl KV-Lehrstellen. Der Stadtrat ist sich der Auswirkungen dieser Massnahmen auf die Betroffenen bewusst und wird seine Pflichten im Rahmen der geltenden Personalgesetzgebung wahrnehmen.
Bei den Sachausgaben geht es um die Reduktion bzw. Streichung von Sachkrediten aus allen Bereichen, von Verbrauchsmaterial, Unterhalt und Ausrüstungen bis hin zur Aufhebung einzelner Angebote (Voliere, Sicherheitspatrouillen etc.). Kürzungen gibt es auch bei den Beiträge, so etwa Beitragsreduktionen im Kulturbereich, Aufhebung bzw. Reduktion von Beiträgen im sozialen Bereich (Alkstübli, Lysistrada und Tagesheim Sonnegg) und Aufhebung des Beitrags an das Hallenbad Kantonsschule. Die betroffenen Institutionen werden in den nächsten Tagen durch die zuständigen Direktionen informiert.
Dem Parlament beantragt werden zudem die Aufhebung des Stipendienreglements mit Minderkosten von 20‘000 Franken und die Streichung der Betreuungszulage für das städtische Personal mit einem Sparpotenzial zwischen 543‘000 Franken (2014) und 400‘000 Franken (ab 2016). Ferner wird dem Parlament an der Budgetsitzung eine Teilrevision des Reglements über die Anwohnerbevorzugung in Blauen Zonen vorgelegt werden. Geplant ist eine Erhöhung in den Jahren 2014 bis 2017 um jeweils 20%.
Die bereits beschlossenen Kürzungen und Abbaumassnahmen und die vom Parlament zu genehmigenden Massnahmen führen ab 2014 zu Einsparungen zwischen 1,9 und 3,25 Mio. Franken. Der Anstieg rührt daher, dass Massnahmen im personellen Bereich sowie bei den Beiträgen 2014 aus vertraglichen Gründen in vielen Fällen noch nicht vollumfänglich wirksam werden.
Prüfungsaufträge erteilt
Ferner hat der Stadtrat eine Reihe von Prüfungsaufträgen an die Stadtverwaltung erteilt. Dabei handelt es sich um mögliche Massnahmen, deren Prüfung angesichts des Zeitdrucks mit Blick auf das Budget 2014 einerseits, der erforderlichen Prüfungsmassnahmen anderseits noch nicht abschliessend stattfinden konnte. Die Prüfungsaufträge sind nicht präjudizierend für das Ergebnis; auf diese Weise sollen vielmehr Grundlagen erarbeitet werden, damit der Stadtrat und bei Bedarf das Gemeindeparlament anschliessend einen fundierten politischen Entscheid fällen können.
Die lange Liste der Prüfungsaufträge reicht von internen Strukturen in Administration, Informatik und Führung über Gebühren aller Art bis hin zur Überprüfung der städtischen Kulturinstitutionen, von schulischen Angeboten und von Beiträgen an Angebote im Sport- und Freizeitbereich.
Die bereits beschlossenen Kürzungen und Abbaumassnahmen und die vom Parlament zu genehmigenden Massnahmen führen zu Einsparungen ab 2014 von 1,9 bis 3,25 Mio. Franken. Dabei ist zu beachten, dass Massnahmen im personellen Bereich sowie bei den Beiträgen 2014 aus vertraglichen Gründen in vielen Fällen noch nicht vollumfänglich wirksam werden. Die noch in Prüfung befindlichen Massnahmen, die zu einem noch deutlicher spürbaren Leistungs- und Attraktivitätsabbau führen würden, haben mittel- bis langfristig ein theoretisches Einsparungspotenzial von maximal rund weiteren 4 Mio. Franken.
Aufgrund der Ergebnisse aus der Parlamentsdebatte zum Entlastungspaket wird der Stadtrat den bereits bestehenden Entwurf des Finanzplans 2014 bis 2020 überarbeiten und diesen an der Novembersitzung, zusammen mit dem Regierungsprogramm 2013-2017 des Stadtrates, dem Parlament zur Kenntnis vorlegen. In der Novembersitzung, spätestens in der Dezembersitzung wird auf diesen Grundlagen auch der Voranschlag 2014 dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt.