Inhalt
Dringliche Motion Doris Känzig (SVP-Fraktion) betr. Abschaffung der Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann/Vorstosstext
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 26. Juni 2013
- Beschreibung
- Am 24. Juni 2013 hat Doris Känzig (SVP Olten) folgenden Vorstoss dringlich zuhanden des Gemeindeparlaments eingereicht:
„Der Stadtrat wird beauftragt, die „Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann“ per Ende der laufenden Legislatur abzuschaffen und Art. 61 der Gemeindeordnung der Stadt Olten ersatzlos zu streichen.
Zur Dringlichkeit: Von den 7 Kommissionsmitgliedern sind 5 zurückgetreten. Da die Kommission im „Rechnungen und Verwaltungsbericht 2012“, S.143 das Desinteresse an Ihren organisierten Anlässen selber bedauert, muss über die Weiterexistenz der Gleichstellungskommission im Parlament befunden werden, bevor Bemühungen um die 5 Neubesetzungen stattfinden.
Begründung:
1. Der Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau ist gesellschaftlich – mindestens in unserer zivilisierten Schweiz – unbestritten. Der Grundsatz ist zudem in der Bundesverfassung seit 1981 verankert.
2. Für die heutige Stadtverwaltung ist es selbstverständlich, dass Frauen- sowie Männeranliegen zu gleichen Teilen Rechnung getragen wird. Dem bezüglich Frauenanliegen besonders sensiblen Ressort „Sicherheit“ steht in Olten sogar eine Frau vor.
3. Die Kanton Solothurnische Kommission „Taten statt Worte“ setzt sich seit 2009 für Gleichstellungsanliegen ein. Die dort erreichten Errungenschaften in Personalpolitik, Aus-und Weiterbildung, flexible Arbeitszeiten, usw. fliessen laufend auch in die kommunale Verwaltung ein.
4. Ein Bundesgerichtsurteil (1C_ 549/2010 vom 21.11.2011) legt fest, dass die Abschaffung einer Gleichstellungskommission (hier KT.Zug) rechtmässig ist. Zitat: „Der Kanton ist nicht verpflichtet, eine Kommission oder Fachstelle zu schaffen, sondern kann die Umsetzung des Gleichstellungsauftrages auch mit andern Mitteln verfolgen.
5. Die mit Olten vergleichbaren Städte Grenchen und Solothurn haben keine Gleichstellungskommission.
6. Die Frauenrechte allenfalls anderer, benachteiligter Kulturen werden mittlerweile in Olten durch das Projekt Olten Ost (Cultibo), die Integrationskommission, das Sozialamt oder die Direktion Öffentliche Sicherheit wahrgenommen.
7. Die rund Fr. 20‘000.00 pro Jahr für die Gleichstellungskommission kann die Stadt Olten dringend anderweitig verwenden.“
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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