Am 19. August 2012 haben Daniel Schneider (SP-Fraktion) und Mitunterzeichnende eine Interpellation mit folgendem Wortlaut eingereicht:
«Aus dem Bericht und Antrag des Stadtrates «Bahnhofbereich Ost, Umgestaltung/Projekt- und Kreditgenehmigung» vom 28.01.2010
4.3 Neugestaltung der Strassenräume
Durch die erwähnten Einführungen der Einbahnregime werden Strassenflächen frei, welche bis anhin dem motorisierten Verkehr zur Verfügung standen und nun dem Fussverkehr zugeschlagen werden können. Derselbe Vorteil ergibt sich durch die Verlagerung der heute bestehenden Parkplätze an der Tannwaldstrasse auf jene Flächen, welche heute auf SBB-Areal durch Veloabstellplätze belegt sind, So vergrössern sich die reinen Fussgängerbereiche entlang der Tannwaldstrasse und der Martin Disteli-Strasse in der Breite je nach Situation um ca. 1 m bis ca. 2 m. Durch die Einführung der Begegnungszone wird auch eine spezielle Strassenraumgestaltung ermöglicht. Die reinen Fussgängerflächen werden voraussichtlich vom Fahrbereich durch einen nur noch 3 cm hohen Absatz getrennt und führen nahtlos über Strassenknoten hinweg. Selbstverständlich werden die Strassenzüge entsprechend begrünt und optimal beleuchtet wie auch die Bedürfnisse behinderter Menschen berücksichtigt. Die Ausgestaltung der Rosengasse und der Hardfeldstrasse erfolgt erst zum Zeitpunkt der Umsetzung des rechtsgültigen Gestaltungsplanes Neuhardstrasse — Hardfeldstrasse — Rosengasse — Unterführungs¬strasse.
Die Tannwaldstrasse zeigt sich nach deren Fertigstellung ohne Begrünung in Form von Bäumen, begrünten Kletterstelen oder einer dritten Form von vegetativen Ausgestaltungen. Obwohl der Stadtrat eine solche Massnahme dem Gemeindeparlamente unter dem Titel «selbstverständlich» schmackhaft gemacht hat.
Am Beispiel der Umsetzung des Teilbereichs Tannwaldstrasse stellen sich für den Interpellanten folgende Fragen;
- Sind seit der Kreditgenehmigung durch das Gemeindeparlament weitere substantielle bauliche Veränderungen vorgenommen worden?
- WeIche Verbindlichkeit räumt der Stadtrat abgegebenen Plänen und photorealistischen Darstellungen zum Zeitpunkt des Kreditantrages ein?
- Beurteilt der Stadtrat das Vorhandensein von Begrünungen in Form von Bäumen oder dritten Massnahmen in Strassenzügen als irrelevant?
- Welche Verwaltungsabteilung hat das Projekt gestalterisch begleitet?
- Mit welchen Einsparungen rechnet der Stadtrat durch den Verzicht von vegetativen Massnahmen in der Objektabrechnung?
- Wie beurteilt der Stadtrat die vertrauensbildenden Wirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen Gemeindeparlament und Stadtrat?
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Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtrat Martin Wey den Vorstoss wie folgt:
Auf Grund der Behandlungen des Geschäftes in der Baukommission und einiger Anregungen aus dem Gemeindeparlament (z. B. Verlegung der Treppenanlage zur Personenunterführung (PU) Nord neben die Euböolithwerke, Überwachungsraum für die Veloeinstell¬anlage, Überdachung der Treppenanlagen, Treppe mit Velorinne anstatt Velorampe, Verkehrsführung) wurde das Projekt im 2011 für die Vorbereitung und Ausarbeitung eines Bauprojektes überprüft und teilweise überarbeitet. Spezielles Augenmerk wurde dabei auf die Bedürfnisse des Langsamverkehrs und die Ausgestaltung der Strassenräume sowie die Lage und Formgebung der Erschliessungsanlagen gerichtet.
Die Bau-, die Stadtentwicklungs-und die Geschäftsprüfungskommission haben die Projektänderungen begrüsst respektive mitgetragen.
Zu Frage 1
Auf Grund der Projektüberprüfung und stadträumlicher Überlegungen drängten sich in der Folge verschiedene Projektänderungen auf. Im Wesentlichen sind folgende Änderungen vorgenommen worden:
- Schaffung eines Raum in der Veloeinstellanlage für Bewachungs- respektive Betriebspersonal
- Verlegung Treppenzugang zur Personenunterführung (PU) Nord (Hardegg-Unterführung) auf die gegenüberliegende Strassenseite
- Weglassen der Überdachung der Treppenanlagen und Einbau von Treppenheizungen
- Ausprägung der Geländekante an der Tannwaldstrasse im Sinne einer Quaianlage und Erhalt bzw. Sanierung der die Strasse vom SBB-Areal trennende Kalksandstein-mauer
- Belassen der Treppenanlage von der Tannwaldstrasse zur Unterführungsstrasse und damit keine Verschmälerung dieser Anlage
- Intarsien im Strassenbelag in den Kreuzungsbereichen des Strassenraumes
- Weglassen der ursprünglich vorgesehenen Begrünungselemente in den Strassen-räumen
- Änderung der Lage von Autoabstellplätzen an der Martin-Distelistrasse
- Aufhebung der südlichen in das SBB-Areal ragende Plattform an der Tannwaldstrasse und neue Nutzung der nördlichen Plattform als Gartenwirtschaft
- Damit verbunden die Verlagerung der auf den Plattformen vorgesehenen Auto- und Motorradabstellplätze auf das SBB-Areal
Die Verschiebung des Treppenzugangs PU Nord auf die andere Strassenseite neben die Euböolithwerke bewirkt, dass die Querung der Tannwaldstrasse nicht mehr notwendig ist. Die Massnahme wurde insbesondere für die Verbesserung der Sicherheit vorgenommen. Durch das Weglassen der Treppenüberdachungen wird den äusserst engen Raumverhältnissen Rechnung getragen und anstatt Engnisse eine generell eher grosszügige Raumsituation geschaffen.
Die Änderungen in der Tannwaldstrasse berücksichtigen ihre ausgeprägte urbane Situation. Der Einsatz von den gewählten Gestaltungsmassnahmen zielt darauf ab, die Grosszügigkeit und Nutzbarkeit dieses Raumes für den Langsamverkehr und für belebende Gartenwirtschaften zu verbessern. So ist der Geländesprung Richtung Gleisanlagen neu im Sinne eines Quais spürbar gemacht und die bestehende und teilweise zubetonierte Kalksandsteinmauer in ihre ursprüngliche Schönheit zurückgeführt worden. Die ursprünglich vorgesehenen Begrünungselemente hätten das Zusammenspiel von klarer Stadtkante und quaiähnlicher Situation sowie auch die Perspektive in Längsrichtung des Strassenraumes empfindlich gestört. Schatten hätten sie im Gegensatz zu den Sonnenschirmen der möglichen Gartenwirtschaften kaum gespendet, dafür die eher knapp bemessenen Gehwegflächen in optischer wie auch funktionaler Hinsicht unnötig eingeengt.
Eine Begrünung mit hochstämmigen Bäumen wird aber auf dem zwischen der Tannwaldstrasse und den SBB-Gleisanlagen liegende SBB-Areal angestrebt und zwar in Anlehnung der Abbildungen 1 und 2 (Bepflanzung an einer Quaianlage wie sie z.B. in Paris zu finden ist). Entsprechende Gespräche mit der SBB sind bis anhin vielversprechend verlaufen. Die Umsetzung ist für das nächste Jahr angedacht, nachdem die vorläufig auf dem Areal provisorisch untergebrachten Veloabstellplätze in die neue unterirdische Veloeinstellhalle verlegt worden sind.
Abb.1 Abb. 2
Auch an der Martin Distelistrasse wird durch das Weglassen neuer Bäume bzw. durch das Belassen des heutigen Baumbestandes eine freie Sichtachse im Strassenraum geschaffen. Auch wird die Trottoirkante des verlängerten Strassenraumes neu aufgenommen, so dass der Strassenraum besser spürbar wird. Dies hat zur Folge, dass die projektierten Parkplätze für die Kiss-and-Ride-Zone längs und nicht mehr quer zum Strassenraum angeordnet werden, was ebenfalls als wichtige städtebauiche Verbesserung des Projektes angesehen wird.
Zu Frage 2
Es muss kommuniziert werden, welche Verbindlichkeit die abgegebenen Unterlagen haben. Auf die Problematik der Verbindlichkeit wurde an der Sitzung des Gemeindeparlamentes vom 26. Januar 2011 aufmerksam gemacht.
Der Stadtrat und die Verwaltung sind sich aber bewusst, dass selbst wenn in einer Parlamentsvorlage respektive bei der Beantragung eines Baukredites auf mögliche Änderungen hingewiesen wird, solche nicht x-beliebiger Natur sein können. Da die in den Fachkommissionen (Baukommission und Stadtentwicklungskommission) besprochenen und positiv zur Kenntnis genommenen Änderungen z.T. doch eine grosse Abweichung zu den dem Gemeindeparlament vorgestellten Projekten beinhalteten, wurde vor der Ausführung bzw. Ausführungsplanung die Geschäftsprüfungskommission am 6. September 2011 entsprechend orientiert. Die Kommission hat die Änderungen zur Kenntnis genommen und festgehalten, dass der Gesamtkredit dadurch nicht überschritten werden dürfe.
Zu Frage 3
Der Stadtrat betrachtet die Begrünung von Strassenzügen nicht als irrelevant. Sie soll aber einer klaren städtebaulichen Idee entsprechen und damit gezielt eingesetzt werden und nicht zufälliger Natur sein.
Zu Frage 4
Die Stadtplanung
Zu Frage 5
Es wird mit keinen Einsparungen gerechnet.
Zu Frage 6
Im Bericht und Antrag des Stadtrates an das Gemeindeparlament wurde darauf hingewiesen, dass Anpassungen der in den Plänen dargestellten Gestaltungsmassnahmen möglich sind. Die Änderungen sind in den zuständigen Kommissionen (Parteivertreter) diskutiert und von diesen mitgetragen worden. Aufgrund ihrer z.T. grossen Abweichung gegenüber den genehmigten Projekten sind sie auch der Geschäftsprüfungskommission zur Kenntnis gebracht worden und zwar vor der Ausführungsplanung. Der Stadtrat hat damit richtig gehandelt und ist sich keinem vertrauensstörenden Verhalten bewusst.
Zusammenfassend stellt der Stadtrat fest, dass an der Sitzung des Gemeindeparlamentes und im Vorfeld auch in den Kommissionen eine gewisse Unzufriedenheit mit dem Gesamtprojekt spürbar war und gewisse Projektoptimierungen explizit gewünscht wurden. Der Stadtrat hat die diskutierten Spielräume ausgeschöpft und ist der Meinung, dass das Gesamtprojekt in vielen Bereichen verbessert werden konnte. So freut er sich nun auf die termingerechte Inbetriebnahme eines optimierten guten Projektes und wichtigen Bausteines für die Entwicklung Olten Ost und damit verbunden einer würdigen Eröffnung der Fachhochschule im Sommer 2013.