Inhalt
Pensionskasse der Stadt Olten, Auflösung Arbeitgeberbeitragsreserven ohne Verwendungsverzicht/Genehmigung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 26. Juni 2013
- Beschreibung
- Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Mit den Jahresabschlüssen 2006 bis 2009 wurden aus den Mehrerträgen Beitragsreserven ohne Verwendungsverzicht von 21‘500‘000 Franken aus den laufenden Rechnungen der Einwohnergemeinde Olten in die Pensionskasse Olten transferiert. Gegen die jeweiligen Beschlüsse wurde kein Referendum ergriffen.
1.1.xx Betrag
2006 1‘500‘000
2007 5‘000‘000
2008 10‘000‘000
2009 5‘000‘000
Total 21‘500‘000
Durch die Anpassung der gesetzlichen Verzinsungspraxis gem. Art. 71 BVG, welche eine maximale Verzinsung von 0 – 2% der Arbeitgeberbeitragsreserven beinhaltet, und eine Entnahme für die Verzinsung der Deckungslücke wurde der Bestand per 31. Dezember 2010 auf Fr. 21‘044‘102.50 korrigiert. Ab dem Jahr 2011 erfolgte keine Verzinsung der Arbeitgeberbeitragsreserve.
In der Jahresrechnung 2008 wurde bei der Verteilung der Ertragsüberschüsse Folgendes zur Einlage in die Pensionskasse für Arbeitgeberbeitragsreserven festgehalten:
„Das Bundesrecht (Art. 69 BVG Abs.2) lässt zu, dass Vorsorgeeinrichtungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften anstelle der vollen Kapitaldeckung ein gemischtes Finanzierungssystem anwenden. Wesentlich ist somit nicht die Rechtsform der Vorsorgeeinrichtung, sondern die öffentlich rechtliche Natur des Arbeitgebers. Das geltende Bundesrecht enthält keine spezifischen Anforderungen an gemischte Finanzierungssysteme. Diese Lücke will der Bundesrat schliessen und auch für öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen eine vollständige Ausfinanzierung innert 40 Jahren fordern. Im geltenden Recht übernimmt die Gemeinde die Garantie, dass die Pensionskasse ihren Verpflichtungen nachkommen kann (Art. 16 der Pensionskassen-Statuten). Die angeschlossenen Körperschaften verpflichten sich zur anteilsmässigen Mithaftung.
Im Hinblick auf eine längerfristige Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionskasse der Stadt Olten wurden bereits in den letzten Jahren 2005 – 2007 eine Arbeitgeberbeitragsreserve bei der Pensionskasse aus den Überschüssen der Gemeinderechnung geäufnet. Es handelt sich um eine Rücklage ohne Verwendungsverzicht von zurzeit 17.1 Mio. Franken.“
2. Änderungen BVG / Auswirkungen auf die Pensionskasse der Stadt Olten
Bekanntermassen wird die Pensionskasse der Stadt Olten im Hinblick auf die revidierten bundesrechten Vorgaben ihre rechtlichen Grundlagen, sprich die Statuten, einer Totalrevision unterziehen. Die Pensionskasse der Stadt Olten hat für die Umsetzung den Weg mittels Teilkapitalisierung bei einem Ausgangsdeckungsgrad von 80% und einer Wertschwankungsreserve von 20% gewählt. Gleichzeitig wird vom bisherigen Leistungsprimat auf das Beitragsprimat gewechselt.
Mit der Umsetzung der bundesrechtlichen Massnahmen und der gewählten Variante der Teilkapitalisierung fallen für die Pensionskasse Olten während den nächsten 30 Jahren jährliche Mehrkosten von 0.8 Mio. Franken an. Die anfallenden Mehrkosten müssen - aufgrund der Anzahl angeschlossener Mitglieder - teilweise von der Einwohnergemeinde Olten übernommen werden; diese Kosten betragen jährlich 0.459 Mio. Franken (schwankend).
3. Finanzielle Auswirkungen auf die Stadt Olten / Varianten
Die Einwohnergemeinde Olten hat folgende Möglichkeiten bzw. Varianten den Betrag zur Finanzierung der Mehrkosten aus der Pensionskassenrevision aufzubringen:
a) Finanzierung über die Erfolgsrechnung
Mit dieser Variante wird die laufende Rechnung der Stadt belastet. Die Einlage müsste cash vorgenommen werden. Die Finanzierung der jährlichen Beiträge würde umgerechnet mit etwas weniger als 1 Steuerprozent zu Buche schlagen.
b) Finanzierung über die Arbeitgeberbeitragsreserve ohne Verwendungsverzicht
Mit der Nutzung der bestehenden Arbeitgeberreserve würde die Möglichkeit geschaffen die zusätzlichen Mittel, welche die Einwohnergemeinde einschiessen muss, mittels Verrechnung der Reserve vorzunehmen. Die vorhandene Arbeitgeberbeitragsreserve von rund 21.04 Mio. Franken würde so innert 30 Jahre um 13.77 Mio. Franken abgeschmolzen.
4. Auslösung der Arbeitgeberreserve
Wie erwähnt, wurde insbesondere bereits im Jahresabschluss 2008 erkannt, dass aufgrund der kommenden Gesetzesänderung eine Reserve für die spätere Ausfinanzierung zu äufnen ist. Wie jede andere Vorfinanzierung auch, erfolgten die Rücklagen im Lichte der Rechnungsvorschriften im Hinblick auf einen bestimmten Zweck, nämlich die absehbare Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionskasse der Stadt Olten. Vorbehalten blieb gemäss Beschluss des Stadtparlaments aber der Verwendungsverzicht. Mit der nun vorliegenden Statutenrevision kann die für diesen Zweck bestimmte Reserve ausgelöst und einer bestimmten Verwendung zugewiesen werden (das Gemeindeparlament nimmt somit Abstand von der Klausel „ohne Verwendungsverzicht“).
Aufgrund der aktuell gespannten Liquiditätsproblematik der Stadt Olten kann mit diesem Schritt die Situation, zumindest für den Teil der zusätzlichen Finanzierung von jährlich 0.459 Mio. Franken, entschärft werden.
Beschlussesantrag:
1. Die Verwendung der geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserve für die zusätzliche Finanzierung der Anpassungen aus der Totalrevision der Pensionskasse der Stadt Olten zur Umsetzung der bundesrechtlichen Änderungen des BVG wird genehmigt.
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
---|