Inhalt
Wahl Stadtpräsidium/Validierung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 26. Juni 2013
- Beschreibung
- Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Gemäss §§ 157 und 160 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) sind Beschwerden gegen kommunale Wahlen innert 3 Tagen seit dem Wahltag schriftlich beim zuständigen kantonalen Departement zu Handen des Regierungsrates einzureichen. Für die Wahl des Stadtpräsidenten vom 9. Juni 2013 ist die Beschwerdefrist unbenützt abgelaufen. Das Ergebnis ist gemäss § 119 lit. d durch das Gemeindeparlament zu validieren.
Beschlussesantrag:
Als Stadtpräsident ist gewählt: Stimmen:
Wey Martin 2434
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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