Am 21. November 2012 haben Myriam Frey und Beate Hasspacher (Grüne Fraktion Olten) und Mitunterzeichnende eine Motion mit folgendem Wortlaut eingereicht:
«Der Stadtrat wird beauftragt, die Grün- und Freiraumqualität auf privaten Grundstücken mittels Beratung Information zu fördern sowie Anreizsysteme zu prüfen und einzuführen, welche eine Umsetzung von Massnahmen zur Steigerung von Grünraumqualitäten attraktiv machen.
Begründung
Die wichtigsten Leistungen von Grünflächen im Siedlungsgebiet sind eine bessere Anpassung an den Klimawandel, Biodiversität, Reduktion des Versiegelungsgrades, Möglichkeiten für Freizeit und Erholung, allgemeine Gesundheitswirkungen wie etwa Stressreduktion und mehr Bewegung sowie Möglichkeiten der Naturerfahrung und Umweltbildung.
Ein grosser Teil der Grünflächen ist in der Hand von Privaten. Deshalb ist es wichtig, diese darauf aufmerksam zu machen, wie sie das Stadtklima und die Wohn- und Lebensqualität in Olten verbessern können.
Die Umweltfachstelle der Stadt Olten veranstaltet bereits interessante Führungen und Anlässe zum Themenkreis Naturinventar und Siedlungsqualität. Diese öffentlichen Veranstaltungen sind äusserst wertvoll und sollen unbedingt beibehalten werden. Dennoch erscheint uns wichtig, dass alle, die über Grundeigentum verfügen, automatisch über ihre Möglichkeiten zur Verbesserung der Siedlungsqualität informiert werden.
Die Stadt könnte allen Grundeigentümerinnen und -eigentümern Informationen in Form einer Empfehlung abgeben und diese Publikation auch allen, die künftig auf dem Stadtgebiet einen Neubau planen, zusammen mit den Baugesuchsmappen aushändigen.
Bei der Umgestaltung der Anlagen von Mehrfamilienhäusern könnte Prozessunterstützung angeboten werden.
Diese Empfehlung könnte beispielsweise folgende Informationen enthalten:
- Beispiele ökologisch wertvoller Bepflanzung, etwa zur Förderung der Biodiversität oder der Verbesserung des Stadtklimas
- Informationen über die verschiedenen Aussenbeläge und deren Wirkung auf das Ökosystem (z. B. Kies, Platten, durchlässig, versiegelt)
- Informationen über weitere ökologisch wertvolle Gestaltungs- und Strukturelemente (Trockenmauer, Hecken, Einsatz von Naturstein, Sand, Holz etc.)
- Erkennung und fachgerechte Entsorgung von Neophyten
- Adressen und Quellenangaben für weiterführende Informationen und Beratungen
Anreizsysteme zur Umsetzung derartiger Massnahmen durch Privater könnten beispielsweise sein: finanzielle Zuschüsse, vergünstigte Bezüge, Gebührenerlass etc. »
*****
Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtrat Martin Wey den Vorstoss wie folgt:
Formelles
Der vorliegende Vorstoss kann nur als Postulat behandelt werden. Motionen sind nur für Bereiche zulässig, in denen die Entscheidungsbefugnis ausdrücklich beim Parlament liegt. Hat in einem Bereich die Exekutive die abschliessende Kompetenz, können dazu keine Motionen eingereicht werden. Diese inhaltliche Beschränkung der zulässigen Gegenstände einer Motion folgt aus dem Prinzip der Gewaltenteilung. Die aufgeworfenen Punkte betreffen ortsplanerische Bereiche. Nach § 9 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes ist die Ortsplanung Aufgabe der Einwohnergemeinde. Planungsbehörde ist von Gesetzes wegen der Stadtrat.
Materielles
In der Lebensraumkartierung 2011 wurde ein grosses Potential für ökologische Verbesserungen in der Gestaltung und Pflege von Aussenräumen von Mehrfamilienhausanlagen erkannt.
Bei bestehenden Siedlungen kann die öffentliche Hand in begrenztem Ausmass, im Sinne von Impulsprojekten oder wenn sich günstige Gelegenheiten (Bauerngarten) oder Synergien (Projet urbain) bieten, aktiv werden. Im Rahmen Projektes Entwicklung Olten Ost wurde ein Pilotprojekt von der Stabsabteilung Stadtentwicklung lanciert.
Wie im Postulat bereits dargelegt, wird auf der Informationsebene und für die Bewusstseinsbildung bereits einiges getan: Informationsanlässe, Führungen, Workshops und Wildblumenmarkt finden regelmässig statt. Die Möglichkeiten sind sicher auch hier nicht ganz ausgeschöpft. Insbesondere die Information von Bauträgern kann noch verstärkt werden. Die Anliegen werden im Rahmen der Tätigkeiten der Baudirektion mit Unterstützung der Fachstelle Umwelt Energie Mobilität berücksichtigt.
Der Stadtrat empfiehlt dem Gemeindeparlament, das Postulat zu überweisen und gleichzeitig als im Rahmen der Möglichkeiten der öffentlichen Hand erfüllt abzuschreiben.