Inhalt
Überparteiliche Interpellation betr. künftige Fussgängerquerung über die Kantonsstrasse beim Winkel/Beantwortrung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 23. Mai 2013
- Beschreibung
- Am 20. September 2012 haben Felix Wettstein (Grüne), Thomas Pfluger (CVP), Luzia Stocker (SP), Daniel Dähler (FDP), Simon Haller (glp) und Mitunterzeichnende eine Interpellation mit folgendem Wortlaut eingereicht:
Eine der flankierenden Massnahmen des Projekts ERO (Entlastung Region Olten) ist die Errichtung eines Fussgängerstreifens über die Aarburgerstrasse beim Winkel. Dieser Übergang wird die Fussverbindung zwischen Alter Brücke und dem Winkelareal bzw. der Bahnhofstrasse (wieder) herstellen, welcher während der letzten Jahrzehnte unterbrochen war. Sie wird mit einer Ampel ausgerüstet sein.
Je nach künftiger Lösung der Verbindung beider Stadtseiten für den Fuss- und Veloverkehr wird diese Fusswegüberquerung über die Kantonsstrasse an Bedeutung noch zulegen. Die Stadt Olten hat ein grosses Interesse daran, dass dieser Übergang benutzerinnen- und benutzerfreundlich ausgestaltet und geregelt sein wird.
Insbesondere die Sicherheit des Langsamverkehrs muss hohe Priorität haben. Beispiels-weise lassen es die Platzverhältnisse nicht zu, dass auf einer Mittelinsel angehalten werden könnte.
Die unterzeichnenden Mitglieder des Gemeindeparlaments bitten den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Es sind drei MfZ-Fahrspuren und zwei Velostreifen zu queren: Wie lange muss nach Überzeugung des Stadtrates die Grünphase für die Fussgängerinnen und Fussgänger pro Umgang dauern, damit die Zeit für eine gefahrlose Querung ausreicht?
2. Sind sich der Stadtrat und das kantonale Baudepartement in der Antwort auf Frage 1 einig? Falls nein oder nicht in allen Teilen: Worin unterscheiden sich die Positionen?
3. Sind bereits Beschlüsse zur Regelung der Ampelschaltung gefallen? Falls ja, wie lauten sie?
* * *
Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtrat Martin Wey den Vorstoss wie folgt:
Die Realisierung eines Fussgängerstreifens von der alten Brücke über die Aarburgerstrasse zum Winkel ist ein langjähriges Anliegen der Oltner Bevölkerung. Generell wurde insbeson-dere im Rahmen der Leitbilddiskussionen (Olten 2020) und des Mitwirkungsprozesses zu Chance Olten Ost mit allem Nachdruck die Verbesserung der Stadtquerungen verlangt.
Für die prosperitive Entwicklung von Olten Ost wie auch des Stadtzentrums sowie für die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität ist es wichtig, dass gute respektive attraktive Langsamverkehrsverbindungen für die Stadtquerung bestehen und gefördert werden. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Gesamtsystems Personenverkehr geleistet, wie aber auch die Umwelt (Luft, Lärm, Energie) entlastet und nicht zuletzt die Gesundheit gefördert und der Zugang zu selbständiger Mobilität ermöglicht.
Mit der Realisierung des Fussgängerstreifens würde dieser Zielsetzung Rechnung getragen und zwar insofern, als dass einerseits die unterirdische Querung durch die Winkelunterführung erheblich verkürzt und anderseits die Überbauung Winkel, welche heute für den Fussgänger nur via Unterführung erreichbar ist, für den Langsamverkehr wesentlich besser bzw. direkt und ohne Umwege ab der alten Brücke erschlossen würde.
Der Fussgängerstreifen von der alten Brücke über die Aarburgerstrasse zum Winkel ist denn auch als Massnahme zur Attraktivierung des Fussverkehrs gemäss öffentlicher Planauflage zur ERO aus dem Jahre 2007 im Rahmen der Umgestaltungsmassnahmen (UM) in einer Breite von ca. 4 m vorgesehen. Seit der Planauflage haben sich verschiedene Rahmen¬bedingungen geändert, welche das Verkehrsaufkommen auf den Strassenachsen Aarburgerstrasse – Bahnhofstrasse beeinflussen, so z.B. die Umfahrung Aarburg oder die Verkehrsumlagerung von der Tannwaldstrasse auf die Achse Gösgerstrasse – Unterführungsstrasse. Mehrverkehr wird es in Zukunft auch durch die Realisierung verschiedener Planungen geben, so z.B. die Planungen Olten SüdWest und SBB Industriewerke.
Mit der Eröffnung der ERO werden gemäss den aktuellen Verkehrsberechnungen in den Spitzenstunden der ERO-Rötzmattknoten und der Säli-Kreisel sowie der Postplatz und der Knoten Trimbacherbrücke (nur Abendspitzenstunde) ohne Berücksichtigung einer Dosierung ausgelastet sein. Bei allen anderen Knoten ist die Auslastung rein rechnerisch voraussicht¬lich unkritisch. Der Postplatz nimmt in der Leistungsfähigkeit des Hauptstrassennetzes eine zentrale Rolle ein. Jede Änderung im Verkehrsregime dieses Knotens hat einen wesentlichen Einfluss auf das gesamte Leistungsniveau.
Aufgrund der zentralen Bedeutung Knotens Postplatz und weil sich die Rahmenbedingungen geändert haben, werden die mit der ERO-Planauflage vorgesehenen Umgestaltungs-massnahmen im Bereich Säliknoten - Postplatz überprüft und an die neue Situation angepasst. Zu diesem Zweck wird für diesen Bereich ein neues Betriebskonzept erarbeitet, wobei für die Definition der Umgestaltungsmassnahmen die Stadt und der Kanton gemeinsam eine Abwägung zwischen den verschiedenen Interessen vornehmen müssen.
Der Stadtrat will sich bei dieser Überprüfung zu Gunsten der Bevölkerung auch für einen attraktiven Betrieb der Langsamverkehrsquerungen einsetzen mit dem Ziel, die Vorteile des Langsamverkehrs zu fördern. Konkret wird er in den Verhandlungen mit dem Kanton einen sicheren und möglichst komfortablen Fussgängerübergang mit einer einmaligen Querung ohne Zwischenstopp, ausreichenden Grünphasen und ebenso erträglichen Wartezeiten zwischen den Grünphasen anstreben. Geltend machen wird er dabei auch, dass der geplante Fussgängerstreifen für eine optimale Anbindung aus Westen an die dannzumal auf die Höhe des Winkels verschobene Bushaltestelle Richtung Bahnhof sorgen wird.
Zu Frage 1
Damit Fussgänger/innen nach Grünbeginn die gesamte Fahrbahn queren könnten, müssten für die sogenannte Grün- und Räumphase rund 28 Sekunden zur Verfügung gestellt werden, wobei die reine Grünzeit 18 Sekunden betragen würde. In Stosszeiten muss diese Zeit voraussichtlich auf zwei Querungsetappen verteilt werden, wofür in der Mitte des Strassenraumes eine Mittelinsel vorgesehen ist.
Zu Frage 2
Ja
Zu Frage 3
Nein. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen erarbeitet der Kanton zusammen mit der Stadt das erwähnte neue Betriebskonzept. Auf dieser Basis werden die entsprechenden Beschlüsse zu fassen sein. Die Umsetzung ist im Jahr 2015 vorgesehen.
Zugehörige Objekte
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