Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Mit dem Konzept Geleitete Schulen Stadt Olten, das am 18. Dezember 2008 durch das Gemeindeparlament genehmigt und auf den 1. August 2009 in Kraft gesetzt wurde, erhielten die Schulen Olten eine neue organisatorische Grundlage mit einer neuen Führungsstruktur und neuer Kompetenzenverteilung. Dieses Konzept nahm alle kantonalen gesetzlichen Grundlagen auf. Die Schulleitungsverordnung definiert die Schule als pädagogisches Dienstleistungsunternehmen und im Funktionendiagramm werden allen Organen der Schule Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zugewiesen. Die Unterscheidung zwischen der strategischen und der operativen Führungsebene vervollständigt das moderne Konzept.
Im Bericht und Antrag an das Gemeindeparlament vom 18. Dezember 2008 schreibt der Stadtrat auf Seite 2 (2.4 Offene Fragen): „Das neue Konzept „Geleitete Schulen Stadt Olten“ löst die alte, durch die Entwicklung überholte Schulordnung aus dem Jahre 1979 ab“. Folgerichtig steht im Beschlussesantrag unter Punkt 3: „Die Schulordnung vom 29. März 1979 wird aufgehoben“.
Mit 39 : 2 Stimmen genehmigte das Gemeindeparlament das neue Konzept und damit auch die Aufhebung der Schulordnung.
Mit der neuen Kompetenzenregelung innerhalb der Schule Olten verknüpft ist das Wesen der Schulkommission. Deren Kompetenzen wurden auf Grund der neuen gesetzlichen Vorgaben des Kantons auf den Stadtrat und auf die Schulleitungen verlagert. Im genannten BA steht dazu unter 2.3 (Neuerungen gestützt auf kantonale Vorgaben): “Die Schulkommission ist damit von einem gesetzlich beauftragten Gremium zu einer beratenden Kommission geworden, wie sie in Olten in vielen Bereichen üblich sind. Die zukünftige Funktion der Schulkommission als Fachkommission muss nach der Genehmigung dieses Konzepts festgelegt werden.“
Das kantonale Volksschulgesetz bzw. die zugehörige Verordnung lassen zudem die Möglichkeit zu, gewisse - primär operative Entscheide - an die Schulleitung zu delegieren. Diese Übertragung von Aufgaben hat zwingend in der Schulordnung zu erfolgen.
Mit der jetzigen Vorlage sollen alle diese Punkte geregelt und die Aufgabenbereiche auf den verschiedenen Behördenstufen der Schulen Olten definiert werden. Andererseits soll die neue Schulordnung sich auf das Wesentliche beschränken und nicht Regelungen des übergeordneten Rechts unnötig wiederholen.
2. Erwägungen
Die nun vorliegende Schulordnung wurde in einem mehrstufigen Prozess durch die Direktion Bildung und Sport in enger Zusammenarbeit mit dem Rechtsdienst (Rechtskonsulent Stefan Hagmann) erarbeitet. Durch verschiedene Vernehmlassungsrunden konnten Impulse der Schulkommission in die Schulordnung aufgenommen werden. Das Volksschulamt (VSA) hat am 9. April 2013 die revidierte Schulordnung vorgeprüft und keine Einwände vorgebracht.
Die neue Schulordnung soll als „Verfassung der Schule“ verstanden werden, Detailbestimmungen sollen - soweit notwendig - in anderen Reglementen festgehalten werden. Der
grundlegende Charakter der Schulordnung orientiert sich an den folgenden Eckpunkten: Alles, was bereits in übergeordnetem Recht (kantonal oder national) geregelt ist, wird nicht noch einmal aufgenommen und kleine Anpassungen in der Schullandschaft sollen nicht zu einer aufwendigen Revision der Schulordnung führen.
Die revidierte Schulordnung beruht auf den kantonalen Vorgaben und ist abgestimmt auf die im Konzept Geleitete Schulen dargestellten Gegebenheiten. In diesem Sinn ergänzt sie das Konzept und das integrierte Funktionendiagramm zu einem kompletten Ganzen.
In Artikel 9 auf Seite 3 der revidierten Schulordnung werden Aussagen gemacht zur Nachfolgeorganisation der ehemaligen Schulkommission. Die neue Bezeichnung lautet „Fachkommission Bildung“ und als Aufgabe wird formuliert: „Die Fachkommission Bildung ist Begleit- und Resonanzorgan der Schule Olten.“ Damit sind die inhaltlichen Eckwerte der Arbeits- und Funktionsweise der Kommission gegeben.
3. Mit der Schulordnung zusammenhängende Rechtsgrundlagen der Schule Olten
Auf der Basis der eingesetzten neuen Schulordnung können die weiteren, davon abhängigen Rechtsgrundlagen der Schule Olten angepasst oder aufgehoben werden. Es betrifft dies die folgenden Reglemente:
- Richtlinien für den Übertritt von der Primarschule in die Oberstufe sowie für den Übertritt innerhalb der Oberstufe (SRO 311.1). Mit der Sek I-Reform wurde ein kantonal normiertes und koordiniertes Übertrittsverfahren eingesetzt. Es gibt keine speziellen Regelungen mehr auf kommunaler Ebene. SRO 311.1 kann daher aufgehoben werden.
- Richtlinie über die Weiterbildungsklassen für Sekundar- und Oberschülerinnen und –schüler (freiwilliges 10. Schuljahr) (SRO 311.2). Für diesen Bereich ist eine Änderung des Volksschulgesetzes vorgesehen. Das bisherige freiwillige 10. Schuljahr an der Volksschule soll ab Schuljahr 2014/2015 aufgehoben werden. Für die Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016 kann das freiwillige 10. Schuljahr im Sinn einer Übergangsregelung noch angeboten werden. SRO 311.2 kann somit noch nicht aufgehoben werden.
- Kindergartenordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Olten (SRO 314) Seit 2012 (Harmos Konkordat) ist der Kindergarten die 1. Stufe der Volksschule. Der Kindergarten untersteht ab diesem Zeitpunkt der Volksschulgesetzgebung. SRO 314 kann somit aufgehoben werden.
- Gemeindeordnung (GO, SRO 111). Laut Art. 68 der GO zählt die Schulkommission 11 Mitglieder und ist die gemäss Volksschulgesetz zuständige Schul- und Aufsichtsbehörde für die städtischen Schulen sowie Aufsichtsorgan für die Kindergärten. Wie eingangs erwähnt, sind diese Aufgabenbereiche kraft des kantonalen Volksschulgesetzes dahingefallen. Über die weitere Zusammensetzung der neuen Fachkommission Bildung und deren Verankerung in der GO wird zu gegebener Zeit im Rahmen einer umfassenden Revision zu befinden sein.
4. Bezug zu parlamentarischen Vorstössen
1. Motion Arnold Uebelhart (SP-Fraktion) und Mitunterzeichnende vom 30. Juni 2011 betr. Bereinigung und Anpassung von Art 5 ff. der Schulordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Olten: Schulkommission
Mit der Genehmigung des Konzepts Geleitete Schule am 18. Dezember 2008 ist die vom Motionär zitierte Schulordnung aufgehoben worden. Mit der nun vorliegenden totalrevidierten Schulordnung ist die Grundlage geschaffen, innerhalb der nun gültigen gesetzlichen Vorgaben und innerhalb von gut aufeinander abgestimmten Instrumenten - Schulordnung, Konzept geleitete Schulen und Funktionendiagramm, Übereinstimmung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten - eine Fachkommission ins Leben zu rufen, die aus ihrer eigenen Sicht Beiträge zum Gelingen einer guten Schule Olten liefern kann.
Deshalb soll die Motion als erfüllt abgeschrieben werden.
2. Postulat Yabgu Ramazan Balkaç (SP-Fraktion) und Mitunterzeichnende vom 15. Dezember 2010 betr. Neuregelung der Kommissionen
Mit den oben ausgeführten neuen Grundlagen kann die im Postulat prominent herausgestellte ehemalige Schulkommission, neu Fachkommission Bildung, ihre Arbeit aufnehmen. Weitere, im Postulat genannte Kommissionen beruhen auf anderen Reglementen, deren Überarbeitung noch aussteht und deren Zuständigkeit bei anderen Direktionen liegt.
3. Postulate Stephan Hodonou (EVP/CVP/GLP-Fraktion) und Mitunterzeichnende vom 5. November 2010 betr. Fachkommission Bildung und Yabgu Ramazan Balkaç (SP-Fraktion) und Mitunterzeichnende vom 15. Dezember 2010 betr. Neuregelung der Fachkommission Bildung (Schulkommission)
Die vorliegende Vorlage nimmt die Anliegen der beiden Postulate im Rahmen der übergeordneten Gesetzgebung auf; die beiden Postulate können daher überwiesen und abgeschrieben werden.
5. Stellungnahme Schulkommission
Die Schulkommission hat an ihrer Sitzung vom 23. April 2013 die Schulordnung einstimmig genehmigt.
6. Finanzielle Auswirkungen
Aus der Totalrevision der Schulordnung ergeben sich keine finanziellen Konsequenzen.
Beschlussesantrag:
I.
1. Der Totalrevision der Schulordnung wird zugestimmt. Die Schulordnung tritt - unter Vorbehalt der Genehmigung durch die kantonale Aufsichtsbehörde - auf den 1. August 2013 in Kraft.
2. Die Richtlinien für den Übertritt von der Primarschule in die Oberstufe sowie für den Übertritt innerhalb der Oberstufe (SRO 311.1) und die Kindergartenordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Olten (SRO 314) werden aufgehoben.
3. Die Motion Arnold Uebelhart (SP-Fraktion) und Mitunterzeichnende vom 30. Juni 2011: Bereinigung und Anpassung von Art 5 ff. der Schulordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Olten: Schulkommission wird als erfüllt abgeschrieben.
4. Die Postulate Stephan Hodonou (EVP/CVP/GLP-Fraktion) und Mitunterzeichnende vom 5. November 2010 betr. Fachkommission Bildung und Yabgu Ramazan Balkaç (SP-Fraktion) und Mitunterzeichnende vom 15. Dezember 2010 betr. Neuregelung der Fachkommission Bildung (Schulkommission) werden überwiesen und als erfüllt abgeschrieben.
5. Die Aufgaben der neuen Fachkommission Bildung werden bis zur Revision von Art. 68 der Gemeindeordnung durch die Schulkommission wahrgenommen.
6. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Ziffer I./1dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.