Inhalt
Geschäftsordnung des Gemeindeparlaments der Stadt Olten (SRO 121), Teilrevision und Geschäftsordnung der Parlamentarischen Untersuchungskommission (SRO 121.1)/Beschluss
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 21. März 2013
- Beschreibung
- Einstimmig wurde Eintreten beschlossen. Einstimmig wurde der Antrag der Spezialkommission genehmigt mit folgenden Streichungen in der Geschäftsordnung des Gemeindeparlaments: Art. 4 Abs. 2: Zur Erfüllung ihrer Aufsichtstätigkeit kann die Geschäftsprüfungskommission Inspektionen in den Direktionen durchführen, im Einvernehmen mit dem zuständigen Stadtrat Mitarbeitende der Verwaltung zum Geschäft befragen, ergänzende Berichte und Unterlagen einfordern oder
in Absprache mit dem Büroaussenstehende Sachverständige beiziehen. Art. 4 Abs. 3: Die Geschäftsprüfungskommission wahrt bei ihrer Tätigkeit das Amtsgeheimnis. Die Verwaltung darf, soweit dies durch übergeordnetes Recht,zur Wahrung öffentlicher Interessen,zum Schutz der Persönlichkeit und Rechte Dritter oder aus Rücksicht auf ein hängiges Verfahren geboten ist, die Erteilung von Auskünften oder die Einsicht in Akten verweigern. Diesfalls hat die Verwaltung ihre Verweigerung gegenüber der Geschäftsprüfungskommission kurz zu begründen; sie kann stattdessen über das Geschäft einen besonderen Bericht erstatten.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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