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Parlament soll Grundlage für PUK schaffen
Unter dem Präsidium von Christian Werner definierte die Spezialkommission ihren Auftrag dahingehend, der GPK das nötige Instrumentarium zu gewähren, um die ihr zugeteilten Kompetenzen, insbesondere die Oberaufsicht der städtischen Verwaltung, wahrnehmen zu können. Sie entschied sich für die Festlegung der Neuregelung auf Stufe Geschäftsordnung des Gemeindeparlaments. In Anlehnung an die kantonale Regelung soll dort neu festgehalten werden, dass die GPK zur Erfüllung ihrer Aufsichtstätigkeit Inspektionen in den Direktionen durchführen, im Einvernehmen mit dem zuständigen Stadtrat Mitarbeitende der Verwaltung zum Geschäft befragen, ergänzende Berichte und Unterlagen einfordern oder aussenstehende Sachverständige beiziehen kann. Dazu soll sie ein Pflichtenheft erarbeiten, welches vom Gemeindeparlament zu genehmigen ist.
Beschlossen wurde zudem, eine Regelung für eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) auf Gemeindeebene für Vorkommnisse von grosser Tragweite zu treffen. Der Grundsatz für die PUK soll laut Antrag auch in die bestehende Geschäftsordnung des Gemeindeparlaments aufgenommen werden mit Verweis auf eine separate Geschäftsordnung, über die das Parlament ebenfalls am 21. März befinden wird. Dieses regelt den Vorsitz und das Verfahren, die Schweigepflicht, die Informationsrechte, die Rechte der unmittelbar Betroffenen, die Stellung des Stadtrates und die Abfassung eines Schlussberichts und verweist abschliessend darauf, dass das Gemeindeparlament, gestützt auf diesen Schlussbericht und auf Antrag der PUK, Disziplinarverfahren anstrengen kann.