Inhalt
Sozialregion Olten, Mitarbeitenden der Sozialadministration IPV/KVG/Einstufung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 11. März 2013
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Für die Mitarbeitenden der Sozialadministration IPV / KVG wurde 2012 der Schalterdienst neu eingeführt. Die Öffnungszeiten sind jeweils am Montag von 08.00 bis 16.00 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 08.00 – 11.45 Uhr.
2. Erwägungen
Im Anhang 1 zum Personalreglement sind folgende Lohnklassen im Einreihungsplan vorgesehen:
Lohnklasse 10
Sachbearbeiterin Sozialamt KVG/IPV
Sachbearbeiterin Sozialamt (admin)
Sachbearbeiterin Sozialamt (Sekretariat)
Lohnklasse 11
Sachbearbeiterin AHV-Zweigstelle (Schalter)
Sachbearbeiterin Sozialamt (Schalter)
Bei der Einstufung des administrativen Personals in LK 10 oder 11 war der Schalterdienst ausschlaggebend. Stellen mit Schalterdienst wurden in LK 11 eingestuft, solche ohne Schalterdienst in LK 10.
Nach der Einführung des Schalterdienstes für die Mitarbeitenden der KVG/IPV-Stelle ist auch die Lohnklasse anzupassen.
2. Finanzielle Auswirkungen / Sparbemühungen der EGO
Mit der Überführung entstehen die folgenden zusätzlichen jährlichen Kosten (in Fr.):
Da bei der AHV-ZS momentan 10% nicht besetzt sind, sind diese Kosten 2013 kompensiert. Die für die Sachbearbeitung der Sozialregion (mit/ohne Schalter) definierten Lohnklassen sind im Anhang 1 zum Personalreglement (SRO 131) festgehalten und es besteht ein reglementarischer Anspruch auf eine korrekte Einstufung. Die Sozialregion weist darauf hin, dass im umgekehrten Fall 2012 auch Rückstufungen vorgenommen worden sind.
Die Kosten können 2013 kompensiert werden.
Beschluss:
1. Die Mitarbeitenden der Sozialadministration IPV / KVG werden per 01.03.2013 in LK 11 eingestuft.
2. Zu Gunsten von Konto SR 584.301.01 wird ein Nachtragskredit von Fr. 5‘000.-- bewilligt. Dieser wird 2013 kompensiert. Fr. 5‘000.-- werden auf Konto SR 501.301.01 gesperrt.
3. Die Sozialdirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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