Inhalt
Sozialregion Olten/Anstellung Praktikant
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 11. März 2013
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Die Sozialregion bietet Ausbildungsplätze (2. Praktikum) für Praktikantinnen und Praktikanten der Fachhochschulen an. Ein Bewerber hat sich für ein Zweit-Praktikum (01.08.2013 bis 31.01.2014) beim Sozialamt Olten beworben.
2. Erwägungen
Mit Beschluss vom 13. März 2006 regelte der Stadtrat den Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten und legte deren Löhne fest. Das Angebot von Ausbildungsplätzen wurde grundsätzlich als positiv erachtet. Die Sozialregion Olten konnte bereits davon profitieren und frühere Praktikantinnen und Praktikanten als Sozialarbeitende in Ausbildung und danach auch als Sozialarbeitende einstellen.
2. Finanzielle Auswirkungen / Sparbemühungen der EGO
Der Lohn für eine Zweitpraktikantin beträgt Fr. 1‘992.-- (100%, Stand 2012) zuzüglich Anteil am 13. Monatslohn. Die Kosten für ein Praktikum sind für 2013 bereits budgetiert (Budget Sozialregion Olten). Der budgetierte Betrag ist jedoch um Fr. 4‘961.-- zu gering. Dafür müsste ein Nachtragskredit gewährt werden. Momentan sind in der AHV-ZS in LK 16 10% nicht besetzt. Dies entspricht einem Betrag von Fr. 10‘000.--. Die Hälfte davon kann für 2013 gesperrt werden.
Im Rahmen der Sparbemühungen könnte grundsätzlich auch auf die Anstellung von Praktikanten verzichtet werden. Die Verhandlungen wurden jedoch aufgenommen, bevor die Steuerausfälle intern kommuniziert wurden.
Beschluss:
1. Der Einsatz eines 100%-Praktikanten beim Sozialamt, für die Dauer von 6 Monaten (01.08.2013 bis 31.01.2014), wird bewilligt. Sein Praktikumslohn als Zweitpraktikant 100% beträgt Fr. 1‘992.-- pro Monat (Stand 2012) zuzüglich Anteil am 13. Monat.
2. Zugunsten von Konto SR 584.301.00 wird ein Nachtragskredit von Fr. 5‘000.-- bewilligt. Dieser wird durch die Sperrung von Fr. 5‘000.-- auf Konto SR 501.301.00 kompensiert.
3. Die Sozialdirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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