Die heutige nationale Skatingroute Nr. 3 und die regionale Veloroute Nr. 50 führen aktuell auf dem Gemeindegebiet von Olten über den Gheidweg, die Sportstrasse, den Hausmattrain sowie den Salzhüsliweg zum Klosterplatz und dann weiter über den Amthausquai Richtung Aarau.
Im Rahmen von SchweizMobil 2030 möchte der Kanton zwischen Rickenbach und Olten die beiden Routen verlegen. Neu sollen sie von der Mühle Rickenbach entlang der Dünnern, über den Damm von Olten SüdWest und via Solothurnerstrasse – Kirchgasse – unterer Graben zum Klosterplatz und weiter Richtung Aarau auf der bestehenden Route füh¬ren. Mit Schreiben vom 8. November 2012 ersucht deshalb das Amt für Verkehr und Tiefbau den Stadtrat, die Verlegung der beiden Routen zu bewilligen. Neu würde mit der Verlegung auch der Klosterplatz zum Knotenpunkt aller Routen in Olten werden. Dementsprechend soll auch die bestehende Infotafel von SchweizMobil (Infopoint) von der Bahnhofbrücke zum Klosterplatz verschoben werden. Die vorgeschlagene Verlegung wird auch von der IG Velo Region Olten unterstützt.
Die vorgeschlagene Routenwahl über die Solothurnerstrasse ist ideal, weil diese in der Innen-stadt ab dem Altersheim St. Martin in die Begegnungszone integriert wird. Eine alternative Linienführung durch Olten SüdWest – geplante Personenunterführung Hammer – Hammerallee – Solothurnerstrasse kann aus heutiger Sicht aufgrund der Platzverhältnisse in der geplanten Unterführung nicht in Betracht gezogen werden.
Mit der Verlegung gewinnen die Routen landschaftlich und betreffend Verkehrsbelastung an Attraktivität, was nicht nur dem Velo-Freizeit- sondern auch dem Velo-Pendlerver¬kehr zu Gute kommt. Zudem wird mit dieser Massnahme der Langsamverkehr ganz allgemein gefördert. Nachfolgende, für die Verkehrssicherheit und Tauglichkeit respektive den Ausführungs-standard betreffende Rahmenbedingungen sollen gemäss den Vorgaben resp. Wünschen des Kantons eingehalten werden:
- für die Skatingroute ist ein asphaltierter Weg notwendig
- die Norm- respektive Gesamtbreite der Routen beträgt mindestens 3.5 m
- auf den Routen dürfen keine neuen Vortrittsregelungen mit STOP (Signal 3.01) vorgenommen werden
- die Routen werden nach wie vor von der Stadt unterhalten (Winterdienst und Reinigung)
- die Kosten der Verlagerung (ausgenommen Wegweisung) sind von der Stadt zu tragen.
Die Verlagerung und die dafür einzuhaltenden Rahmenbedingungen betreffen Strassen- bzw. Wegparzellen, welche der Einwohnergemeinde Olten (EGO) gehören. Sie tangieren die rechtsgültige Nutzungsplanung insofern, als im Bereich der Kreuzung Gheidweg – Brücke Stirnimann aufgrund der neuen Linienführung und der Verlagerung von Waldflächen die Änderung des entsprechenden Erschliessungsplanes erforderlich ist. Auch müssen schüt¬zenswerte Interessen berücksichtigt werden, wie z.B. die Anliegen des Naturschutzes. So ist im Zusammenhang mit der Wanderung von Kleintieren, wo nötig, die Erstellung eines routenunterquerenden Kleintierdurchgangs mit Leitstrukturen zweckmässig.
Da bereits vorgesehen ist, den Dammweg in der notwendigen Breite mit einem Schwarz¬belag zu versehen (Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates vom 8. Juni 2009 / Prot.-Nr. 140), entstehen der Stadt Olten für die Verlegung der Routen nur marginale Kosten, welche durch den bestehenden Investitionskredit «Brücke Damm OSW» Kto.Nr. 620.501.068, gedeckt sind. Sie betreffen insbesondere Markierungen und Signale sowie die Korrekturen der Linienführung am Knoten Gheidweg – Brücke Stirnimann und die Kleintierdurchlässe. Eine Beleuchtung der Routen ist nicht notwendig und wird aus land¬schaftsästhetischen Gründen auch nicht in Betracht gezogen. Die Wegweisung wird durch den Kanton erstellt und unterhalten. Der Strassenunterhalt ändert sich durch die Routenveränderung nicht.
Vor der Umsetzung der Korrekturen am Knoten Gheidweg – Brücke Stirnimann muss der entsprechende Erschliessungsplan angepasst werden. Die dazu erforderlichen Arbeiten sind durch die Baudirektion umgehend an die Hand zu nehmen, damit die die Verlegung spätestens im 2014 erfolgen kann. Nachdem der im Bereich des Knotens Gheidweg – Brücke Stirnimann abzuändernde Erschliessungsplan in Rechtskraft erwachsen ist, kann die Verlegung vorgenommen werden. Die Wünsche des Kantons für Signalisationen und Markierungen werden dabei, sofern sie mit dem Verkehrskonzept Innenstadt und der Verkehrssicherheit vereinbar sind, möglichst berücksichtigt. Allfällige dafür notwendige polizeirechtliche Verfahren werden durch die Direktion Öffentliche Sicherheit durchgeführt.
Beschluss:
1. Der Stadtrat beschliesst die Verlegung der nationalen Skatingroute Nr. 3 und regionalen Velo-route Nr. 50 auf die Route entlang der Dünnern, über den Damm von Olten SüdWest und via Solothurnerstrasse – Kirchgasse – unterer Graben zum Klosterplatz.
2. Der rechtsgültige Erschliessungsplan muss im Bereich des Knotens Gheidweg – Brücke Stirnimann abgeändert werden. Der Plan ist dem Stadtrat für die Freigabe zur Planauflage zu unterbreiten.
3. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
4. Die Stiftung Naturpark Olten SüdWest wird mit separatem Schreiben über den Beschluss des Stadtrates orientiert.