1. Ausgangslage
An seiner Sitzung vom 27. Januar 2011 hat das Gemeindeparlament sowohl eine Motion der GPK für auftragsorientierte Kompetenzen der GPK als auch eine Motion von Christian Werner (SVP) und Mitunterzeichnenden betr. Ausbau der Aufsichtsinstrumente überwiesen. In der Beantwortung hatte der Stadtrat vorgeschlagen, nicht nur eine Seite, nämlich den Stadtrat, mit einer entsprechenden Überarbeitung und allenfalls Anpassung der Gemeindeordnung zu beauftragen. Er schlug daher die Bildung einer Spezialkommission vor, zusammengesetzt aus Vertreterinnen und Vertretern der GPK, des Parlamentsbüros und des Stadtrates (beispielsweise je Präsidium und Vizepräsidium) sowie Stadtschreiber und Rechtskonsulent.
Die Inhaberin bzw. Inhaber der genannten Funktionen haben sich in der Folge am 17. Mai 2011 zu einer Sitzung getroffen, um einen Antrag zu Handen des Parlaments über die definitive Besetzung der Spezialkommission zu formulieren. Als Zielsetzung definiert wurde dabei eine Zusammensetzung, welche politisch ausgewogen ist und über Amtsjahrwechsel hinaus konstant bleibt.
An der Parlamentssitzung vom 30. Juni 2011 wurden die Kommissionsmitglieder gewählt. Einzelne von ihnen mussten bis zur Einberufung der Spezialkommission, welche auf Grund des Fusionsprojektes, das bei einer Realisierung die Revision zahlreicher Reglementierungen zur Folge gehabt hätte, verschoben wurde, ersetzt werden, da sie aus den erwähnten Kommissionen ausgetreten waren.
2. Vorgehen
a. Auftragspräzisierung
Am 27. August 2012 trat die Spezialkommission GPK-Kompetenzen in folgender Zusammensetzung erstmals zusammen:
Christian Werner (GPK, Präsident)
Marcel Steffen (GPK, Vizepräsident)
Lukas Derendinger (GPK)
Anna Engeler (Büro)
René Wernli (Büro)
Ernst Zingg (Stadtrat)
Martin Wey (Stadtrat)
Stefan Hagmann (Beisitzer, Rechtskonsulent)
Markus Dietler (Beisitzer, Stadtschreiber)
Dabei wurde festgehalten, dass es in erster Linie darum gehe, der GPK das nötige Instrumentarium zu gewähren, um die ihr zugeteilten Kompetenzen wahrnehmen zu können. Dabei gelte es das übergeordnete Recht ebenso zu beachten wie die Kompetenzgrenzen zwischen Legislative und Exekutive und die Kompetenzgrenzen gegenüber einer PUK. Überlegen müsse man sich zudem, auf welcher Stufe (Gemeindeordnung, Geschäftsordnung des Gemeindeparlaments oder Arbeitsrichtlinien/Pflichtenheft) allfällige Änderungen festzuhalten seien.
Es wurde in der Folge eine Kerngruppe gebildet, bestehend aus Präsident, Vizepräsident, Rechtskonsulent und Stadtschreiber, welche die Themenkreise zu Handen einer nächsten Plenumssitzung aufbereiten solle.
b. Festlegung der Regelungsstufe
An der zweiten Plenumssitzung vom 20. November 2012 legte die Kerngruppe zwei Szenarien für die Ebene der Neuregelung vor: entweder auf „Verfassungsstufe“, das heisst in der Gemeindeordnung, oder aber auf Stufe Geschäftsordnung des Gemeindeparlaments. Die Spezialkommission entschied sich auf Antrag der Kerngruppe für die Festlegung auf Stufe Geschäftsordnung des Gemeindeparlaments: Die Gemeindeordnung sei zwar breit abgestützt durch einen Volksentscheid; solche Grundlagen-Gesetze würden aber in der Regel möglichst schlank gehalten und für deren Änderung brauche es jeweils erneut einen Volksentscheid. Für die Geschäftsordnung spreche zudem, dass der schlankere Weg via Parlament als Volksvertretung für eine genügende Legitimierung sorge; zudem entspreche dieses Vorgehen auch dem Stufenbau auf Kantonsebene.
Beschlossen wurde zudem, eine Regelung für eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) auf Gemeindeebene für Vorkommnisse von grosser Tragweite zu treffen. Dabei solle der Grundsatz für die PUK ebenfalls in die Geschäftsordnung des Gemeindeparlaments aufgenommen werden mit Verweis auf ein Reglement oder Pflichtenheft, das vom Parlament zu genehmigen sei. Rechtskonsulent Stefan Hagmann wurde beauftragt, Entwürfe zu formulieren, die an einer weiteren Plenumssitzung zu diskutieren seien.
c. Geschäftsordnung des Gemeindeparlaments der Stadt Olten (SRO 121)/Teilrevision
An der dritten Plenumssitzung vom 23. Januar 2013 legte Rechtskonsulent Stefan Hagmann einen Entwurf für eine Teilrevision der Geschäftsordnung des Gemeindeparlaments der Stadt Olten vor.
Unter dem neuen Titel „II. Büro, Oberaufsicht, Fraktionen, Stadtkanzlei“ werden die Bestimmungen zum Parlamentsbüro neu in Artikel 3 zusammengefasst. Art. 4 befasst sich neu mit der Geschäftsprüfungskommission (GPK) in Auslegung der in der Gemeindeordnung übertragenen Aufgaben, insbesondere der Oberaufsicht der städtischen Verwaltung. In Anlehnung an die kantonale Regelung wird in Abs. 2 festgehalten, dass die GPK zur Erfüllung ihrer Aufsichtstätigkeit Inspektionen in den Direktionen durchführen, im Einvernehmen mit dem zuständigen Stadtrat Mitarbeitende der Verwaltung zum Geschäft befragen, ergänzende Berichte und Unterlagen einfordern oder in Absprache mit dem Büro aussenstehende Sachverständige beiziehen kann.
Abs. 3 hält unter anderem fest, dass die Verwaltung, soweit dies durch übergeordnetes Recht, zur Wahrung öffentlicher Interesse, zum Schutz der Persönlichkeit und Rechte Dritter oder aus Rücksicht auf ein hängiges Verfahren geboten ist, die Erteilung von Auskünften oder die Einsicht in Akten verweigern darf. In Abs. 4 wird schliesslich festgelegt, dass die GPK die Erfüllung ihres Auftrages ein Pflichtenheft erlässt. Dieses ist vom Gemeindeparlament zu genehmigen.
Neu in die Geschäftsordnung aufgenommen wurde Art. 4bis, welcher Aufgaben und Verfahren der PUK im Grundsatz regelt und festhält, dass das Gemeindeparlament über die weiteren Befugnisse der PUK und den Vollzug des Auftrages entsprechende Ausführungsvorschriften erlässt.
d. Geschäftsordnung der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) (SRO 121.1)
Für die erwähnten Ausführungsvorschriften legte Rechtskonsulent Stefan Hagmann an der dritten Plenumssitzung vom 23. Januar 2013 ebenfalls einen Entwurf einer Geschäftsordnung der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) vor. Dieser regelt den Vorsitz und das Verfahren, die Schweigepflicht, die Informationsrechte, die Rechte der unmittelbar Betroffenen, die Stellung des Stadtrates und die Abfassung eines Schlussberichts und verweist abschliessend darauf, dass das Gemeindeparlament, gestützt auf diesen Schlussbericht und auf Antrag der PUK, Disziplinarverfahren anstrengen kann.
e. Beschlüsse der Spezialkommission
Die Spezialkommission GPK-Kompetenzen hat die Entwürfe einstimmig genehmigt und beantragt diese mit Beschluss des Gemeindeparlaments in Kraft zu setzen.
3. Stellungnahmen
3.1 Amt für Gemeinden (AGEM)
In einer summarischen Vorprüfung bezeichnete das kantonale Amt für Gemeinden (AGEM) die Fragestellung als „stufengerecht gelöst“ und mit der in Art. 31 GO definierten Kontrolle der Verwaltungstätigkeit vereinbar.
3.2 Stadtrat
Der Stadtrat begrüsst die Schaffung von Grundlagen für die Regelung der parlamentarischen Aufsicht und ist einverstanden mit dem vorgeschlagenen Vorgehen.
Beschluss:
1. Der Teilrevision der Geschäftsordnung des Gemeindeparlaments der Stadt Olten (SRO 121) sowie der Geschäftsordnung der Parlamentarischen Untersuchungskommission (SRO 121.1) wird zugestimmt.
2. Die GPK wird mit der Verfassung eines Pflichtenhefts beauftragt.
3. Die Spezialkommission GPK-Kompetenzen wird unter bester Verdankung der geleisteten Arbeit aufgelöst.
4. Die GPK und der Stadtrat werden mit dem Vollzug beauftragt.
5. Ziff. 1 dieses Beschlusses untersteht dem fakultativen Referendum.