Inhalt
Schulzahnpflege/Neuorganisation Administration
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 11. Februar 2013
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Mit Beschluss vom 26. Januar 2012 regelte das Gemeindeparlament die Neuorganisation der Schulzahnpflege Olten. Im Wesentlichen wurde damit die Schliessung der Schulzahnklinik beschlossen. Die Zahnuntersuchungen der Kinder werden heute von den Zahnärzten der Zahnärztegesellschaft durchgeführt. Die Vorbeugung Prophylaxe wird nach wie vor durch die Direktion Bildung und Sport organisiert. Für die Koordination der Prophylaxe-Lektionen sowie weitere administrative Arbeiten im Zusammenhang mit der Schulzahnpflege wurden 20 Stellenprozente (Lohnklasse 8) vorgesehen (siehe Auszug aus dem Gemeindeparlamentsbeschluss in der Beilage). Diese 20 Stellenprozente sind im aktuellen Stellenplan enthalten.
2. Erwägungen
In der Zwischenzeit ist die Neuorganisation der Schulzahnpflege gut angelaufen. Alle Kinder wurden Schulzahnärztinnen oder Schulzahnärzten zugeteilt. Die Erfahrung hat nun gezeigt, dass einerseits der Aufwand für die Koordination der Prophylaxe-Lektionen viel tiefer ist als erwartet. Andererseits hat sich gezeigt, dass die administrativen Arbeiten im Zusammenhang mit der Schulzahnpflege von der Sachbearbeiterin Schüleradministration, effizienter abgewickelt werden können, wie von der Mitarbeiterin, welche die Prophylaxe-Lektionen unterrichtet. Zu den erwähnten administrativen Arbeiten gehört auch die Beratung der Eltern hinsichtlich der Wahl der Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzten sowie diverse Absprachen mit dem Koordinator der Schulzahnpflege. Dies bedeutet, dass der administrative Aufwand betreffend der Schulzahnpflege nicht wie geplant bei der Prophylaxe-Mitarbeitenden anfällt, sondern bei der Mitarbeiterin Schüleradministration. Dieser Umstand wurde auch dadurch begünstigt, dass der Prozess der Zuteilung der Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzte besser als erwartet in der Schulverwaltungssoftware iCampus integriert werden konnte.
Aufgrund dieser Überlegungen soll das Arbeitspensum der Sachbearbeiterin Schüleradministration per 1. März 2013 von 60% auf 70% Stellenprozente angehoben werden. Sie soll für das gesamte Pensum in Lohnklasse 11 entlohnt werden. Mit dieser Neuregelung kann die im Stellenplan enthaltene Reserve von 20 Stellenprozenten sistiert werden.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Anhebung des Pensums von 60% auf 70% hat folgende Mehrkosten zur Folge:
Diese Überlegungen zeigen auf, dass die nun vorgeschlagene Lösung kostengünstiger ist als die ursprünglich geplante: Im Gemeinderatsbeschluss wurde von Kosten in der Höhe von CHF 19‘400 ausgegangen. Die neue Lösung ist damit um CHF 9‘000 günstiger als jene, welche ursprünglich dem Parlament vorgelegt wurde.
Da die neuen durch die Neuorganisation der Schulzahnpflege anfallenden Arbeiten korrekterweise in die Tätigkeit der Schüleradministration fallen, ist es naheliegend, dass die gesamten Lohnkosten auf der Funktion 219 Schulverwaltung verbucht werden.
Beschluss:
1. Der Stadtrat genehmigt die Erhöhung des Pensums der Sachbearbeiterin Schüleradministration von 60 auf 70 Stellenprozente per 1. März 2013 in der Lohnklasse 11.
2. Von den im Gemeinderatsbeschluss vom 26. Januar 2012 für die Koordination der Prophylaxe vorgesehenen 20 Stellenprozenten werden 10 Prozente im Stellenplan sistiert, 10 Stellenprozente werden bleibend auf die Position 219 Schulverwaltung inkl. Schulsozialarbeit / ICT verschoben.
3. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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